Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Reallabore sind keine neue Idee. In Form von Experimentierklauseln sind sie in einzelnen Fachgesetzen bereits Teil von Innovationsprozessen. Was aber seit Jahren fehlt, ist ein allgemeiner, rechtssicherer Rahmen für Reallabore und regulatorisches Lernen. Genau daran soll das Bundeserprobungsgesetz in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung ansetzen. Das Ziel ist richtig: Deutschland braucht mehr Experimentierwillen, weniger Stillstand und schnellere Entscheidungen.
Ihr erster Entwurf für dieses Gesetz vom Frühjahr 2025 war allerdings ein katastrophaler Fehlstart. Den dilettantischen, missbrauchsanfälligen und deshalb gefährlichen Habeck-Entwurf nahezu unverändert zu übernehmen, darauf muss man erst mal kommen.
Immerhin: Sie haben sich lernfähig gezeigt. Wesentliche Kritikpunkte der AfD-Fraktion, die ich bereits in meiner Rede vom 23. Mai 2025 benannt habe, wurden aufgegriffen und in Ihrem Änderungsantrag umgesetzt. Aus einem schlechten Entwurf ist dadurch ein brauchbares Gesetz geworden. Das zeigt: Sachliche Kritik wirkt, auch wenn sie von der AfD kommt.
Vor allem haben Sie das Missbrauchspotenzial weitestgehend herausgenommen, den Kreis der Berechtigten eingegrenzt und Zuständigkeiten konkretisiert. Damit ist die Gefahr, dass beliebige NGOs unter unklarer Aufsicht gesellschaftspolitische Sozialexperimente durchführen können, weitestgehend vom Tisch. Das war überfällig.
Wirklich ärgerlich bleibt aber Ihr Verfahren: Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben uns den finalen Gesetzentwurf weniger als 48 Stunden vor der entscheidenden Abstimmung im Ausschuss vorgelegt, und das, obwohl ein in weiten Teilen deckungsgleicher Entwurf schon deutlich früher im Ausschuss behandelt worden war.
Können Sie das nicht besser? Oder wollen Sie der Opposition bewusst die Möglichkeit nehmen, auf Ihre Vorschläge fundiert zu reagieren? Beides wäre kein Ausweis guter Gesetzgebung.
Der Änderungsantrag der AfD bleibt trotz Ihrer Änderungen gegenüber der früheren Version des Gesetzes in der Substanz richtig. Bemerkenswert ist: Eine unserer Forderungen haben Sie bereits übernommen, nämlich die Verkürzung der Prüffrist in § 5 auf sechs Monate. Das ist sinnvoll; aber es reicht nicht, denn an mehreren Stellen bleibt Nachbesserungsbedarf.
Gravierend sind die Blockaderisiken im Verfahren. An mehreren Stellen sind Abstimmungsprozesse zwischen Ministerium und oberster Landesbehörde nicht klar genug geregelt. Teilweise ermöglichen Sie wechselseitige Blockaden ohne klare Fristen, ohne tragfähige Begründungspflichten und ohne verlässlichen Weg zur Umsetzung. Aus einem Erprobungsgesetz darf aber kein Verhinderungsgesetz werden.
Genau hier setzt unser Änderungsantrag an: Wir wollen klare Fristen, stärkere Begründungspflichten, verbindliche Evaluation und einen besseren Übergang von erfolgreicher Erprobung in dauerhaftes Recht.
Denn entscheidend ist, ob der Staat aus erfolgreichen Experimenten auch Konsequenzen zieht.
Außerdem wollen wir bereits im Gesetz selbst eine Brücke zu den Experimentierklauseln in anderen Fachgesetzen schlagen. Es reicht nicht, bestehende Klauseln nur punktuell anzupassen. Behörden, Kommunen und Antragsteller brauchen klare Abläufe, vergleichbare Kriterien und einen verlässlichen Umgang mit den Ergebnissen.
Unsere Vorschläge sind konstruktiv; sie lassen die Substanz Ihres Gesetzentwurfs unangetastet und machen ihn wirksamer. Aber wir wissen: Sie werden unseren Änderungsantrag aus Prinzipienreiterei ablehnen – nicht weil er schlecht ist, sondern weil er von uns kommt.
Das ist keine Sachpolitik; das ist politischer Reflex.
Bei Ihrem Gesetzentwurf werden wir uns deshalb bestenfalls enthalten können. Er ist besser als der ursprüngliche Entwurf; aber er bleibt hinter dem zurück, was nötig wäre.
Zum Entschließungsantrag der Grünen. Ja, darin stehen einzelne vernünftige Punkte, etwa zu Fristen, Transparenz und zur Übernahme erfolgreicher Erprobungen. Aber daneben enthält der Antrag den Versuch, durch die Hintertür wieder Elemente des alten Habeck-Ansatzes einzuführen: einen zu weiten Innovationsbegriff, zu viel Unschärfe, zu viele politische Nebenaufträge. Reallabore sollen Innovationen ermöglichen, nicht ideologische Experimentierflächen eröffnen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Abschließend noch ein Blick nach Brüssel. Die EU-Kommission plant für dieses Jahr einen European Innovation Act. Darin sollen nach bisheriger Erwartung auch regulatorische Sandboxes und ihre Harmonisierung eine Rolle spielen. Deshalb muss die Bundesregierung erklären: Ist ihr Gesetzentwurf mit diesen europäischen Plänen abgestimmt, oder bauen wir heute ein deutsches System, das wir in wenigen Monaten wieder umbauen müssen?
Wir hoffen, dass dieses neue Werkzeug in den kommenden Jahren tatsächlich einen Beitrag zur Staatsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leistet. Die Gefahr bleibt aber, dass erfolgreich erprobte Innovationen am Ende zwar geprüft, beschrieben und berichtet, aber nicht umgesetzt werden. Genau das darf nicht passieren.
Unser Staat muss schlanker, effizienter und kostengünstiger werden. Für bloße Überlegungen, Theorien und Planspiele haben wir keine Zeit mehr.
Deutschland braucht keine Bürokratie auf Probe; Deutschland braucht Entlastung mit Wirkung. Machen wir Deutschland wieder stark!
Danke.