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78. Sitzung

Stefanie Hubig

Bundesministerin BMJV
Freitag, 8. Mai 202621. Wahlperiode, 78. Sitzung22 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
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Herr Abgeordneter Peterka, mir ist wichtig, Folgendes zu sagen:

Erstens. Ich habe es bereits in der Fragestunde gesagt: Gewalt an Frauen zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten, durch alle Nationalitäten, durch alle Religionen. Es gibt da keine Unterschiede. Gewalt gegen Frauen geht in erster Linie von Männern aus; das müssen wir jetzt einfach mal zur Kenntnis nehmen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Unsäglich!

Zweitens. Bei der Täterarbeit, für die übrigens die Länder verantwortlich sind und die dort vor Ort geleistet und organisiert wird – das sollten Sie wissen, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen –, muss es immer darum gehen, dass man den individuellen Täter da abholt, wo er steht.

„Abholt“!

Es hilft nichts, irgendetwas darüber zu gießen, sondern es geht ja genau darum, zu gucken: Wo steht die einzelne Person? Warum übt sie Gewalt aus? Was ist der Hintergrund ihrer Persönlichkeit?

Das hat auch gar nichts mit dem Frauenbild zu tun!

Daran wird dann vor Ort zielgenau gearbeitet, damit es wirksam ist. Das wird nie mit der Gießkanne gemacht,

„Gießkanne“! Das hat ja gar nichts mit dem Frauenbild zu tun!

sondern es wird immer individuell mit den Tätern gearbeitet.

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Beifallbei der AfD

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