Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Brinkhaus, ich haue Ihnen gerne Ihre Vorschläge um die Ohren, wie von Ihnen gerade gefordert.
Haben Sie tatsächlich diesen in weiten Teilen unausgereiften, widersprüchlichen und lückenhaften Gesetzentwurf der Ampel nahezu unverändert übernommen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Die Idee eines Reallabore-Gesetzes ist ja im Kern richtig. Innovationen schneller erproben, regulatorische Hürden gezielt und befristet aussetzen: Das ist ein zeitgemäßer Ansatz, um Fortschritt zu ermöglichen. Aber je größer der Freiraum, desto höher die Verantwortung für klare Regeln, Transparenz und demokratische Kontrolle. Und genau daran fehlt es diesem Gesetzentwurf in eklatanter Weise.
Es ist ein fundamentaler Eingriff, wenn geltendes Recht lokal außer Kraft gesetzt wird, um neue Konzepte zu erproben. Wer dies zulässt, muss auch sagen, wer genau über diese Erprobung entscheidet und nach welchen Maßgaben. Der Entwurf aber verliert sich in Unschärfen. Von einer nicht näher bezeichneten „zuständigen Behörde“ ist die Rede. Ist damit eine fachlich zuständige Bundesbehörde gemeint? Oder können in Zukunft Landratsämter und Stadtverwaltungen über Reallabor-Experimente entscheiden? Das ist rechtlich fahrlässig und politisch brandgefährlich!
Wir brauchen verbindliche Kriterien. Wir brauchen eine unabhängige, fachlich ausgewiesene Instanz, die solche Versuche genehmigt, begleitet und evaluiert. Das kann eine Expertenkommission sein oder eine sachkundige Bundesbehörde. Aber es darf nicht dem Ermessen einzelner Akteure überlassen bleiben, die sich politisch oder ideologisch motiviert an Experimenten versuchen.
Und damit sind wir beim nächsten Punkt: Wer darf Reallabore durchführen? Auch hier bleibt der Gesetzentwurf erschreckend vage. Akteure der Zivilgesellschaft sollen laborieren – mit anderen Worten: NGOs mit eigenen politischen Agenden. Wollen wir wirklich zulassen, dass beliebige gesellschaftliche Gruppen ohne jede formale Qualifikation, ohne demokratische Legitimation eigenständig Experimente mit unserer Infrastruktur oder unserem Zusammenleben initiieren können?
Noch gravierender: Der Entwurf sieht keine verbindliche Berichtspflicht, keine systematische Evaluation, keine unabhängige Kontrolle vor. Selbst die Veröffentlichung von Ergebnissen steht im Belieben der Beteiligten. Das ist ein Freibrief für Intransparenz und ein Einfallstor für Missbrauch.
Und wo bitte bleiben in diesem Gesetzentwurf eigentlich die Bürgerinnen und Bürger? Die Probanden der Experimente haben kein Mitspracherecht, kein Einspruchsrecht, keine Informationen. Der Souverän kommt nicht einmal am Rande vor. Wer so Gesetze macht, riskiert Vertrauen, gefährdet die Akzeptanz und untergräbt das Gemeinwesen.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen Fortschritt – aber nicht um den Preis von Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Kontrolle.
Reallabore können ein wertvolles Instrument sein, wenn sie wissenschaftlichen Standards genügen, wenn ihre Durchführung transparent erfolgt und wenn der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle steht. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Er ist in seiner jetzigen Form kein Innovationsmotor, sondern ein Trojanisches Pferd für Gesellschaftsexperimente.
Meine Bitte an Sie: Nutzen Sie die Ausschussberatungen, um dieses Gesetz grundlegend zu überarbeiten! Nehmen Sie unsere wohlüberlegten Vorschläge als ernstgemeinte Einladung zu einer besseren, tragfähigeren Regelung! Dann und nur dann kann aus einem riskanten Schnellschuss ein Instrument mit Substanz und Verantwortung werden.
Danke.
Vielen Dank. – Ich erteile als Nächster das Wort Dr. Carolin Wagner für die Sozialdemokraten.