Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Frauen im Deutschen Bundestag – ja, das wäre gut; aber der Antrag der Linken dazu ist schlecht.
Sie wollen die Parteien verpflichten, ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Viele Parteien praktizieren das übrigens längst. Die CSU hatte ihre Bundestagsliste 2025 bis Platz 80 paritätisch besetzt. Es kam nur leider kein Listenkandidat zum Zuge.
Wenn Sie das nun gesetzlich verpflichtend machen wollen, dann müssen Sie berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 zum Personenstandsrecht entschieden hat, dass es neben den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, geben muss. Daraus ist die Kategorie „divers“ entstanden, die heute bei jeder Stellenausschreibung zu beachten ist.
Wenn Sie nun auf Wahllisten für den Deutschen Bundestag Männer und Frauen zwingend in gleicher Anzahl berücksichtigen wollen, dann kommen Sie nicht daran vorbei, auch die Kandidatur von diversen Personen zu regeln.
Aber nach Vorstellung der Linken sollen sie unabhängig von der Abfolge der Listenplätze kandidieren können. Das wirft nun mehr Fragen auf, als Die Linke beantworten kann.
Einerseits werden danach diverse Personen gegenüber Männern und Frauen bevorzugt, weil sie sich nämlich aussuchen können, wo sie die paritätische Reihenfolge unterbrechen wollen. Andererseits werden sie gleichzeitig benachteiligt, weil sie eben nicht gleichermaßen wie Männer und Frauen berücksichtigt werden. Im Übrigen wird man sogar Listen zulassen müssen von Parteien, die nach ihren Statuten nur ein Geschlecht vertreten wollen – zum Beispiel nur Frauen, wie das bei kommunalen Wahllisten seit vielen Jahren gang und gäbe ist.
Das heißt: Die gesetzliche Verpflichtung zur Geschlechterparität von Männern und Frauen auf Bundestagslisten ist etwas aus der Zeit gefallen. Es wäre ein gravierender Eingriff in die Verfassungsgrundsätze einer freien und gleichen Wahl. Vermutlich kennt Die Linke diese Schwierigkeiten und setzt sich deshalb nicht näher damit auseinander. Sie fordern ja nur, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll.
Diesen Gefallen werden wir Ihnen aber nicht tun. Sie sind selbst Teil dieses Gesetzgebungsorgans Deutscher Bundestag.
Und wenn Sie nicht imstande sind, einen Gesetzentwurf vorzulegen, dann lassen Sie es eben sein.
Ich will nur eines deutlich machen: Die Vorstellung der Linken, dass aufgrund der Unterrepräsentanz von Frauen im Bundestag die Legitimität parlamentarischer Entscheidungen untergraben würde, teilen wir in CDU und CSU in keiner Weise.
Der Bundestag ist gerade keine Vertretung von gesellschaftlichen Gruppen, sondern eine Vertretung des gesamten Volkes. Die demokratische Legitimation dieses Hauses ergibt sich nicht aus einer proportionalen Abbildung der Gesellschaft, sondern aus allgemeinen, freien und gleichen Wahlen.