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81. Sitzung
Freitag, 22. Mai 202621. Wahlperiode, 81. Sitzunga) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes — b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kay Gottschalk, René Springer, Iris Nieland, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer die Geburt eines Kindes miterleben durfte – als Mutter oder auch als Vater –, der weiß, dass das der Beginn einer Lebensphase ist, die zu den intensivsten gehört, die man sich vorstellen kann, die man erleben darf. Darum ist es gut, dass wir das Kindergeld zukünftig antragslos auszahlen; denn es ist herausfordernd genug, was in diesen Tagen und Wochen ansteht. Was Familien in dieser Phase ganz sicher nicht brauchen, sind komplizierte Anträge oder auch Behördengänge. Und deshalb ist es eben auch gut, dass Familien künftig gar keinen Antrag mehr stellen müssen, sondern das Kindergeld automatisch ausgezahlt wird.

Nach der Geburt werden die Standesämter und das Bundeszentralamt für Steuern direkt den Namen und die Steuer-ID an die Familienkasse übermitteln, damit die Familienkasse den Anspruch auf Kindergeld prüfen und es, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, einfach auszahlen kann. Wir werden so Bürokratie abbauen, und wir gehen davon aus, dass zukünftig rund 300 000 Erstanträge jährlich entfallen können. Wir beginnen mit den Kindern, bei denen die Kontodaten aufgrund von Geschwistern schon vorliegen, am 01.01.2027, und bis Ende des nächsten Jahres wollen wir das für alle Kinder bereitstellen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Diese Reform, meine Damen und Herren, ist Teil der Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips. Damit organisieren wir gemeinsam mit der Bundesregierung die staatlichen Leistungen so, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig ihre Daten an einer Stelle hinterlegen und diese Daten, wenn sie einmal bei einer Behörde hinterlegt sind, untereinander ausgetauscht werden können, sodass sie nicht noch weitere Male vorgelegt werden müssen. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren, und da machen wir uns jetzt auf den Weg.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Ich will, meine Damen und Herren, aber noch auf die rechtspopulistischen Ausflüsse meines Vorredners von der AfD eingehen. Wenn wir das Kindergeld betrachten – um mal mit realen Zahlen zu arbeiten –:

Ja, das macht Ihr Finanzminister nämlich nicht! Der arbeitet nicht mit Zahlen!

Keine einzige Zahl haben Sie genannt!

17,6 Millionen Kinder bekommen in diesem Land Kindergeld. Davon leben 17,3 Millionen in Deutschland. Ungefähr 1 Prozent der Gelder wird an Kinder gezahlt, die momentan im Ausland leben – 250 000 Kinder. Jetzt kann man die Frage stellen, wie groß man das Thema machen möchte, wenn man hier eine begrenzte Redezeit hat.

Wir haben mehr Redezeit als Sie!

Vor allem ist es aber typisch für die AfD, dass Sie an der Stelle wieder Vorurteile schüren und den Eindruck erwecken, es würde unrechtmäßig gezahlt.

Diesen 250 000 Kindern, die im Ausland leben und Kindergeld bekommen, stehen über 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber, die hier in Deutschland arbeiten, die hier in Deutschland Steuern zahlen, die hier in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Es handelt sich bei den meisten der Kinder, die im Ausland leben, nämlich um Kinder von Fachkräften, die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der deutschen Wirtschaft einbringen. Darum ist das, was Sie hier vorgebracht haben, rechtspopulistische Hetze und nichts anderes.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Wahrheit ist jetzt Hetze!

Beifallbei der AfD

Jetzt wird es wieder gruselig!

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