Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war am Wochenende wieder einmal auf dem Wertstoffhof. Und was sieht man da? Man sieht einen offenen Container mit jeder Menge Geräten, die – zumindest dem laienhaften ersten Anschein nach – noch echt gut in Schuss sind. Gerade Großgeräte aus dem Haushalt, etwa Kühlschrank oder Waschmaschine, sind in der heutigen Zeit mittlerweile zur Wegwerfware verkommen. Wenn dort die Pumpe ausfällt, dann gibt es eben was Neues. Warum? Weil man selbst meistens keine Ahnung davon hat, wie man das repariert – dass der Rechtsausschuss dieses Thema heute diskutiert, dürfte ein gutes Zeichen dafür sein, dass hier viele Juristen mit linken Händen sitzen –,
und der Hersteller oft leider nicht hilft. Die Gewährleistungsfrist ist längst abgelaufen; eine Herstellergarantie besteht nicht. Bis heute bedeutet das oft: Man ist auf die Kulanz des Herstellers angewiesen oder muss sich direkt ein neues Gerät kaufen.
Künftig wird sich das ändern. Ja, der Endverbraucher wird dann das Recht haben, dass der Hersteller das Gerät zu einem angemessenen Preis repariert und notwendige Ersatzteile bereitstellt. Ich glaube, an diesem Punkt ist es genau richtig, dass „angemessen“ im Gesetz steht. Denn wer glaubt, dass der Staat in der Lage wäre, die Angemessenheit eines Preises im Einzelfall für die Reparatur – ob es jetzt die Pumpe oder der Chip in der Waschmaschine ist – genau festzulegen, der geht fehl. Das sind Einzelfallentscheidungen, die die Justiz übernehmen wird, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Das alles wird die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher stärken. Die Vorteile liegen auf der Hand: 60 Prozent der Menschen geben bereits an, defekte Geräte schon gerne reparieren zu lassen. In der Praxis scheitert das. Deswegen werden aktuell nur 24 Prozent der defekten Haushaltsgeräte tatsächlich repariert. Deutschland ist ein Land der Tüftler und Erfinder. Zu diesem Selbstbild passt aber nicht, dass in anderen großen Industrieländern wie Großbritannien oder den USA deutlich mehr Konsumenten ihre Haushaltsgeräte reparieren lassen. Ein starkes Recht auf Reparatur kann diese Hürden abbauen, eine neue Reparaturkultur schaffen und eben auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen – wenn man es richtig macht – einen neuen Markt erschließen.
Wichtig bleibt, dass wir uns an den europäischen Vorgaben orientieren und keine zusätzlichen nationalen Sonderregeln schaffen. Herr Dr. Steffen, ich sage es gerne noch mal: Gold-Plating ist kein Kavaliersdelikt. Deswegen sehen wir davon ab, immer neue deutsche Sonderregeln draufzusetzen.
Reparierbarkeit darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führen. Darauf werden wir besonders achten.
Ich freue mich auf die Beratungen.