Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einen ganz normalen Morgen vor. Sie greifen zu Ihrem Smartphone – das gehört wahrscheinlich zu einem normalen Morgen –, und es funktioniert nicht mehr. Der Bildschirm bleibt schwarz. Ich sage mal so: Die dezente Panik können wir uns alle gut ausmalen. Was passiert dann in der Regel? Es wird ganz schnell für Ersatz gesorgt, und das kaputte Smartphone wird weggeworfen. Das ist nicht nachhaltig. Genau hier liegt das Problem, und hier setzen wir heute an.
Künftig müssen Hersteller Reparaturen bestimmter Produkte über die gesamte übliche Lebensdauer hinweg ermöglichen. Sie müssen Ersatzteile bereitstellen und dafür sorgen, dass Geräte überhaupt reparierbar sind. Welche Produkte damit gemeint sind, das steht in der Anlage der EU-Richtlinie, Herr Dr. Steffen; es ist also auf EU-Ebene festgelegt. Da können wir hier – jedenfalls erst mal – nichts machen.
Mit dem neuen Recht auf Reparatur sorgen wir für etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wir sorgen für die Möglichkeit, unsere eigenen Geräte weiter nutzen zu können. Das ist ein echter Fortschritt für die Umwelt und für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mit dem Gesetz setzen wir – ich habe es gerade schon gesagt – eine EU-Richtlinie um und sind damit Teil eines gemeinsamen europäischen Weges. Das ist wichtig, weil wir einen gemeinsamen Binnenmarkt haben, in dem gleiche Rechte für alle gelten müssen, und weil Nachhaltigkeit keine nationalen Grenzen kennt.
Was bedeutet das ganz konkret für die Menschen? Wenn Geräte länger genutzt werden können, dann sparen sie Geld. Wenn weniger weggeworfen wird, dann schonen wir Ressourcen, Umwelt und Klima. Und wenn die Reparatur möglich und attraktiv wird, dann stärken wir genau die Betriebe, die sie durchführen. Das ist praktische Nachhaltigkeit im Alltag.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: So gut dieser Entwurf auch ist, so werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einige Dinge noch mal genauer anschauen; denn letztendlich müssen die Rechte der Menschen für sie auch verständlich sein. Reparaturen dürfen nicht zu lange dauern; denn sonst werden sie doch wieder unattraktiv, und man wird sie nicht nutzen. Sie müssen im Alltag wirklich verfügbar und natürlich auch bezahlbar sein. Ein Recht stärkt eben Verbraucherinnen und Verbraucher erst dann wirklich, wenn es praxistauglich ist. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es um die einfache und entscheidende Frage, die die Ministerin auch schon angesprochen hat: Wollen wir weiter in einer Wegwerfgesellschaft leben, die über ihre Verhältnisse lebt? Oder schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass wir Dinge länger nutzen können und schonender mit unserem Planeten umgehen?
Ich freue mich auf die Beratungen. Ich bin mir sicher: Das bekommen wir – genauso wie in den letzten Monaten – ganz fantastisch gemeinsam hin, und am Ende wird es ein großartiges Gesetz.
Danke schön.