Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie man Stuttgart 21 beim antragslosen Kindergeld unterbringen kann, hat Herr Gottschalk gezeigt. Es ist nach wie vor überraschend.
Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen das Leben dort leichter zu machen, wo er es kann. Genau darum geht es bei diesem Gesetz. Wir führen das antragslose Kindergeld ein. Es handelt sich dabei um einen kleinen, aber sehr konkreten Schritt hin zu einer moderneren, bürgernäheren und familienfreundlicheren Verwaltung. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei meiner Co-Berichterstatterin Frauke Heiligenstadt bedanken. Wir haben an einigen Punkten intensiv gerungen, aber immer mit dem gemeinsamen Ziel, eine gute, praktikable Lösung für Familien auf den Weg zu bringen.
Auch wenn der Staat von der Geburt eines Kindes weiß, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen eindeutig erfüllt sind, müssen Eltern bisher trotzdem noch einen Antrag ausfüllen. Wir ändern das. Wenn der Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorliegen, wenn keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und wenn eine Kontoverbindung bekannt ist, dann kann das Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden.
An dieser Stelle auch ein ganz praktischer Hinweis: Bürgerinnen und Bürger können ihre IBAN schon heute beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das geht einfach über die App des Bundeszentralamtes, über „Mein ELSTER“ oder auch über die eigene Bank. Wer seine Kontoverbindung dort hinterlegt, schafft eine wichtige Voraussetzung dafür, dass öffentliche Leistungen künftig einfacher direkt aufs Konto ausgezahlt werden können.
Unser Anspruch muss sein: Daten einmal angeben, vertrauensvoll nutzen und Verwaltungsleistungen einfacher machen. Genau das setzen wir hier um. Und wir gehen dabei bewusst schrittweise vor. Ab März 2027 startet das Verfahren zunächst bei der Geburt ab dem zweiten Kind. Dort kann die Familienkasse auf bereits vorhandene Daten aus früheren Kindergeldfestsetzungen zurückgreifen. Im Herbst 2027 soll das Verfahren dann auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Wir wollen Missbrauch dadurch verhindern und wollen Fehler vermeiden, gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das Kind muss deshalb einen inländischen Wohnsitz haben, und mindestens ein Elternteil muss in Deutschland erwerbstätig sein.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang beraten wir heute auch einen Gesetzentwurf der AfD. Die AfD will das Kindergeld für Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten nach den Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates staffeln.
Über eine zielgenaue und gerechte Ausgestaltung von Familienleistungen kann man politisch diskutieren. Aber der Vorschlag der AfD ist schlicht europarechtswidrig, wie die Rechtsprechung des EuGH erst 2021 klargestellt hat.
Wir schaffen ein Verfahren, das praktisch funktioniert und rechtssicher umgesetzt werden kann. Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir deshalb ab.