Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze zur Bekämpfung, die wir als Union ausdrücklich begrüßen. Denn für uns gilt: Der Schutz von Gewaltopfern, insbesondere von Opfern sexueller Gewalt, hat höchste Priorität. Wer Menschen ausbeutet, muss konsequent verfolgt werden. Wer Opfer schützt, stärkt unseren Rechtsstaat.
Der Entwurf sieht neben der Umsetzung der Änderungsrichtlinie Menschenhandel eine umfassende Neuordnung des Menschenhandels- und Sexualstrafrechts vor.
Ein wichtiger Schritt ist die Einordnung der Zwangsprostitution als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Der neue Standort im Strafrecht macht deutlich, worum es geht: um schwerste Eingriffe in die Würde und die körperliche und sexuelle Integrität eines Menschen.
Auch die Neuregelung des Menschenhandelstatbestandes ist im Grundsatz richtig. Künftig werden weitere Formen der Ausbeutung, etwa die Zwangsheirat, illegale Adoption oder missbräuchliche Leihmutterschaft, ausdrücklich erfasst.
Ebenso begrüßen wir die Ausweitung der Strafbarkeit auf der Nachfrageseite. Wer wissentlich Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die auf Ausbeutung beruhen, muss künftig ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn: Ausbeutung funktioniert nur dort, wo es auch Nachfrage gibt.
Wichtig ist außerdem, dass weitere Formen der Ausbeutung künftig in den Katalog des § 100a Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit erhalten die Ermittlungsbehörden die Instrumente, die sie brauchen, um die oft professionellen Strukturen des Menschenhandels wirksam aufzudecken.