Herr Kollege Limburg, mir ist gar nicht so ganz eingängig, dass Sie den Deutschen Anwaltverein als Interessenvertretung der Strafverfolgungsbehörden klassifizieren. Das ist ganz merkwürdig.
Für die Interessenvertretungen habe ich gerade geredet. Ich habe für die Strafverfolgungsbehörden gesprochen und habe deswegen auf den Richterbund, weil ich die Justiz miteinbeziehen wollte, und natürlich auf die Interessenvertretung der Polizei Bezug genommen, also auf alle, die in der Praxis daran arbeiten.
Das dürften Anwältinnen und Anwälte nicht sein. Es ist mir nicht bekannt, dass die mit Ermittlungen betraut sind. Deswegen habe ich Ihren Hinweis zur Kenntnis genommen. Es war mir bekannt, was der Anwaltverein dazu sagt; aber es hat nichts damit zu tun gehabt, worauf ich gerade Bezug genommen habe.
Insoweit dennoch danke für die Frage.
Es ist so ein bisschen wie immer in den vergangenen Debatten: Es geht ja um nicht weniger als darum, dass wir angeblich den Überwachungsstaat ausrufen und davor warnen, was jetzt alles passieren könnte. Das ist so die Dammbruchtheorie, der man nicht entgegentreten kann.
Tatsächlich ist die Situation ganz anders. Es ist so, dass am Anfang des Themas immer ein strafrechtlich relevanter Inhalt oder ein erheblicher Gefahrensachverhalt im Internet steht, den wir zur Kenntnis nehmen. Und nur in diesen Fällen geht es darum, dass die IP-Adresse entweder der wertvollste Ermittlungsansatz oder gar der einzige ist.
Da kriegen Sie einige Beispiele zusammen; gerade wurde darauf Bezug genommen. Der mögliche Anschlag mit Rizin in Castrop-Rauxel ist ein Beispiel. In zahlreichen Fällen dieses in der Tat fürchterlichsten Phänomens der sogenannten Kinderpornografie ist es entweder so, dass wir Strafverfolgung überhaupt nur mit IP-Adressen ermöglichen können, oder so, dass wir Kinder aus den Fängen ihrer Peiniger befreien müssen, wenn der Missbrauch eben noch andauert. Das ist ein pandemisches Ausmaß einer fürchterlichen Kriminalität, die wir hier ernsthaft angehen.
Das löst nicht alle Probleme, aber es eröffnet den Ermittlerinnen und Ermittlern in vielen Fällen erst mal den Zugang zu weiteren Ermittlungsmöglichkeiten. Das ist deswegen keine Nebensächlichkeit, und das ist auch nicht durch irgendetwas anderes zu ersetzen. Das ist eine binäre Angelegenheit: Es gibt entweder noch Daten, oder es gibt eben keine mehr. Das kann man auch nicht durch Quick Freeze ersetzen. Ein Ermittler hat mal den berühmten Spruch gesagt: Das Schnitzel, das der Hund aufgefressen hat, kann ich nicht mehr einfrieren.
In etwa so ist es mit Daten, die einfach nicht mehr da sind.
Deswegen greife ich nur ein paar dieser Argumente noch mal auf und bin froh, dass wir dazu jetzt mit den Beratungen endlich beginnen und sie alsbald zum Abschluss bringen können. Ein guter Tag für die Ermittlungsbehörden!
Herzlichen Dank.