Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Opfer von häuslicher Gewalt. Heute ist ein guter Tag für die Frauen in diesem Land. Denn heute beschließen wir final die elektronische Fußfessel für schwerste Gewalttäter im Bereich der häuslichen Gewalt.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sie geht uns alle an. Es ist traurige Realität, dass im Jahr 2024 – das sind die letzten Daten, die wir haben – 286 Menschen Opfer tödlicher häuslicher Gewalt wurden. Auch in meinem Wahlkreis, in diesem Jahr, konkret in den Städten Ennepetal und Hagen, wurden im Februar dieses Jahres zwei Frauen mutmaßlich von ihren Ehemännern ermordet, die eine Frau in der gemeinsamen Wohnung, die andere Frau unmittelbar auf der Straße, vor ihrer Wohnung. Hätte die elektronische Fußfessel diese beiden Frauen retten können? Das wäre heute unseriöse Spekulation. Wird die Fußfessel aber zukünftig Leben retten können? Ganz sicher.
Der Staat hat eine klare Verantwortung: Er muss die Bürgerinnen und Bürger schützen, und das auch im privaten Raum. Das tut er bereits. Denn nach dem Gewaltschutzgesetz ist es schon jetzt möglich, dass Gerichte gegen Täter beispielsweise Annäherungsverbote oder Aufenthaltsverbote verhängen. Allerdings lassen sich diese Verbote sehr schwer kontrollieren, oder es kann erst sehr spät auf einen Verstoß dagegen reagiert werden, manchmal zu spät. Das Problem liegt also nicht an den rechtlichen Grundlagen, sondern eher beim Vollzug.
Das wird jetzt geändert. Die elektronische Fußfessel wird es ermöglichen, Aufenthaltsverbote und Annäherungsverbote wirksam zu kontrollieren. Wenn ein Täter Schutzbereiche betritt oder sich einer gefährdeten Person nähert, wird unsere Polizei umgehend reagieren können. Genau das wird Leben retten.
Ist die elektronische Fußfessel ein Allheilmittel? Leider nein. Ist sie ein weiteres wichtiges, zusätzliches Instrument zum Schutz von Betroffenen? Ohne jeden Zweifel.
Was wir in der heutigen Debatte aber nicht außer Acht lassen dürfen – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon erörtert –: Es handelt sich um ein rein zivilrechtliches Verfahren. Ich möchte das, an die Fraktion der Linken gerichtet, noch einmal erklären, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass Sie diesen Argumenten gegenüber offen sind, angesichts der Vehemenz, mit der Sie heute hier Unwahrheiten verbreiten, dass eine solche Anordnung ohne die Zustimmung der Frau bzw. des Opfers erfolgen kann. Das ist völliger Quatsch. Bitte lesen Sie § 1 des Gewaltschutzgesetzes: „auf Antrag“. Es ist ein zivilrechtliches Verfahren, das heißt, es muss ein Antrag beim Familiengericht eingereicht werden.
Das ist nichts, was von Amts wegen gemacht werden kann. Deshalb: Bitte hören Sie auf, auf dem Rücken der Opfer Unwahrheiten zu verbreiten!
Vielen Betroffenen wird es vielleicht aus Angst oder auch wegen Einschüchterung schwerfallen, diesen Antrag zu stellen. Deshalb wird die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und all den sozialen Einrichtungen, die sich in diesen Bereichen einsetzen, notwendig sein, um die Opfer zu ermutigen, diesen, ja, sehr schweren Schritt zu gehen. Nur so können Gewaltspiralen tatsächlich durchbrochen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute sagen wir mit einer breiten Mehrheit in diesem Bundestag der häuslichen Gewalt einmal mehr den Kampf an. Damit senden wir das sehr klare Signal: Nicht die Betroffenen müssen ihr Leben einschränken oder sich verstecken. Die Konsequenzen müssen allein die Täter tragen. Freiheit für die Opfer, Fußfesseln für die Täter!
Vielen Dank.