Als Mitglied des Deutschen Bundestages, als jemand, der in einem Rechtsstaat ein öffentliches Mandat bekleidet, würde ich mich freuen, wenn man Gerichtsurteile zur Kenntnis nimmt und akzeptiert und respektiert. – Das ist die erste Sache.
Die zweite Sache ist: Sie haben die Debatte um eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens genutzt, um gegen vermeintliches Verschenken von deutschem Steuergeld an irgendwelche Ausländer zu hetzen. Wenn wir die Zahlen betrachten, sehen wir, dass nur 1,4 Prozent der Kindergeldzahlungen ins Ausland gehen, meist an EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten. Ich finde es absolut angezeigt und gerecht, dass diese auch das deutsche Kindergeld bekommen.
Sie als AfD-Fraktion haben eine Kleine Anfrage gestellt, in der Sie sich dezidiert haben auflisten lassen, wo das ganze Geld hingeht. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage lesen würden. Denn dann kommt raus: Das ist nicht der Skandal, zu dem Sie es hier versuchen zu machen.
Jetzt würde ich auf das eigentliche Thema zurückkommen und über das angepasste Verwaltungsverfahren sprechen. – Vielen Dank.
Ein Punkt war uns als Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren besonders wichtig. Es geht um die Frage, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird, wenn im automatisierten Verfahren eine Auswahl getroffen werden muss. Unsere klare politische Zielsetzung ist: Im Zweifel soll die Mutter begünstigt werden. Das ist für uns als Union keine Nebensache. Wir wissen, dass es gerade in Trennungssituationen und familiären Krisen darauf ankommen kann, wer tatsächlich über das Kindergeld verfügt. Deshalb erwarten wir von der Familienkasse, dass sie die Rechte der Mutter besonders berücksichtigt und Auswahlentscheidungen vermieden werden, die sich für Frauen in Krisensituationen nachteilig auswirken.
Wir hätten diesen Vorrang gern ausdrücklich gesetzlich geregelt. Gleichzeitig mussten wir abwägen. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung hätte die Einführung des antragslosen Kindergeldes vermutlich weiter verzögert. Deshalb bringen wir das Verfahren jetzt auf den Weg, steuern die Familienkasse durch klare Vorgaben und beobachten die Entwicklung genau. Die entsprechenden Erwägungen werden in die Dienstanweisungen zum Kindergeld einfließen. Sollten sich Fehlentwicklungen zeigen, muss und wird nachgesteuert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Bürokratieabbau aussehen sollte. Die Koalition hat gerade weitere konkrete Schritte verabredet. Wir wollen Berichtspflichten deutlich reduzieren, neue Berichtspflichten grundsätzlich vermeiden und die Genehmigungsfiktion zum Regelfall machen. Außerdem wollen wir mit einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung und mit verbindlichen Fristen bei der Vergabe von Steuernummern Verwaltungsverfahren schneller und einfacher machen.
Der Staat muss insgesamt einfacher, digitaler und verlässlicher werden. Genau dafür steht auch dieses Gesetz. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.