Okay, es gibt noch ein Gesetz, wogegen verstoßen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 geurteilt: Die Menschenwürde gilt für alle; sie darf nicht aus migrationspolitischen Gründen eingeschränkt werden. – Jetzt sagt auch der EuGH: Ein menschenwürdiger Lebensstandard von Asylsuchenden muss immer gewährleistet sein; das heißt: Die Strategie von Ihnen, ungewollte Schutzsuchende auszuhungern, ist gescheitert.
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Birgit Bessin [AfD]
Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass, wenn schon die Kürzung von Leistungen ohne Sicherung des Existenzminimums rechtswidrig ist, die komplette Streichung aller Leistungen dann erst recht unzulässig ist?
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Beifall bei der Linken