Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel dieses Gesetzes ist klar: Wir stabilisieren die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist dramatisch, und sie erlaubt auch keinen Aufschub mehr. Wir haben daher die zur Verfügung stehende Zeit für die Beratungen intensiv genutzt.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir dieses Gesetz heute abschließen; denn schon im Sommer werden die ersten Weichen für künftige Beitragssätze mit der Festlegung der Grundlohnrate und danach durch den Schätzerkreis gestellt, und bis dahin müssen die Maßnahmen klar sein.
Das kann uns gelingen, meine Damen und Herren; denn auch die Gespräche mit den Ländern in den letzten Tagen und Wochen habe ich als sehr konstruktiv empfunden, und auch den Ländern ist bewusst, was droht, wenn es nicht gelingt, die Beitragssätze zu stabilisieren. Dann müssten wir schon im kommenden Jahr mit einer Beitragssatzsteigerung um 1 Prozentpunkt rechnen, knapp 20 Milliarden Euro, paritätisch verteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein, was wir wollen.
Lassen Sie mich auf die Ausgangssituation und die Inhalte des Gesetzes kurz eingehen. Das ist auch wichtig, um die Tragweite zu verstehen.
Nach den neuesten Zahlen steigen die Ausgaben der GKV rund doppelt so stark wie die Einnahmen. Dadurch wächst das Defizit um weitere 3,5 Milliarden Euro für 2027 an. Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir auch diese neue Lücke nun geschlossen,
und das ist ein starkes, unübersehbares Signal, dass nun ein deutlich größerer Anteil vom Bund kommt.
Ab 2027 wird der Beitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger noch einmal deutlich angehoben, und die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wird sukzessive reduziert. Auch das ist ein wichtiges Zeichen seitens des Bundes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Leitlinien des Gesetzentwurfes wurden gewahrt: Effizienz und Evidenz. Oder einfacher gesagt: Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.
Zudem gilt weiterhin der Grundsatz: Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag; denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Es bleibt ein ausgewogenes Paket.
Ich möchte drei Beispiele nennen, wo wir Anpassungen vorgenommen haben: Bei der Familienversicherung berücksichtigen wir jetzt die individuelle Familiensituation besser, indem wir die Altersgrenze der zu berücksichtigenden Kinder von sieben auf zwölf Jahre anheben.
Für die Pharmaindustrie haben wir eine Lösung gefunden, die den Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt. Aber gleichzeitig bleibt es bei einem angemessenen Beitrag der pharmazeutischen Unternehmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen.
Und die Krankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und Beinfreiheit.
Wir sehen wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Den Punkt haben wir am Ende noch sehr intensiv mit den Ländern besprochen. Wir haben nicht nur wichtige Regelungen im Gesetz ergänzt, sondern wir geben auch die Zusage in Richtung der Länder,
dass wir weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen voranbringen werden.