Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland ist inzwischen so bunt und vielfältig geworden, dass es tatsächlich scharfer gesetzlicher Regelungen bedarf, um unsere Gesellschaft und unser Steuergeld vor den missbräuchlichen Anerkennungen von Vaterschaften zu schützen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Generationen vor uns auch nur ansatzweise verstanden hätten, dass Vaterschaftsanerkennungen rechtsmissbräuchlich oder missbräuchlich passieren können. In diesem Deutschland, in Ihrer Demokratie ist es nun so weit, und das hat mit Generalverdacht hier, Frau Vorrednerin, die Sie gerade da die Schuhe zubinden, nichts zu tun. Es geht nicht um Generalverdacht, sondern darum, Ordnung zu schaffen in unserer Gesellschaft, die ja Sie haben verkommen lassen durch eine grenzenlose, massenhafte Zuwanderung, wo Missbrauch an der Tagesordnung ist. Das ist das Ziel unseres Gesetzentwurfes.
Und bereits vor 26 Monaten – auch da beweist sich wieder: wo die AfD ist, da ist vorne – hatten wir einen Gesetzentwurf dazu eingebracht, der viel Geld hätte sparen können. Das waren 26 Monate, in denen man den Mr. Cash Moneys in dieser Republik das Handwerk hätte legen können.
Worum geht es? Ein sich selbst so nennender Mr. Cash Money – hören Sie genau zu! –, angeblich ein aus dem Afrikanischen Eingebürgerter, hatte es bereits vor Jahren in den sozialen Medien zu einigem Ruhm gebracht. Er soll die Vaterschaft von sage und schreibe 24 Kindern ausländischer Frauen, überwiegend aus Nigeria, anerkannt haben. Folge allein dieses einen Falles: Millionenschäden für den Steuerzahler, auch mit Bleiberechten verbunden.
Hunderte von Personen haben dadurch Bleiberechte: die Mütter, andere Verwandte usw. usf. Das Geschäftsmodell von diesem Mr. Cash Money wurde publik, weil er im Internet mit Luxuskarossen aufgetreten war und mit Geldbündeln um sich geworfen hatte.
Das ist ein konkreter Fall.
Es geht aber um Tausende von Fällen in Deutschland. Väter erkennen fremde Kinder als eigene an.
– Was schreien Sie denn permanent so hysterisch dazwischen? Hören Sie mir zu – danach können Sie sich dazu äußern –, oder stellen Sie eine Zwischenfrage.