Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der letzten Sitzungswoche vor einer Landtagswahl, und natürlich macht die AfD die Öffentlich-Rechtlichen noch einmal zum Thema. Um es direkt zu sagen: Mit diesem Antrag streuen Sie den Menschen Sand in die Augen;
denn der Bundestag kann nicht in die Kompetenzen der Länder eingreifen.
Dafür hätte schon ein kurzer Blick auf www.bundestag.de gereicht. Da heißt es über Enquete-Kommissionen – ich zitiere –:
„Sie legen dem Bundestag am Ende ihrer Arbeit Abschlussberichte vor, in denen die Arbeitsergebnisse in der Regel in Empfehlungen für die Gesetzgebung festgehalten sind.“
Das Ziel ist klar: Enquete-Kommissionen sollen Themen aufarbeiten und Vorschläge für Gesetze machen. Die Abschlussberichte sollen nicht zu Staubfängern verkommen, sondern wirklichen politischen Wandel ermöglichen. Deshalb stellt sich die Frage, was für Handlungsvorschläge hier entstehen sollen, wenn der Bund in vielen der aufgeführten Bereiche gar nicht zuständig ist.
Das Grundgesetz ist da eindeutig. Der Bund hat keine Kompetenzen bei den öffentlich-rechtlichen Medien. Er hat keine Kompetenzen bei der Medienaufsicht. Und er ist erst recht nicht dafür zuständig, welche Einigungen und Verträge die Länder zur Struktur unserer Medienlandschaft treffen.
Letztlich ist der Antrag der AfD ein durchschaubares Manöver.
Der AfD geht es darum, ein Gremium zu schaffen – das haben wir gerade in den Beiträgen der AfD gehört –, mit dem Stimmung gemacht werden soll. Vor allem soll öffentlich der Eindruck entstehen, dass die AfD die einzige Fraktion im Bundestag ist, die das Thema der Öffentlich-Rechtlichen adressiert.
Diesen billigen Trick werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Da der Bundestag hier gar nicht handeln kann, ist das eine ziemliche Luftnummer, die Sie hier vorgelegt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich die Plakate und Slogans der AfD für die kommenden Landtagswahlen mal anschaut, der weiß, worum es hier eigentlich geht. Sie wollen den Wählern einen Bären aufbinden.
In Sachsen-Anhalt zum Beispiel verspricht die AfD den Menschen, die Rundfunkgebühren abzuschaffen. Aber das kann die AfD gar nicht. Denn selbst wenn das Bundesland Sachsen-Anhalt aus sieben Staatsverträgen austreten sollte, bleiben die Rundfunkbeiträge bestehen. Das betrifft übrigens auch die Beitragshöhe, die aktuell durch das Bundesverfassungsgericht festgesetzt ist; der geschätzte Kollege Frieser hat das bereits erläutert. Also: Die Gebühren bleiben, egal was die AfD behauptet.
Auch bei den Rundfunkstaatsverträgen erzählt die AfD schlicht Märchen. Selbst eine sofortige Kündigung würde nicht dazu führen, dass ein Austritt schnell erfolgen könnte.
Bei manchen dieser Verträge wäre sogar eine neue Regierung schon wieder aus dem Amt, bevor die Kündigungsfrist überhaupt abgelaufen wäre. Im Fall von Mecklenburg-Vorpommern würde das übrigens zutreffen. Also: Entweder hat die AfD keine Ahnung von Medienpolitik, oder sie verbreitet bewusst die Unwahrheit.
Ich vermute mal: Beides trifft hier zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst gestern haben wir hier im Plenum über die Bedeutung von Pressefreiheit und Medienvielfalt gesprochen. Die Medien stehen heute vor großen Herausforderungen. Auch die Öffentlich-Rechtlichen – ja, auch die – müssen sich weiterentwickeln. Von politischer Seite arbeiten deshalb die Medienpolitiker in den Ländern, im Bund und in der EU auf ihren Ebenen daran, dass unsere Medienlandschaft auch morgen stark ist. Das passiert schon jetzt. Wir brauchen kein weiteres Gremium, kein Gremium ohne wirkliche Zuständigkeit, in dem die AfD ihre kruden Vorstellungen und Unwahrheiten über die Öffentlich-Rechtlichen ausbreiten kann. Auch deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.