Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen kennen Ermittlungsarbeit aus dem „Tatort“ vom Sonntagabend oder aus anderen Krimis. Dort reicht oft ein Mausklick, und der Täter ist gefunden. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus.
Ich möchte Ihnen aus dem Arbeitsalltag eines Kriminalkommissars erzählen. Vor ihm liegt die Mitteilung einer internationalen Kinderschutzorganisation. Ein Nutzer hat kaum zu ertragende Darstellungen von Vergewaltigungen von Kindern verbreitet. Die IP-Adresse liegt vor, der Tatzeitpunkt ist bekannt. Der Kommissar richtet also eine Anfrage an den Internetanbieter. Die Antwort lautet, die Daten seien bereits gelöscht. Das ist leider die tragische Realität jetziger digitaler Strafverfolgung.
Das Bundeskriminalamt hat mehr als 66 000 Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ausgewertet. In fast jedem vierten Fall waren die übermittelten IP-Adressen bereits gelöscht, als die Ermittler tätig werden konnten. Die Polizei steht, bildlich gesprochen, mit dem richtigen Schlüssel in der Hand vor einer verschlossenen Tür.
Die IP-Adresse ist im digitalen Raum häufig das, was am Tatort ein Fingerabdruck, eine DNA-Spur oder eine Überwachungskamera wäre. Wer diese Spur nicht sichert, löscht gewissermaßen die Fingerabdrücke, noch bevor die Spurensicherung eintrifft. Und genau das werden wir jetzt endlich ändern.
Künftig wird die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss für drei Monate gespeichert. Drei Monate sind keine lange Zeit. Für Ermittler können sie aber den Unterschied zwischen Aufklärung und Einstellung eines Verfahrens bedeuten; denn bei Straftaten im Internet ist die IP-Adresse oft die einzige verwertbare Spur.
Seit Jahren wird – das haben wir heute auch gehört – von Gegnern der Speicherung von IP-Adressen der Vorwurf der Massenüberwachung erhoben. Gespeichert werden aber eben keine Kommunikationsinhalte.
Gespeichert wird ausschließlich, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Die IP-Adresse ähnelt damit also eher einem Kfz-Kennzeichen als einem Tagebuch. Ein Kennzeichen ermöglicht doch auch die Identifizierung eines Fahrzeughalters. Niemand käme deshalb auf die Idee, das Kraftfahrt-Bundesamt als Instrument der Massenüberwachung zu bezeichnen.
Es handelt sich hierbei also um ein streng kontrolliertes Instrument. Es gibt unserer Polizei ein essenzielles Werkzeug an die Hand, Grausamkeiten insbesondere gegen unsere Kinder zu beenden, Menschenleben zu retten und Straftäter zu fassen. Deshalb ist es ausgezeichnet, dass wir das nun in Angriff nehmen.
Herzlichen Dank.