Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viel zu lange hat die Regierung das Problem des Bevölkerungsschutzes auf die lange Bank geschoben und stiefmütterlich behandelt. Während der Verteidigungshaushalt – das heißt die militärische Verteidigung, welche den Blick über die deutschen Grenzen nach außen richtet – über ein eigenes Ministerium jährliche Zuwendungen im mittleren bis nunmehr höheren zweistelligen Milliardenbereich erhielt, gab es für den Schutz der Bevölkerung eher ein begrenztes Interesse in der Umsetzung von Zivilschutzmaßnahmen. Dieses Zögern haben wir als AfD-Fraktion bereits mehrfach kritisiert, und es ist richtig und wichtig, dass unser Land in den Zivil- und Katastrophenschutz investiert.
Die Menschen in Deutschland haben das Recht, vor den Gefahren einer militärischen Bedrohung – wie immer sie geartet sein soll – geschützt zu werden. Ich liebe unser Grundgesetz, weil es uns Freiheits- und Grundrechte gewährt
und insbesondere uns als Oppositionsfraktion vor Übergriffen der Regierung schützt. Und genau dieses Grundgesetz definiert unseren föderalen Bundesstaat in seinen Gliederungen. Hier steht geschrieben, welche Aufgaben dem Bund und welche Aufgaben den Ländern zukommen.
In Artikel 73 Grundgesetz, welcher die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes festlegt, wird in Absatz 1 Nummer 1 der Schutz der Zivilbevölkerung als Aufgabe des Bundes bestimmt. Die Aufgabenzuweisung der ausschließlichen Gesetzgebung ist in diesem Artikel abschließend geregelt. Der Katastrophenschutz hingegen ist im Grundgesetz nicht derart benannt und fällt somit in den Aufgabenbereich der Länder, wo er selbstverständlich sinnhaft angegliedert ist und sein muss. Die Problematik, welche sich aus dieser Konstellation ergibt, ist, dass per Definition der Bevölkerungsschutz die Summe aus Zivilschutz und Katastrophenschutz darstellt.
Und um mit den Definitionen fortzufahren: Zivilschutz ist, kurz gefasst, Katastrophenschutz im Verteidigungsfall. Wenn also Menschen und Sachwerte im Friedensfall vor Großschadensereignissen – sprich: einer Katastrophe – geschützt werden müssen, sind die Länder zuständig, im Verteidigungsfall muss aber der Bund die Aufgabe übernehmen.
Und genau hier liegt die Problematik: Zwei Hierarchieebenen befassen sich mit der gleichen Aufgabe, anstatt gemeinsam das gesamte Problem anzugehen. Wir fordern von der Regierung, diesen Missstand in die politische Diskussion zu bringen. Wir müssen darüber debattieren, den Bevölkerungsschutz als einheitliches Konstrukt rechtssicher zu verankern. Diese wichtige Aufgabe kann man nicht der Innenministerkonferenz allein überlassen. Sie muss verfassungsrechtlich geregelt sein.
Und ich spreche hier nicht davon, den Ländern die Kompetenzen im Katastrophenschutz zu beschneiden. Vielmehr muss die ausführende Ebene in der Verantwortung der Länder bleiben, weil eben derart komplexe Themen schwer zentral zu steuern sind. Es bedarf aber einer Hierarchie, welche Zivilschutz und Katastrophenschutz zusammenführt. Das Konstrukt, welches wir derzeit in Deutschland haben, braucht einen einheitlichen Guss.
Mir ist dabei bewusst, dass die Länder nicht gern auf ihre bisherigen Kompetenzen verzichten und sie die derzeitige Praxis der Verteilung von Bundesmitteln an die Länder zur Vorhaltung von Zivilschutzaufgaben als bessere Lösung betrachten. Allerdings halte ich es nicht für zielführend, dass derart große Aufgabenbereiche erst bei Eintritt des Spannungs- und Verteidigungsfalles in einer Behörde zusammengeführt werden. Wir müssen die Zukunft des Bevölkerungsschutzes anders denken und uns für den Zivilschutzfall besser wappnen.
Ein guter Bevölkerungsschutz in Deutschland muss perspektivisch einer Hierarchie unterstellt werden.
Vielen Dank.