Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute ein Haushaltsgerät kauft, kennt das Problem: Die Waschmaschine funktioniert eigentlich noch, aber ein kleines Bauteil ist defekt; das Display des Smartphones springt; der Akku des Tablets lässt nach. Allzu oft stellen sich dann die Fragen: Wie repariere ich das? Lohnt sich das noch? Ist es überhaupt noch möglich?
Genau an dieser Stelle setzt der Regierungsentwurf zum Recht auf Reparatur an. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass Produkte länger nutzbar sind, dass Reparaturen möglich und bezahlbar sind und dass man nicht wegen eines kleinen Defektes gleich ein ganzes Gerät ersetzen muss. Das ist nicht nur eine Frage des Verbraucherschutzes, es ist auch eine Frage von Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Vernunft. Und jede erfolgreiche Reparatur kann zugleich Handwerksbetriebe, regionale Werkstätten und auch mittelständische Unternehmen vor Ort durchaus stärken. Denken wir an den Elektrobetrieb im ländlichen Raum, der heute daran scheitert, dass Ersatzteile fehlen oder Softwarezugänge gesperrt sind, oder an Familien, die sich nicht alle zwei Jahre ein neues Smartphone leisten wollen oder können. Für viele Menschen ist Reparieren kein Lifestylethema, sondern ein ganz praktisches Kostenthema.
Künftig sollen daher Hersteller bestimmter technischer Produkte, etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones, verpflichtet werden, Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren, und zwar unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis. Dieses Recht auf Reparatur soll über viele Jahre bestehen, bei Waschmaschinen beispielsweise bis zu zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre, jeweils gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Produktion des Modells eingestellt wird. Zugleich wird das Recht auf Reparatur mit bestehenden Pflichten auf Ersatzteilvorhaltung – ganz wichtig! – verknüpft. Besonders relevant wird das für Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der klassischen Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren. Denn viele Defekte treten eben erst später auf oder lassen sich rechtlich nur schwer als ursprünglicher Mangel nachweisen.
Genau hier schafft der Entwurf neue Möglichkeiten, Produkte länger zu nutzen, statt sie vorschnell zu entsorgen. Darüber hinaus stärkt der Entwurf auch die Reparierbarkeit selbst. Wenn ein Produkt entgegen berechtigter Erwartung faktisch nicht reparierbar ist, soll dies künftig auch einen Sachmangel darstellen. Hersteller sollen Ersatzteile, Werkzeuge und notwendige Informationen zu angemessenen Bedingungen bereitstellen müssen. Wer sich heute damit beschäftigt, weiß, dass das in vielen Fällen zurzeit eben nicht der Fall ist. Zugleich sollen technische Hürden wie Softwaresperren – wir haben gerade darüber gesprochen –, die Reparaturen erschweren oder verhindern, grundsätzlich unzulässig sein. Und schließlich enthält der Entwurf auch einen Anreiz zugunsten der Reparatur. Entscheidet sich nämlich der Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für die Reparatur statt für die Neulieferung, soll sich die Gewährleistungsfrist künftig von zwei auf drei Jahre verlängern.
Es gibt sicher einige Details, über die wir noch beraten werden. Sicher wird da auch die Anhörung am 10. Juni Ansätze liefern. Für uns ist klar: Wir wollen ein Recht auf Reparatur, das Verbraucher stärkt, ohne die Wirtschaft unverhältnismäßig zu belasten. Wir wollen mehr Nachhaltigkeit, aber mit Augenmaß. Und wir wollen Regeln, die im Alltag funktionieren und nicht nur auf dem Papier gut klingen.
In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.