Frau Kollegin Bünger, ich sage Ihnen zunächst mal, dass Ihr Vorsitzender, Herr Pantisano, sich nicht entschuldigt, sondern sich fadenscheinig aus seiner Aussage herausgeredet hat. Das ist etwas, was wir als Union so nicht akzeptieren können. Herr Pantisano hat sich für seine neue Aufgabe schlicht und ergreifend disqualifiziert.
Indem Sie das hier als Entschuldigung abtun, zeigen Sie doch schon, wie Sie immer wieder im Ungefähren und mit schwammigen Aussagen arbeiten.
Ich kann Ihnen versichern, dass Alexander Dobrindt fest auf dem Boden des Rechts arbeitet, genauso wie es die gesamte Bundesregierung tut und auch weiterhin tun wird.
Und deswegen werden wir die Regierung und die Politik dieser Bundesregierung auch weiterhin mit vollen Kräften unterstützen.
Meine Damen und Herren, ich komme zurück zum Gesetzentwurf der Linken. Die Linke will damit nicht nur eine Verfassungsgarantie schaffen, sondern gleich ein subjektives Leistungsgrundrecht. Wer dafür bezahlen soll, dazu schweigt sie – kein Wort dazu, wer sich künftig unter welchen Voraussetzungen welcher anwaltlichen Hilfe bedienen können soll, welche konkreten Auswirkungen das neue Leistungsgrundrecht auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe hat und welche neuen Belastungen damit auf die Haushalte von Bund, Ländern und Justiz zukommen. Die Linke tut hier also einmal mehr das, was sie immer tut und ganz besonders gut kann: teure Versprechen auf Pump machen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte garantieren Zugang zum Recht. Sie beraten, sie vertreten, sie verteidigen, sie schützen Rechte, und sie setzen Recht durch. Eine starke Anwaltschaft ist deshalb eine tragende Säule für unseren Rechtsstaat. Damit sie es bleibt, müssen wir nicht das Grundgesetz ändern. Damit sie es bleibt, braucht es – ich zitiere aus der „NJW“ 2026, 26, Seite 32 – „mehr normative Präzision im einfachen Recht – dort entscheidet sich, ob Rechtsschutz erreichbar, anwaltliche Tätigkeit unabhängig und gerichtlicher Rechtsschutz tatsächlich wirksam sind“. Genau daran arbeiten wir deshalb als Koalition aus CDU, CSU und SPD – durch eine Reform des anwaltlichen Berufsrechts, durch die Stärkung von Rechten von Prozessbeteiligten oder auch mit der Europaratskonvention zum Schutz des Berufs des Anwalts, die wir gerne zeitnah ratifizieren und dann auch in nationales Recht umsetzen wollen.
Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist dabei klar: Wir stehen für eine starke und unabhängige Anwaltschaft. Wir stehen für effektiven Rechtsschutz. Beides garantiert unser Grundgesetz schon heute. Ändern muss man es dafür nicht, und ändern werden wir es an dieser Stelle deshalb auch nicht.