Vielen Dank. – Frau Ministerin Hubig, Bundeskanzler Merz hat ja in der letzten Woche angekündigt, er wolle die Vergesellschaftung von großen privaten Wohnungskonzernen durch Bundesrecht verbieten, und zunächst mal nehme ich das so kurz vor der Berlin-Wahl als ein Eingeständnis, dass unter der jetzigen Rechtslage die Vergesellschaftung von Vonovia und Co durch das Land Berlin möglich wäre. Dieses Eingeständnis freut uns natürlich.
Aber würden Sie mir darin zustimmen, dass die Anwendung des Grundgesetzes, in dem Fall Artikel 15, nicht durch ein Bundesgesetz einfach unterbunden oder verboten werden kann? Wären Sie also bereit, dem Bundeskanzler zu erklären, dass ein solches Verbot eben nicht verfassungsgemäß wäre und dass, wenn er tatsächlich verhindern will, dass das Land Berlin vergesellschaftet, der Bund selber ein Vergesellschaftungsgesetz machen müsste, der Bund also selbst vergesellschaftet?