Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hatten die Chance, die die Ampel leider verpasst hat – so muss ich es sagen –, nämlich endlich eine moderne Rechtsgrundlage für die Bundespolizei zu schaffen.
– Nein, haben Sie eben nicht. – Leider haben Sie diese Chance nicht genutzt.
Stattdessen erleben wir ein parlamentarisches Verfahren, Herr Throm, das sich nahtlos in das Sommerchaos dieser Koalition einfügt.
Im Dezember hatten wir die erste Lesung des neuen Bundespolizeigesetzes und im Januar die Anhörung im Innenausschuss. Danach: sechs Monate Funkstille. Man hat nichts mehr gehört.
– Ja, Arbeit. Das hätte ich Sie auch gefragt. Sie haben jetzt in der letzten Kurve vor der sitzungsfreien Zeit einen 23-seitigen Änderungsantrag vorgelegt, um das Gesetz zu beschließen. Wow, 23 Seiten in sechs Monaten! Aber ich frage Sie: Was haben Sie denn in den letzten sechs Monaten eigentlich gemacht, wenn Sie jetzt erst kurz vor knapp damit um die Ecke kommen?
Also verbessert haben Sie jedenfalls nichts, Herr Throm.
Und wenn Sie, Herr Fiedler, fragen, auf welcher Seite wir eigentlich stehen, dann ist die Antwort: Selbstverständlich stehen wir auf der Seite der Einsatzkräfte der Bundespolizei,
die jeden Tag in vorbildlicher Weise für unser Land ihren Dienst verrichten und für unser aller Sicherheit sorgen.
Genau deshalb, Herr Walch, hätten wir einer guten Novelle des Bundespolizeigesetzes heute wirklich sehr gerne zugestimmt; denn wir leben in unsicheren Zeiten. Russland und andere Staaten greifen uns täglich hybrid an. Dafür braucht es selbstverständlich eine handlungsfähige Bundespolizei mit modernen Rechtsgrundlagen. Aber unsichere Zeiten, meine Damen und Herren, sind eben kein Blankoscheck für den Abbau von Bürgerrechten. Mit der Einführung der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition nun mal tief in Grundrechte ein,
aber ohne, dass daraus ein realer Sicherheitsgewinn erkennbar wird. Es bestehen jetzt schon erhebliche verfassungsmäßige Zweifel; das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht. Was ich damit sagen will, ist: Sie schaffen keine sichere Rechtsgrundlage für die Beamtinnen und Beamten, sondern neue Rechtsunsicherheit, meine Damen und Herren, und das geht so nicht.
Was Sie machen, Herr Dobrindt, erinnert mich auch ein wenig an das Motto Ihrer Amtsvorgänger: Erst etwas beschließen, dann eine Weile damit arbeiten, so lange, bis jemand meckert. Und wenn Karlsruhe das dann irgendwann einsammelt, dann gehen wir halt wieder zurück auf Los. – Meine Damen und Herren, das ist weder vorausschauend noch besonders schlau, wenn ich das mal so sagen darf,
und schon gar nicht im Interesse derjenigen, die dieses Gesetz jeden Tag anwenden sollen. Und das zeigt noch etwas: Nicht nur das Bundespolizeigesetz ist seit 30 Jahren nicht reformiert worden, auch Ihr Verständnis von Sicherheit und Rechtsstaat ist im 20. Jahrhundert hängen geblieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD – auch weil Herr Throm gerade noch so gegen die Kennzeichnungspflicht polemisiert hat –, wo sind eigentlich Ihre Akzente im Gesetzentwurf? Gerade die Kennzeichnungspflicht haben Sie doch damals noch in den Ampelentwurf hineinverhandelt; sie findet sich heute nicht mehr im Gesetz. Dabei wäre das doch das Mindeste gewesen.
Unser Entschließungsantrag zeigt, was eine moderne Reform gebraucht hätte. So hätte die Bundespolizei in ihren Zuständigkeitsbereichen zum Beispiel grundsätzlich für die Verfolgung von Verbrechen zuständig werden können. Dann gäbe es bei Straftaten an Bahnhöfen endlich klare Regeln für die Strafverfolgung. Stattdessen legen Sie jetzt einen halbherzigen Kompromiss in dieser Frage vor.
Und beim Thema Abschiebungen verwechseln Sie mal wieder Sicherheits- mit Migrationspolitik. Die Verlagerung von Aufgaben der Ausländerbehörde auf die Bundespolizei, meine Damen und Herren, ist ein Irrweg. Abschiebehaft ist kein Sicherheitsinstrument,
und die Bundespolizei ist für diese Aufgaben weder die richtige Behörde noch personell, strukturell oder finanziell hinreichend ausgestattet. Das bedeutet am Ende vor allem eins: noch mehr Überstunden und weniger Rechtsschutz für die Betroffenen.
Meine Damen und Herren, schlechte Gesetzgebung macht unser Land nicht sicherer. Wesentliche Probleme bleiben ungelöst. Deswegen: So gerne wir heute zugestimmt hätten, –