Erlauben Sie mir noch eine Nachfrage: Ein Punkt in diesem Aktionsplan ist auch die Prüfung, ob man den Geldwäschetatbestand in § 261 StGB erweitert um ein Merkmal der ersparten Aufwendungen. Das wurde erst kürzlich – 2021 – gestrichen. Wie steht Ihr Haus dazu? Inwieweit lassen Sie diesen Punkt einfließen? Und falls Sie diesbezüglich prüfen, wie ist der Stand der Prüfung?