Okay, es gibt noch ein Gesetz, wogegen verstoßen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 geurteilt: Die Menschenwürde gilt für alle; sie darf nicht aus migrationspolitischen Gründen eingeschränkt werden. – Jetzt sagt auch der EuGH: Ein menschenwürdiger Lebensstandard von Asylsuchenden muss immer gewährleistet sein; das heißt: Die Strategie von Ihnen, ungewollte Schutzsuchende auszuhungern, ist gescheitert.
Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass, wenn schon die Kürzung von Leistungen ohne Sicherung des Existenzminimums rechtswidrig ist, die komplette Streichung aller Leistungen dann erst recht unzulässig ist?
