Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll in Deutschland die flächendeckende, anlasslose Massenspeicherung sämtlicher IP-Adressen einführen. Anlasslos und massenhaft werden also die Internetkommunikationsdaten sämtlicher unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gespeichert, und das nicht etwa für einen kurzen, grundrechtsschonenden überschaubaren Zeitraum, also wenige Tage oder wenige Wochen. Nein, für volle drei Monate möchte diese Koalition die Daten speichern.
Damit erhöhen Sie massiv das Risiko, dass diese Daten in falsche Hände gelangen, damit hebeln Sie den Schutz unser aller Daten in diesem Land in nahezu beispielloser Weise aus, meine Damen und Herren. Wir Grüne werden uns dem natürlich entgegenstellen.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach angemahnt, dass in diesem Land kein diffuses Gefühl des Beobachtetseins entstehen darf, und damit an verschiedenen Stellen zu Recht den Gesetzgeber bei der Ausweitung von Überwachungsbefugnissen in die Schranken gewiesen. Mit diesem Gesetzentwurf entsteht kein bloß diffuses Gefühl: Mit diesem Gesetzentwurf wird die massenhafte Überwachung im Internet ganz real.
Und natürlich bestreitet niemand, dass mit solchen Datensammlungen Straftaten aufgeklärt werden können. Das gilt aber für jede Art der Datensammlung. Und wer sagt denn, dass Sie an dieser Stelle hier Schluss machen, dass Sie hier jetzt aufhören? Sie werden Beispiele finden können, wo Sie etwa durch die massenhafte flächendeckende Speicherung sämtlicher Kartenbezahldaten aus sämtlichen Supermärkten irgendeine Straftat aufklären werden. Kommt dann auch diese Speicherung?
Sie werden natürlich Beispiele dafür finden, wenn Sie für die Daten sämtlicher privater Überwachungskameras, die zum Beispiel in Geschäften und Läden in Einkaufs-Malls angebracht sind, eine längere Speicherdauer und eine grenzenlose Auswertung vorschreiben. Kommt dann auch diese Speicherpflicht?
– Nein, dieses Einfallstor, Herr Kollege Krings, sollten und dürfen wir überhaupt nicht aufmachen. Der Paradigmenwechsel, dass Sie weggehen von der gezielten anlassbezogenen Datensammlung hin zur massenhaften anlasslosen Datenspeicherung,
dieser Paradigmenwechsel ist ein Einfallstor, das wir wegen seiner Wirkung aufhalten müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, ich fand Ihre beiden Reden ja geradezu entlarvend. Sie, Frau Ministerin, haben ausdrücklich gesagt, auch als Staatsanwältin seien Sie dafür. Ja, Frau Ministerin, für die Funktion als Staatsanwältin kann ich das auch nachvollziehen. Unsere Staatsanwaltschaften haben einen Strafverfolgungsauftrag und sehen vor allem die Perspektive.
Aber wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, verschiedene Aspekte gegeneinander abzuwägen. Und Sie entscheiden immer wieder einseitig zulasten der Grund- und Bürgerrechte in diesem Land.
Es gibt kein Supergrundrecht auf komplette Sicherheit, es gibt kein Supergrundrecht auf Strafverfolgung um jeden Preis. In einem Rechtsstaat muss eine Abwägung stattfinden,
und die verweigern Sie in Wahrheit mit diesem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, am schlimmsten ist, dass Sie den Berufsgeheimnisträgerschutz für Anwälte mit diesem Gesetzentwurf massiv schleifen. Das hat Ihnen der Deutsche Anwaltverein ja auch ins Stammbuch geschrieben. Zukünftig ist eben die Kommunikation mit Anwälten in diesem Land nicht mehr komplett geschützt und komplett ausgenommen von der Überwachung. Nein, ausdrücklich wird auch die Internetkommunikation, wird zum Beispiel das Besuchen der Homepage von Anwältinnen und Anwälten von ihrer Speicherpflicht umfasst. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das freie Anwaltsmandat, das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Anwälte.
Es reicht nicht, Frau Ministerin, eine Konvention zum Schutz der Anwaltschaft zu unterzeichnen. Das muss sich auch in konkreten Gesetzgebungsverfahren widerspiegeln. Wir stehen an der Seite der Anwältinnen und Anwälte, und wir fordern Sie auf, hier zum Schutz der Anwaltschaft zurückzukehren.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf steht eben leider nicht alleine. Er steht beispielhaft für eine ganze Reihe an Maßnahmen, für einen wahren Überwachungskatalog, den diese Koalition auf den Weg gebracht hat oder noch bringen will: die Ausweitung der Telefonüberwachung, die biometrische Erfassung und Auswertung im öffentlichen Raum, die Ausweitung der Videoüberwachung, die Anschaffung der Palantir-Software durch viele CDU-Landesinnenminister und – es ist bezeichnend, dass Sie beide darauf rekurriert haben – das automatisierte Ablesen von Autokennzeichen.
In der Tat, Sie beide haben von Autokennzeichen gesprochen, und gleichzeitig bereiten Sie vor, dass Sie die Autokennzeichen im öffentlichen Raum automatisch erfassen wollen. Ihre Reden waren in diesem Punkt entlarvend.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Sie als Koalition aus CDU/CSU und SPD sind das, was Sie immer sind,
wenn Sie zusammenarbeiten in der Innen- und Rechtspolitik: –