Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf befasst sich mit den dunkelsten Abgründen unserer Gesellschaft: dem Menschenhandel, der Zwangsarbeit und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern. Bei solchen Verbrechen muss die Devise lauten: Maximaler Schutz für die Opfer und kompromisslose Härte gegen die Täter!
Derartige Straftaten sind Verbrechen. Derartige Straftaten zerstören Leben. Und sie müssen auch so eingeordnet werden: als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, und nicht als Vergehen, wie Sie es weiterhin machen, mit einer Mindeststrafe von drei bzw. sechs Monaten. Ja, es gibt notwendige kosmetische Anpassungen im Strafgesetzbuch, etwa bei der Zwangsprostitution oder der Genitalverstümmelung. Aber: Letztere ist ein Phänomen, das erst durch Ihre unkontrollierte Massenmigration in diesem Ausmaß zu einem so drängenden Problem in Deutschland geworden ist.
Aber schauen wir uns die massiven Schwachstellen dieses Entwurfs an:
Erstens. Sie führen zwar neue Straftatbestände ein, lassen aber durch das Hintertürchen wieder „minder schwere Fälle“ zu. Nach dem neuen § 179 Absatz 6 StGB soll die Mindeststrafe bei Zwangsprostitution in minderschweren Fällen auf lächerliche drei Monate abgesenkt werden können. Wer Frauen und Jugendliche in die Prostitution zwingt, darf in unserem Rechtsstaat niemals eine solche Milde erfahren. Daher muss die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe betragen, damit Verbrecher auch als solche bestraft werden können.
Zweitens. Sie machen Symbolpolitik. Auch der Menschenhandel ist heute zu einem signifikanten Teil Importprodukt der unkontrollierten Migration, betrieben von transnationalen Clan- und Bandenstrukturen. Und was tun Sie? Die Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist eine offene Einladung zum Missbrauch und nichts anderes als ein staatlich verordneter Bleiberechtsturbo, ein gigantisches Bleiberechtschlupfloch. Die bloße Behauptung, Opfer von Menschenhandel zu sein, reicht bereits aus, um einen Garantieschein für eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Indem Ausreisepflichtigen ein dauerhafter Aufenthalt gewährt wird, obwohl sie bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, wird das geltende Aufenthaltsrecht ausgehebelt.
Wer Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung effektiv bekämpfen will, der muss unsere Grenzen konsequent schließen, ausländische Täter ohne Wenn und Aber abschieben und harte Freiheitsstrafen verhängen. Das schützt Opfer – und nicht seidenweiche Gesetze. Wir können uns momentan nicht vorstellen, dem Gesetz zuzustimmen.
Danke.