Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie besteht nicht nur aus Wahlen. Zur Demokratie gehören Demonstrationen, Petitionen, Debatten – auch im privaten Bereich, im Sportumfeld – und vieles, vieles mehr. Aber Wahlen sind natürlich das zentrale Element in der Demokratie. Bei Wahlen wird die zentrale Machtverteilung in einer parlamentarischen Demokratie verhandelt. Deswegen ist die Frage, wer bei uns an Wahlen teilnehmen darf, zentral. Dabei müssen wir davon wegkommen, immer zu fragen: Welchen Gruppen können wir vielleicht noch zusätzlich das Wahlrecht gewähren?
Meine Damen und Herren, in einer Demokratie wird das Wahlrecht nicht gewährt, sondern es steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern eines Landes zu. Und man muss gut begründen, wenn man es einschränken möchte.
Es mag sicherlich gute Gründe geben, um bei Kindern zu sagen: Die sind noch nicht reif genug, um komplexe politische Zusammenhänge zu verstehen, sodass sie eine mündige Wahlentscheidung treffen können. – Das mag für Kinder gelten, aber das kann doch nicht ernsthaft für 16- und 17-jährige Menschen ins Feld geführt werden.
Wir Grüne sagen: Es ist dringend an der Zeit, dass auch 16- und 17-Jährige in diesem Land an Wahlen auf Bundesebene teilnehmen dürfen.
Sie dürfen nicht länger ausgeschlossen werden.
16-Jährige haben viele Pflichten: Sie sind schulpflichtig und nehmen gleichzeitig mehr und mehr am wirtschaftlichen Leben teil, zahlen zumindest indirekt Steuern wie die Mehrwertsteuer, manche verdienen ihr erstes eigenes Geld. Sie sind strafmündig, können ins Gefängnis kommen. Sie können viele Führerscheine und ab 17 auch schon den Autoführerschein machen. Aber das Recht und die Möglichkeit, auf die Ausgestaltung dieser Pflichten irgendwie Einfluss zu nehmen, das wird ihnen verweigert. Das darf nicht länger so bleiben.
Dazu kommt, meine Damen und Herren: Heute 16- und 17-Jährige werden noch sehr lange an den Folgen gegenwärtiger Politik zu tragen haben. Die Regierung Merz gibt die Klimaschutzziele de facto auf. Ministerin Reiche möchte noch mehr Öl und Gas verbrennen, noch mehr CO2 in die Luft blasen und damit dem Klima noch weiter Schaden zufügen. Die Folgen dieser Politik spüren wir ja schon gewaltig in diesen Tagen während dieser beispiellosen Hitzewelle. Sie werden aber in 20, 30 und 40 Jahren noch viel heftiger zu spüren sein. Der Herr Bundeskanzler wird dann mutmaßlich nicht mehr da sein, aber die heute 16- und 17-Jährigen werden die Folgen heftig spüren. Darum ist es das Mindeste, dass sie die Chance bekommen, auf diese Politik schon heute Einfluss zu nehmen.
Und wenn hier die AfD mal wieder pauschal die Antifa verunglimpft und diffamiert, dann muss man ganz klar sagen: Ich bin dankbar für die vielen 16- und 17-Jährigen, die sich friedlich in Antifa-Gruppen engagieren,
Informations- und Dokumentationsarbeit leisten und damit einen wichtigen Beitrag für die Demokratie in unserem Land leisten, einen viel größeren Beitrag, als Sie jemals willens und in der Lage sind zu leisten.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute gleichzeitig einen Gesetzentwurf für das Recht auf anwaltlichen Beistand im Grundgesetz. Die Linke übernimmt dabei, und das ist ausdrücklich zu begrüßen, einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Anliegen ist wichtig und dringlich. Wir sehen weltweit – von China über Russland bis hin zu den USA oder der Türkei –, dass engagierte Anwältinnen und Anwälte immer mehr von Autokraten unter Druck gesetzt werden, teils verfolgt und eingesperrt werden. Dabei leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag in einem Rechtsstaat. Aber angesichts der zweifelhaften Aktivitäten dieser Koalition stellt sich schon die Frage, ob wir nicht noch weiter gehende Formulierungen im Grundgesetz brauchen. Diese Koalition hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf anwaltlichen Beistand in Haftsachen wieder eingeschränkt, wieder rückabgewickelt. Es bleibt ein ungeheuerlicher Akt!
Mit Ihrem Gesetzentwurf zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hebeln Sie gleichzeitig den Schutz des Mandatsgeheimnisses der Anwaltschaft aus. Die Ministerin hat ja bewusst hier gesagt, sie spricht auch als ehemalige Staatsanwältin. In der Tat merkt man auch an solchen Aussagen, solchen Debatten und solchen Gesetzentwürfen, dass die andere wichtige Seite im Rechtsstaat, dass die Sicht der Anwaltschaft, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in dieser Koalition unterrepräsentiert ist. Wir brauchen einen stärkeren Schutz von Anwältinnen und Anwälten im Grundgesetz. Wir Grüne begrüßen das.
Vielen Dank.