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79. Sitzung

Stefanie Hubig

Bundesministerin BMJV
Mittwoch, 20. Mai 202621. Wahlperiode, 79. SitzungErste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Reparieren ist besser als Wegwerfen; viele wissen das längst. In Zukunft soll es keiner und keine mehr bezweifeln. Dafür sorgt unser neues Recht auf Reparatur.

Beifallbei Abgeordneten der SPD

Das Recht auf Reparatur hat viele Vorteile. Erstens: Es schont den Geldbeutel. Zweitens: Es schützt Ressourcen; es ist also nachhaltig. Und drittens: Es stärkt unsere lokale Wirtschaft. Das macht uns unabhängiger von globalen Lieferketten – eine Win-win-win-Situation, würde ich sagen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir wegkommen von der Wegwerfgesellschaft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es leichter werden, ein Gerät reparieren zu lassen und dann auch weiter zu nutzen, anstatt es einfach zu entsorgen, wegzuschmeißen und ein neues zu kaufen. Das ist gut für alle, und es sorgt auch nicht für mehr Bürokratie.

Was ändert sich konkret? Erstens: Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen dieses neue Recht auf Reparatur. Wer also eine Waschmaschine oder ein Handy gekauft hat, kann vom Hersteller künftig verlangen, dass das Gerät repariert wird, und zwar nach der Gewährleistungszeit, und das zu einem fairen Preis. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, nenne ich sinnvollen Verbraucherschutz.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Und was gilt, wenn sich das Handy nicht reparieren lässt, obwohl das eigentlich möglich sein sollte? Künftig ist das ein sogenannter Sachmangel. Genau das ist die zweite wichtige Änderung des Gesetzentwurfs. Sie bedeutet: Man kann zum Beispiel ein reparierbares Produkt verlangen, ansonsten Schadensersatz. Das ist fairer Verbraucherschutz.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der Abg. Susanne Hierl [CDU/CSU]

Drittens: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher während dieses Gewährleistungszeitraums für die Reparatur entscheiden, dann bekommen sie noch mal ein Jahr mehr Gewährleistung. Statt zwei Jahre gelten dann drei Jahre gegenüber dem Verkäufer. Das nenne ich konsequenten Verbraucherschutz.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der Abg. Susanne Hierl [CDU/CSU]

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wollen eine Welt ohne Müllberge. Das erfordert ein klares Umdenken. Reparieren statt wegwerfen – das passt in die Zeit. Das ist sinnvoller, das ist fairer, und das ist konsequenter Verbraucherschutz. Helfen Sie also mit, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein solches Recht auf Reparatur zu ermöglichen!

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD und der CDU/CSU
Beifallbei der AfD

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