Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt doch noch mal ein Wort zu Herrn Brandner sagen. Sie sagten, wir hätten die Gruppenvergewaltigungen nicht im Blick. Ich rate Ihnen: Werfen Sie mal einen Blick in den Koalitionsvertrag! Wir werden die Strafen für Gruppenvergewaltigungen erhöhen – so steht’s dadrin.
Wenn der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter auf die Frage, was er Frauen angesichts der hohen Zahlen von Gewalt- und Sexualdelikten im engsten sozialen Umfeld raten würde, antwortet: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt zu werden“, dann mag diese Aussage überspitzt sein, aber sie zeigt zugleich den dringenden Handlungsbedarf beim Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Häusliche Gewalt ist kein tragisches Einzelschicksal hinter verschlossenen Türen. Sie ist ein strukturelles Problem, das tief in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Die rund 266 000 polizeilich erfassten Fälle häuslicher Gewalt für das Jahr 2024 sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld bleibt trotz verbesserter Anzeigebereitschaft riesig. Viele Betroffene schweigen – aus Angst, aus Scham und aus der Sorge, dass eine Anzeige die Gewalt nur noch verschlimmert. Genau diese Sorge müssen und wollen wir den Opfern nehmen.
Daher freue ich mich sehr, dass wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gehen und das Gewaltschutzgesetz verabschieden, für das wir als Unionsfraktion auch schon in der letzten Wahlperiode gekämpft haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz der Betroffenen zu stärken und den Tätern unmissverständlich klarzumachen: Wer Gewalt ausübt, wird zur Verantwortung gezogen.
Was beinhaltet das Gesetz? Wir haben schon einiges gehört. Für die Hochrisikofälle führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der Fußfessel ein. Wenn der Täter die festgelegte Warn- und Verbotszone betritt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann, sofern es erforderlich ist, eingreifen. So setzen wir Schutzanordnungen durch und geben den Opfern mehr Autonomie. Sie erhalten Warnungen und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das erhöht nicht nur die tatsächliche Sicherheit, sondern stärkt auch das Selbstbestimmungsrecht des Opfers.
Wir verankern die Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Soziale Trainingskurse und Gewaltprävention durchbrechen den Kreislauf der Gewalt nachhaltig. Das ist notwendiger Opferschutz.
Zusätzlich erhalten die Familiengerichte präzisere Instrumente, etwa den Zugriff auf das Waffenregister, damit die Gefährdungsanalyse genauer wird. Und die Betroffenen können sich im Gerichtssaal von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Das stärkt ihre Position und bringt auch Sicherheit.
Ich möchte an dieser Stelle noch etwas zu den Schulungen der Richter sagen, die von Ihnen, Herr Valent, angesprochen wurden. Ich finde es einfach schwierig, den Richtern immer wieder zu unterstellen, sie würden sich nicht darum kümmern, dass sie auf dem neuesten Stand sind, und würden sich nicht richtig einarbeiten.