Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Passend zum heutigen 2. Aktionstag der Initiative „ParitätJetzt!“ präsentiert uns Die Linke einen Antrag zur Herstellung der Geschlechterparität im Deutschen Bundestag.
Das klingt auf den ersten Blick sehr einleuchtend: Frauen machen in Deutschland zwar sogar etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber im Deutschen Bundestag im Verhältnis dazu deutlich unterrepräsentiert. Diese Sichtweise setzt allerdings voraus und suggeriert, dass nur Frauen auch Frauen repräsentieren könnten, was faktisch falsch und dem Demokratieprinzip fremd ist.
Im Übrigen finde ich diese Haltung gerade von Vertretern gender- und queertheoretischer Auffassungen,
nach denen das Geschlecht lediglich ein Ergebnis sozialer Praxis und Konstruktion sein sollte, schon im Ansatz ziemlich befremdlich. Den Interessen von Frauen erweisen deren Vertreter einen weit größeren Bärendienst, als es die Nichteinführung einer Paritätspflicht bei der Aufstellung von Landeslisten je könnte, meine Damen und Herren.
In Ihrem Antrag spielen Sie vielfach auf die Ergebnisse der Wahlrechtskommission der 20. Legislatur an. Sie zitieren aus dem Abschlussbericht allerdings nur die Aussagen, die Ihren Vorstellungen nützen, und ignorieren, was denen rechtlich und sachlich entgegensteht. Man schaue sich dazu etwa nur Abschnitt 3.1 des Abschlussberichtes an. Das nachzulesen, empfehle ich Ihnen einfach noch mal.
Im Antrag wird zudem angedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines für erforderlich gehaltenen Ausgleichs von Verfassungsgütern einem Paritätsgesetz den Weg gebahnt habe. Das ist schlicht unzutreffend und blendet außerdem offenbar bewusst die gegensätzlichen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg im Jahr 2020 aus; mein Kollege hat das bereits erwähnt.
Es gibt daher auch weiterhin gute Gründe, anzunehmen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig wäre. Die Annahme des Antrags hätte zudem zur Folge, dass man Frauen allein aufgrund der biologischen Bevölkerungsverteilung unter Negierung anderer erheblicher Kriterien bevorzugte.
Alle Parteien haben unter ihren Mitgliedern einen Frauenanteil von deutlich unter 50 Prozent; selbst bei Bündnis 90/Die Grünen sind es circa 45 Prozent. Bei paritätischer Mandatsvergabe wären Frauen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Summe der Mitglieder daher deutlich überrepräsentiert.
Mir ist bewusst, dass gerade der Frauenanteil bei der AfD noch durchaus steigerungsfähig ist.
Aufgrund des weiterhin anhaltenden Zuspruchs – hören Sie bitte zu! –, in jüngerer Zeit ganz deutlich auch bei Frauen, ist jedoch mittel- und langfristig eine signifikante Steigerung weiblicher Mandatsbewerber bei der AfD zu erwarten. Da bin ich absolut sicher.
Sie, liebe Linke, legen hier einen klassischen Schaufensterantrag vor, passend zum Jahrestag. Ihr Antrag ist schlicht abzulehnen.
Vielen Dank.