Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Freie und unabhängige Medien sind eine tragende Säule der Demokratie. Sie informieren, ordnen ein, kontrollieren staatliches Handeln. Sie ermöglichen den öffentlichen Diskurs und sind Grundlage für die Meinungsbildung. Gerade in Zeiten der Desinformation und des digitalen Wandels sind sie wichtiger denn je.
Deshalb braucht es eine Medienpolitik, die auf Vertrauen in die freiheitliche Ordnung, auf Fakten und auf die Stärkung der journalistischen Arbeit setzt.
Genau das leistet der Antrag der AfD nicht. Hinter dem Anschein einer ergebnisoffenen Analyse stehen zahlreiche pauschale Unterstellungen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Medien. Zugleich – und das wurde bereits gesagt – ignoriert der Antrag vollkommen die föderale Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes und die Zuständigkeit der Länder. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ganz klar ab.
Wenn wir wirklich über die Verantwortung des Bundes sprechen wollen, dann gerne in Bezug auf die Aufgaben, für die der Bund tatsächlich zuständig ist, zum Beispiel für die Frage des Informationszugangs von Journalistinnen und Journalisten. Doch genau in diesem Bereich plant die Bundesregierung Verschlechterungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit Ihnen über das Informationsfreiheitsgesetz sprechen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist für journalistische Recherchen mangels anderer Rechtsgrundlagen essenziell. Es ermöglicht Medien, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken. Die Maskenaffäre von Jens Spahn, die Kumpelei von Katherina Reiche mit der Milliardärslobby oder die CDU-Fördermittelaffäre – all das wäre ohne das IFG nicht ans Licht gekommen. Doch genau diese Transparenz droht nun eingeschränkt zu werden. Künftig sollen Informationen nur noch natürliche Personen erhalten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können und diese Auskünfte nicht aufgrund anderer Regelungen erhalten können. Ich frage Sie: Was genau ist ein berechtigtes Interesse? Welche Maßstäbe wollen Sie anlegen? Und was meint der Verweis auf die anderen Regelungen?
Obendrauf kommt, dass Sie die Gebühren ändern und sie künftig im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip erheben wollen. Wie sollen investigative Journalistinnen und Journalisten ihrer Kontrollfunktion nachkommen können, wenn sie für die Informationen von Behörden Tausende von Euro bezahlen müssen?
Das ist kein Bürokratieabbau, das ist Demokratieabbau.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Ich fordere Sie daher auf: Finger weg vom Informationsfreiheitsgesetz!
Und wenn wir schon dabei sind: Die Grünen haben im Mai dieses Jahres einen Gesetzentwurf zum Medienauskunftsrecht eingebracht. Genau dieses Gesetz, das Journalistinnen und Journalisten mehr Rechte bei der Informationsauskunft gibt, wurde mit Verweis auf das IFG abgelehnt – genau das IFG, das nun geschwächt werden soll.
Pressefreiheit ist kein Lippenbekenntnis. Sie muss politisch gesichert werden.
Journalistinnen und Journalisten brauchen endlich klare, verlässliche und einklagbare Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden.
Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch.
Geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, handeln Sie endlich! Sorgen Sie für Rechtssicherheit anstatt Rechtsunsicherheit! Stärken Sie die Pressefreiheit, anstatt Transparenz zu beschränken!
Vielen Dank.