Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen!
Liebe Gäste! Besonders möchte ich die engagierten Menschen
des Bündnisses „AGG Reform – jetzt!“ begrüßen, die dieser Debatte folgen.
Diskriminierung ist in Deutschland kein Einzelfall. Sie ist Alltag für viele Menschen: für die Regenbogenfamilie, die keine Wohnung findet, weil der Vermieter sagt, er wolle „echte“ Familien; für die junge Frau im Rollstuhl, die keine Ärztin findet, die bereit ist, sie als Patientin aufzunehmen; für den schwarzen Mann, der nicht mehr mit dem Zug zur Arbeit fährt, weil er es leid ist, an jedem Bahnhof kontrolliert zu werden. Drei Fälle aus meinem persönlichen Freundes- und Familienkreis, die exemplarisch stehen für die 11 000 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes allein im letzten Jahr.
Trotzdem diskutieren wir heute, insbesondere die Union, vor allem über Bürokratie und wirtschaftliche Belastungen – als wäre Diskriminierung in erster Linie ein Problem für Unternehmen und nicht für die Menschen, die sie jeden Tag erleben.
In Deutschland werden Menschen wegen ihres Namens aussortiert, wegen ihrer Religion schlechter behandelt, wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen, wegen ihrer sexuellen Identität beleidigt und angegriffen. Diskriminierung entscheidet darüber, wer dazugehört – und wer nicht. Daher geht meine Kritik auch ausdrücklich an die Ministerin, die selbst sagt, dass Diskriminierung Menschen verletzt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet, aber trotzdem einknickt vor der ideologischen Blockadehaltung der Union.
Ja, der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen. Ja, Sie verlängern die Frist, gegen Diskriminierung vorzugehen – von lächerlichen zwei Monaten auf lächerliche vier Monate. Das ist nichts, was man wirklich feiern kann. Und ja, es ist richtig, den Schutz vor sexueller Belästigung endlich auch auf den Bereich „Güter und Dienstleistungen“ auszuweiten. Aber warum schließen wir die Selbstständigen aus? Warum schließen wir die Frauen in den Vorständen aus? Das macht so für mich keinen Sinn.
Für uns Grüne ist klar: Der Staat darf sich nicht raushalten. Er darf vor allem nicht Privaten etwas vorschreiben, was er selbst nicht einhalten will. Wenn Menschen im Krankenhaus, bei der Polizei oder bei der Jobberatung Diskriminierung erfahren, muss das AGG bei diesen staatlichen Stellen genauso gelten, wie es auch für die Unternehmen gelten soll.
Wir Grüne sagen: Strukturelle Diskriminierung braucht strukturelle Rechtsdurchsetzung. Es bedarf eines Verbandsklagerechts – ja, ich weiß, die Union bekommt immer Schnappatmung bei diesem Wort –,
damit Betroffene sich nicht allein durch alle Instanzen durchklagen müssen.
Und ausgerechnet zu den größten Herausforderungen unserer Zeit sagt dieser Gesetzentwurf nichts: zu algorithmischer Diskriminierung und KI-gestützter Diskriminierung. Während KI längst über Jobs, Wohnungen, Kredite entscheidet, bleibt der Gesetzentwurf zu diesen Themen leer.
Sehr geehrte Kolleg/-innen,
es geht nicht um Sonderrechte, nicht um Ideologie, sondern einfach um die Frage, ob dieses Land den eigenen Anspruch auf Gleichheit endlich ernst nimmt.
Vielen Dank.