Frau Abgeordnete, das Grundgesetz sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung vor. Das ist in der Tat so, das haben Sie völlig richtig gesehen; das wissen auch der Bundeskanzler und im Übrigen auch viele kluge Juristinnen und Juristen, die im Bundeskanzleramt arbeiten.
Die Regelung, die jetzt im Koalitionsausschuss vereinbart worden ist – darauf spielen Sie ja an –, ist eine, die übrigens fast einstimmig von der Landesbauministerkonferenz gefordert worden ist. Dies ist verfassungsrechtlich nicht einfach zu regeln, und ich denke, am Ende muss auch das Augenmerk darauf liegen, das entsprechend verfassungsgemäß zu regeln.