Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sogenannte Habeck’sche Heizungsgesetz war unter anderem eines der Gesetze, das mich dazu motiviert hat, den Stuhl des Bürgermeisters im beschaulichen Werratal in meiner Heimatstadt Wanfried gegen den Stuhl im Berliner Bundestag einzutauschen. An dieser Stelle danke ich noch einmal sehr herzlich den Wählerinnen und Wählern des Wahlkreises Werra-Meißner – Hersfeld-Rotenburg für das in mich gesetzte Vertrauen.
Meine erste Reaktion damals zum Heizungsgesetz war: Sind die in Berlin jetzt endgültig verrückt geworden? Öl- und Gasheizungen sollen zukünftig verboten sein, und man setzt nur noch auf Fernwärme und Wärmepumpen. Ich fragte mich allen Ernstes: Was machen jetzt die Eigentümer der vielen Fachwerkhäuser? Wie heizen wir zukünftig die Dorfgemeinschaftshäuser und die Bürgerhäuser? Und wer zahlt die Umrüstung, den erforderlichen Anschluss und die Modernisierung der Gebäudehülle, wenn eine Beheizung dieser Objekte mit Fernwärme oder Wärmepumpe überhaupt möglich ist? Dazu kommt noch die verpflichtende kommunale Wärmeplanung, die uns hier im Plenum in Kürze ja auch noch beschäftigen wird.
Ich freue mich, jetzt hier in Berlin sein zu dürfen und mitzuhelfen, es besser zu machen. Die Koalition ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz auf einem guten Weg.
Ich weiß, meine Vorredner haben es heute bereits gesagt, aber ich werde nicht müde, es noch einmal zu betonen: Das Heizungsgesetz ist, wie versprochen, abgeschafft. Diese Koalition liefert. Viele der kleinteiligen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen: von der starren 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien über die verpflichtende Beratung beim Heizungstausch bis hin zu Betriebsverboten für bestimmte Heizungen. Damit setzen wir um, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde: mehr Technologieoffenheit, mehr Flexibilität und mehr Realitätssinn.
Künftig werden wieder maßgeschneiderte Lösungen möglich. Wir berücksichtigen die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt und auf dem Land, im Neubau wie im Altbau. Das ist ein Gesetz für die Menschen, nicht für ideologische Verbote.
Mit der Einführung der Biogasquote ermöglichen wir den Weiterbetrieb moderner Gas- und Ölheizungen dort, wo andere Lösungen nicht realistisch sind. Nicht überall gibt es ein Fernwärmenetz, nicht jedes Gebäude eignet sich für eine Wärmepumpe, und nicht jede Familie kann sich sofort eine umfassende Sanierung leisten. Das weiß ich aus meinem ländlichen Wahlkreis nur zu gut.
Rund 21 Millionen private Haushalte heizen in Deutschland noch mit Gas oder Öl, hinzu kommen fast 1,5 Millionen Industrie- und Mittelstandskunden. Ihnen bieten wir eine bürgernahe, bezahlbare und praxistaugliche Transformationsoption. Wir nehmen sie mit, wir bestrafen sie nicht.
Die Biogasquote ist zugleich ein Vertrauensbeweis für unsere heimische Landwirtschaft. Biomethan stärkt Versorgungssicherheit, reduziert Erdgasimporte und schafft Wertschöpfung im eigenen Land – gut so. Umso bemerkenswerter ist die Kritik daran. Wer den Hochlauf von Biomethan pauschal anzweifelt, zeigt vor allem eines: mangelndes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer heimischen Landwirtschaft. Das überrascht mich nicht, aber es enttäuscht.
Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist kein Korsett für die Bürgerinnen und Bürger, es ist eine Leitplanke. Denn eines ist entscheidend: Die Wärmewende gelingt nur mit Akzeptanz. Sie gelingt nicht gegen die Menschen, sondern nur mit ihnen. Genau daran arbeiten wir weiter mit diesem Gesetz, und wir schleifen im parlamentarischen Prozess nach.
Ich bin sehr dankbar, dass wir mit unserer Bundeswirtschaftsministerin eine Ministerin haben, die beides im Blick hat, sowohl den Klimaschutz als auch die Menschen und die Realität.
Danke.