Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur der Titel der hier zu diskutierenden Regierungsvorlage ist sperrig, sondern abseits der Detailregelungen leider auch der Kerngedanke.
Meine Damen und Herren der Koalition, Ihre Zustandsbeschreibung der aktuellen Misere im Entwurf ist zwar richtig, mit Ihrem einseitigen und ideologisch aufgeladenen Instrumentarium werden Sie jedoch allenfalls punktuell Abhilfe schaffen.
– Nein, das hat nichts mit den Ausländern zu tun.
Längerfristig werden Sie damit die Wohnungsnot eher verschärfen als lösen. Statt sinnvolle Anreize zu schaffen, erschweren Sie Vermietung durch komplexe Regelungen und durch weitere Beschränkungen für Vermieter. Damit beweisen Sie abermals: Sie sind nicht Treiber, sondern der Bremsklotz für einen neuen Aufbruch Deutschlands.
Im Koalitionsvertrag ist das Ziel ausgegeben, für alle Menschen Wohnen bezahlbar und verfügbar zu machen angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Mieten; wir haben es gehört. Ich behaupte, durch Ihre bisherigen und die noch geplanten Maßnahmen, auch durch den hier vorliegenden Entwurf, wird sich der stetige Mietanstieg gerade nicht aufhalten lassen. Dabei sollten Sie wissen, dass andere Maßnahmen erforderlich sind, statt das Vermieten und damit auch wohnbauliche Aktivitäten immer unattraktiver zu machen; denn notwendig und vor allem wirksam wäre eine deutliche Erhöhung des Mietangebots. Stattdessen hat sich die Zahl der Wohnungsneufertigstellungen in den letzten Jahren immer stärker verringert. 2025 – wir alle haben es schon mal gehört – wurden nur noch 207 000 Wohneinheiten fertiggestellt, gemessen am Ziel der Bundesregierung von 400 000 Wohneinheiten pro Jahr also nur eine Zielerfüllungsquote von 50 Prozent. Eine wesentliche Besserung ist auch 2026 kaum in Sicht.
Zu einigen Regelungsinhalten des Entwurfs: Mit dem Entwurf wird die Erhöhung von Indexmieten bei einer Inflation von über 3 Prozent auf die Hälfte des darüberliegenden Teils begrenzt. Die Kappungsgrenze wird zwar im Vergleich zum Referentenentwurf entschärft, führt aber dennoch weiterhin dazu, dass der Vermieter bei höheren Inflationsraten einen fortschreitenden Kaufkraftverlust seiner Mieterträge erleidet. Der Kaufkraftverlust macht die Vermietung im Laufe der Zeit immer unrentabler und führt letztlich zu einem realen Wertverlust seiner Immobilie.
Auf der Mieterseite wird hingegen inflationsbedingter Kaufkraftverlust des Einkommens durch Anpassung in der Regel ausgeglichen. Die Begrenzung ist daher einseitig belastend. Damit werden aber gerade viele private Kleinvermieter getroffen, die Immobilien häufig als Geldanlage und Alterssicherung halten.
Außerdem fehlen Vermietern dann auf Dauer die nötigen Mittel für sinnvolle oder gar notwendige Sanierungen, insbesondere weil Modernisierungsmieterhöhungen bei Indexmietvereinbarungen in der Regel ausgeschlossen sind. Nicht zuletzt reduziert die Regelung die Bereitschaft zur Schaffung von Wohnraum noch weiter. Das, meine Damen und Herren der Koalition, ist weder ein fairer Interessenausgleich noch fördert es die Schaffung von Wohnraum, sondern ist schlicht wohnungswirtschaftspolitischer Unfug.
Eine weitere geplante Neuerung ist die vorgeschlagene Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung; auch das haben wir von Ministerin Hubig gehört. Diese Regelung führt jedenfalls zur Verlagerung des Kostenrisikos für bereits eingeleitete Räumungsmaßnahmen auf den Vermieter. Die Einbringlichkeit dieser Kosten ist nämlich gerade in Fällen aufgetretener Mietrückstände, die häufig auf wirtschaftliche Probleme der Mieter zurückzuführen sind, deutlich reduziert – eine Regelung, die Vermietungen ihrerseits unattraktiver macht und daher ebenfalls langfristig negative Auswirkungen auf das Mietangebot haben dürfte.
Die Regelungen zur von der Mietpreisbremse befreiten Kurzzeitvermietung werden trotz der eingeschränkten Möglichkeit einer Verlängerung von sechs auf acht Monate nach dem jetzigen neuen Entwurf den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht. Die Regelungen zu Möblierungszuschlägen erscheinen zu kompliziert und bergen die Gefahr, dass gerade unbedarfte private Kleinvermieter einseitig belastet werden. Längerfristig droht die Reduzierung des Angebots möblierter Wohnungen, für die ja doch ein nicht unerheblicher Bedarf besteht.
Im Ergebnis schaffen Sie weitere Reglementierungen für Vermietung von Wohnraum, also weitere Hindernisse statt Anreize für potenzielle Vermieter und Bauherren. Das wird die bestehenden erheblichen Probleme mit Sicherheit nicht lösen. Auch deshalb wird die AfD weiter an Zuspruch gewinnen.
Ihr Gesetzentwurf dürfte am Ende der Beratungsprozesse abzulehnen sein.
Vielen Dank.