Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man muss erst mal anerkennen, dass wir hier ein Mietpaket haben, wie es seit 20 Jahren nicht mehr hier im Haus besprochen worden ist; es ist das größte Paket der letzten 20 Jahre. Wir beschränken die Indexmieten, die Kurzzeitvermietung, das möblierte Wohnen, und wir erweitern die Schonfristzahlung. Das sind schon mal vier große Punkte, die den Mieterinnen und Mietern helfen werden. Das muss man einmal am Anfang sagen.
Und ich werde das auch erklären. Zu den Indexmieten: 2022/2023, als die Inflation hochging auf 7,8 Prozent, gingen auch diese Mieten hoch und gleichzeitig die Kosten für Nahrung. Für uns ist natürlich klar, dass wir die Indexmieten beschränken müssen für den Fall, dass die Inflation steigt. Beim möblierten Wohnen versuchen wir jetzt, den Möblierungszuschlag auszuweisen – das ist ein wichtiger Punkt –, und bei der Kurzzeitvermietung ist das Problem, dass nicht klar ist, was eine Kurzzeitvermietung ist. Wir regeln das in diesem Gesetz grundsätzlich: Bei bis zu sechs Monaten spricht man von einer Kurzzeitvermietung, und man kann sie auf maximal acht Monate verlängern. Ich glaube, dass das eine Rechtssicherheit schafft, für die wir uns hier einsetzen.
Bei der Schonfristzahlung will ich noch auf einen Gedanken aufmerksam machen: Ja, wir geben Mieterinnen und Mietern eine zweite Chance – das ist, glaube ich, auch wichtig –, wenn sie innerhalb einer gewissen kurzen Zeit den Mietrückstand zahlen können. Nicht nur die fristlose Kündigung kann dann geheilt werden, sondern auch die ordentliche Kündigung, und wir sorgen dann dafür, dass diese Menschen beispielsweise nicht in der Obdachlosigkeit landen. Auch das ist soziale Gerechtigkeit, die wir mit diesem Gesetzespaket voranbringen.
Letzter Gedanke. Wir sagen natürlich nicht: „Das ist jetzt alles, was wir machen können“, sondern wir müssen weiter in die Zukunft gucken. Wenn wir uns die Inserate bei ImmoScout anschauen, sehen wir beispielsweise, dass 80-Quadratmeter-Wohnungen im Altbau teilweise für 2 000 Euro Nettokaltmiete angeboten werden. Nicht alle Vermieter machen das, aber einige schon, und da muss man natürlich klar sagen, dass das mindestens 100 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ist. Das ist keine Lappalie; das ist Mietwucher. Deshalb müssen wir in diesem Haus natürlich den Mietwucherparagrafen wieder scharfstellen.
Letzter Gedanke, weil wir morgen kurz vor der Sommerpause stehen.