Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, ich weiß nicht, ob Sie vergessen haben, in welcher Partei Sie sind. Sie sind in der Partei von Frau Faeser, die als SPD-Innenministerin in der vergangenen Legislatur – nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig – ein Presseorgan, nämlich das „Compact“-Magazin, verboten hat. Das wurde als rechtswidrig eingestuft. Das ist Ihr Verhältnis zur Pressefreiheit.
Ihre SPD-Genossin und Justizministerin in Niedersachsen musste jüngst eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, weil das Justizministerium Niedersachsen rechtswidrig die „Junge Freiheit“ und „Tichys Einblick“ mit Warnhinweisen belegt und als rechtsextrem eingestuft hat. Ist das Ihr Verhältnis zur Pressefreiheit, Frau Kollegin?