Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vermutlich jeder von uns hatte schon mal Ärger mit reparaturanfälligen Produkten. Es gibt also gute Gründe, die Rechte der Verbraucher bei Reparaturen zu stärken.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf bietet durchaus ein paar Verbesserungen im Bereich des Verbraucherschutzes, ist aber im Grunde wieder ein typischer Fall einer EU-Richtlinienumsetzung geworden. Er strotzt vor Bürokratie und ungerechten Haftungsrisiken. Er ist zum Teil in einem sehr schwer verständlichen Stil verfasst und geht aus reiner Richtlinienkonformität in Teilen an der Realität vorbei.
Eine problematische Neuregelung wird nach meiner Überzeugung zum Beispiel die sogenannte Vertreiberhaftung von Händlern werden. Wenn ein Händler beispielsweise Smartphones verkauft, hat er typischerweise keinen Einfluss auf die verklebten Handys oder auf Ersatzteilpreise. Trotzdem soll er als Vertreiber für die Reparaturverpflichtung auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ersatzweise haften, egal ob die Reparatur wirtschaftlich durchführbar ist oder nicht.
Das mag für große Onlinehändler kein Problem sein; aber für unter hohem Preisdruck agierende Kleinstgewerbetreibende ist das ein Problem. Sie müssen sich überlegen, ob ihr Geschäftsmodell angesichts potenzieller Reparaturverpflichtungen unrentabel geworden ist oder ob sie das Risiko eingehen wollen, dass der Importeur, von dem sie die Ware bezogen haben, möglicherweise sein Geschäft einstellt, wenn sich im Nachgang bei einem Massenprodukt eine erhöhte Reparaturanfälligkeit zeigt. Dann nämlich haften plötzlich selbst kleinere Händler unter Umständen als sogenannte Vertreiber.
Das Problem ist dabei schon zu erkennen: Wann ist man Vertreiber? In dem neuen Gesetzesentwurf wird nämlich nicht erklärt, was ein Vertreiber ist; das BGB kennt diesen Begriff bisher nicht. Fündig wird man erst in den Tiefen der Gesetzesbegründung, und auch da erst nach dem kryptischen Hinweis auf Artikel 2 Nummer 8 der Richtlinie nach Artikel 2 Nummer 45 der Ökodesign-Verordnung. Nun gibt es aber keine Richtlinie nach Artikel 2 Nummer 45 der Ökodesign-Verordnung. Das hat vermutlich ChatGPT dem Ministerium in den Entwurf reingeschrieben. Und der Praktikant, der das Korrektur lesen sollte, war eine Seite vorher eingeschlafen.
Also, selbst für die erste Lesung ist das ziemlich unsauber, meine Damen und Herren. Das ist eine spezielle Form von Transparenz: Man versteckt die Haftung in der eigenen Bleiwüste so gut und ist dabei so unverständlich, dass sich der Betroffene selbst erst mal gar keine Sorgen machen kann, weil er das Problem nicht erkennt.
Ungeklärt bleibt vieles an dem Gesetzentwurf: Wer repariert eigentlich was wann für wie viel? Das weiß, ehrlich gesagt, niemand genau. „Angemessener Zeitraum“, „angemessenes Entgelt“, „angemessener Preis“ – selbst der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese amöbenhaften Regeln zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zu konkretisieren.
Die Antwort der Bundesregierung lautet: Geht nicht. Die Bestimmungen sind dem Wortlaut der Richtlinie nachgebildet, welche den Begriff der Angemessenheit nicht näher definiert. Klar! Wer hätte etwas anderes erwartet? Diese Regierung setzt alles sklavisch um, was von der EU vorgebetet wird, egal ob das Problem danach größer geworden ist oder eben nicht.
Womit wir ziemlich genau bei einer perfekten Definition dessen wären, was in dieser Koalition unter Regieren zu verstehen ist. Dabei fällt der Regierung durchaus selbst auf, wie sehr sich die EU-Vorgaben mit dem Gewährleistungsrecht beißen, etwa wenn die Bundesregierung im Gesetzentwurf festlegt, dass der Unternehmer bei Nachlieferungen für ein defektes Produkt „eine überholte Ware liefern darf, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt“.
Nur, warum sollte das ein Verbraucher verlangen? Warum sollte ein Verbraucher ausdrücklich die Lieferung eines reparaturbedürftigen anderen Geräts verlangen, wenn er nach dem Gewährleistungsrecht Anspruch auf fehlerfreie Neuware hat? Bloß weil es die EU gnädigerweise zugelassen hat? Das, meine Damen und Herren, ergibt keinen Sinn.
Sie sehen: Es gibt im Ausschuss eine Menge Fragen zu klären. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf dort besser rauskommt, als er heute da reingeschickt wird.