Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor rund einem Monat ist meine Tochter geboren worden, und ich möchte, dass sie in einem Land aufwächst, in dem sie eines Tages nicht über dieselben Infrastrukturvorhaben diskutieren muss wie heute ihre Eltern, wie vor etlichen Jahren schon ihre Großeltern oder vor Jahrzehnten bereits ihre Urgroßeltern. Und genau deswegen vollziehen wir den Politikwechsel in der Verkehrspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben wir uns in konstruktiven Gesprächen innerhalb der Koalition darauf verständigt, das überragende öffentliche Interesse
mit Augenmaß zusätzlich zu dem sehr gelungenen Kabinettsentwurf, lieber Herr Minister Schnieder, auf weitere Vorhaben auszuweiten:
den Gewässerausbau von Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, den Ausbau von rund 70 Bundesstraßen sowie weitere Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen bei der Wasserstraße.
Damit fallen alle wesentlichen Verkehrsprojekte des Bundes zukünftig ins überragende öffentliche Interesse und erhalten bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungsentscheidungen besonderes Gewicht. Egal ob auf der Straße, dem Wasser, der Schiene oder in der Luft: Mit uns gibt es keine grüne Verkehrsträgerdiskriminierung, sondern wir setzen uns für alle Mobilitätsformen ein, meine Damen und Herren.
Anstatt bei Natureingriffen zukünftig Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu müssen, kann diese verantwortungsvolle Aufgabe bei Verkehrsvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gegen Zahlung eines Ersatzgeldes an das Bundesumweltministerium übertragen werden.
Damit können sich die Infrastrukturunternehmen auf das konzentrieren, was sie am besten können: auf den Bau der Infrastruktur statt auf Krötenschau, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In meinem Heimatbundesland Schleswig-Holstein profitieren davon unter anderem die A20, die A23 und die Marschbahn. Mögliche Klagen gegen die Marschbahn werden direkt beim Bundesverwaltungsgericht angesiedelt, um langwierige Klageverfahren über mehrere Instanzen zu vermeiden, und bei der Elektrifizierung entfällt die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Land zwischen den Meeren freuen wir uns über das überragende öffentliche Interesse für den Hochwasser- und Küstenschutz und die Möglichkeit, den Ausbau der Energieinfrastruktur bei Natureingriffen durch Zahlung eines Ersatzgeldes zu beschleunigen. Liebe Grüne, das, was wir hier heute beschließen, ist kein Teufelswerk, sondern wir bringen Deutschland voran.
Wir führen erstmalig eine nationale Stichtagsregelung ein, damit neue Gesetze nicht dazu führen, dass Planungen immer wieder überarbeitet werden müssen. Wir digitalisieren konsequent Planfeststellungsverfahren, erweitern den Katalog planrechtsfreier Maßnahmen, synchronisieren Fristen und beschleunigen an vielen weiteren Stellschrauben. Und wir verpflichten Behörden erstmalig dazu, Planunterlagen innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit zu prüfen, damit nicht erst nach einem Jahr fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Infrastrukturvorhaben ist es genauso wie bei der Fußballweltmeisterschaft: Wir können nicht immer nur Tikitaka spielen, sondern wir müssen auch zum Abschluss kommen.