Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung sind fundamentale Menschenrechte, die in Deutschland insbesondere durch Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sind. Dieser Grundsatz bildete bereits vor 20 Jahren die Basis bei der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und hat auch heute nichts von seiner Relevanz verloren.
Mit den heutigen Beratungen bereiten wir notwendige Anpassungen des AGG vor.
Dabei setzen wir erneut europäisches Recht um. Für die CDU/CSU gilt: Europäisches Recht muss präzise und ohne überflüssige Bürokratie umgesetzt werden.
Ein zentrales Thema unserer parlamentarischen Diskussion wird sicherlich die geplante Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sein. Zukünftig soll dort ein Verfahren zur Streitbeilegung für alle Personen angeboten werden, die sich in ihren Rechten nach dem AGG verletzt fühlen.
Dies klingt zunächst pragmatisch und sinnvoll. Die europäische Vorgabe verlangt die Schaffung einer alternativen Streitbeilegung, lässt jedoch offen, wie diese zu erfolgen hat. In Deutschland existieren bereits bewährte Verfahren wie das Güterichterverfahren, die Mediation sowie gerichtliche und gerichtsnahe Lösungen. Das Hinzufügen eines neuen Verfahrens muss einen echten Mehrwert bieten und darf nicht zu unnötiger Bürokratie führen.
Ein weiterer Aspekt, den wir im bestehenden Rechtssystem gut regeln, ist der Schutz vor sexueller Belästigung über den Arbeitsplatz hinaus, etwa auf dem Wohnungsmarkt, in Fahrschulen oder Fitnessstudios. Deswegen bleibt die Frage: Schließen wir mit der geplanten Regelung tatsächlich eine Schutzlücke? Das geltende Recht bietet umfassende Instrumente, um Diskriminierung zu bekämpfen:
von vertraglichen Ansprüchen über vorvertragliche Pflichten bis hin zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sogar strafrechtliche Regelungen in schweren Fällen. Damit erfüllen wir bereits heute die europäischen Anforderungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Rechtspolitik zeigt sich nicht in Überschriften, sondern vor allem in der tatsächlichen Wirkung. Positiv hervorheben will ich die geplante Anpassung der Kirchenklausel in § 9 AGG. Der Entwurf berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts. Künftig wird klar definiert, dass eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Religion oder Weltanschauung nur zulässig ist, wenn ein Bezug zur konkreten Tätigkeit oder zu den Umständen ihrer Ausübung besteht. Das ist rechtlich geboten, ausgewogen und aus meiner Sicht gut gelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Maßstab bleibt: saubere Umsetzung des Europarechts, praxistaugliche Verfahren und keine Symbolpolitik. Wir werden uns den Gesetzentwurf wie gewohnt im parlamentarischen Verfahren noch mal genau anschauen. Jede Regelung muss sich daran messen lassen, ob sie tatsächliche Missstände beseitigt, anstatt neue Rechtsfragen aufzuwerfen.
Der Diskriminierungsschutz muss dort gestärkt werden, wo er wirklich Sinn ergibt und in der Praxis einen Unterschied macht. Symbolpolitik hingegen schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die CDU/CSU setzt sich für praxistaugliche Lösungen im Rahmen der europäischen Vorgaben ein und nicht für bürokratische Experimente.
Herzlichen Dank.