Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben es mit zwei Emissionshandelssystemen zu tun. Das eine ist der EU-ETS 1, der insbesondere für die Industrieemissionen, aber auch für den Energiesektor gilt. Das zweite System betrifft den privaten Bereich und ist national geregelt. International bzw. auf europäischer Ebene wird es ab 2028 gelten.
Durch die reale Bepreisung der Umweltschäden, die beim Verbrennen von Öl und Gas entstehen – da gibt es Umweltschäden –, haben wir ein marktwirtschaftliches und technologieoffenes System eingeführt. Unternehmen können so das für sie am besten geeignete Modell nutzen, um ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Und es funktioniert.
PPräsidentin Julia Klöckner: Danke sehr. Ihre Redezeit ist abgelaufen.