Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor Kurzem hat sich der Krieg in der Ukraine, der furchtbare Angriffskrieg Putins
in der Ukraine, gejährt. Das muss man sich einmal vorstellen; das ist wirklich schlimm. Dieser Krieg hat natürlich massive Auswirkungen, auch auf die innere
Sicherheit in Deutschland. Deswegen kann ich sagen: Die Zeitenwende bezieht sich auch auf die innere Sicherheit.
Die Folgen dieses schrecklichen Krieges zu bewältigen, hat sich im vergangenen Jahr auf nahezu alle Bereiche der inneren Sicherheit ausgewirkt. Wir
haben im letzten Jahr in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt. Über 1 Million Menschen haben bei uns Schutz gesucht vor Putins
Bomben, vor allem Frauen und Kinder. Die schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Aufnahme dieser Menschen war ein Kraftakt. Gleichzeitig haben wir in der
Bevölkerung eine überwältigende Solidarität erlebt und erleben sie noch immer. Dafür bin ich sehr dankbar, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Damit haben wir viele Menschenleben gerettet. Gleichzeitig haben wir aber auch durch unsere gezielte Unterstützung in der Ukraine mit Hilfslieferungen
und mit dem Aufbau der Energienetze dafür gesorgt, dass wir sehr gut über den Winter gekommen sind und es keine zweite Flüchtlingswelle aus der Ukraine gegeben
hat. Und die Ukrainerinnen und Ukrainer können sicher sein: Wir werden weiterhin an ihrer Seite stehen.
Der Krieg in der Ukraine hat massive Auswirkungen, auch auf die Sicherheitslage in unserem Land. Die Bedrohung Deutschlands durch Cyberangriffe,
Desinformationskampagnen und Spionage hat eine komplett neue Dimension erreicht. Wir haben deswegen alle Schutzmaßnahmen hochgefahren. Unsere
Sicherheitsbehörden sind wachsam und haben die Lage genau im Blick.
Im Fokus stehen bei uns vor allen Dingen die kritischen Infrastrukturen, die wir mit einem neuen KRITIS-Dachgesetz deutlich besser schützen werden.
Auch die Angriffe prorussischer Hacker haben massiv zugenommen. Deshalb stärken wir unsere Cybersicherheit und schaffen wir neue Instrumente, mit denen wir
Cyberangriffe stoppen und besser aufklären können.
Besonders wichtig in dieser neuen Lage sind starke und handlungsfähige Sicherheitsbehörden. Ich bin deshalb froh, dass wir mit Blick auf die Stellen
und die Ausstattung ein gutes Jahr für diejenigen hatten, die jeden Tag für unsere Sicherheit sorgen und ihren Kopf dafür hinhalten, oft mit hohem persönlichen
Risiko. Deswegen mein herzlicher Dank an alle Sicherheitskräfte!
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Aber der Krieg bedroht nicht nur unsere physische Sicherheit; er bedroht auch unsere Demokratie, zum Beispiel durch Desinformation, die unsere
Gesellschaft spalten soll. Deshalb müssen wir unsere Demokratie widerstandsfähiger machen. Dazu gehört, Extremismus in allen Bereichen entschlossen zu
bekämpfen. Hier sind wir bereits große Schritte vorangekommen. Wir stärken unsere demokratische Zivilgesellschaft mit dem Demokratiefördergesetz.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
📢
Stephan Brandner [AfD]: Das gilt auch für Bundesminister!
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir wissen nicht, wie lange der Krieg noch dauert, und wir werden uns weiter auf allen Ebenen mit seinen Folgen
auseinandersetzen müssen. Man sieht, dass die innere Sicherheit auch ganz entscheidend von der globalen Entwicklung abhängt. Ich bin deshalb froh, im Hinblick
auf die innere Sicherheit Ihre Unterstützung zu haben, und dafür möchte ich mich herzlich bedanken.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
PVielen Dank. – Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Frau
Svenja Schulze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nancy Faeser hat dargestellt, wie sehr unsere innere Sicherheitslage, die
Sicherheitslage hier in Deutschland, von globalen Entwicklungen abhängt. Dabei geht es nicht nur um Sicherheit im Sinne von Abwesenheit von Gefahr für Leib und
Leben; es geht der Bundesregierung um nachhaltige Sicherheit. Und Entwicklungspolitik ist nachhaltige Sicherheitspolitik.
Ein Beispiel dafür ist die Weltbankreform, die ich gemeinsam mit meiner amerikanischen Kollegin, mit der Finanzministerin Janet Yellen, angestoßen
habe und nun mit weiteren Mitstreiterinnen und Mitstreitern vorantreibe. Unser Ziel ist eine Weltbank, die eine Stütze für die sozial-ökologische Transformation
ist. Dafür muss sie eine Vorreiterin bei der Lösung globaler Herausforderungen werden. Die Weltbank braucht ein neues Finanzierungs- und Geschäftsmodell, und
dazu gehört, Ländern Anreize für Investitionen zu geben, die auch grenzüberschreitende Probleme wie zum Beispiel den Klimawandel oder die Pandemievorsorge
adressieren. Die Reform ist ein wirklich wichtiger Beitrag für einen sozial gerechten Umbau hin zu Klimaneutralität und auch hin zu nachhaltiger Sicherheit.
Sie haben es eben schon gehört: Seit zwölf Monaten hat Sicherheit für viele Menschen in Deutschland eine neue Bedeutung. Seit zwölf Monaten herrscht
Krieg in unserer Nachbarschaft. Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine durch Russland hat unermessliches Leid verursacht. Er hat tausende Menschenleben
gefordert. Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sind infolge des Krieges auf der Flucht, Kinder sitzen in Bunkern statt in Schulen, und die lebenswichtige
Infrastruktur ukrainischer Städte wird ganz gezielt von Russland zerstört.
Die Bundesregierung hat auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sehr schnell und sehr wirksam reagiert, auch mit zivilen Hilfen. Seit
Beginn des russischen Angriffskrieges hat alleine das BMZ die Ukraine mit über 650 Millionen Euro unterstützt. Durch das BMZ-Sofortprogramm, das mithilfe der
Bundestagsabgeordneten so schnell auf den Weg gebracht werden konnte, haben die Ukrainerinnen und Ukrainer schnell das erhalten, was sie am dringendsten
brauchen, nämlich medizinische Versorgung, ein Dach über dem Kopf, Strom und Wasser. Mit Schutzausrüstungen wie Atemschutzgeräten und Fahrzeugen zur
Brandbekämpfung konnten Menschenleben gerettet werden. Wir machen das in enger und in guter Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Gemeinsam mit der Ukraine
stellen wir die Weichen für einen reformorientierten Wiederaufbau des Landes, ökologisch und sozial. Wir denken Sofortprogramm und Wiederaufbau schon jetzt
zusammen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um die vielfältige Hilfe aus Deutschland besser zu koordinieren, bauen wir eine Plattform für den Wiederaufbau der
Ukraine auf. Die nationale Plattform richtet sich an die Zivilgesellschaft, an die Wissenschaft, an die Wirtschaft und an die Kommunen in Deutschland. Sie soll
dazu beitragen, dass wir auf deutscher Seite wirklich gut abgestimmt sind, um der Ukraine nach besten Kräften zu helfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ukraine beginnt schon jetzt mit dem Wiederaufbau. Sie glaubt an eine bessere Zukunft, und Deutschland steht ihr
solidarisch zur Seite. Denn unser Ziel ist nachhaltige Sicherheit.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
PVielen Dank. – Wir beginnen nun die Befragung der Bundesregierung. Ich bitte, zunächst Fragen zu den beiden Berichten und den Geschäftsbereichen der
anwesenden Mitglieder der Bundesregierung zu stellen.
PZuerst hat das Wort aus der CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Bundesministerin Faeser, ich erlaube mir, Ihnen ein
Zitat aus einem offenen Brief des Landrats von Miltenberg und des Oberbürgermeisters der Stadt Tübingen – beide sind Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen – vom
gestrigen Tag vorzutragen:
Entweder gelingt es, die Migration zu strukturieren und zu steuern und somit die Zugangszahlen an Geflüchteten in den Kommunen wieder deutlich zu
reduzieren, oder es drohen Leistungseinschränkungen, welche entweder die gesamte Bevölkerung, die auf die jeweiligen Leistungen angewiesen ist, oder den Kreis
der neu zugewanderten Personen betreffen.
Dieser einfachen Realität und Folge der Überforderung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene sollten wir uns stellen und nicht mehr versuchen,
die Probleme zu ignorieren.
Ähnliche Appelle seitens der Kommunen, der Landkreise, der Städte gibt es aus vielen Teilen Deutschlands, unter anderem auch von dem Bürgermeister
Ihrer Heimatstadt Schwalbach, der Mitglied der SPD ist.
Frau Bundesministerin, warum ignorieren Sie diese Hilferufe, diese Hilfeschreie vonseiten der kommunalen Familie und lassen die Kommunen hier
jämmerlich im Regen stehen, wenn es darum geht, sie in dieser krisenhaften Situation zu unterstützen?
PFrau Ministerin, damit wir alle das noch mal üben: Der rote Balken hat die Bedeutung, dass die Redezeit zu Ende ist. Also beide Seiten,
Fragesteller, Fragestellerin und auch antwortende Ministerin, achten bitte auf die Zeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Mayer, ich ignoriere das Thema natürlich überhaupt nicht. Im Gegenteil: Wir handeln. Ich hatte
vor Kurzem ein Zusammentreffen mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Ländern, die eine große Verantwortung tragen; denn sie sind für die Unterbringung
mit zuständig. Wir haben im letzten Jahr sehr stark geholfen mit 3,75 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung; dieses Jahr sind es schon 2,5 Milliarden
Euro. Wir übernehmen die kompletten Kosten im Rahmen des SGB II, einen großen Anteil der KdU-Kosten, und wir unterstützen jetzt noch mal auch bei der
Unterbringungssituation selbst.
Wir unterstützen auch in anderen Bereichen, nämlich bei der Frage der Integration. Wir haben jetzt erstmals gemeinsam mit den Kommunen – so etwas gab
es noch nie, auch nicht 2015 und 2016 – Arbeitsprozesse in Gang gesetzt, um gute Lösungen für die Kommunen zu erreichen.
Sehr gerne. – Sehr verehrte Frau Bundesministerin, Sie heben ab auf den sogenannten Flüchtlingsgipfel bei Ihnen im Haus. Der war natürlich eine
blanke Enttäuschung für die Kommunen, weil die klare Botschaft war: Es gibt nicht mehr Geld.
Ein Faktum steht auch fest – Sie heben ja auf 2015 und 2016 ab –: Die Kommunen werden in diesem Jahr von Ihnen, von der jetzigen Ampelbundesregierung
nur halb so stark unterstützt wie von der damaligen Bundesregierung 2015 und 2016. Wir sehen enorm gestiegene Zugangszahlen. Zwischen November letzten Jahres
und Ende Februar dieses Jahres wurden insgesamt 119 917 Asylerstanträge gestellt. Das ist die höchste Zahl im vergleichbaren Zeitraum.
Halten Sie an Ihrer Position fest, die Sie am 24. November letzten Jahres hier im Haus vertreten haben, nämlich dass wir keine große Migrationskrise
haben?
Herr Abgeordneter Mayer, um auf Ihren letzten Punkt zu sprechen zu kommen: Das habe ich nie gesagt. Ich hatte eine Kollegin Ihrer Fraktion
kritisiert, dass sie von der größten Migrationskrise ever geredet hat. Ich habe gesagt, dass ich das für nicht angemessen halte.
Selbstverständlich haben wir Probleme, und diese gehen wir ja auch an. Wir stehen an der Seite der Kommunen. Deswegen haben wir all die Prozesse
aufgelegt. Wenn Sie den Vergleich zu 2015 und 2016 ziehen, dann will ich Ihnen sagen, dass diese Bundesregierung die Kommunen viel früher finanziell unterstützt
hat als damals,
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Auf Einladung von Ihnen, Frau Ministerin Faeser – Sie haben es gerade erwähnt –, hat der diesjährige
Flüchtlingsgipfel erstmalig unter Beteiligung nicht nur der Innenminister, sondern auch der Landesintegrationsminister/-innen stattgefunden. Wir finden, es ist
ein wichtiges Signal, dass neben der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten auch die Integration der Geflüchteten in den Mittelpunkt gestellt wurde.
Der Bund leistet auch noch bei einem anderen Thema eine wichtige Unterstützung, nämlich bei den Sprach- und Integrationskursen, die wir anbieten und
komplett finanzieren. Sie sind eine wichtige Grundvoraussetzung für den Start in Deutschland. Hinsichtlich der Integrationskurse mit Kinderbetreuung wird uns
jedoch vor Ort immer wieder gespiegelt, dass die Kursträger solche Kurse mit Kinderbetreuung nicht anbieten aufgrund der hohen bürokratischen Vorgaben des
BAMF.
Hier meine Frage: Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass wir diese bürokratischen Hürden, wenn sie denn existieren, abbauen müssen, und würden Sie
das entsprechend unterstützen? Denn auch die Integrationskurse mit Kinderbetreuung leisten gerade bei der angespannten Situation in den Kitas einen großen
Entlastungsbeitrag.
dass ich die Integrationsministerinnen und ‑minister zu dem Zusammentreffen mit den kommunalen Ebenen eingeladen hatte. Ich bin dem
Integrationsminister aus Hessen, dem Vorsitzenden der Integrationsministerkonferenz, sehr dankbar, dass er einen Arbeitsprozess mit allen drei Ebenen –
Kommunen, Land und Bund – übernommen hat, um dafür zu sorgen, dass wir noch präziser und besser werden bei den offenen Fragen betreffend Integrationskurse,
Schulen und Kitas. Dazu gehört unter anderem das Problem – dies wird von manchen angegeben –, dass es zu wenig Kinderbetreuung gibt oder dass dort bürokratische
Hürden existieren. In diesem Prozess werden wir diese Probleme abbauen.
Ein weiterer Vorschlag, den Sie ja auch mit in die Diskussion eingebracht haben, Frau Ministerin Faeser, sind die Vorhaltekosten; dies ist auch eine
wichtige Frage vor Ort. Fluchtbewegungen kann man nur bedingt planen, wenn Kriege und Krisen stattfinden. Deswegen ist es so wichtig, dass die Kommunen Plätze
vorhalten können. Sie selbst haben gesagt, dass die Rechnungshöfe da oftmals einen Strich durch die Rechnung machen. Wie ist mittlerweile hier der Stand der
Beratungen? Braucht es dazu gesetzliche Änderungen im Bereich der Aufnahme Geflüchteter?
Beim Katastrophenschutz haben wir ja auch Vorhaltekosten, und diese werden nicht infrage gestellt. Deshalb die Frage: Können Sie uns hier einen
kleinen Einblick geben?
Frau Polat, wir prüfen noch, wie wir das am besten hinbekommen. Ich glaube, das ist im Sinne der Kommunen. Wir haben ja bereits 2015 und 2016 eine
großartige Aufnahmeleistung der kommunalen Trägerinnen und Träger erlebt. Sie haben damals Großes geleistet, und sie tragen jetzt wieder die Hauptlast. Deswegen
unterstützen wir ja, wo wir nur können.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Deswegen kriegen sie nur noch die Hälfte!
Wir kämpfen jetzt dafür, ihnen die Möglichkeit zu geben, die Dinge, die sie aufgebaut haben und die nachhaltig sind, auch bestehen zu lassen. Wir
schauen, ob wir es gegebenenfalls gesetzlich regeln müssen oder ob wir über andere Vereinbarungen mit den Rechnungshöfen dazu kommen, dass es akzeptiert wird. –
Vielen Dank.
PVielen Dank. – Die nächste Frage stellt aus der AfD-Fraktion Dr. Gottfried Curio.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, die zuletzt explodierenden Zuwanderungszahlen, auch ohne Ukrainer, führen ja zu einer anhaltenden
Überlastung der Kommunen. Die Unterbringung und die Finanzierung der Menschenmassen lassen die Kräfte der Gemeinden kollabieren. Gleichzeitig geht es immer
weiter mit der illegalen Zuwanderung; ich meine hier nicht Ukrainer.
Die Landräte hatten nun verzweifelt Hoffnung gesetzt auf Ihren Flüchtlingsgipfel, zeigten sich dann aber durchgehend enttäuscht. Die Bundesregierung
habe den Ernst der Lage nicht erkannt, heißt es da, oder auch:
Um die Begrenzung von Migration und um erleichterte Abschiebungen hätte es gehen müssen. Ganz offensichtlich fehlt der Bundesregierung hierfür die
Bereitschaft.
Andere sprechen von „Heuchelei“, „Lippenbekenntnissen“, „Alibiveranstaltung“. Einersagt: Arbeitskreise einzurichten, könne „nicht ernsthaft eine
Lösung ... sein“. Danach vertagt man sich.
Also: All diese drängendsten Probleme gedachten Sie zu lösen, indem Sie ohne jede Maßnahme, ohne jede Zusage auf dem Gipfel die weitere Besprechung
auf „in zwei Monaten bis Ostern“ verschieben. Verstehen Sie, dass die Landräte enttäuscht sind und das völlig ungenügend finden?
Herr Curio, die Landräte, die Sie angesprochen haben, arbeiten mit uns zusammen. Es gibt wöchentliche Treffen zu den Arbeitsprozessen, die wir
vereinbart haben, übrigens auch im Bereich der Rückführung und Begrenzung irregulärer Migration. Insofern ist dem Anliegen der Landräte dort ja auch ein Stück
weit Rechnung getragen worden. Ich würde sagen: Wir warten gemeinsam ab, was dort erarbeitet wird, bevor Sie in diese Beurteilung reingehen.
Die Landräte selber scheinen diese Veranstaltung anders reflektiert zu haben. Dennoch die Frage: Sehen Sie denn ein, dass wirklich effektiver
Grenzschutz und auch mal durchgeführte Abschiebungen zumindest etwa mal den Wohnraummangel entschärfen würden? Und gibt es für Sie eigentlich eine Obergrenze
bei der Aufnahme illegaler Migranten – nicht Ukrainer –,
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Das ist ein hochsensibler Bereich.
Ich will noch mal zu folgender Frage ausführen: Was ist die Hauptursache dafür, dass die Kommunen so belastet sind? Das ist natürlich die große
Fluchtbewegung aus der Ukraine.
Acht von zehn Geflüchteten kommen aus der Ukraine. Das fordert uns alle sehr heraus. Deswegen bin ich auch den Menschen sehr dankbar, die zu Hause
Geflüchtete aufgenommen haben.
In den anderen Bereichen sind wir sehr stark unterwegs. Wir als Regierung haben im Bereich der Rückführungen und der Abschiebeerleichterungen schon
sehr viel auf den Weg gebracht. Wir haben die Abschiebehaft verlängert, wir haben die Asylverfahren beschleunigt. Insofern bedienen wir alle Themen
gleichermaßen. Es geht um humanitäre Hilfe auf der einen Seite – Aufnahme von Geflüchteten –, und es geht auf der anderen Seite auch um Ordnung in der
Migrationspolitik.
PVielen Dank. – Die nächste Frage stellt aus der SPD-Fraktion Uli Grötsch.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser, Sie hatten in Ihrer Einleitung naturgemäß die innere Sicherheit erwähnt. Eine zentrale
Säule der inneren Sicherheit in unserem Land ist mit Sicherheit die Bundespolizei. Nun wird das Bundespolizeigesetz bald 30 Jahre alt. Nicht zuletzt deshalb
haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, das Gesetz zu reformieren, es neu zu fassen. Wie wir hören, ist das Gesetz schon eine ganze Weile in der
Ressortabstimmung,
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Grötsch, für die Frage. – Ich finde auch, dass die Bundespolizei, die wirklich großartige Arbeit leistet, ein
zeitgemäßes Gesetz verdient; das ist längst überfällig. Ich bin der Koalition sehr dankbar, dass wir das im Koalitionsvertrag verankert haben und es nun auch
auf den Weg bringen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Gesetzentwurf zeitnah so weit bringen, dass er im Kabinett verabschiedet werden kann und dann
im Deutschen Bundestag beraten wird. – Vielen Dank noch mal für die Unterstützung dabei.
Herr Abgeordneter Grötsch, es geht natürlich vor allen Dingen darum, zeitgemäße Regelungen für die gute Arbeit, die die Bundespolizei leistet, zu
treffen. Das heißt: Was sind die technischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für ihren Alltag? Da braucht es Erneuerung.
Wir müssen aber auch sehen, dass wir den Bundespolizeibeamtinnen und ‑beamten bei ihrer Arbeit den Rücken freihalten. Es gibt in der Koalition noch
unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man was gewichtet.
Frau Ministerin, für den Bund führen Sie als Bundesinnenministerin ja die Verhandlungen zum Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Es geht um
2,5 Millionen Beschäftigte. Es geht um Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher, die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, um Menschen, die die Straßen
reinigen, unseren Müll entsorgen oder die Straßenbahnen fahren, also um die sogenannten Systemrelevanten, die Heldinnen und Helden der Coronakrise.
Ich selber war heute Morgen bei den Streikenden am Virchow-Klinikum, die für bessere Arbeitsbedingungen, für mehr Lohn und Wertschätzung streiken. Die
Arbeitgeberseite bietet ja jetzt 5 Prozent mehr Lohn bei 27 Monaten Laufzeit an, für dieses Jahr aber nur 3 Prozent, und das auch erst ab Oktober. Nun ist es ja
so, dass in einer Zeit, in der die Mieten, die Energiepreise und die Lebensmittelpreise steigen, die Löhne und Gehälter regelrecht aufgefressen werden. Sie
haben eine Presseerklärung herausgegeben, in der Sie das Angebot der Arbeitgeberseite als ein „sehr gutes und sehr faires Angebot“ bezeichnen. Es sei Ausdruck
des Respekts vor dem, was die Beschäftigten täglich leisten.
Meine Frage ist: Faktisch ist das ja eine Lohnsenkung. Wie erklären Sie denn den Beschäftigten, dass Sie eine Tariferhöhung vorschlagen, die faktisch
unterhalb des Inflationsausgleichs liegt und damit eben bedeutet, dass die Menschen weniger Geld in der Tasche haben? Und wie lässt sich das mit dem Versprechen
von mehr Respekt vereinbaren?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wissler. – Ich teile Ihre Einschätzung, was die Bediensteten des öffentlichen Dienstes betrifft. Sie leisten
großartige Arbeit. Sie sind die Stütze unserer Gesellschaft und verdienen deshalb auch Respekt. Was Sie in Ihrer Aufzählung im Hinblick auf das Angebot der
Arbeitgeber vergessen haben: Ich führe die Verhandlungen ja nicht alleine. Für den weit größeren Teil der Beschäftigten führen ja die kommunalen Arbeitgeber die
Verhandlungen mit mir gemeinsam. Wir haben ja auch hohe Einmalzahlungen vorgesehen, um genau einen Inflationsausgleich, von dem Sie gerade gesprochen haben, zu
berücksichtigen. Wir wollen insgesamt 2 500 Euro steuerfrei als Inflationsausgleich zahlen. Das ist sehr viel Geld und macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar.
Bei einer Reinigungskraft zum Beispiel bedeutet das allein eine Lohnsteigerung von 6 Prozent. Wenn man die lineare Tariferhöhung in Höhe von 5 Prozent
hinzurechnet, stellt man fest, dass die Steigerung 11 Prozentpunkte beträgt.
Das ist noch nicht das Ende der Verhandlungen; wir sind ja auch noch mittendrin. Ich glaube, dass die Tarifparteien am Ende zu einem tragfähigen
Ergebnis kommen werden.
PSie dürfen eine Nachfrage stellen. Aber bitte auf die Zeit achten!
Die Einmalzahlung soll ja in zwei Schritten erfolgen. Das Problem ist aber natürlich, dass sie den Beschäftigten dauerhaft nichts bringt und auch
nicht rentenwirksam wird, weil sie ja nicht tabellenwirksam ist. Stimmen Sie mir zu, dass das Tarifangebot – auch unter Einbeziehung der Einmalzahlung –
unterhalb der Inflation liegt und damit faktisch eine Reallohnsenkung für die Beschäftigten bedeutet, weil ja auch der zweite Teil der Einmalzahlung erst im
nächsten Jahr erfolgen wird und die Inflation in diesem Jahr bei knapp 9 Prozent liegt?
Ich bin natürlich beratungsbereit, Frau Wissler. Die Einmalzahlung kann auch auf einmal erfolgen. Dann hätten Sie sogar mehr als den Ausgleich der
momentan hohen Inflationskosten. Wir gehen natürlich davon aus – weil Sie angesprochen haben, dass es um dauerhafte Wirkung geht –, dass die Inflationsrate
nicht so hoch bleibt und im nächsten Jahr sinken wird. Das ist die Begründung für die hohen Einmalzahlungen jetzt. Jetzt würde den Beschäftigten gut und richtig
geholfen; denn jetzt ist die Not am größten.
PDie nächste Frage stellt aus der FDP-Fraktion Dr. Ann-Veruschka Jurisch.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für das Fragerecht. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte gerne noch mal über das Thema Flucht
sprechen und den Blick auf die europäische Migrationspolitik richten. Sie haben ja letzte Woche in Brüssel am Treffen der Innenminister und Innenministerinnen
teilgenommen. Ich würde gerne über das Thema freiwillige Solidarität sprechen. Präsident Macron hat ja im letzten Jahr angeregt – dem haben wir uns ja auch
angeschlossen –, im Bereich der Fluchtmigration freiwillig umzuverteilen. Ich stelle mir gerade die Frage, ob es im grenznahen Bereich zwischen Deutschland und
Frankreich nicht die Möglichkeit gibt, dass uns Frankreich da ein bisschen entlastet. Gibt es da Möglichkeiten, und wie würden Sie das einordnen? – Vielen
herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen sehr, Frau Abgeordnete, für Ihre Frage. Wir sind in der Tat auf der europäischen Ebene sehr stark mit der Frage befasst, wie sich
ein gemeinsames Asylsystem darstellen lässt. Das eilt auch etwas, weil ja die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments im Mai nächsten Jahres enden wird.
Wir haben einen Solidaritätsmechanismus gemeinsam vereinbart mit dem Beschluss zu Eurodac II. Ich halte es für extrem wichtig, dass wir wissen, wer nach Europa
kommt, und dass die Registrierung und auch das Screening gut funktionieren. Das findet an der Grenze statt, wo die Menschen zum ersten Mal die EU betreten. Ich
halte es für wichtig, dass wir diesen gesamten komplexen Mechanismus – auf der einen Seite die Solidarität einiger Länder, auf der anderen Seite das feste
Versprechen, für Entlastung bei den Ländern zu sorgen, die sie benötigen – mit den entsprechenden gesetzlichen Novellen durchbringen. Deswegen ist das ein
Gesamtpaket, das wir gut und richtig auf den Weg bringen.
Vielen Dank. – Sie haben schon GEAS erwähnt, das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Sie haben die Wahl erwähnt. Sie haben auch anklingen lassen,
dass es innerhalb der EU-Mitgliedstaaten natürlich unterschiedliche Meinungen mit Blick auf die Asylpolitik gibt. Können Sie trotzdem noch mal ausführen, wie es
mit der gemeinsamen Roadmap, die die Kommission vorgeschlagen hat, vorangehen kann, sodass wir bis zum Ende dieser Legislatur auf europäischer Ebene zu einer
weiteren Entwicklung kommen können? – Vielen Dank.
Das mache ich gerne. – Ich habe bei der letzten Ratssitzung die Vertreter der schwedischen Präsidentschaft daran erinnert, dass wir über GEAS jetzt
entscheiden wollen, und zwar noch unter schwedischer Ratspräsidentschaft. Ich hoffe, dass die Schweden diesen Appell auch aufnehmen. Ich wurde dabei sehr stark
unterstützt. Wir haben eine Gruppe von Staaten gefunden, die dort gleichzeitig mit berät: Das ist Deutschland, das ist Frankreich, das ist Spanien, das ist
Italien, das ist Schweden, das die Ratspräsidentschaft innehat, und Belgien, das nächstes Jahr die Ratspräsidentschaft übernehmen wird. Ich glaube, dass in
diesem Zusammenhang das Begleiten der Staaten, die ein großes Interesse daran haben, dass wir dort vorankommen, zielführend sein wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin Faeser, im dänischen Parlament wird gerade parallel zu unserer Debatte ein deutsches Rechtsgutachten der
Europa-Universität Flensburg erörtert. Das kommt zu dem Schluss, dass die Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze unverhältnismäßig und somit
rechtswidrig sind. Auch die Bundesregierung führt derzeit an den Schengenbinnengrenzen Grenzkontrollen durch, und zwar mit ähnlichen Begründungen, was zu Sorge
führt. Die Frage an Sie lautet: Sind Sie bereit, die deutschen Grenzkontrollen umgehend einer unabhängigen europarechtlichen Prüfung zu unterziehen, um dadurch
sicherzustellen, dass rechtswidrige Beschränkungen der Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger auszuschließen sind?
Herr Abgeordneter, die Grenzkontrollen, die durchgeführt werden, werden durch die Europäische Kommission überprüft. Ich bin angesichts der Lage, die
wir gerade wegen des Migrationsdruckes im Moment haben, nicht bereit, die Kontrolle an der Binnengrenze zu Österreich aufzugeben, weil ich aus meiner Sicht in
der Frage der Steuerung dazu verpflichtet bin, zu gewährleisten, dass die Bundespolizei ihre Arbeit gut durchführen kann, sodass wir dort Grenzkontrollen noch
haben, solange die Situation so ist, wie sie ist.
Die Grenzkontrollen müssen alle sechs Monate neu begründet werden. Wie ist der derzeitige Stand, und gibt es eine Perspektive? Wie lange müssen die
Menschen im Grenzland das noch weiter aushalten?
Die Vereinbarung über die Verlängerung der Kontrolle an der Grenze zu Österreich läuft bis Mai; dann findet die Überprüfung wieder statt. Das heißt,
ab Mitte April wird überprüft. Mir wäre es sehr lieb, ich könnte darauf verzichten. Wenn sich die Migrationslage verändert, werde ich darauf auch verzichten;
wenn nicht, werde ich sie aufrechterhalten.
PDie nächste Frage stellt der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle.
Vielen Dank für das Wort. – Der Landrat von Mansfeld-Südharz, des Landkreises, aus dem ich komme, hat mit mir durchgesprochen, wie die Situation da
aussieht. Es ist auch in unserem Landkreis so, dass mit den finanziellen Mitteln, die bis jetzt vorhanden sind, die Unterbringung nicht so gewährleistet sein
kann, wie es sein muss. Er hat sich in einem offenen Brandbrief auch an die Öffentlichkeit, auch an das Land gewandt, dass mehr Mittel zugewiesen werden. Meine
Frage an Sie ist einfach: Was wollen Sie dafür tun, dass dieser Zustand für die Kommunen verbessert wird? Da muss sich wirklich was tun. – Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Abgeordneter. – Ich habe ja bereits gesagt, dass wir überprüfen, was an Mitteln zur Verfügung gestellt wird. Ich
habe das vorhin gesagt: Die Bundesregierung hat letztes Jahr 3,75 Milliarden Euro Steuergeld für die Unterbringungsmöglichkeiten der Kommunen zur Verfügung
gestellt. In diesem Jahr sind es 2,5 Milliarden Euro. Wir haben jetzt Mitte März. Ich glaube, wir müssen noch ein bisschen abwarten und sehen, wie die
Entwicklung ist, um dann gemeinsam mit den Ländern vorzugehen.
Ich bin froh, dass Sie es erwähnt haben: Die Länder sind dafür mit zuständig und eigentlich auch die Zuständigen. Wir helfen nur, weil das
internationale Entwicklungen sind, worauf wir am meisten Einfluss nehmen können. Deswegen sind wir in der Pflicht, zu helfen, und das tun wir auch.
PSie dürfen eine Nachfrage stellen, wenn Sie möchten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Guten Tag, Frau Bundesministerin! Wir erleben seit ungefähr einem Jahr eine veränderte, neue, restriktive und aus
unserer Sicht auch rechtswidrige Praxis bei der Aufnahme der Spätaussiedler nach Deutschland, und das ausgerechnet in einer Situation, wo die deutsche
Minderheit in der Ukraine, aber auch in Russland unter ganz besonderem Druck steht. Uns erreichen täglich Hilferufe über die neue Ablehnungspraxis, die es dort
gibt; Ihr Ministerium wahrscheinlich auch. Können Sie sagen, was Sie unternommen haben oder was Sie unternehmen werden, um diese Praxis zu ändern, damit wir zu
der alten Aufnahmepraxis zurückkehren und damit die Tore nach Deutschland für unsere Landsleute weiterhin offen bleiben?
Herr Abgeordneter de Vries, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Frage, weil ich dadurch etwas klarstellen kann. Diese veränderte Praxis hat nichts
mit einer veränderten Praxis der neuen Bundesregierung zu tun, sondern mit einem Urteil bereits aus 2021, das heißt, mein Vorgänger hat da auch nichts
verändert. Wir werden aber etwas verändern, weil wir es teilen, dass das nicht in Ordnung ist. Deswegen werden wir jetzt die Gesetze so anpassen, dass wir
wieder zur alten Aufnahmepraxis zurückkommen.
Vielen Dank für die Antwort. – Das ist ja sehr ermutigend.
Ich möchte Sie aber noch etwas fragen. Ihre Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen hat im Februar in einer Pressemitteilung die alte Bundesregierung
für diese neue Praxis verantwortlich gemacht. Dagegen antwortet die Bundesregierung am 9. März, dass diese neue Praxis erst im Februar letzten Jahres eingeführt
worden sei. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?
Ich glaube, ich muss nicht immer darauf reagieren, was wer wann wie der Presse beantwortet hat, Herr de Vries; ich habe Ihnen auf Ihre Frage nur die
Tatsachen geschildert. Es ist ein Urteil bereits aus 2021; deswegen gibt es natürlich eine bestimmte Berechtigung, zu sagen, dass die vorhergehende
Bundesregierung sich damals nicht darum gekümmert hat. Wir werden das jetzt tun. Ich glaube, das ist im Sinne der Betroffenen auch das Richtige.
PVielen Dank. – Die nächste Frage stellt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Susanne Menge.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze, wir begrüßen die Strategie des BMZ zur feministischen Entwicklungspolitik
sehr; herzlichen Dank dafür. Sie schreiben darin auf Seite 26, dass sich das BMZ „für direkte Finanzinstrumente zur expliziten Stärkung von Indigenen Völkern
und lokalen Gemeinschaften und relevanten Initiativen“ einsetzt. Das finden wir absolut richtig. Gleichzeitig steht auf Seite 18 die Forderung der
zivilgesellschaftlichen Organisation, dass wir „Mechanismen zur flexibleren, bedarfsgerechteren und langfristigeren Finanzierung“ – die es bisher so noch nicht
gibt – „lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen“ aus dem Globalen Süden brauchen. Meine Frage: Planen Sie, die Förderrichtlinien entsprechend zu
reformieren?
Frau Abgeordnete, ganz herzlichen Dank für diese Frage. – Sie haben ganz richtig erläutert, dass wir dort eine feministische Strategie vorgelegt
haben, wie wir die Außenpolitik verändern wollen. Das hat damit zu tun, dass wir vor allen Dingen die Projekte jetzt umsteuern wollen, sodass mehr Projekte in
der bilateralen Zusammenarbeit auch auf das Thema Gleichstellung einzahlen. Um Gleichstellung zu erreichen, ist auch das zivilgesellschaftliche Engagement enorm
wichtig. Deswegen müssen wir Mittel finden, die haushaltskompatibel sind, die den Richtlinien gerecht werden und die es trotzdem ermöglichen, zivile
Organisationen zu unterstützen. Da gibt es Möglichkeiten, und die werden wir auch im Weiteren voranbringen.
Danke schön für die Antwort. – Immer mehr zivilgesellschaftliche Organisationen im Globalen Süden – das ist auch eine Erfahrung, die wir bei unseren
Reisen immer wieder machen – arbeiten unter schwierigen Bedingungen in fragilen Kontexten. Wie wird auf diese besondere Anforderung in der Förderpraxis
Rücksicht genommen?
Auch das ist ein sehr, sehr wichtiges Thema. Immer mehr Menschen leben in Autokratien, 70 Prozent der Weltbevölkerung. Nur noch die wenigsten leben
in Demokratien. Gerade in autokratischen Strukturen ist es für die Zivilgesellschaft sehr, sehr schwierig, überhaupt zu arbeiten. Deswegen nehmen wir auch bei
unserer Förderung der zivilgesellschaftlichen Organisationen darauf Rücksicht, wenn wir Projekte miteinander vereinbaren. Dass die Bedingungen schwierig sind,
dass es nicht so ist wie hier in Deutschland, sondern dass man da mit weniger Staatlichkeit, mit weniger Verlässlichkeit umgehen muss, ist leider eher der
Alltag in der Entwicklungszusammenarbeit als die Ausnahme.
PNächste Frage: aus der AfD-Fraktion von Martin Hess.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an die Frau Ministerin Faeser. Frau Faeser, die „Letzte Generation“ begeht fortwährend Straftaten.
Um nur einige zu nennen: Sie beschädigt wertvolle historische Kunstwerke. Sie zeigt offen ihre Verachtung in Bezug auf unser Grundgesetz,
Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
indem sie das Denkmal „Grundgesetz 49“ hier in Berlin attackiert. Sie besetzt widerrechtlich Gelände und Gebäude und greift Polizeibeamte massiv an,
die dann dieses Gelände räumen müssen. Darüber hinaus nimmt sie bei ihren massiven Straßenblockaden auch Tote in Kauf; daran kann kein Zweifel mehr bestehen,
nachdem ein Klimaextremist der „Letzten Generation“ genau das im TV offen geäußert hat.
Viele Bürger sind jetzt aufgrund des eben dargestellten kriminellen Verhaltens dieser „Letzten Generation“ der Auffassung, dass es sich hier um eine
kriminelle Vereinigung handelt, und können nicht verstehen, warum der Staat nicht mehr tut, um dieses kriminelle Agieren zu stoppen. Meine Frage an Sie: Teilen
Sie die Auffassung dieser Bürger? Und warum greift der Staat denn nicht härter und entschlossener gegen diese fortwährende Erfüllung von Straftatbeständen
durch?
Herr Abgeordneter, zunächst: Wenn es sich um Straftaten handelt, dann handelt dieser Staat entschlossen und meine Sicherheitsbehörden vorneweg.
Daran kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Ich habe auch nie Zweifel daran gelassen, dass, wenn Straftaten begangen werden, auch von der „Letzten
Generation“, dieses geahndet werden muss und der Rechtsstaat dann durchgreifen muss.
Was Sie gerade machen, ist, Politik damit zu betreiben,
Martin Reichardt [AfD]: Betreiben Sie keine Politik, oder wie?
indem Sie sagen, das könnte eine terroristische Vereinigung sein. Das halte ich für überzogen, Herr Abgeordneter. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt,
dann werden die in einem Rechtsstaat von denjenigen geprüft und überprüft, die dafür verantwortlich sind, und das sind unsere Sicherheitsbehörden; das macht
nicht die Politik.
Frau Ministerin, ich habe nicht von einer „terroristischen Vereinigung“, sondern von einer „kriminellen Vereinigung“ gesprochen. Sie als Juristin
müssten wissen, dass darin ein ganz zentraler Unterschied besteht.
Aber meine Nachfrage bezieht sich auf etwas anderes, nämlich: Der „Merkur“ hat am 14. März gemeldet, dass eine Undercoverjournalistin festgestellt
hat, dass die „Letzte Generation“ über einen gemeinnützigen Verein, der sich „Wandelbündnis“ nennt, allein im Jahr 2022 bis zu 100 000 Euro für Materialkosten,
die bei illegalen Aktionen entstanden sind, von der Steuer absetzen kann. Es dürfte Konsens dahin gehend bestehen, dass der Staat kriminelles Agieren,
kriminelle, illegale Aktionen in keinster Weise finanziell unterstützen kann, weder direkt noch indirekt. Was tun Sie als Innenministerin, um das zukünftig
effektiv zu unterbinden?
Was wir als Bundesregierung tun, ist, dass wir die Sicherheitsbehörden so gut ausstatten, dass sie allen kriminellen Handlungen nachgehen und nichts
akzeptieren; Sie unterstellen das Gegenteil. Da wird auch politisch kein Unterschied gemacht – um das noch mal ganz klar zu formulieren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an Ministerin Schulze. Sehr geehrte Frau Ministerin, anlässlich des Internationalen
Frauentages hat die UNO in der vergangenen Woche Zahlen veröffentlicht, wonach es noch 300 Jahre bis zur Gleichstellung der Geschlechter dauert. Sie stellen
heute am späteren Nachmittag der Zivilgesellschaft Ihre Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik vor. Wie kann die Strategie diesen Zeitrahmen
drücken?
Ich glaube, es ist für uns alle überhaupt nicht akzeptabel, dass man noch 300 Jahre darauf wartet, dass das Menschenrecht auf Gleichstellung
eingelöst wird.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Deswegen ist es so zentral, dass Frauen mehr Rechte bekommen, dass sie besser repräsentiert werden und dass die Ressourcen so aufgeteilt werden, dass
sie Frauen zugutekommen. Das ist in der Entwicklungspolitik ein Gebot der Vernunft. Denn wenn man die Hälfte der Gesellschaft nicht adressiert, wenn man glaubt,
man könnte Entwicklung ohne die Hälfte der Gesellschaft machen, dann wird man sehen, dass das einfach nicht funktioniert. Deswegen ist meine feministische
Entwicklungspolitik, deswegen sind die Leitlinien des Außenministeriums, deswegen ist die Arbeit dieser Bundesregierung in diesem Feld auch so wichtig. Wir sind
eine Fortschrittskoalition, und wir werden uns mit diesen 300 Jahren nicht zufriedengeben.
Vielen Dank schon mal für diese Antwort. – Ich würde gerne folgende Nachfrage stellen: Welchen entwicklungspolitischen Vorteil hat es, einen
dezidiert feministischen Ansatz zu verfolgen? Und wie stellen Sie sicher, dass auch unterschiedliche Formen von Diskriminierung in der
Entwicklungszusammenarbeit adressiert werden?
Frau Abgeordnete, herzlichen Dank für diese Frage. – Der Ansatz ist, die Gesellschaft insgesamt voranzubringen. Wenn man die Rechte der Frauen
stärker in den Mittelpunkt rückt, wenn man sie stärker in die Projekte, ihren Sachverstand, ihr Know-how miteinbezieht, dann – das ist wissenschaftlich
evident – verlaufen die Entwicklungen besser, und das ist doch unser Ziel. Wir wollen, dass es diesen Gesellschaften besser geht, dass die Entwicklung
vorangeht, dass Armut bekämpft wird, dass Hunger zurückgedrängt wird. Und das geht nicht ohne die Frauen.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin Faeser, ich würde gerne wissen, ob Sie uns schon etwas zum Zeitplan sagen können, wann der Vorschlag zur Novelle
zum Waffengesetz vorgelegt werden soll, und insbesondere, ob Sie dabei auch Änderungen an § 41 Waffengesetz – das ist das Waffenverbot – vorsehen, die es
erleichtern, dass dieser Paragraf angewandt wird, und in Zukunft den Polizeibehörden ermöglichen, zum Beispiel im Zuge der Gefahrenabwehr das Waffenverbot
auszusprechen.
Ich will es nur mal kurz erläutern: § 41 Waffengesetz ermöglicht den Waffenentzug zur Verhütung von Gefahren, ist aber derzeit an die Zuständigkeit
der Waffenbehörden gekoppelt, die ja sehr schwerfüßig sind. Es geht hier zum Beispiel darum, dass bei konkreten Bedrohungen, bei konkreten Anschlagsplänen eine
andere Behörde den Waffenentzug tatsächlich sofort durchführen kann.
Frau Abgeordnete Renner, Sie wissen, dass ich bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet und zu Beginn des Jahres vorgelegt habe; das hatte mit dem
furchtbar brutalen Amoklauf in Hamburg vor Kurzem nichts zu tun. Wir überprüfen gerade, ob es an verschiedenen Stellen noch Änderungsbedarf wegen des Amoklaufs
in Hamburg gibt. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, zu schauen, was wir gerade bei dem, was Sie angesprochen haben, machen können, um für einen vorläufigen
Waffenentzug zu sorgen, wenn man konkrete Anhaltspunkte hat; nur darum geht es. Wir sind dabei noch in einem sehr zugewandten Bearbeitungsprozess. Deswegen
hoffe ich, dass ich sehr zeitnah etwas vorlegen kann.
Danke. – Wenn Sie schon erwogen haben, dass man gegebenenfalls den Waffenentzug zum Beispiel an die Polizei delegieren kann: Was ist mit dem
Gedanken, dass zum Beispiel auch Gerichte den Waffenentzug aussprechen können, zum Beispiel bei Verurteilungen zu schweren Gewaltstraftaten?
Ich glaube, man sollte alles gleichermaßen prüfen. In einem Rechtsstaat gibt es dafür Anhaltspunkte, wenn Gerichte das so entscheiden würden. In
anderen Ländern wird das durchaus gemacht. Insofern gucken wir uns das gerade an. Aber ich kann Ihnen noch nicht voraussagen, ob es dann Bestandteil des
Gesetzentwurfes sein wird.
PNächste Frage stellt aus der Fraktion der FDP Knut Gerschau.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Schulze, meine Fraktion begrüßt es sehr, dass die Rechte von Frauen und Mädchen sehr deutlich in den
Vordergrund gestellt werden. Meine Frage dazu: Welche Schwerpunkte zur Stärkung von Frauen und Mädchen sind für das Ministerium im Verlauf dieser
Legislaturperiode prioritär? Und: Wie beurteilen Sie die Auswirkungen einer geschlechtergerecht orientierten Entwicklungspolitik auf die Bevölkerungsdynamik in
Afrika? Sind im Haushalt dazu weitere Umschichtungen geplant, zum Beispiel bei der Familienplanung?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Wir haben uns drei große Bereiche vorgenommen:
Das ist einmal, die Rechte von Frauen zu stärken. Wir wissen, dass, wenn Frauen keine Rechte an Land haben, es gerade bei den veränderten
Klimabedingungen zu großen Problemen kommen kann. Sie bekommen dann keine Kredite, können kein neues Saatgut kaufen. Das ist ein großes Problem. Also: „Rechte“
ist eines der zentralen Themen.
Das zweite Thema ist „Ressourcen“. Ich will, dass wir darauf achten, dass die Mittel so eingesetzt werden, dass sie eben auch Frauen zugutekommen,
weil es dann den Gesellschaften insgesamt besser geht, übrigens auch anderen Minderheiten in den Gesellschaften.
Das dritte Feld ist, dass wir die Repräsentanz von Frauen stärken wollen. Das unterstützen wir mit unseren Projekten, und das machen wir auf den
Themenfeldern, die ich zuvor festgelegt habe.
Wir müssen international die Pandemievorsorge voranbringen, also die Stärkung der Gesundheitssysteme. Es geht um eine Just Transition. Also: Die
Veränderungen, die aufgrund der Klimaveränderungen notwendig sind, müssen fair sein. Und es geht auch darum, Armut, Hunger weiter zu bekämpfen. Das sind die
zentralen Felder, in denen dann auch die feministische Politik vorangebracht wird.
Meine Nachfrage zielt auf die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft ab, die immer wichtiger wird. Plant das Ministerium, im nächsten Haushalt die
Ausgaben für diesen Bereich zu erhöhen oder zumindest zu verstetigen, nachdem die Kooperation mit der Privatwirtschaft zur Generierung von Wirtschaftswachstum
in Afrika ja unverzichtbar werden dürfte?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – Die Kooperation mit der Privatwirtschaft ist wichtig; denn wir werden die Mittel, die wir
brauchen, um die Entwicklung auf der Welt voranzubringen, nicht alleine aus öffentlichen Mitteln aufbringen können. Deswegen ist zum Beispiel die nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung inklusive der beruflichen Bildung einer der zentralen Punkte, die wir als Ministerium voranbringen. Wir arbeiten in 43 von
65 Partnerländern daran, duale Ausbildungssysteme voranzubringen und die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Wir arbeiten ganz intensiv mit den IHKs und mit
den Auslandskammern insgesamt zusammen. Also, das ist ein wichtiges Feld, das wir auch im Weiteren voranbringen werden.
PVielen Dank. – Wir kommen nun zu den weiteren Fragen, also zu Fragen zu vorangegangenen Kabinettssitzungen und zu weiteren Geschäftsbereichen, sowie
zu allgemeinen Fragen.
PZuerst hat das Wort zu einer Frage Nicolas Zippelius aus der CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze, ich bin dem Kollegen Gerschau dankbar, dass er das Thema gerade angesprochen hat. Sie haben auf seine Frage –
herrlich! – nicht geantwortet. Wie er schon gesagt hat: Auch wichtige entwicklungspolitische Aufgaben können aufgrund der sinkenden Mittel des Finanzplans nicht
wahrgenommen werden. Es steht deutlich weniger Geld, und zwar minus 73 Millionen Euro – auch das wurde angesprochen –, für Mikrokredite zur Verfügung, weil Sie
den Titel „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ gekürzt haben. Dabei gehen diese Kredite teils zu 100 Prozent an Frauen und entsprechen also in Teilen
einer feministischen Entwicklungspolitik. Übrigens haben auch Teile der Ampelkoalition im Ausschuss darüber ihr Bedauern geäußert. Deswegen meine Frage: Was
erklären Sie den Menschen in den betroffenen Ländern und den Mitarbeitern der Entwicklungsorganisationen hinsichtlich der von der Ampelkoalition vorgenommenen
Kürzungen in diesem Titel?
Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für die Frage. – Ja, die Bundesregierung musste den Haushalt insgesamt kürzen. Das hat was mit der Schuldenbremse
zu tun. Ich habe auch noch keine Initiative Ihrer Partei wahrgenommen, die Schuldenbremse aufzuheben. Also, wenn wir einen Haushalt vorlegen wollen, der der
Schuldenbremse entspricht, bedeutet das für den gesamten Haushalt, für alle Ressorts, Kürzungen. Ich habe das in meinem Ressort auch umgesetzt.
Aber ich kann Ihnen garantieren: Wir bleiben weltweit einer der größten Geldgeber. Wir sind international sehr anerkannt für unsere
entwicklungspolitische Zusammenarbeit, und wir werden das auch fortführen.
Wir haben auch beantragt, dass dieser Titel wieder erhöht bzw. auf das vorherige Niveau angehoben wird; also uns kann man da keinen Vorwurf machen,
Frau Ministerin.
Der Kollege Gesenhues von den Grünen sprach bei minus 73 Millionen Euro von einer Verstetigung; diesen Eindruck hat er exklusiv.
Meine Frage an dieser Stelle: Wie wollen Sie im Bereich Entwicklungspolitik nachhelfen oder für Verbesserungen sorgen, wenn Sie gerade den Bereich der
Privatwirtschaft völlig außen vor lassen und diesen Titel einfach nicht erhöhen wollen?
Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – Wir lassen den Bereich der Privatwirtschaft nicht außen vor. Vielleicht können Sie einmal mit dem
Bundesverband mittelständische Wirtschaft sprechen, auf dessen Kongress ich gerade erst war, und die vielfältigen Initiativen, die es gerade mit Unterstützung
der Bundesregierung, gerade mit Unterstützung von deutschem Steuergeld, in der Welt gibt, wahrnehmen. Es kommt nicht nur auf die Quantität an, sondern auch auf
die Qualität. Sie werden viele Projekte, zum Beispiel in dem Themenfeld „Just Transition – Umbau der Gesellschaft Richtung Klimafreundlichkeit“, finden, die
unmittelbar wirtschaftliche Relevanz haben. Also, das ist ein zentrales Themenfeld für uns, das wir mit einer anderen Schwerpunktsetzung voranbringen.
Ja, unser Schwerpunkt ist eine soziale, eine ökologische Transformation; aber auch die machen wir mit der privaten Wirtschaft zusammen.
Frau Präsidentin! Meine Frage geht an Frau Bundesministerin Faeser, und zwar als Sportministerin. Die Bundesregierung hat sich ja die Neuausrichtung
der Sportpolitik auf die Fahne geschrieben. Die Presse hat sogar getitelt, das sei ein Paradigmenwechsel, gerade in Richtung des Breitensports. Würden Sie die
Aussage mittragen, dass dieses und das nächste Jahr die Jahre des Sports werden? Und: Inwieweit sind denn Ihre Vorhaben mittlerweile vorangekommen?
Frau Abgeordnete Poschmann, vielen Dank dafür. – Ja, ich glaube, es werden die Jahre des Sportes; denn wir als Koalition haben uns auf den Weg
gemacht, wirkliche Veränderungen herbeizuführen. Wir haben mit dem ReStart‑Sportprogramm „Dein Verein: Sport, nur besser“ erstmals erreicht, dass wir die
Vereine in ganz Deutschland, das heißt den Breitensport, unterstützen. Damit tun wir viel dafür, dass die Menschen nach der Coronapandemie wieder in Bewegung
kommen.
Wir unterstützen die Vereine darin, neue Vereinsmitglieder, die sich das im Moment nicht so gut leisten können, aufnehmen zu können, und wir
unterstützen insbesondere die Vereine, die bei der Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern besondere Unterstützung benötigen, um für möglichst viele
Menschen, für die breite Masse, die entsprechenden Sportangebote vorzuhalten.
Wir machen außerdem eine Spitzensportförderreform; da sind wir auch schon relativ weit. Wir sind dabei, mit den Ländern gemeinsam und den
Sportverbänden einen wirklichen Neuanfang zu wagen, damit die Mittel auch sehr zielgerichtet bei den Spitzenathletinnen und ‑athleten ankommen. Wir haben
begonnen, das Safe-Sport-Zentrum aufzubauen, das im Sommer tatsächlich den Betrieb aufnehmen kann. Wir werden schon in Kürze eine Ansprechstelle anbieten,
sodass auch die Menschen, die insbesondere im Sport unseren Schutz verdienen – gerade Kinder und Jugendliche –, dort Ansprechpartner haben, damit wir
Gewaltfreiheit, gerade im Sport, der so wichtig ist in der Gesellschaft, gewährleisten. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank für die Beantwortung. – Ich hätte noch eine Nachfrage. Inwieweit ist denn die Stärkung des Breitensports zum Beispiel auch für die
vielen Geflüchteten aus der Ukraine wichtig?
Also, der Breitensport, die Vereine – sie sind quasi der Kitt der Gesellschaft – übernehmen überall in den Kommunen ganz wesentliche
Integrationsleistungen, und das schon seit Jahren. Gerade jetzt, in der Zeit, in der sehr viele ukrainische Geflüchtete gekommen sind, leisten unsere
Sportvereine Großartiges. Es gibt wunderbare Initiativen, die zeigen, wie Kinder integriert werden, wie dort sogar geholfen wird, die Sprache zu erwerben, wie
eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung erfolgt – ganz vorbildlich; das muss man wirklich sagen. Mein großer Dank geht an all die Sportvereine, die nicht nur für
die ukrainischen Geflüchteten, sondern auch für alle anderen eine großartige Integrationsleistung erbringen.
Frau Ministerin Faeser, Ihr Landesverband, der SPD-Landesverband Hessen hat ausweislich des Impressums des Twitteraccounts @NancyFaeser zuletzt ein
großzügiges Geschenk aus dem Bundesinnenministerium erhalten, nämlich die Übertragung eines Twitterprofils inklusive Nutzerrechten, Bildrechten an Fotos und
anderem. Ich habe im Rahmen des förmlichen Fragewesens Ihr Haus gefragt, ob dazu rechtliche Prüfungen stattgefunden haben oder veranlasst wurden. Die Antwort
ist: Leider nein. – Das überrascht, zumal es in der juristischen Fachwelt kritisiert wird. Finden Sie es nicht merkwürdig, dass etwa Angela Merkel da anders
agiert hat? Ihren Account mit Millionen Followern nutzt jetzt Olaf Scholz. Sie wollen Ihren Account lieber auf die SPD in Hessen übertragen. Finden Sie das
nicht etwas merkwürdig? Warum haben Sie das nicht rechtlich geprüft?
Herr Abgeordneter Amthor, wenn ich Ihnen das einmal sagen darf: Der Twitteraccount kam nicht aus dem Bundesinnenministerium, sondern das war mein
privater, den ich übertragen habe. Ansonsten ist dazu alles gesagt und beantwortet worden.
Das sehen wir nicht so, Frau Ministerin. Wir werden im Rahmen des förmlichen Fragewesens dazu nachfragen. Es sind auch Bildrechte – es geht um Fotos
aus Ihrer Zeit als Ministerin – übertragen worden. Das werden wir klären. Aber Sie können heute der Öffentlichkeit mitteilen: Für den Fall, dass Sie die Wahl in
Hessen verlieren, wovon meine Fraktion fest ausgeht,
muss dann wieder der Steuerzahler bezahlen, oder pflegt dann weiter die Partei diesen Account? Geht es dann wieder über auf den Steuerzahler, oder
macht das Ihre Partei?
Wissen Sie, Herr Kollege Amthor, ich glaube, diese Fragestunde ist eigentlich dafür da, dass die Abgeordneten die Mitglieder der Bundesregierung
befragen und sich nicht mit dem Wahlkampf in irgendwelchen Landesverbänden beschäftigen.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Faeser, Sport ist Leidenschaft, ist Emotion, ist Fairness, und diese Dinge haben nichts mit dem
Geschlecht zu tun. Da sind wir bei der Gleichstellung, zum Beispiel eben bei Equal Pay. Eine Sportart, eine Nation, ein Adler auf der Brust und dann zwei
A‑Teams, die für dasselbe Land spielen, dieselbe Sportart betreiben und dann unterschiedliche Prämien bekommen – das klingt seltsam, ist aber Realität, zum
Beispiel eben beim Fußball. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützen Sie die Gleichstellung im Sport? Wollen Sie ein System schaffen, das uns gemeinsam
voranbringt, das uns einfach gleichstellt?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an, das auch für mich persönlich sehr wichtig ist. Equal Pay ist in der
Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen immer noch das Thema, wo das größte Gap herrscht und wo wir noch am meisten tun müssen, damit wir endlich zu
gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit kommen.
Das ist zweifelsohne im Fußball der Fall, wie man sehr eindrucksvoll bei der letzten Fußballweltmeisterschaft der Frauen sehen konnte. Deswegen tun
wir alles dafür, mit den Verbänden Wege zu finden, dass es tatsächlich zu Equal Pay auch in diesem Bereich kommt. Unsere Frauennationalmannschaft hat das mehr
als verdient, würde ich sagen.
Da bin ich voll und ganz bei Ihnen. Wir freuen uns auf eine starke WM jetzt in Australien und Neuseeland. Ich entnehme Ihren Worten: Wir gehen es
an, wir machen jetzt feministische Sportpolitik bei uns. – Sind Sie dabei?
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Tina Winklmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, von meiner Seite einen schönen guten Tag! – Wir fahren fort mit
dem nächsten Fragesteller: von der AfD-Fraktion Steffen Janich. Herr Janich, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Faeser, auf seiner Website sprach der Attentäter Philipp F. von einem absurd hohen Tagessatz von 250 000 Euro für
seine Tätigkeit als Unternehmensberater. Er hat öffentlich das Buch „Die Wahrheit über Gott, Jesus Christus und Satan“ vertrieben. In diesem Buch erklärt er den
Massenmord im Auftrag Gottes für legitim und Adolf Hitler als Werkzeug Gottes. All das spricht für die psychische Erkrankung des Täters.
Ich möchte in diesem Zusammenhang fragen: Stimmen Sie mit unserer Fraktion darin überein, dass alle Zusammenhänge dieser schrecklichen Tat und
insbesondere auch eine mögliche psychische Erkrankung des Attentäters restlos aufgeklärt werden müssen und dass erst danach überhaupt daran gedacht werden kann,
diese Bluttat zur Legitimierung einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts in Betracht zu ziehen?
Danke schön. – Herr Abgeordneter, ich denke, da sollte man die Dinge auseinanderhalten. Es war eine furchtbare Amoktat, und eine solche wird in
einem Rechtsstaat immer aufgeklärt, und zwar egal, wo das passiert. Das ist ganz normales Handeln; das wird auch überall von den Verantwortlichen in den
jeweiligen Bundesländern getan. Davor habe ich auch Hochachtung.
Auf der anderen Seite habe ich Hochachtung dafür, was die Polizei in Hamburg geleistet hat, wenn ich das einmal sagen darf. Vier Minuten nach der Tat
sofort unter Absehen von Maßnahmen des Eigenschutzes dort reinzugehen, um 17 Menschen das Leben zu retten, das ist wirklich großartig. An dieser Stelle geht
mein herzlicher Dank an die Sicherheitskräfte.
Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD und der LINKEN
Das Zweite, was Sie ansprechen, sind Veränderungen im Waffenrecht. Ich hatte vorhin darauf hingewiesen, dass mein Haus bereits zu Beginn des Jahres
etwas vorgelegt hat. Das hat überhaupt gar keinen Zusammenhang mit der jetzt geschehenen furchtbaren Amoktat in Hamburg.
Vielen Dank. – Wie wollen Sie in den von Ihnen vorangetriebenen Änderungen des Waffenrechts, wovon Sie gerade gesprochen haben, sicherstellen, dass
Millionen von Sportschützen und Jägern zukünftig bei der Ausübung ihres Sports oder bei der Jagd in dem Sinne nicht behindert werden? Ich möchte bloß mal auf
das psychologische Gutachten eingehen, was dort angestrebt ist, um Gästen eines Sportvereins, die noch nicht im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, das Ganze
zu verwehren.
Herr Abgeordneter, angedacht ist, dass wir das dahin verändern, was es bereits in der Praxis für bis 25-jährige Sportschützen gibt; sie müssen
nämlich beim Beantragen einer Waffenbesitzkarte bereits ein psychologisches Gutachten vorlegen. Uns erschließt sich nicht, warum man das nicht darüber hinaus
machen sollte.
Wir haben in den letzten Jahren furchtbare Einzeltäter gehabt, die legal Waffenbesitzer waren, ob wir das in Hanau gesehen haben oder jetzt wieder in
Hamburg beobachten: Sie waren legal Waffenbesitzer. Deswegen halten wir es für zumutbar, beim Beantragen einer Waffenbesitzkarte eine psychologische Überprüfung
vorzunehmen.
Es hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwas unterstellen – Sportschützen gehen ihrem Sport nach; das sollen sie auch weiterhin tun –, und es hat
auch nichts damit zu tun, dass wir damit Jägerverbände treffen, sondern es geht darum, Extremisten herauszuziehen. Daran haben sowohl die Verbände, die Vereine
als auch die Jäger ein großes Interesse.
Sehr geehrte Frau Bundesinnenministerin, Sie haben vorhin Herrn Kollegen Mayer mitgeteilt, Sie hätten am 24. November letzten Jahres hier im Plenum
nicht gesagt: „Wir haben keine große Migrationskrise“, Sie hätten lediglich geantwortet. Entweder haben Sie Erinnerungslücken, oder Sie wollen die
Öffentlichkeit bewusst in die Irre führen.
Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Gott, Frau Lindholz! Ein bisschen mehr Anstand!
Ich zitiere jetzt aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. November:
Ich habe einen sehr ernst zu nehmenden Punkt anzumerken, Frau Abgeordnete Lindholz, den ich nicht in Ordnung finde. Sie sollten von dieser Stelle aus
wirklich nicht mehr von „größter Migrationskrise“ reden.
Und jetzt:
Meine Damen und Herren, wir haben keine große Migrationskrise.
Frau Abgeordnete Lindholz, ich glaube, es geht darum, dass Ihre Aussage bei dieser Debatte am 24. November überzogen war. Darauf habe ich reagiert,
nicht mehr und nicht weniger.
Das ist im Zusammenhang mit der Migrationskrise schon erstaunlich. – Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, der die Migrationskrise betrifft.
Sie haben vorhin auf die Frage des Abgeordneten Christoph de Vries geantwortet, Sie wollen die restriktive Praxis bei den Spätaussiedleraufnahmen, die
aktuell überwiegend abgelehnt wurden, durch eine Gesetzesänderung ändern. Ich frage Sie jetzt, ob Sie im Interesse der Betroffenen, bis das Gesetz verabschiedet
ist, entsprechend eine begünstigende Vorwirkung im Sinne der Antragsteller erlassen, damit wieder positive Bescheide verteilt werden können; denn das betrifft
auch viele Menschen aus der Ukraine.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Faeser, ich habe eine Frage zum Themenkomplex der europäischen Verordnung zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt, zu der sogenannten CSAM-Verordnung. Erst einmal begrüßen wir es sehr, dass es in der Bundesregierung eine Einigung
hinsichtlich einer ganz wichtigen Frage der Positionierung gibt, nämlich der Frage, ob an Endgeräten verschlüsselte Kommunikation ausgeleitet und analysiert
wird. Die Bundesregierung lehnt das ab, richtigerweise, finde ich. Es geht um die sogenannte Chatkontrolle. Wir begrüßen sehr, dass es dazu eine gemeinsame
Haltung gibt.
Nun befinden sich in dieser Verordnung insgesamt viele weitere wichtige Punkte; denn uns einen ja auch der Wunsch und der Antrieb, Kinder vor
sexueller Gewalt zu schützen. Meine Frage ist jetzt: Wie kann denn, solange eine gemeinsame Haltung noch nicht vollständig hergestellt ist, von der
Bundesregierung auf der europäischen Ebene nach welchen Leitlinien verhandelt werden? Wie arbeitet die Bundesregierung derzeit mit den Fragen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höferlin. – Das ist ein wichtiges Thema, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt im Internet zu schützen.
Deswegen begrüßen wir auch als Bundesregierung insgesamt, dass die Europäische Kommission beispielsweise ein Zentrum zum Schutz der Kinder schaffen will. Das
unterstützen wir derzeit sehr stark, weil wir da auch einig sind. Es gibt noch ein paar Fragen – Sie haben es angesprochen –, wie wir uns zu der gesamten
Richtlinie verhalten. Es geht vor allen Dingen auch darum, dass die Betreiber von Seiten im Internet Verpflichtungen haben, diese beispielsweise nach bekanntem
Material durchzuscannen. Das wollen wir dort geregelt haben, das soll in der Zukunft so sein; da können wir bereits jetzt unterstützen.
Ich bin sicher, dass die Bundesregierung in den nächsten Tagen eine geeinte Position hat, sodass wir bei der CSAM-Verordnung – oder CSA-Verordnung,
wie wir sie in Deutschland immer abkürzen – vorankommen. Wichtig ist, jetzt in der Europäischen Union dafür zu werben. Es reicht ja nicht aus, dass die
Bundesregierung eine Position zum Schutz der Nutzer von Mobilfunkgeräten hat, sondern wir müssen auch mit anderen Mitgliedstaaten darüber reden.
Danke, Frau Präsidentin. – Sie würden mich sehr beruhigen, wenn Sie hier mitteilen könnten, dass die entsprechenden Personen aus der Bundesregierung
bereits jetzt, obwohl die Position in der Bundesregierung noch nicht vollständig abgestimmt ist, auf europäischer Ebene aktiv über das, worüber Einigkeit
besteht, verhandeln können. Ist das so?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Schulze. Frau Ministerin Schulze, Sie haben ja in Ihrem
Eingangsstatement den Reformprozess der Weltbank angesprochen, und die feministische Entwicklungszusammenarbeit war jetzt auch schon mehrmals Thema. Sie haben
Ihr Konzept vorgestellt. Beides ist auch bitter nötig – das will ich dazusagen –, sowohl der Reformprozess als auch das Konzept der feministischen
Entwicklungszusammenarbeit.
Nun lese ich aber heute, dass Sie den personellen Vorschlag, Ajay Banga als künftigen Präsidenten der Weltbank zu nominieren, unterstützen. Mich
wundert das sehr. Dabei geht es mir nicht nur um das Geschlecht; vielmehr steht Ajay Banga mit seiner ganzen Biografie für eine an Renditeerwartungen
orientierte Wirtschaftspolitik, unter der Frauen weltweit am meisten leiden. Da Sie Ihre Unterstützung erklärt haben, das aber nicht mit sehr konkreten
Forderungen für eine Genderstrategie der Weltbank verbunden haben und auch kein Wort darüber verlieren, wie undemokratisch dieser Nominierungsprozess verläuft,
frage ich Sie, ob wir davon ausgehen müssen, dass die Reise der feministischen Entwicklungszusammenarbeit jetzt am ersten Konflikt scheitern wird.
Frau Abgeordnete, herzlichen Dank für diese Frage. – Ich hatte gestern die Gelegenheit, mit Ajay Banga zu sprechen, und habe mit ihm natürlich auch
über das wichtige Thema gesprochen, wie er Gleichstellungsthemen, wie er die Förderung von Frauen, wie er feministische Politik in der Bank voranbringen will.
Denn das ist ja etwas, was ich mit der US-Finanzministerin Yellen in den entsprechenden Papieren mit vorangebracht habe: dass die Bank sich eben auch um solche
Themen kümmert. Und er hat mir zugesichert, dass er das tun wird, dass er die spezifischen Herausforderungen bei der Förderung von Frauen in der Bank und auch
in den Projekten mit in den Blick nehmen wird.
Dass die USA als einer der größten Anteilseigner der Bank einen Kandidaten vorschlagen, ist erst einmal nichts, was ich kritisieren würde. Es ist
schade, dass es nicht gelungen ist, eine Kandidatin für dieses Amt zu finden. Aber ich glaube, dass Herr Banga da sehr viel mitbringt und die Bank auch wirklich
voranbringen kann. Es ist auch bitter nötig, dass die Bank sich verändert.
Dazu hätte ich tatsächlich gleich eine Nachfrage. – Mich würde schon sehr interessieren, was denn an der Zusicherung von Ajay Banga so überzeugend
war; denn in der „Evolution Roadmap“ der Weltbank kommt der Begriff „Gender“ nur einmal vor, und jegliche feministische Perspektive fehlt. Hat er denn konkret
etwas dazu gesagt, sodass Sie wirklich der Überzeugung sein können, dass die feministische Entwicklungszusammenarbeit nicht ohne die Weltbank stattfinden
muss?
Vielen Dank für die Frage. – Ajay Banga hat sehr deutlich gemacht und auch anhand seiner Vita nachgewiesen, dass er in den Positionen, in denen er
bisher war, sehr darauf geachtet hat, dass Frauen in den Organisationen eine Chance bekommen und ihren Qualifikationen gemäß in Rollen hineinwachsen. Er hat
auch deutlich gemacht, dass ihm das Thema bewusst ist.
Ob das jetzt von alleine läuft? Nein, das wird natürlich nicht von alleine laufen. Deswegen wird Deutschland gemeinsam mit den Netzwerken der Frauen
in der Weltbank, die es inzwischen gibt, weiterhin Druck machen müssen, dass sich die Bank in die richtige Richtung bewegt. Von alleine wird da, glaube ich,
nichts passieren.
Vielen Dank. – Der nächste Fragesteller: Dr. Stefan Heck.
Ich habe eine Frage an Frau Bundesministerin Faeser. Frau Ministerin, Sie sind ja innerhalb der Geschäftsverteilung der Bundesregierung unter
anderem auch für das Beamtenrecht zuständig. In Ihrem Haus selbst, in Ihrem Zuständigkeitsbereich, gibt es zahlreiche Beamte, darunter auch einige politische
Beamte. Diese müssen nach dem Beamtenstatusgesetz in besonderer Übereinstimmung mit der Regierung stehen, und – vielleicht die wichtigste Folge – sie können
jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihnen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Sie planen nun, neben den Stellen der Präsidenten des BKA und
weiterer Sicherheitsbehörden auch die Stelle des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit einem politischen Beamten zu besetzen.
In Hessen hat der Landtag auf Vorschlag der CDU-geführten Landesregierung den Präsidenten des Landeskriminalamtes in den Kreis der politischen Beamten
aufgenommen. Die hessische SPD, deren Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin Sie sind, bezeichnet das als einen großen Skandal, hat hierzu eine Klage beim
hessischen Verfassungsgericht eingereicht.
Ihr SPD-Fraktionsvorsitzender drängt darauf, dass der Kreis der politischen Beamten auf den engsten Beraterkreis der Minister begrenzt ist. Teilen Sie
diese Auffassung? Und warum ist für Sie als Bundesministerin richtig, was für Sie als Landesvorsitzende falsch ist?
Herr Abgeordneter Heck, Sie hatten ja als Staatssekretär auch Verantwortung in Hessen. Deswegen bin ich nicht überrascht über Ihre Frage. Ich habe
das gemacht, was ich als Mitglied der Bundesregierung für richtig gehalten habe, und stehe auch zu dieser Entscheidung.
Vielen Dank, Frau Bundestagspräsidentin. – Frau Ministerin Schulze, ich richte meine Frage an Sie und bleibe beim Thema Weltbank. Sie haben
angesprochen, dass Sie die Reform der Weltbank voranbringen möchten, was wir auch für längst überfällig halten. Schließlich wurden die Twin Goals, unter anderem
Hunger und Armut zu beenden, also der Auftrag der Weltbank, seit der Gründung in den 40er-Jahren nicht reformiert.
Sie möchten zusätzlich zu diesem Auftrag in den Schutz globaler Güter investieren. Dafür braucht es sehr wahrscheinlich Geld. Deswegen meine Frage:
Welche Vorstellungen haben Sie, wie die Weltbank das Investitionsvolumen erhöhen kann? Und wie sehen Sie die Chancen, dass die Weltbank im Sinne ihres Auftrags
der Armutsbekämpfung in den Auf- und Ausbau von sozialen Sicherungssystemen investiert? – Danke.
Frau Abgeordnete, herzlichen Dank für diese Frage. – Ich glaube, dass die Reform der Weltbank wirklich sehr zentral ist. Denn man kann heute nicht
Hunger und Armut bekämpfen, ohne auch den Klimawandel zurückzudrängen, ohne Klimaanpassung in den Entwicklungsländern zu ermöglichen und ohne soziale
Sicherungssysteme aufzubauen. Deswegen ist es ganz zentral, dass die Bank ihr Geschäftsmodell verändert, dass sie überhaupt ermöglicht, dass die Länder, die bei
der Weltbank Kredite aufnehmen, auch Kredite für Dinge aufnehmen können, die grenzüberschreitend wichtig sind, wie zum Beispiel die Bekämpfung des Klimawandels.
Das heißt: Projekte, die die Weltbank vor Ort fördert, müssen für die gesamte Welt richtig sein – deswegen die Formulierung „global public goods“.
Es muss also in den Klimaschutz, in die Pandemiebekämpfung viel stärker investiert werden, auch von der Weltbank. Damit sie das tun kann, bedarf es
einer Veränderung ihres Geschäftsmodells. Es geht erst einmal um eine Better Bank, bevor wir eine Bigger Bank überhaupt diskutieren können.
Vielen Dank. – Ich möchte noch mal kurz nachhaken. Sie haben gesagt, Sie hätten mit der designierten neuen Spitze der Weltbank gesprochen. Wie
beurteilen Sie denn die Reformwilligkeit der voraussichtlich neuen Führung der Weltbank? Glauben Sie, dass die von Ihnen gesetzten Ziele mit der neuen Spitze zu
erreichen sind?
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich bin davon überzeugt, dass die Weltbank sich wirklich noch schneller verändern muss. Mit der „Evolution
Roadmap“, die noch unter dem amtierenden Präsidenten vorgelegt wurde, ist ein erster wichtiger Schritt getan. Aber das reicht noch nicht; es muss noch deutlich
mehr passieren. Ich habe schon den Eindruck, dass mit einer neuen Spitze auch eine neue Dynamik verbunden ist, die gerade die großen Themen „soziale Sicherheit“
und „Klimaschutz“ stärker voranbringen kann.
Vielen Dank. – Die nächste Fragestellerin ist Gerrit Huy.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Meine Frage geht an Ministerin Schulze. Im Rahmen ihrer Fachkräftestrategie hat die Bundesregierung sich auch
vorgenommen, sogenannte Migrationszentren in Afrika aufzurüsten, sage ich mal, als Anwerbezentren. Sie sind neulich zusammen mit Minister Heil nach Ghana
gereist, um auch über diese Fragen zu sprechen.
Ghana ist im Wesentlichen ein Agrarland; weit über 50 Prozent der Bevölkerung arbeiten in der Agrarindustrie. Vermutlich gibt es aber auch weitere
Qualifikationen. Deswegen die Frage: Was erwarten Sie? Welche Qualifikationen im Rahmen der Fachkräftestrategie können Sie dort finden und anwerben? Und: Werden
diese Qualifikationen schon vor Ort ermittelt und überprüft?
Frau Abgeordnete, ganz herzlichen Dank für diese Frage. – Ja, wir bauen gerade Zentren für Migration an neuen Standorten auf, weil wir in Zukunft
Arbeitskräfte brauchen werden und weil diese Arbeitskräfte eben nicht alle nur aus Deutschland kommen können.
Wir werden auch in Deutschland Weiterbildung, Qualifizierung voranbringen. Wir müssen dafür sorgen, dass mehr junge Leute einen Schulabschluss machen
und dann eben auch eine qualifizierte Beschäftigung bekommen. Aber das alles wird nicht reichen – das merken die Menschen jetzt schon –; deswegen muss es auch
Beratung in anderen Ländern geben, wie legale Zuwanderung möglich ist und welche Qualifikationen dafür gebraucht werden.
Das Zentrum, das wir in Ghana jetzt auf den Weg gebracht haben, hat die Europäische Union so begeistert, dass sie sofort mit dazugekommen ist und es
jetzt ein europäisches Zentrum für die Beratung von Menschen in Ghana werden wird.
Eine Nachfrage. Sie haben deutlich gemacht, dass Ihnen eine feministische Politik ganz wichtig ist. Sie haben neulich auch erklärt, dass die
männliche Gesellschaft bei uns erst mal überwunden werden muss, damit wir eine menschliche Gesellschaft werden können. In diesem Zusammenhang wollte ich fragen:
Ist es dann konsequent, dass die Bundesregierung, der Sie angehören, gerade aus Dritte-Welt-Ländern überwiegend männliche Migranten ins Land hereinkommen
lässt?
Frau Abgeordnete, es bleibt dabei: Um eine menschliche Gesellschaft zu erreichen, muss man die rein männliche überwinden. Dazu stehe ich; das ist
weiterhin richtig.
Um was es mir geht, ist, jetzt deutlich zu unterscheiden. Menschen fliehen nicht freiwillig. Sie fliehen, weil die Bedingungen bei ihnen zu Hause so
sind, dass sie dort nicht bleiben können. Sie können den vielen Menschen, die aus der Ukraine gerade fliehen müssen, weil Russland dieses Land angreift, nicht
sagen, dass sie doch bitte zu Hause bleiben sollen. Also: Flucht ist etwas anderes als Zuwanderung/Migration; das bitte ich deutlich zu unterscheiden.
Bei der Zuwanderung von Arbeitskräften muss es darum gehen, weltweit zu informieren, welche Qualifikationen hier gebraucht werden und was man tun
muss, um legal zuwandern zu können. Das ist etwas, was bitter nötig ist und wo diese Fortschrittskoalition auch neue Wege eröffnen wird.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Ann-Veruschka Jurisch [FDP]
Es gibt keine Erste, Zweite und Dritte Welt, sondern Menschen, und die sind alle gleichberechtigt.
Frau Ministerin Schulze, Sie sind sicherlich mit mir der Auffassung, dass wir eine Politik aus einem Guss brauchen. In der Entwicklungszusammenarbeit
war es in der Vergangenheit leider oft so, dass zarte Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit konterkariert wurden durch eine völlig gegenläufige
Wirtschaftspolitik/Landwirtschaftspolitik an anderer Stelle. Deswegen ist es wichtig, dass wir die unterschiedlichen Politikbereiche aufeinander abstimmen, und
es gibt ein gutes Instrument dafür, das in der Überprüfung der Wirkungen der Politik auch abzubilden, nämlich die ressortübergreifende Evaluierung. Wir haben
uns deswegen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir die ressortübergreifende Evaluierung stärken wollen.
Meine Frage: Welche Schritte unternehmen Sie konkret, um das Ziel zu erreichen, dass wir die Wirkungen der Politik der unterschiedlichen Ressorts
gemeinsam evaluieren, gerade mit Blick auf die Ziele der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung?
Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für diese Frage. – Ja, die ressortübergreifende Evaluierung unserer Arbeit insgesamt als Regierung ist enorm
wichtig. Wir haben gerade für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit ein hervorragendes Institut: DEval. Deswegen haben wir DEval auch aufgefordert,
systematisch Potenziale für ressortgemeinsame Evaluierung jetzt zu erheben.
Die ersten beiden Länder, die unter diesen neuen Maßstäben analysiert werden, sind Afghanistan und der Irak. Ich glaube, das ist ein sehr, sehr guter
Anfang. Die ressortübergreifende Evaluierung ist ein wichtiges Instrument, um sich die Arbeit von Deutschland insgesamt anzusehen.
Vielen Dank. – Mich würde noch interessieren, welche Themenbereiche Sie als prioritär ansehen für ressortübergreifende oder ressortgemeinsame
Evaluierung. Es gibt ja viele Querschnittsthemen; feministische Politik ist ein Beispiel, auch Klimaschutz, Umweltschutz im globalen Kontext sind wichtige
Querschnittsziele nicht eines Hauses, sondern der gesamten Bundesregierung. Vielleicht können Sie uns noch mal mitteilen, wo Sie besondere Schwerpunkte setzen
für so eine ressortübergreifende Evaluierung.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist erst einmal wichtig, dass wir das Instrument der ressortübergreifenden Evaluierung überhaupt auf den Weg
bringen. Bei den ersten beiden Ländern wird das jetzt systematischer passieren. Ich möchte das sehr genau auswerten, mit DEval zusammen, und dann die
Schwerpunkte, die wir setzen, auch wirklich überprüfen lassen.
Die Schwerpunkte habe ich sehr deutlich gemacht: Das ist der Bereich der Gesundheit; das ist der Bereich „Just Transition“; das ist die Bekämpfung von
Hunger, von Armut. Das sind die großen Felder, die in der Entwicklungszusammenarbeit enorm wichtig sind. Aus diesen Feldern heraus müssen dann auch die
Evaluierungen betrachtet werden.
Vielen Dank. – Die nächste Fragestellerin ist Clara Bünger.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an Ministerin Faeser zum Bereich „Flucht und Asyl“. In einer bekannten TV-Sendung äußerte sich
Jens Spahn mit absoluter Unkenntnis
und einem rechten Bauchgefühl in Bezug auf Pushbacks. Einige von Ihnen haben das vielleicht gesehen. Es geht da um unzulässige Zurückweisung von
Schutzsuchenden an der Grenze. Am liebsten würde er offenbar die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft setzen,
konkret das Recht auf ein individuelles Verfahren an jeder Grenze, so wie er das formulierte.
Nun möchte ich Sie, Frau Ministerin, natürlich nicht zu Zitaten von anderen Politikerinnen und Politikern fragen. Aber NGOs beobachten täglich
Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen der EU. Erst Ende Februar starben vor der kalabrischen Küste 79 Menschen, darunter viele Kinder. Trotz der
Kenntnis von Frontex wurde nichts unternommen, diese Menschen zu retten. Jetzt am Wochenende starben wieder 30 Menschen vor der libyschen Küste.
Deshalb meine konkrete Frage an Sie: Was tun Sie, um dieses Massensterben im Mittelmeer zu verhindern?
Frau Abgeordnete, ich habe mit großem Bedauern gesehen, dass wir einen erneuten schlimmen Unfall hatten, wo viele Menschen gestorben sind.
Wir werden als Bundesregierung alles dafür tun, dass wir legale Fluchtwege ermöglichen, damit dieser gefährliche Weg nicht mehr notwendig ist. Das
ist, finde ich, erst mal das Wichtigste, weil man damit die Menschen gar nicht mehr in Gefahr bringt.
Das Zweite, was Sie angesprochen haben: Selbstverständlich sind wir als Bundesregierung gegen illegale Pushbacks, die gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention verstoßen. Wir versuchen, Frontex zu stärken. Sie wissen, dass es im Europäischen Parlament umfangreiche Reformvorhaben gab, um Frontex
rechtsstaatlich aufzustellen, um dort eine Stärkung vorzunehmen, damit auch an den EU-Außengrenzen rechtsstaatliches Handeln erfolgt, und darin unterstützen wir
sie.
Sie haben die Reformvorschläge auf EU-Ebene angesprochen; sie wurden vorhin auch schon von einer Kollegin thematisiert. Meine Frage an Sie: Sind Sie
sich dessen bewusst, dass die Reformvorschläge, die vorliegen, auch eine Inhaftierung von minderjährigen Kindern während des Asylverfahrens vorsehen?
Sie sprechen von welchem Gesetzesvorhaben jetzt, von dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem oder von der Stärkung von Frontex? Das, was ich gerade
angesprochen habe, die Stärkung von Frontex, das ist ein Bereich, der vom Europäischen Parlament bereits beschlossen worden ist; da geht es vor allen Dingen um
die Umsetzung.
Sie sprechen jetzt GEAS an. Wir sind gerade dabei, unsere abschließende Stellungnahme als Bundesrepublik Deutschland zu GEAS abzugeben. Wir haben da
ein paar Änderungswünsche. Insofern wird es das nicht beinhalten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Sportministerin, Sie haben viele der Vorhaben, an denen die Bundesregierung im Sportbereich dran
ist, schon angesprochen. Ich möchte einen weiteren Aspekt einbringen, und das ist das Thema Sportgroßveranstaltungen. Da hat sich die vorherige Bundesregierung
2020 mit der Erarbeitung der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen auf den Weg gemacht. Ich würde gern wissen, wie der Planungsstand ist bzw. wie die
Strategie der Bundesregierung im Bereich Sportgroßveranstaltungen aussieht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hartewig. – Sie sprechen zu Recht an, dass die neue Koalition sich vorgenommen hat, die Ausrichtung von
Sportgroßveranstaltungen an strenge Kriterien zu knüpfen. Das haben wir getan. Wir haben jetzt schon mehrere Runden an Veranstaltungen und gemeinsamen Treffen
mit den Sportverbänden dazu gehabt. Wir wollen, dass die Menschenrechtskriterien schon bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen und nicht erst im Nachgang
eingehalten werden. Wir wollen also, dass zukünftig alle Sportgroßveranstaltungen nur dahin vergeben werden, wo auch die Menschenrechte eingehalten werden. Das
ist ein ganz wichtiges Anliegen dieser Bundesregierung.
Dann frage ich sehr gern noch mal nach. Wie sieht der Plan der Bundesregierung aus, um es attraktiver zu machen und zu unterstützen, dass
internationale Sportgroßveranstaltungen auch in Deutschland stattfinden? Einige haben dieses Jahr ja schon hier stattgefunden. Und wie stehen Sie persönlich
dazu, zum Beispiel bis hin zu einer potenziellen Bewerbung Deutschlands für die Olympischen Spiele?
Ich stehe persönlich sehr positiv zu potenziellen neuen Bewerbungen für die Ausrichtung Olympischer Spiele. Ich finde, dass wir in diesem
Zusammenhang mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Wir sind ein Land, das die Menschenrechtseinhaltung bei Sportgroßveranstaltungen exemplarisch darstellen
kann. Das werden wir nächstes Jahr mit der EM im Fußball machen; das werden wir dieses Jahr mit den Special Olympics World Games hier in Berlin machen. Ich bin
sehr zuversichtlich, dass wir, wenn alle der gleichen Auffassung sind, dass wir insbesondere Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskriterien einhalten wollen, in
Deutschland auch zukünftig Sportgroßveranstaltungen wie Olympische Spiele ausrichten können.
Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Schulze. – Ich kann direkt den Aufruf des geschätzten Kollegen Gesenhues aufgreifen, eine Politik aus
einem Guss zu machen. Das scheint mir im Hinblick auf Mali nicht ganz zu klappen. Der Einsatz in Mali soll nach dem Willen der Bundesregierung bis Mai 2024
beendet werden, ohne dass die eigentlich angestrebten Ziele erreicht wurden, vor allen Dingen aber ohne dass Sie jetzt eine Strategie haben, obwohl die
Unsicherheit steigt und das die Entwicklung zerstört. Die Frage ist: Wo ist denn in all diesen Diskussionen um den Abzug und eine neue Strategie, die noch nicht
da ist, die Stimme des BMZ gewesen? Wo ist die Politik aus einem Guss?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Wir als Bundesregierung haben von vornherein sehr deutlich gemacht, dass wir uns
militärisch aus Mali zurückziehen werden, dass das entwicklungspolitische Engagement in der Region aber bleiben wird. Das ist sehr schwierig, gerade unter den
derzeitigen Bedingungen in Mali. Aber wir sehen ja, dass es in der gesamten Region gerade sehr hohe Unsicherheiten gibt, dass sich sehr viele junge Menschen
terroristischen Organisationen anschließen, dass inzwischen die gesamte Sahelregion immer instabiler wird. Deswegen werden wir die entwicklungspolitische Arbeit
dort fortsetzen, vor allem, um Perspektiven für junge Leute zu schaffen, damit sie eine Alternative dazu haben, sich den terroristischen Organisationen
anzuschließen.
Eine Strategie dazu, Frau Ministerin, ist aber noch nicht erkennbar. Und irgendwie fremdelt die Regierung auch mit Sicherheit und Entwicklung. Dabei
ist doch klar – man schaue sich allein die Situation in Burkina Faso an: jede vierte Schule ist, weil die Terroristen Schulen nicht wollen, geschlossen wegen
der Unsicherheit –, dass es viel mehr Ideen für Vernetzungen zwischen Sicherheit und Bildung geben muss. Da ist nichts zu erkennen. Keine Politik aus einem
Guss!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nur empfehlen, mal mit den Ministerinnen und Ministern oder auch mit NGOs aus diesen Regionen zu
sprechen. Ich hatte gerade die Möglichkeit, mit Kollegen aus Ghana, von der Côte d’Ivoire, aber auch aus Mauretanien zu sprechen. Die haben sich sehr dafür
bedankt, wie kontinuierlich und stabil deutsche Entwicklungszusammenarbeit in dieser Region wirkt. Wir sind diejenigen, die dort Stabilität mit
voranbringen.
Sie müssen sich bewusst machen, dass viele junge Menschen, die sich dort dem Terrorismus anschließen, das tun, –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Frage richtet sich an die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Frau Nancy Faeser. Sehr geehrte Frau
Ministerin, unsere Polizei- und Rettungskräfte sorgen täglich für Sicherheit in unserem Land. Ob bei Hochwasser, ob bei Großbränden, ob bei medizinischen
Notlagen oder bei Kriminalität: Sie machen das häufig unter schwierigsten Bedingungen, oftmals unter Einsatz ihres Lebens, wie wir ja leider auch in den letzten
Tagen erfahren mussten. Liebe Frau Nancy Faeser, Sie als Innenministerin haben das natürlich im Blick. Meine Frage ist: Welche begleitenden Maßnahmen für mehr
Rückhalt, mehr Respekt und mehr Wertschätzung gegenüber unseren Einsatzkräften ergreift das BMI? – Danke.
Ganz herzlichen Dank, Frau Abgeordnete, für Ihre Frage. – Sie haben das angesprochen, was mir am wichtigsten ist, nämlich: Diejenigen, die für
unsere Sicherheit sorgen, müssen vom Staat auch den entsprechenden Schutz erhalten. Das heißt zum einen, dass sie eine entsprechende Ausstattung haben müssen.
Dafür sorgen wir als Bundesregierung. Das heißt zum anderen aber auch, dass wir sie rechtlich bestens schützen.
Wenn ich noch einmal die furchtbaren Ereignisse an Silvester insbesondere hier in Berlin aufgreifen darf: Da gab es insbesondere gegenüber der
Feuerwehr und den Rettungskräften furchtbare Vorfälle, bei denen sie in Hinterhalte gelockt wurden. Deswegen bin ich gerade dabei, dafür zu werben, dass man den
Tatbestand des In-den-Hinterhalt-Lockens noch mit ins Gesetz aufnimmt, um das gesondert bestrafen zu können. Denn es hat einen besonderen Unwert, wenn man
Rettungskräfte vermeintlich zum Retten von Menschen anfordert, um dann sie selbst anzugreifen. Das ist aus meiner Sicht in einem Rechtsstaat nicht
hinnehmbar.
In diesem Zusammenhang noch eine Nachfrage zum ehrenamtlichen Engagement. Viele Menschen leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen hohen
Beitrag für unsere Gesellschaft. Wie können wir Ihrer Meinung nach mehr Menschen für das Ehrenamt begeistern? – Das ist die eine Frage, und zum anderen: Wie
können wir die Wertschätzung für das freiwillige Engagement innerhalb unserer Gesellschaft steigern und vor allen Dingen auch erhalten? – Danke.
Sie sprechen zu Recht an, dass sich viele Menschen im Ehrenamt – das heißt neben ihrem Job, neben der Familie – für andere einsetzen. Das verdient
nicht nur unseren Respekt und unsere Dankbarkeit, sondern das verdient auch die Beantwortung der Frage: Wie können wir mehr für das Ehrenamt werben? Und dann
geht es auch um diejenigen, die jahrzehntelang im Ehrenamt gearbeitet haben. Da spreche ich insbesondere die Freiwillige Feuerwehr an, die auch in Großstädten
zusätzlich zur Berufsfeuerwehr und insofern ja nahezu flächendeckend in Deutschland tätig ist und für unsere Sicherheit sorgt; denn aus meiner Sicht ist die
Feuerwehr ein fester Bestandteil innerer Sicherheit. Ich finde schon, dass wir in der Gesellschaft eine Debatte darüber brauchen: –
Danke schön. – Es geht heute ja viel um Migration, Frau Faeser. Der Kollege Amthor hat auch über Migration gesprochen, nämlich über die Migration
Ihres Twitteraccounts aus dem Bundesinnenministerium zu Ihnen privat, zur SPD in Hessen oder zu wem auch immer. Da war der Hergang wohl so, dass Sie einen
Twitteraccount mit einer überschaubaren Anzahl von sogenannten Followern, 10 000 oder 15 000, mitgebracht hatten, ihn dann offiziell über das
Bundesinnenministerium laufen gelassen haben, woraufhin sich die Anzahl der Follower um etwa das Zehnfache, auf 140 000 bis 150 000, erhöht hat, und ihn, als er
richtig gut lief, wieder privat übernommen und in Ihren Wahlkampf in Hessen eingespeist haben.
Meine Frage jetzt: Wer hat den Twitteraccount im Zeitraum zwischen Ihrer Inthronisierung im Dezember 2021 und seinem Abziehen im Februar dieses Jahres
betreut? Waren da Ministeriumsmitarbeiter dabei, die ihn sozusagen gepuscht haben, und Sie haben dann hinterher von dem profitiert, was sie gemacht haben? Oder
wie lief das im Hintergrund genau ab?
Frau Faeser, ich stelle fest: Sie beantworten die Frage deshalb nicht, weil Sie entweder, wenn Sie die Wahrheit sagen, ganz große Probleme mit dem
Parteiengesetz bekommen oder lügen müssten. Also, das ist wahrscheinlich die Alternative, vor der Sie heute stehen.
Eine zweite Frage habe ich noch. Es gab am 17. Februar 2023 die Sendung „Mainz bleibt Mainz“, bei der Sie zugegen waren auf, wie ich erfahren habe,
Einladung der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin. Also waren Sie wohl offiziell dabei. Es gab viele Narreteien, viel Geulke, viel Gescherze und eine vor
Hass und Hetze triefende Rede eines sogenannten Kabarettisten, der auf der AfD-Bundestagsfraktion herumgehackt hat.
Stephan Brandner [AfD]: Sie waren dienstlich da! Sie waren als Innenministerin da!
– Ja, ich war als Gast von Frau Dreyer da, und deswegen habe ich mir das Programm, so wie beispielsweise auch andere Politiker, die dort waren,
angeschaut.
Ich glaube, in unserem Land herrscht Meinungsfreiheit.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an den Abg. Stephan Brandner [AfD] gewandt: Sie muss sich als Innenministerin doch auch Ihre Reden anhören! Ist auch nicht besser!
Vielen Dank. – Die letzte Fragestellerin in der Runde ist Lamya Kaddor.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte gern noch mal auf diese fürchterlichen Morde in Hamburg zu sprechen
kommen. Ich habe einen Blick in dieses Buch geworfen – also nicht nur einen Blick; ich habe es mir durchgelesen –, und ich muss feststellen, dass es mehr als
geschichtsrevisionistisch und antisemitisch ist: Hitler wird verehrt, Putin wird verehrt. Das sind fürchterliche Dinge, die da drinstehen.
Welche Konsequenzen ziehen wir denn daraus, vor allen Dingen einmal in Bezug auf das Waffenrecht, aber auch in Bezug auf Onlinebuchhändler? Ich meine,
Amazon hat das erst am nächsten Morgen von der Seite, also aus dem Angebot, genommen. Gibt es Erwägungen, hier auch mal Onlinebuchhändler irgendwie in die
Pflicht zu nehmen, solche fürchterliche Schriften – das ist ja nicht die einzige Schrift dieser Art, die hier verfügbar ist – aus dem Angebot zu nehmen, oder
Amazon gezielt anzusprechen?
Stephan Brandner [AfD]: Ihr Koalitionsvertrag ist auch abrufbar!
Und dann die letzte Frage in Richtung Glaubensgemeinschaften: Gibt es Überlegungen, gezielt mit Glaubensgemeinschaften zusammenzukommen, um vielleicht
Gewaltprävention gemeinsam anzubieten? Ich denke, Gewalt gegen Glaubens- und Religionsgemeinschaften ist ja nun mal ein Phänomen, das leider zunimmt.
Ganz herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Kaddor. – Selbstverständlich werden wir auswerten, was in Hamburg passiert ist.
Zu Ihrer konkreten Frage, was es heißt, wenn ein Täter wie hier offensichtlich psychische Belastungen hat oder psychisch krank ist: Ich habe einen
Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes bereits im Januar vorgelegt, in dem es einen spezifischen Punkt dafür gibt, dass bei einer Waffenbesitzkartenerteilung
ein psychologisches Gutachten vorzulegen ist. Ich halte das für richtig. Das wird bisher nur bei Menschen bis 25 Jahren gemacht. Man sollte das bei der
Erteilung der Waffenbesitzkarte ausweiten; denn dann wäre der Täter in Hamburg mit Sicherheit aufgefallen. Er hat erst im November 2022 eine Waffenbesitzkarte
beantragt, also sehr kurz vor der Tat. Ich glaube, das ist ein wichtiger Bereich, den es zu ändern gilt.
Alles andere, was Sie angesprochen haben, werden wir uns jetzt anschauen.
Mit Religionsgemeinschaften über die Frage ihres Schutzes zu reden, ist sicher immer sehr zielführend. Wir haben ja leider eine Religion, die in
Deutschland sehr stark geschützt ist und bei der wir das machen müssen; da spreche ich die jüdischen Gemeinden an. Was mich immer sehr beschämt, ist, dass das
in Deutschland noch notwendig ist, also dass Menschen, die ihrer Religionsausübung nachgehen, –
Würden Sie mir denn dahin gehend zustimmen, dass es sich bei diesem Täter um einen religiös motivierten Extremisten handelt? Also, würde ich so was
bei einem anderen Menschen lesen, der zum Beispiel muslimischen Glaubens ist, würde ich sofort sagen: Dieses Weltbild ist eindeutig religiöser Extremismus.
Würden Sie mir da zustimmen? Denn ich finde, es ist nicht nur eine reine Amoktat, sondern natürlich hat dieser Täter eine psychische Disposition. Es war aus
meiner Sicht eben keine reine Amoktat, sondern eine, die offensichtlich auch religiös begründbar war, wenn man das liest.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was haben die meisten Ministerinnen und Minister der Ampelregierung gemeinsam? Sie haben
gemeinsam, dass sie immer wieder Vorschläge machen, die darauf hinauslaufen, den Menschen etwas zu verbieten. Ob das in die Lebenswirklichkeit der Menschen
passt oder nicht, sei dahingestellt.
Wir haben vor zwei Wochen ein neues Beispiel dieser Ampelverbotspolitik erlebt, nämlich:
Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo genau lesen Sie im Gesetzentwurf den Begriff „Verbot“?
Minister Habeck hat vorgeschlagen, ab dem kommenden Jahr neue Ölheizungen und neue Gasheizungen zu verbieten. Dieses Verbot stellt für die Bürgerinnen
und Bürger in unserem Land eine enorme Herausforderung dar, und das in einer Zeit, in der die Menschen ohnedies hoch belastet sind.
Für uns Christdemokraten gilt: Wir sind für Klimaschutz. Und es gilt: Auch Heizen muss Schritt für Schritt klimaneutral werden; das ist überhaupt
keine Frage. Viele Bürgerinnen und Bürger denken genauso: Sie sparen Energie, sie nutzen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, sie investieren in wärmegedämmte
Fenster. Sie tun dies aus Überzeugung und weil es sich lohnt – ohne Verbote. Bei Neubauten ist die Wärmepumpe ohnehin schon längst die Regel, und das ist gut
so.
Timon Gremmels [SPD]: Die dürfen doch repariert werden!
Was sagen Sie denen? Das würde ich gerne mal wissen. Die meisten können sich einen Umstieg auf eine neue Heizungsform nicht einmal so nebenbei
leisten,
und bei den gestiegenen Preisen ist es für viele schlicht nicht machbar.
Was hinzukommt – und das wissen Sie –: Gerade bei älteren Häusern sind Wärmepumpen ohne teure Sanierungen oftmals gar nicht sinnvoll einsetzbar. Es
bräuchte zunächst einmal eine Sanierung, die mitunter mehrere Zehntausend Euro kostet. Wenn man dennoch ohne die Sanierung eine Wärmepumpe einsetzt, dann kann
dies einen enorm hohen Stromverbrauch zur Folge haben. Bei dem heutigen Strommix macht dies auch unter Klimaschutzgesichtspunkten eigentlich kaum Sinn.
Ich habe mich in der letzten Woche bei mir vor Ort in der Südpfalz mit Vertretern der Handwerksinnung getroffen. Die Leute aus der Praxis, die ganz
genau wissen, was geht und was nicht geht, haben noch einmal klargemacht: Wir haben bei den Wärmepumpen im Moment extrem lange Lieferzeiten. Sie haben noch
einmal klargemacht: Sie kämpfen in dieser Branche besonders mit einem enorm hohen Fachkräftebedarf.
Deswegen – das ist kein Unwille, sondern das ist schlicht eine ganz realistische Betrachtung –: Ihre Verbotspläne sind in dieser Form schlicht und
ergreifend nicht umsetzbar, weder personell noch technisch.
Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Sie haben viel Zeit dafür gehabt!
Das ist der Unterschied. Wer sich entscheidet, eine neue Heizungsform zu installieren, der sollte dafür vom Staat gezielt unterstützt werden, so wie
das seit vielen Jahren gängige Praxis ist.
Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für den Neubau, wo Sie Geld rausgehauen haben!
📢
Gegenruf von der AfD: Halt doch mal deine Klappe!
Und nicht nur da haben Sie gekürzt. Bei der Anzahl der KfW-Förderungen im Bereich „energieeffizientes Bauen und Sanieren“ gab es alleine in meiner
Region, der Südpfalz, im letzten Jahr einen Einbruch um 65 Prozent. Das hängt nicht nur mit gestiegenen Baupreisen und Zinsen zusammen, sondern das hängt auch
damit zusammen, dass Sie im letzten Jahr ein Förderchaos veranstaltet und die Menschen an dieser Stelle total verunsichert haben.
Klimaschutz benötigt gezielte, verlässliche Förderprogramme. Wir setzen auf gezieltes Fördern und weniger Verbieten. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie
auch Technologieoffenheit zu! Auch das fehlt in Ihren Plänen.
Kurzum: Ihre Verbotspläne, meine Damen und Herren, die Verbotspläne der Ampel, gehen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Deswegen sage
ich Ihnen: Beenden Sie diese Verbotspolitik!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Gebhart, liebe Kolleginnen und Kollegen der
Unionsfraktion, das nenne ich mal Timing: An dem Tag, an dem das Umweltbundesamt darlegt, dass wir die Klimaziele im Verkehrssektor und unter anderem auch im
Bereich der Gebäude verfehlen, beantragen Sie hier eine solche Aktuelle Stunde. Das waren die Klimaschutzziele, die sich die Vorgängerregierung, an der Sie
mitbeteiligt waren, gesetzt hat. Wir erreichen also unsere Klimaschutzziele in diesen Bereichen aktuell nicht, und Sie sagen: Das ist der beste Beleg, dass es
nicht ausschließlich mit Förderprogrammen geht. – Die brauchen wir auch. Aber wir brauchen auch Ordnungsrecht, und wir brauchen ordentliche Beratung, meine sehr
verehrten Damen und Herren.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Wir haben das erreicht! Vorher schon!
Da haben wir laut den aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts Gott sei Dank nur eine leichte Zielverfehlung. Unsere Bundesbauministerin Klara Geywitz
hat hier eine sehr gute Politik gemacht.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Das glaubt ihr selbst nicht!
Aber was am heutigen Tag auch klar sein muss, ist, dass wir auch im Gebäudebereich voranschreiten müssen. Dafür ist das neue Gebäudeenergiegesetz
genau das richtige Mittel.
Wir müssen etwas tun. Wenn wir bis 2045 klimaneutral werden wollen und eine Heizung eine Lebensdauer von 20 Jahren hat, müssen wir jetzt was tun. Es
ist nicht so, Herr Dr. Gebhart, dass ab 2024 alle Heizungen ausgebaut werden müssen, was Sie suggerieren
Dr. Thomas Gebhart [CDU/CSU]: Das habe ich gar nicht gesagt! Das habe ich überhaupt nicht gesagt!
– das suggerieren bzw. unterstellen Sie –, sondern es geht darum, dass Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren
Energien betrieben werden müssen. Das ist der Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Da klatscht ja nicht mal die Ampel!
Es gibt verschiedene Optionen, und deswegen ist der Ansatz auch technologieoffen. Sie haben den aktuellen Gesetzentwurf nicht gelesen; er ist ganz
klar technologieoffen. Wir nennen das „gleichberechtigte Erfüllungsoptionen“: Es gibt für den Neubau den Anschluss an ein Fernwärmenetz, es gibt die Wärmepumpe,
es gibt den Einbau von Stromdirektheizungen. Für den Bestand haben wir auch die Biomasse dabei. Wir haben Pufferspeicher mit Photovoltaik dabei. Wir haben auch
den Wasserstoff dabei. Und wir haben die Solarthermie dabei. Es gibt viele Erfüllungsoptionen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Suggerieren Sie den Menschen doch nicht, dass morgen sozusagen allen ihre Heizungen rausgerissen werden!
Wir haben auch lange Übergangsphasen vorgesehen. Es ist doch so, dass ich, wenn in meinem Viertel demnächst ein Nahwärmenetz oder ein Fernwärmenetz
gebaut wird, eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren habe. Bei einer Gasetagenheizung habe ich als Vermieter auch eine Übergangsfrist von bis zu sechs
Jahren, wenn dort die Heizung umgestellt werden soll.
Wir schützen außerdem die Mieterinnen und Mieter, indem festgelegt wird, dass es keinen höheren Tarif geben darf als den Grundversorgungstarif. Auch
da gibt es also den Schutz der Mieterinnen und Mieter, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und für alle, die sich jetzt Sorgen machen: Wir werden dafür sorgen, dass es nicht nur ordnungsrechtlich eine Beratung gibt, sondern auch ordentliche
Förderprogramme. Es soll Direktzahlungen geben. Es soll Kredite geben; es soll stärkere steuerliche Förderungen geben. All das werden wir erreichen und
umsetzen. Da müssen wir jetzt noch an die Bundesregierung appellieren, dass diese Förderprogramme genauso technologieneutral gestaltet werden, dass wir nicht
ausschließlich den Einbau von Wärmepumpen fördern, sondern gleichberechtigt auch die anderen Erfüllungsoptionen. Das ist übrigens der richtige Weg, um die
Energiewende auch im Gebäudesektor umzusetzen.
Die Menschen – die Mieterinnen und Mieter, die Eigentümer von kleinen Häuschen und auch ältere Ehepaare, die am Lebensabend stehen – müssen sich keine
Sorgen machen. Es wird hier keiner alleine gelassen. Wir stützen und federn das ab, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Es hat sich gerade im letzten Jahr mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gezeigt, dass Öl und Gas auf lange Frist teuer sind. Wir wissen
nicht, wie sich das in der Zukunft entwickelt; deswegen ist es doch schlau, jetzt stufenweise auf erneuerbare Energien im Wärmebereich umzusatteln.
Das ist langfristig für alle Mieterinnen und Mieter, für alle Eigentümer der richtige Weg, um nicht von Energieschocks betroffen zu sein. Langfristig
ist erneuerbare Energie im Wärmebereich, im Gebäudebereich der beste Schutz vor steigenden Nebenkosten, und dafür steht diese Ampelregierung.
Wir werden, wenn dieser Gesetzentwurf eingebracht ist – bis jetzt ist er noch nicht mal durch das Kabinett –, als selbstbewusste Parlamentarier noch
viele Möglichkeiten haben, da nachzuschärfen. Auch ich sage Ihnen ganz deutlich: Bevor wir jetzt 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen ausbauen, die man – und auch
das steht ja im Gesetzentwurf – mit effizienten Heizungspumpen nachbessern kann, möchte ich die dafür benötigten Facharbeiter, Handwerker zunächst für den
Neubau nutzen; denn auch da sind die Kapazitäten eng.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Hört! Hört! Ich bin gespannt!
Ein letztes Wort, Frau Präsidentin. Wenn wir auf Wärmepumpen setzen, möchte ich, dass möglichst viele dieser Wärmepumpen made in Germany sind. Die
Wertschöpfung der Energiewende auch im Gebäudebereich muss in Deutschland verankert sein.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Schaut man von außen auf dieses Land, dann traut man seinen Augen nicht: Das Land, das
die ungezügelte freie Marktwirtschaft mithilfe der Ideen und des tatkräftigen Anpackens des großen Ludwig Erhard und seiner Mitstreiter in eine soziale und
freie Marktwirtschaft umgewandelt hat, ist nun auf dem schnellsten Wege, dieses extrem erfolgreiche Wirtschaftsmodell in eine ungebremste Planwirtschaft, in
eine Zwangswirtschaft zurückzubauen.
Das Modell der sozialen und freien Marktwirtschaft, welches von den Deutschen mit ungeheurem Fleiß, großer Tatkraft, brillanten Ideen und
hervorragender Bildung errichtet wurde, das aus der Erfindungskraft wuchs, in Wohlstand für alle umgesetzt wurde und von dessen Früchten nicht nur wir
profitieren, sondern auch halb Europa, die ganze EU, in hohem Maße bis heute profitiert, dieses extrem erfolgreiche Wirtschaftsmodell wollen Sie nun entweder
direkt oder über den Umweg des undemokratischen Molochs EU in eine Zwangsplanwirtschaft umwandeln,
einhergehend mit Enteignungen und der Verelendung des deutschen Volkes. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass Sozialisten und Kommunisten da
Hand in Hand das nächste sozialistische Experiment starten, wohl wissend, dass alle Experimente von Sozialisten zur Katastrophe wurden – egal ob sie sich braun,
rot oder bunt angemalt haben.
Sie treten damit nicht nur die Arbeitsleistungen unserer Vorfahren mit Füßen, sondern Sie trampeln auch noch in unerhörter Weise auf den Gräbern der
Opfer aller sozialistischen Diktaturen herum.
Um zu verschleiern, dass hier ein Umbau hin zu einer sozialistischen Gesellschaft im Gange ist, in der den Deutschen der Traum vom eigenen Auto und
der Traum vom eigenen Haus genommen werden soll, werden wohlklingende und irreführende Begriffe etabliert wie „große Transformation“ und „Great Reset“. Als
verlogene Vorwände für diesen Umbau dienen der sogenannte Klimaschutz und hin und wieder die Gesundheit. Die Mittel dazu heißen Verbote, Zwänge, Planvorgaben
und Strafen.
Um die Verbote nicht direkt erlassen zu müssen, haben die grünen Kommunisten hier auf der linken Seite und natürlich auch die linken und grünen
Spinner, die im Moment in der CDU leider noch das Zepter schwingen – hoffentlich nicht mehr allzu lange –, zunächst die Garrotte der Grenzwertverschärfungen
ausgeheckt, die so lange angezogen werden – also die Grenzwerte abgesenkt werden –, bis den Herstellern im wahrsten Sinne des Wortes die Luft ausgeht. Erst
werden sie zur Einhaltung frei erfundener Grenzwerte von CO2– und Stickoxidemissionen beim Automobil gezwungen, bis der Automobilindustrie dann schlussendlich
per Verbot des Verbrennermotors quasi der Garaus gemacht wird. Als Begründung dafür wird den Menschen tagtäglich eingeredet, dass eine
Klimaerwärmungskatastrophe drohe, für die allein die menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich seien. Tausende Wissenschaftler weltweit widersprechen
dieser These.
Die vermeintlich drohende Klimaerwärmungskatastrophe ist auch die Begründung für die jüngsten totalitären Ideen des Wirtschaftszerstörungsministers:
Der lässt derzeit an Gesetzen schreiben, die mal eben die Verbrennerheizungen verbieten. Er nennt es zwar anders, aber das ist es, was er bezweckt. Viele
Millionen Haushalte sollen gezwungen werden, ihre intakten Gas- oder Ölheizungen auf den Müll zu werfen und stattdessen unrentable Wärmepumpen zu installieren,
die es nicht in ausreichender Zahl gibt und die, wenn es sie gäbe, von den Leuten nicht bezahlt werden könnten und für die der Strom nicht sicher und schon gar
nicht bezahlbar zur Verfügung steht. Man fasst sich an den Kopf: Welch krankes Hirn denkt sich so etwas aus? Wie dreist muss man sein, um diese vernichtenden
Gedanken mit aufgesetzter Unschuldsmiene unters Volk zu bringen? Und wieder ist die Begründung dafür die vermeintlich drohende Klimakatastrophe.
Aber es geht noch schlimmer, es geht noch menschenverachtender, es geht noch freiheitsverachtender: Die EU-Kommission will Millionen von älteren
Häusern für unbewohnbar erklären, wenn die Besitzer sie nicht bis 2035 mit umweltschädlicher Wärmedämmung zupacken, weil sie ansonsten einen frei erfundenen
Grenzwert überschreiten würden. Das betrifft ältere Häuser, in denen Generationen von fleißigen Bürgern geboren, aufgewachsen und gestorben sind; die sie
errichtet, erneuert und vor allem mit ihrem Fleiß, mit ihrer Hände Arbeit bezahlt haben – ich weiß, „mit ihrer Hände Arbeit“ ist für Sie eher ein Fremdwort –;
die sollen jetzt kalt enteignet werden. Die Begründung auch für diesen Generalangriff auf das eigene Volk: die vermeintlich drohende
Klimaerwärmungskatastrophe.
Wie skrupellos muss man sein, um all das zu tun? Wie krank muss man sein, um all das zu wollen? Wie dumm – vielleicht auch nur opportunistisch – muss
man sein, um das alles abzunicken und umzusetzen? Liebe Landsleute, wacht endlich auf! Befreit euch als mündige Bürger von diesen Tyrannen! Raus aus der
freiheitsfeindlichen und demokratieverachtenden EUdSSR mit all ihren korrupten Kommissaren! Raus aus der irrwitzigen und freiheitsvernichtenden Politik der
Bundesregierung! Um mit Immanuel Kant zu schließen: Bedient euch endlich eures Verstandes, um euch aus dieser selbst verschuldeten Unmündigkeit zu befreien. –
Wir stehen dafür an Ihrer Seite.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über die Notwendigkeit von Härtefallregelungen gesprochen, zum
Beispiel für 80-Jährige oder ältere Ehepaare. Herr Gebhart, ich frage Sie aber auch: Was sagen Sie meiner vier Monate alten Enkelin, die noch im Jahr 2100 auf
dieser Erde leben will und soll?
Neues Heizen, dauerhaft bezahlbar mit erneuerbaren Energien – ein wirklich alle betreffendes Thema. Ganz plötzlich? Nein. Aber es ist ein Thema, das
bisher so sträflich vernachlässigt wurde, dass wir jetzt gerade beim Gebäudebestand alle Anstrengungen unternehmen müssen, dabei als Staat auch viel Geld in die
Hand nehmen und Förderungen verstärken müssen, damit sich die Umstellung wirklich alle leisten können und wir nicht viel zu viele mit den Kosten für unbezahlbar
werdende fossile Energieträger zurücklassen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
📢
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Bezüglich der Förderung besteht doch überhaupt noch keine Klarheit!
Es geht um nicht weniger als um die Zukunft unserer Energieversorgung mit großen Chancen für unser Handwerk, für unsere Industrie, für weniger
Energieabhängigkeit und damit auch um ehrliche Antworten für langfristig bezahlbares Heizen. Umso tragischer sind die verbalen Ausfälle und Attacken so mancher
in den Heizungsdebatten der letzten Zeit. Die letzten Wochen haben gezeigt: Wenn einem in der Sache nichts einfällt, wenn man an konstruktiven Lösungen kein
Interesse hat, dann macht man es sich einfach und greift gern zum Grünen-Bashing. Man betreibt hier Desinformation, Panikmache und unnötige Verunsicherung der
Menschen. Der Ernsthaftigkeit der Herausforderung wird die Debatte leider nicht gerecht.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
📢
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]
Und wenn Sie von CDU/CSU für die heutige Aktuelle Stunde den Titel „Freiheit statt Verbote“ wählen, meinen Sie mit „Freiheit“ den Erhalt des Status
quo, den Erhalt fossiler Energieversorgung? Und wenn Sie von der Stärkung des mündigen Bürgers sprechen, meinen Sie damit eine Stärkung durch die Kostenfalle
Öl- und Gasheizung? Damit verhöhnen Sie doch nur die Bürgerinnen und Bürger mit ihren völlig berechtigten Sorgen. Sie betreiben hier Augenwischerei und
verhindern ehrliche Debatten.
Eine gute Zukunft unserer Wärmeversorgung gestalten wir nur mit einem Umstieg auf Erneuerbare. Die fossile Energieversorgung ist teuer, wird teuer
sein und teurer werden. Das wissen Sie, Herr Gebhart. Sie ist rückwärtsgewandt und überholt. Wasserstoff und E‑Fuels werden in Zukunft sehr begrenzt verfügbar
sein. Es ist völlig illusorisch, die Zukunft unseres Heizens in zig Millionen Wohnungen in diesen Technologien zu suchen. Hier werden Scheindebatten geführt und
Ammenmärchen verbreitet, während uns die Zeit für zukunftstaugliche Lösungen davonrast.
Zur Klarstellung, weil hier in den letzten Wochen einiges an Falschinformationen und stark verkürzt die Runde gemacht hat: Das Gesetz verpflichtet
niemanden, eine funktionierende Heizungsanlage, ganz gleich, ob Öl- oder Gasheizung, ab 2024 sofort auszutauschen.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Timon Gremmels [SPD]
Die Übergangszeiträume sind, wie erklärt wurde, sehr lang. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden. Kaputte Heizungen können natürlich
repariert werden. Die Bundesregierung schafft damit keine Verbote. Wir sorgen für einen gestalteten Übergang von der fossilen zu einer modernen, erneuerbaren
Wärmeversorgung.
Weil der Übergang für alle Menschen sozialverträglich sein muss und wir Überforderung gezielt vermeiden müssen, wird das Gesetz auskömmliche
mehrjährige Übergangsfristen, Ausnahme- und Härtefallregelungen vorsehen, auch beim Einbau neuer Heizungen. Wir führen Regelungen zum Schutz der Mietenden ein.
Fehlinvestitionen von Vermietenden dürfen nicht über horrende Betriebskosten auf Mietende verlagert werden. Weil es uns gerade nicht um Ideologie geht, sondern
um die Sicherung unserer Wärmeversorgung, werden die Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg die Wahl haben zwischen verschiedenen Techniken: Anschluss an ein
Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Biomasseheizung und, ja, auch Hybridheizungen mit Anteilen von Gas und Öl.
Dieses etwas sperrige und technisch klingende Gesetz zum Heizungsaustausch hat in Wahrheit eine soziale Ausrichtung. Vielleicht geht es auch darum in
der Kritik: Noch immer wohnen gerade Menschen mit geringerem Einkommen in älteren Gebäuden mit schlechtem energetischen Standard und alten fossilen Heizungen.
Diese Menschen dürfen wir nicht in der Kostenfalle sitzen lassen.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Nina Scheer [SPD]
Dafür bedarf es endlich einer gesetzlichen Regelung.
Wir vernachlässigen auch die Sorgen derjenigen nicht, die im Umstieg eine ernstzunehmende finanzielle Belastung sehen, darunter zahlreiche
Vermieterinnen, Vermieter und Eigenheimbesitzer/-innen. Gegen die Überlastung werden wir den Prozess für all diese Gruppen mit ausreichenden Mitteln für
Förderprogramme sozial flankieren.
Mein Appell an Sie hier im Saal: Führen wir eine ehrliche Debatte, frei von Parteiideologie und Polemik,
losgelöst von Lobbyinteressen und geleitet vom gemeinsamen Interesse, unser Land in die Energieunabhängigkeit zu führen – Sie kennen die Ursache
dieser Notwendigkeit – und für mehr Wohlstand für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sorgen! Denn der Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren birgt Potenzial für
heimische Wertschöpfung. Vor allem verhindert eine verlässliche Regulierung Fehlinvestitionen und gibt der Branche die dringend benötigte Planungs- und
Investitionssicherheit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit ein Referentenentwurf zur Regulierung von Öl- und Gasheizungen an die Medien
durchgestochen wurde, kochen die Gemüter hoch. Die „Bild“-Zeitung macht sogar eine Kampagne unter der Überschrift „Habecks Wohn-Hammer kostet uns
1000 Milliarden Euro“.
Dass die CDU/CSU versucht, mit einer Aktuellen Stunde eins draufzusetzen, um aus der Stimmungsmache einige Stimmen abzukriegen, ist wenig
verwunderlich. Warum gerade jetzt die ganze Aufregung? Im Koalitionsvertrag war die Regelung bereits angekündigt, und im Koalitionsausschuss im Frühjahr letzten
Jahres ist doch eindeutig vereinbart worden, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben
werden soll. Das stand fest. Der Sachverhalt ist also längst bekannt und keine Überraschung.
Überraschend und fahrlässig ist, dass bis heute kein klares und durchgerechnetes Konzept von Robert Habeck vorliegt, geschweige denn ein fertiges
Gesetz.
👏
Beifall bei der LINKEN
Wer als Haus- oder Wohnungsbesitzer befürchten muss, dass die alte Heizung streikt, weiß neun Monate vorher nicht, was eigentlich auf ihn zukommt. Das
ist nicht in Ordnung und stiftet Verwirrung, meine Damen und Herren.
Der Gebäudesektor droht seine Klimaziele weiterhin krachend zu verfehlen. Die CDU will die geplante und dringend nötige Regulierung nicht. Was will
sie eigentlich stattdessen? Irgendwie werden es die Einwohner/-innen und der Markt schon richten.
Wie weit Sie damit kommen, zeigt die Realität: Bisher liegen wir bei der Wärmeerzeugung lediglich bei einem Anteil regenerativer Energie von rund
16 Prozent. Wenn Sie in diesem Tempo weitermachen, wird es nichts mit der Wärmewende. Wir brauchen Regulierung, und vor allen Dingen muss sie sozial sein. Für
uns als Linke ist klar: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören untrennbar zusammen.
👏
Beifall bei der LINKEN
Eine Wärmewende darf auf keinen Fall zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Sie müssen ohnehin schon einen unverschämt hohen Teil ihres Einkommens
fürs Wohnen ausgeben. Rund 58 Prozent der Bevölkerung leben zur Miete. Wenn diese Mehrheit durch Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen nicht noch mehr
belastet werden soll, dann muss klar sein: Mieterhöhungen nach Sanierungen dürfen nicht höher sein als die eingesparten Energiekosten.
Wir wollen ein günstiges Grundkontingent an Energie für alle. Alles, was über den durchschnittlichen Verbrauch hinausgeht, wird teurer. Damit werden
sozial gerechte Anreize zum Energiesparen gesetzt. Es sind nicht die unteren oder die mittleren Einkommensgruppen, die am meisten Energie verbrauchen. Es sind
die Menschen mit den höchsten Einkommen. Da trauen Sie sich aber nicht ran.
Eine sozialökologische Wärmewende muss gesamtgesellschaftlich geplant und politisch gestaltet werden. Hierzu gehört vor allem eine umfassende
kommunale Wärmeplanung. Das Potenzial von Sektorkopplung und Fernwärmenetzen ist noch lange nicht ausgeschöpft. Kommunen, Haus- und Wohnungsbesitzer müssen bei
der Umstellung zum klimaneutralen Heizen organisatorisch und finanziell unterstützt werden.
👏
Beifall bei der LINKEN
Die Bundesregierung darf die privaten Haushalte nicht im Stich lassen. Sie muss bürokratiearme Kredit- und Förderprogramme auflegen und die
bestehenden nachbessern.
Die wichtigen Fragen sind außerdem: Wie kann der Hochlauf für die Produktion von Wärmepumpen und alternativen Heizungen organisiert werden? Wie können
ausreichend Fachkräfte gewonnen, umgeschult und ausgebildet werden? Dazu braucht es eine aktive Arbeitsmarktpolitik und vor allem eine Aus- und
Weiterbildungsoffensive. Bei den Investitionen muss geklotzt und darf nicht gekleckert werden. Da müssen SPD und Grüne mit dem Kassenwächter Christian Lindner
ein ernstes Wort reden, wenn es nicht bei hehren Ankündigungen bleiben soll.
Wer wie die CDU von der Freiheit der mündigen Bürger redet, bringt einiges durcheinander. Es ist doch die Klimakatastrophe, es sind doch hohe Energie-
und Mietkosten, es ist doch die Jagd nach Höchstprofiten der Energiekonzerne, die die Freiheit der meisten Menschen bedrohen. Die Ampel hat offensichtlich kein
ausreichendes Konzept und vor allen Dingen kein gemeinsames. Egal ob bei Gebäuden oder Verkehr – die Bilanz ist die gleiche: Klimaziele deutlich verfehlt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Freiheit statt Verbote“ – erst dachte ich, die Union sucht noch nach einem Titelvorschlag für
unseren nächsten Bundesparteitag. Ich kann Sie beruhigen: Wir haben schon einen Titel für den nächsten Bundesparteitag, gar kein Problem.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: Ihr habt nur keine Themen mehr dafür!
Selbstverständlich triggert es uns als Partei der Freiheit im besonderen Maße, wenn die Freiheit sogar im Titel der Aktuellen Stunde auftaucht. Was
wir allerdings mit Freiheit meinen, ist natürlich
Stephan Brandner [AfD]: … Unfreiheit! Lesen Sie mal bei Orwell nach!
die Freiheit zur Verantwortung, nicht die Freiheit von Verantwortung. Diese Freiheit und diese Verantwortung, vor allem die Verantwortung, die sich
aus der Freiheit ableitet, tragen wir als Partei der Freiheit natürlich, und in Wahrheit tragen wir sie als Volksvertreterinnen und Volksvertreter hier im Raum
alle. Dieses Verantwortungsgefühl hat uns vor eineinhalb Jahren in die Regierung geführt. Das hat auch viel damit zu tun, dass mit Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der Union, vor eineinhalb Jahren kein Staat zu machen war. Deswegen muss ich zunächst feststellen: Wer die Freiheit so interpretiert, dass Freiheit
ist, sich in die Büsche zu schlagen, dass Freiheit ist, keine Verantwortung mehr in diesem Land zu übernehmen, der hat die Freiheit nicht verstanden, liebe
Kolleginnen und Kollegen.
Nina Warken [CDU/CSU]: Wer hat sich damals in die Büsche geschlagen? Wie war das mit den Büschen?
Für uns ist diese Freiheit Selbstverpflichtung; denn sie erklärt, dass die Gesellschaft, der Staat und auch die Wirtschaft auf dem Einzelnen, seinen
Befähigungen, seiner Entscheidungsautonomie und seinem Freiraum basiert, und deswegen fühlen wir uns diesen Werten auch ganz besonders verpflichtet.
und um die Frage, wie wir unsere ambitionierten Klimaschutzziele erreichen. Sie haben sich in den letzten 16 Jahren die Freiheit genommen, in dem
Bereich ganz wenig zu machen. Das ist formal nicht verboten, aber es war für den Klimaschutz nicht gerade hilfreich.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Deswegen müssen wir, die wir jetzt die Regierung stellen, in diesem Bereich entsprechend mehr tun.
Wir haben uns, wie ich finde, auf sehr viele kluge Maßnahmen verständigt, und dazu gehört insbesondere, die Treibhausgasemissionen in den Mittelpunkt
zu nehmen.
Stephan Brandner [AfD]: Superklug?! Super Unsinn ist das!
Das ist das wichtigste Ziel; das wird auch an vielen Stellen in unseren gemeinsamen Vertragswerken deutlich. Deswegen haben wir gerade heute den
Vorschlag unterbreitet, dass wir bereits beginnend mit dem nächsten Jahr über alle Branchen und über alle Bereiche hinweg mit einem Emissionshandel starten.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Wer hat denn den Emissionshandel eingeführt? Das waren wir!
Dass wir uns auf die Hauptziele konzentrieren, wird auch im Koalitionsvertrag deutlich; denn dort steht nicht nur ein Prozentwert bezogen auf die
Heizungen der Zukunft, sondern da steht vor allem auch, dass wir uns auf die effektive Reduktion der Treibhausgasemissionen konzentrieren wollen. Das heißt
auch, man kann andere Wege gehen. Das Erste ist, dass wir über die Innovationsklausel Dämmkonzepte ermöglichen. Das Zweite ist, dass wir selbstverständlich auch
für die Beimischung von Wasserstoff in den Gasnetzen offen sind. Das ist schon heute technisch möglich: 10 Prozent sind gar kein Problem, 20 Prozent in den
Netzen sind auch kein Problem, an 30 Prozent wird gerade gearbeitet. Die Heizungsbauer arbeiten daran, 100 Prozent Wasserstoff verbrennen zu können.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Mit Ihren Vorschlägen steigen sie aber noch weiter!
Das zweite Ziel ist: Wir wollen weiterhin technologieoffen sein, und wir wollen bestehende Technologien weiterentwickeln. Denn so viel sei gesagt:
Selbst wenn man der Meinung wäre, man müsste Gasheizungen verbieten – wir als Freie Demokraten sind dieser Meinung nicht –, müsste man zumindest betrachten,
dass es viele noch ganz lange geben wird und dass auch in diesem Bereich schnelle Emissionsminderungen notwendig sind.
Manfred Grund [CDU/CSU]: Reden Sie mal miteinander!
Deswegen ist es weiterhin wichtig, technologieoffen zu sein und auch im Bestand zu optimieren. Und das Dritte ist, dass wir darüber unsere Klimaziele
erreichen. Das betrifft nicht nur den Gebäudebereich, sondern alle Bereiche.
Wir sind der Meinung: Diese drei Ziele sind die großen Ziele, die wir erreichen wollen. Mit den Gesetzentwürfen, die jetzt auf den Weg gebracht
werden, wollen wir diese Ziele erreichen. Wenn das alles die Gesetzentwürfe des Wirtschaftsministeriums sicherstellen würden, wäre es gut. Da sie das noch nicht
tun, nehmen wir uns an dieser Stelle die Freiheit, zu optimieren; denn wir kommen an dieser Stelle ganz sicher auch ohne Verbote aus. Genau das, was wir uns als
Koalition vorgenommen haben, werden wir an dieser Stelle auch erreichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Schweizer Philosoph Amiel hat einmal gesagt: „Gesunder Menschenverstand ist der
Maßstab des Möglichen.“ Mit Ihren Initiativen zum Heizungsverbot, zum Werbeverbot für Süßigkeiten und Ihrem Zickzackkurs zum Verbot des Verbrennungsmotors hat
die Ampel eines bewiesen: Der Maßstab des Möglichen ist Ihnen vollkommen abhandengekommen, und mit gesundem Menschenverstand hat das, was Sie fabrizieren,
überhaupt nichts mehr zu tun.
Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann Ihr Konzept! Wie sieht es aus?
Wir alle wollen den nachfolgenden Generationen einen intakten Planeten hinterlassen, aber über den Weg dahin müssen wir intensiv diskutieren. Wenn wir
die Menschen verlieren, dann schaden wir der Gesellschaft und dem Klima.
Wir befinden uns jetzt an einer entscheidenden Weggabelung: Gehen wir den Weg der Verbote, der Gängelung und des Verzichts, oder gehen wir den Weg der
Technologieoffenheit, der Anreize und der Freiheit? Die Ampel scheint den Weg der Verbote zu favorisieren,
Bei komplexen Themen wie beispielsweise der Zukunft der Verbrennertechnologie ist ein Verbot absolut nicht geeignet, weil es technologische
Entwicklungen abwürgt, weil es Arbeitsplätze gefährdet und unter Umständen global sogar zu weniger Klimaschutz führt. Denn wenn wir die Klimaziele im Sektor
Verkehr erreichen wollen, dann müssen wir alle Optionen ziehen, und dazu zählen neben der Elektromobilität, dem ÖPNV und dem Carsharing eben auch die
synthetischen Kraftstoffe. Zur Wahrheit gehört auch: In der Pkw-Bestandsflotte können wir die Klimaschutzziele nur erreichen, wenn auch synthetische Kraftstoffe
und Biokraftstoffe verwendet werden. Beides lehnen die Grünen und die SPD aber ab.
Daher ist es richtig, dass die FDP in diesem Punkt nun Lösungen von der EU-Kommission einfordert und dass wir in diesem Bereich technologieoffen
bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Bundesminister Wissing ist zwar viel zu spät aufgewacht und viel zu spät tätig geworden, aber Sie haben uns an
Ihrer Seite, und wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der EU-Kommission.
Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt Ihr Plan für die Heizung, bitte!
Laut einer forsa-Umfrage aus der ersten Märzwoche lehnen mehr als zwei Drittel der Deutschen das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 in der EU ab.
Mit Verboten in diesem Bereich verspielen Sie die Akzeptanz des Klimaschutzes. Liebe Grüne, das zeigt doch, dass Sie völlig an den Menschen vorbei regieren.
Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch komplett falsch!
Hinzu kommt Folgendes: Wenn Sie überall auf Strom umsteigen, auf „all electric“ im Bereich Wärmepumpen und im Bereich Elektromobilität, dann brauchen
Sie auch genug CO2-neutralen Strom.
Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt überhaupt nicht! Das steht da drin! Welche Expertise haben Sie eigentlich in dieser Debatte?
und die Kernenergie nutzen Sie nur bis zum 15. April dieses Jahres und nicht bis zum Ende der Krise. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen der
Ampel, passt überhaupt nicht zusammen.
Selbst wenn Deutschland den Individualverkehr vollständig auf Elektromobilität umstellt, wird das im Rest von Europa nur schwer umsetzbar sein. Denken
Sie beispielsweise an den dann nötigen Ausbau der Ladeinfrastruktur, der Stromnetze und an den ebenfalls notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Und im
globalen Maßstab sieht es noch düsterer aus. Glauben Sie wirklich, dass die Menschen in Afrika, Südostasien und Lateinamerika
Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Indien!
Die Produktion von synthetischen Kraftstoffen kann auch eine Chance für die Wirtschaft sein. Die für die synthetischen Kraftstoffe erforderlichen
Elektrolyseure, die müssten doch wir produzieren, die müssen doch von Deutschland in die Welt geliefert werden.
Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen wir auch!
Wir kommen dem Pfad der Klimaneutralität nur näher, wenn wir uns am Möglichen orientieren, die Menschen mitnehmen und Politik mit gesundem
Menschenverstand betreiben. Aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, liegt Ihnen vollkommen fern.
Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin so froh, dass Sie aktuell nicht in der Verantwortung sind! Sie würden das Land in den Ruin treiben!
Die Kollegin Isabel Cademartori hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über Freiheit; darüber freue ich mich. Als traditionsreichste und
älteste Freiheitspartei, die damit begann, die Arbeiterklasse aus der Unterdrückung zu befreien, die Frauen an die Urnen zu bringen, und die jetzt Bürgerrechte
für eine vielfältige und diverse Gesellschaft durchsetzt, sind wir, glaube ich, Experten beim Thema Freiheit
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität – das sind unsere Grundwerte im Hamburger Programm. Wir wissen aber auch, dass Freiheit nur in Verantwortung
existieren kann und dass Freiheit auch eine materielle Komponente hat. Wer nämlich die notwendigen Ressourcen, die finanzielle Freiheit, seine Rechte
wahrzunehmen, nicht hat, dem nützen Rechte auf dem Papier auch nicht viel.
Dasselbe gilt natürlich für die materiellen Grenzen unseres Planeten. Es gibt emissionsbedingte Grenzen, die wir einhalten müssen.
Wir sind uns ja alle einig – das haben alle, außer natürlich die ganz Verblendeten, heute bestätigt –, dass uns Klimaschutz wichtig ist, dass wir die
Klimaschutzziele erreichen wollen, und das heißt auch, Maßnahmen zur CO2-Reduktion voranzubringen.
Stephan Brandner [AfD]: Man sollte das Klima vor Ihnen schützen!
Also, wie schaffen wir es, diese materiellen Grenzen zu respektieren und die Freiheit zu bewahren, insbesondere im Mobilitätssektor? Mobilität ist
seit jeher ein großer Ausdruck von Freiheit und auch von Wohlstand. Und es ist ein Fortschritt, dass wir vielen Menschen Mobilität ermöglicht haben; Mobilität
ist sozusagen ein großes Freiheitsprojekt. Das größte Freiheitsprojekt der letzten Monate, wenn es darum geht, mehr Mobilität zu ermöglichen, hat die Union
vehement bekämpft, nämlich das 9‑Euro-Ticket.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
📢
Michael Kruse [FDP]: Danke, Volker!
📢
Stephan Brandner [AfD]: Vor allem auf dem Land!
Und Sie haben es konsequent schlechtgeredet, und Sie verweigern sich jetzt auch der Anschlusslösung, dem 49‑Euro-Ticket, das wir aber auch ohne Sie
diese Woche auf den Weg bringen werden.
Aber kommen wir zum Verbrennungsmotor und den klimaneutralen Kraftstoffen. Ich finde es wirklich beeindruckend, wie faktenwidrig man hier
argumentieren kann,
Stephan Brandner [AfD]: Ich auch! Hören Sie sich mal zu!
indem man behauptet, eine All-Electric-Strategie scheitere daran, dass zu wenig Strom vorhanden sei, und dann für Kraftstoffe auf Basis von
Wasserstoff plädiert, deren Herstellung die fünffache Menge an Strom bedarf.
Das ist vor allem ein Autohersteller, der bekannt ist, nämlich Porsche. Das ist natürlich auch kein Zufall; denn hier geht es vor allem um die
Freiheit für die ganz Reichen, Verbrennungsmotor zu fahren, und nicht so sehr um die Freiheit für die breite Masse.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Wie machen Sie das mit Bussen und mit Lkws?
Ihr Interesse ist nicht der Kampf für die Freiheit aller, sondern für die der ganz Wohlhabenden.
Noch einmal zur Erklärung: Es sind zurzeit keine nennenswerten Mengen an E‑Fuels vorhanden. Wir werden noch ganz, ganz viele Jahre nur geringe Mengen
an E‑Fuels zur Verfügung haben. Laut Berechnungen der Industrie – das sind nicht meine Berechnungen, sondern die der Automobilindustrie – werden wir höchstens,
in den besten Szenarien, 20 Prozent des gesamten Verkehrssektors mit E‑Fuels versorgen können. Das, was Sie gesagt haben, dass die Sozialdemokraten gegen den
Einsatz von E‑Fuels in der Bestandsflotte sind, stimmt auch nicht. Das ist ausdrücklich nicht wahr. Wir sind für die Zulassung von E‑Fuels; wir glauben auch,
dass sie notwendig sein werden, um die Antriebe, die nicht elektrifizierbar sind, klimaneutral betreiben zu können, natürlich auch für die
Bestandsfahrzeuge.
Ich komme noch einmal auf Porsche zurück: Das Unternehmen stellt momentan in Chile in einem kleinen Modellprojekt E‑Fuels her, das sie skalieren
wollen, und geht davon aus, dass in den nächsten Jahren der Preis pro Liter 10 Euro betragen wird – okay – und mahnt schon einmal an, dass wir uns Gedanken über
Subventionen machen oder auch darüber, ob wir die Kraftstoffpreise für die anderen Kraftstoffe so anheben können, dass E‑Fuels konkurrenzfähig sind. Also im
schlimmsten Fall führt das Motto „Mehr Freiheit durch E‑Fuels“ dazu, dass Kraftstoffe für alle teurer werden. Das wäre natürlich ganz toll.
Die andere Alternative ist: Sie wollen Fahrzeuge, die nur mit E‑Fuels betrieben werden, also nicht mit Beimischungsprodukten, sondern klimaneutral.
Das heißt, dass diese geringen Mengen an E‑Fuels, die für den Straßenverkehr überhaupt infrage kommen, dann im Grunde genommen für einen sehr hohen Preis in
sehr teure Autos fließen, damit Porsche-Fahrer mit ihrem Porsche 911 über die Autobahn heizen können.
Stephan Brandner [AfD]: Sie spalten die Gesellschaft! Sie hetzen gegen Minderheiten! Gegen Porsche-Fahrer!
Wir könnten aber dieselben Mengen nehmen und sie bestehenden Kraftstoffen, nebst Biokraftstoffen beimischen und so der Breite der Autobesitzenden die
Möglichkeit geben, ihr Fahrverhalten beizubehalten – unter Ausstoß weniger Emissionen –, und so die Bestandsflotte dekarbonisieren.
Aber wir müssen uns schon entscheiden; denn die Mengen sind knapp. Und deswegen bedeutet die Freiheit, den Verbrennungsmotor auch nach 2035
zuzulassen, dass die knappen Mengen an Wasserstoffen in der Industrie fehlen, wo gar keine Alternativen gegeben sind.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Karsten Hilse [AfD]: Müssen wir gar nicht!
Das ist verdammt wenig Zeit, und deswegen bin ich trotz dieser unsachlichen Debatte der letzten zwei Wochen froh darüber, dass wir jetzt hier über die
Wärmewende debattieren.
unseren Klimazielen hinterher. Diese Wärmewende ist kein Nischenthema. Mit der Wärmewende steht und fällt, ob wir in den nächsten 22 Jahren unsere
Klimaziele im Gebäudesektor erreichen oder nicht.
in Zeiten des Klimawandels, endlicher fossiler Energien und der Abhängigkeit von autoritären Regimen? Wie frei sind wir in 22 Jahren, wenn wir unsere
Klimaziele verfehlen? Wie frei sind wir, wenn die Klimakatastrophe uns so schädigt, dass wir unter Wassermangel leiden? Oder wie frei sind wir, wenn uns der
Hitzekollaps in diesem Land droht?
Seien Sie ehrlich mit den Menschen da draußen: Zur Wahrheit gehört auch, dass es einen Grund dafür gibt, warum sich viele von Ihnen aus Bequemlichkeit
gerade so an die Vergangenheit klammern. Ihnen flüstern milliardenschwere Ölkonzerne ins Ohr. In der Presse wird dann daraus gemacht – ich zitiere –:
„Verschrottungsorgie“, „Mit der Brechstange in den Heizungskeller“ oder „Grüne Fantasiewelt“.
Dr. Thomas Gebhart [CDU/CSU]: Das hat die FDP gesagt!
Vielleicht sollten wir auch einmal über die passende Schlagzeile zu Ihrer Vorstellung reden: „Fossile Horrorwelten“; darüber könnten wir auch einmal
reden.
Fakt ist auch, meine Damen und Herren, die Union ist sich in ihrer Funktion als Bremsklotz für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt
in dieser Nation nicht zu schade. Meckern kann jeder.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Emissionshandel! Anreize!
Nicht existierende E‑Fuels, Wasserstoff, den wir dringend für den CO2-neutralen Industriesektor brauchen? Meine Damen und Herren, seien Sie mal
ehrlich mit sich selbst, oder zaubern Sie in den nächsten 22 Jahren eine Kernfusionsheizungsanlage aus dem Hut.
Stephan Brandner [AfD]: Was erzählen Sie da? Eine grüne Märchenstunde!
Was wir jetzt brauchen, ist Planungssicherheit: Planungssicherheit für die Menschen da draußen, Planungssicherheit für die Industrie,
Planungssicherheit für die Heizungsindustrie, dass sie ihre Kapazitäten nutzen kann, um Technologien auszubauen, die heute gut funktionieren und in Millionen
von Häusern auch bereits eingebaut sind. Die Heizungsindustrie ist bereit für diesen Wandel, der mit allen Parteien aus der Ampel vereinbart ist, mit Geywitz,
Habeck, Lindner. Mit Ihrer Panikmache machen Sie diese Planungssicherheit zunichte, für die Industrie und für die Menschen da draußen.
Stephan Brandner [AfD]: Die Menschen da draußen wollen das nicht!
📢
Zoe Mayer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ruhe auf den billigen Plätzen!
Wir Bündnisgrünen, meine Damen und Herren, stehen für eine soziale und pragmatische Wärmewende. Wir planen mit mehrjährigen Übergangsfristen und
Härtefallregelungen. Niemand,
Stephan Brandner [AfD]: … hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
der oder die ein Eigenheim besitzt, muss seine funktionierende Öl- oder Gasheizung verschrotten. Stattdessen wird gleichzeitig zum Heizungsumschwung
ein Förderpaket geschnürt, das vor allem Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zugutekommt.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Von dem niemand weiß, wie es genau aussieht!
📢
Nina Warken [CDU/CSU]: Von dem dann nichts ankommt!
Und wenn selbst das bei Oma Emma nicht ankommt, um ihre klimafreundliche Heizung zu sanieren, können die Behörden auf Härtefallregelungen
zurückgreifen. Wir lassen die Menschen nicht alleine.
– Wie sozial diese Wärmewende am Ende ausfällt, liegt deshalb auch in den Händen des Finanzministers, Herr Brandner. Hören Sie mal zu! Er ist der
Finanzminister und dementsprechend auch der Herr über unseren Haushalt.
Herr Kollege, in Ihren Händen liegt es jetzt, die Rede zu beenden; denn die Redezeit ist um.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Reihe von Verboten kommt das jüngste Projekt aus dem Haus des
Bundeslandwirtschaftsministers, und es heißt Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz. Es offenbart die Fantasiewelt der Grünen. Herzlichen Glückwunsch! Sie werden Ihrem
Ruf als Verbotspartei Nummer eins mal wieder vollends gerecht.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD
😄
Kassem Taher Saleh [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da lachen Sie doch selber, seien Sie doch mal ehrlich!
Ich bin selbst Mutter, und für eine Mutter gibt es, glaube ich, nichts Wertvolleres als die Gesundheit des eigenen Kindes. Mütter und Väter sind
diejenigen, die an erster Stelle für die Prägung ihrer Kinder verantwortlich sind.
Stephan Brandner [AfD]: Bisschen am Thema vorbei, was?
Das betrifft alle Bereiche des Aufwachsens. Dazu gehört ganz besonders das Vorleben gemeinsam eingenommener Mahlzeiten mit einer ausgewogenen
Lebensmittelauswahl.
Klar ist: Übergewicht von Kindern hat viele Ursachen. Klar ist deshalb auch, dass es ganz sicher nicht allein mit einem Werbeverbot zu bekämpfen
ist.
Wir als Eltern sind in der Verantwortung – genauso wie Lehrer und Erzieher –, unseren Kindern Kompetenzen zu vermitteln. Und nun die Frage an Sie:
Werden unsere Kinder durch ein Werbeverbot kompetent im Umgang mit Lebensmitteln und in der Frage, wie man sich gesund ernährt? Sicherlich nicht. Aufklärung
heißt das Zauberwort, meine Damen und Herren, und nicht Bevormundung.
Anstatt das Rad neu zu erfinden, würde sich, Herr Minister Özdemir, ein Blick auf die unionsgeführten Landwirtschaftsministerien in Baden-Württemberg
und Bayern sehr lohnen. Schon seit Jahren setzt man hier auf Ernährungsbildung und Bewegung. Hier weiß man mit dem Thema Ernährung umzugehen, und das ganz ohne
Verbote.
Albert Stegemann [CDU/CSU]: Dafür sind übrigens die Länder zuständig!
Weder betrifft das Verbot ausschließlich an Kinder gerichtete Werbung, noch geht es nur um Süßigkeiten oder Snacks. Nein, nach dem von Ihnen als
Maßstab angelegten Nährwertprofil der WHO dürfen auch viele gemeinhin als gesund geltende Milchprodukte wie Käse, Quark und Joghurt nicht mehr beworben werden.
Zwieback, Knäckebrot und Vollkornbrot, die nur 0,1 Gramm zu viel Salz enthalten, scheiden von der Bewerbung zukünftig aus.
Die Verbannung derartiger Kommunikation aus sämtlichen Medien bis hin zum Internet zwischen 6 Uhr und 23 Uhr zeigt, wie pauschal und wenig treffsicher
hier Ihr Ansatz ist.
Auch Influencer müssen demnächst strenge Diät halten, weil das unbezahlte Naschen vor der Kamera als verboten zu beanstanden wäre. Davon abgesehen:
Wie wollen Sie das eigentlich kontrollieren? Im Netz gibt es ja keine Uhrzeiten; Sie können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit einschalten.
Des Weiteren ist im Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Kitas und Spielplätzen zukünftig keine Werbung für bestimmte fett- und zuckerhaltige Produkte
mehr erlaubt. Wenn Sie meinen, damit würde die Schlange beim Bäcker oder beim Dönerladen bei der Schule ums Eck kürzer werden, dann täuschen Sie sich
erheblich.
Wenn unsere Kinder gesund groß werden sollen, dann gehört dazu nicht nur die Kompetenz in Bezug auf eine ausgewogene Ernährung, sondern vor allem viel
Bewegung. Hier werden die Sportvereine zukünftig ebenfalls Probleme bekommen, da auch das Sponsoring von Jugendmannschaften künftig nicht mehr zulässig sein
wird.
Seien Sie so ehrlich und sagen Sie das den Menschen. Wenn Sie mit dem Schutz des Kinderwohls argumentieren, dann legen Sie Ihre Verbotsliste ganz
konkret offen. Stehen Sie, anstatt auf verklausulierte Nährwerttabellen in Gesetzesanhängen zu verweisen, zu Ihren Bevormundungsplänen, und stehen Sie zu dem,
was Sie vorhaben.
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, dass der übermäßige Verzehr von zu viel Zucker oder zu viel Fett gesundheitsschädliche Folgen haben kann.
Achtsam essen und genießen, das ist die neunte der zehn Ernährungsregeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Genießen, das scheint nach der grünen
Ernährungsideologie offenbar nicht mehr gewollt zu sein.
Zum Schluss etwas, was mich wirklich umtreibt und den ganzen Irrsinn dieses Vorhabens offenbart: Kindern und Jugendlichen traut die Ampel nicht mehr
zu, eigenverantwortlich zu entscheiden, was sie essen. Aber Cannabis zu legalisieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wahnsinnig über das Thema der Aktuellen Stunde „Freiheit statt
Verbote – Den mündigen Bürger stärken“, weil es mir Gelegenheit gibt, über mein Lieblingsthema zu sprechen, das Verbrennerverbot.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Oder die Katzenklappe!
Es hat sich mittlerweile in Deutschland herumgesprochen: Die EU plant das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035, weil sie Klimaneutralität möchte.
Beim Ziel sind wir uns alle einig: Wir brauchen Klimaneutralität, wir wollen Klimaschutz machen.
Das Einzige, wo wir eine unterschiedliche Ansicht haben, ist da, wo auch wirklich der Verbrennungsmotor an sich das Thema ist, und da haben die Freien
Demokraten eine Lösung: Der Verbrennungsmotor ist nur so klimaschädlich wie das Zeug, das man hineinschüttet. Würden wir klimaneutrale E‑Fuels zulassen, könnten
wir den Verbrennungsmotor klimaneutral, klimafreundlich weiter nutzen. Das ist viel besser als Verbote. Bieten wir den Menschen doch eine klimaneutrale
Alternative!
E‑Mobilität ist dort super sinnvoll, wo alles eng beieinander ist. In den Städten ist die Infrastruktur, liegen die Stromleitungen; da ist alles schon
vorhanden. Für Menschen, die im städtischen Raum leben, ist es überhaupt gar kein Problem.
Timon Gremmels [SPD]: Bei mir auf dem Land liegen auch Stromleitungen!
Im ländlichen Raum muss die Infrastruktur noch deutlich ausgebaut werden. Wenn Sie schauen, wo und wie viele E‑Tankstellen wir haben, sehen Sie, dass
wir noch gewaltige Aufgaben vor uns haben. Insbesondere die Menschen in infrastrukturschwachen Gebieten haben deswegen Sorge, dass wir mit der Politik, die die
EU plant, die individuelle Mobilität einschränken. Mit den E‑Fuels ermöglichen wir individuelle Mobilität überall in Europa. Lassen Sie uns doch die
Ermöglichung in Angriff nehmen!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Der dritte Grund ist mindestens genauso wichtig; das ist nämlich die Diversifizierung der Energieversorgung. Wir haben gesehen: Wenn wir uns von einem
Land wie beispielsweise Russland abhängig machen, dann laufen wir vielleicht in eine Sackgasse. Nun ist es richtig: Strom können wir in Deutschland produzieren,
Wasserstoff können wir importieren; viel leichter ist es aber, E‑Fuels zu importieren, weil wir auch hierfür die Infrastruktur haben. E‑Fuels sind nichts
anderes, als beispielsweise aus erneuerbaren Energieformen wie Wind und Solar ein richtig gut speicherbares Medium zu machen. Wir können damit von Diktatoren
wie in Saudi-Arabien oder Russland wegkommen und hin zu Staaten, die im Aufbau sind, wie beispielsweise in Südamerika und Afrika. Diversifizierung ist eines der
großen Dinge, die wir ermöglichen möchten. Wir haben CETA ratifiziert. Wir wollen weiter diversifizieren. Machen wir das doch mit erneuerbaren Kraftstoffen
möglich.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Am 10. November letzten Jahres hatte ich hier eine Rede gehalten. Da ging es genau um die Ermöglichung von E‑Fuels. Da ging es darum, das Verbot des
Verbrennungsmotors zu vermeiden. Da hatte ich gesagt, dass wir es geschafft haben, „eine kleine Katzenklappe“ einzubauen.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Ist sie schon ein Scheunentor?
Wir haben in den europäischen Vereinbarungen ein Amendment, einen Erwägungsgrund verankert, in dem wir gesagt haben: Bitte, liebe EU, prüf doch, wie
wir ab 2035 Autos mit Verbrennungsmotoren, die nur klimaneutral betrieben werden können, weiter verkaufen können, weiter den Menschen anbieten dürfen. – Das war
eine kleine Katzenklappe, die wir geöffnet haben.
Mittlerweile – meine Damen und Herren, ich freue mich, das hier sagen zu können – haben wir es geschafft, daraus eine Boxentür zu machen.
Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Ah, eine „Boxentür“! Ein Scheunentor ist es noch nicht!
Durch massiven Einfluss, massives gemeinsames Wirken mit unserem Verkehrsminister, mit dem Finanzministerium, mit der FDP-Fraktion und mit der Ampel
haben wir es geschafft, dass wir die EU-Kommission jetzt zum ersten Mal dazu bewegen, sich wirklich Gedanken zu machen, wie wir einen klimaneutralen
Verbrennungsmotor zulassen können. Parallel dazu haben wir in der Ampel beschlossen: Klimaneutrale Kraftstoffe sollen am besten schon ab diesem Jahr in
Deutschland verkaufbar und erwerbbar sein. – Beides sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir ermöglichen es den Menschen, den
Verbrennungsmotor schnellstmöglich klimaneutral zu fahren.
Am Ende brauchen wir aber ein Scheunentor. Das Scheunentor ist tatsächlich die Anrechnung der klimaneutralen Kraftstoffe auf die Flottengrenzwerte. Da
müssen wir noch ein bisschen Mobilität, ein bisschen gemeinsame Arbeit und Energie reinstecken. Das Ziel ist es, am Ende dem mündigen Bürger die Wahlfreiheit zu
lassen. Es wird diejenigen geben, für die die Elektromobilität eine super Alternative ist. Es wird diejenigen geben, die auf Wasserstoff setzen, die sagen: Das
ist für mich die richtige Antwort. – Wenn wir aber auf Ressourcenschonung setzen wollen, dann müssen wir es auch ermöglichen, dass die Bestandsflotten und auch
künftige effiziente Autos mit Verbrennungsmotor klimaneutral fahren können. Dafür stehen die Freien Demokraten. Das haben wir versprochen, und das werden wir
auch mit dieser Regierung gemeinsam umsetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon der Titel der Aktuellen Stunde wird den wirklichen Herausforderungen dieser
Zeit nicht gerecht. Die Union verschweigt, welche Auswirkungen der russische Angriffskrieg auf die deutsche Energiepolitik hat, erklärt nicht, wie die
Klimaziele erreicht werden sollen, und will dann noch erklären, welche Bürgerinnen und Bürger mündig sind oder nicht. Mein Eindruck ist: Hier sollen reale
Sorgen genutzt werden, um politische Spiele zu betreiben. Wir machen da nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
bei der SPD sowie des Abg. Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Das heißt eben nicht, dass man keine berechtigte Kritik an Gesetzesvorhaben vorbringen darf, sondern meint, in einen ehrlichen demokratischen Diskurs
einzusteigen, der die Bürgerinnen und Bürger nicht für dumm verkauft, sondern die realen Sorgen ernst nimmt. Diese Aktuelle Stunde mit dem Namen „Freiheit statt
Verbote – Den mündigen Bürger stärken“ zu titulieren, wird diesem Anliegen nicht gerecht. Das schafft keinen offenen und ehrlichen Diskurs, sondern zieht direkt
gesellschaftliche und politische Gräben, wo gar keine sind.
Abgesehen von dem Titel dieser Aktuellen Stunde kann man das Anliegen dennoch als richtig und wichtig empfinden. Wir müssen tatsächlich über die
Herausforderungen, vor denen viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aktuell stehen, sprechen und über die Parteigrenzen hinweg schnelle Lösungen finden.
Und genau das können wir hier machen.
Grundsätzlich stimmt: Der Zweck und die Motivation, die viele mit den Neuregelungen, insbesondere dem Gebäudeenergiegesetz, verfolgen, sind
offensichtlich und wohl unstreitig richtig. Wir brauchen gemeinsame Anstrengungen in allen Bereichen, um unsere Klimaziele, die wir uns gemeinsam gesetzt haben,
bis 2045 zu erreichen. Dazu zählt natürlich auch eine Wärmewende im Gebäudebereich, da hier noch unglaublich viel Potenzial steckt. Aber, liebe Kolleginnen und
Kollegen, eines muss auch klar sein: Wir müssen aufpassen, dass Neuregelungen keine soziale Schieflage haben.
Die Energiewende darf eben keine Luxuspolitik für Gutverdiener und Besserverdiener vor allen Dingen in Großstädten werden, sondern muss doch immer
auch die Lebensrealitäten der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der vielen Rentnerinnen und Rentner besonders in den ländlichen Gebieten erfassen. Für
sie muss eine Wärmewende in Zukunft doch genauso bezahlbar sein.
Wissen Sie, ich komme aus einer eher ländlich geprägten Region, aus einem ländlich geprägten Wahlkreis im Saarland, dem Bundesland mit der höchsten
Eigenheimdichte in ganz Deutschland – aber nicht mit den höchsten Einkommen. Viele sind stolz darauf, sich durch harte Arbeit nach vielen Jahren ein Haus, eine
Wohnung erarbeitet und sie abbezahlt zu haben. Dort, im Saarland, haben mich in den letzten Wochen und Tagen viele mit einer ernstzunehmenden Sorge kontaktiert.
Sie fragen sich: Kann ich mir mein mühsam aufgebautes und nach langen Jahrzehnten abbezahltes Eigenheim in Zukunft wirklich noch leisten? Was kommt als
Nächstes? – Ich finde, genau darum geht es, und das müssen wir ernst nehmen. Wir dürfen natürlich nur eine Neuregelung erlassen, die die Lebensrealität auch von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im ländlichen Raum berücksichtigt und ernst nimmt. Es geht darum, dass wir sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger
sich auch in Zukunft ihr Zuhause leisten können. Dafür setzen wir uns in der SPD zusammen ein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es lohnt sich, bei den vieldiskutierten Vorhaben im Gebäudeenergiebereich genau hinzuschauen, auch, um eben nicht so plump und eindimensional, wie wir
es heute von der Union gehört haben, daherzukommen. Und dabei ist es wichtig, klar zwischen Regelungen für Neubauten und für Besitzerinnen und Besitzer von
Bestandsheizungsanlagen zu unterscheiden. Man muss doch wirklich kein Experte sein, um zu wissen, dass Vorgaben, die sich auf Neubauten beziehen, jetzt sinnvoll
sein können. Wenn wir ehrlich sind, setzen viele Bauherren bei Neubauten doch längst darauf, Wärmepumpen zu installieren. Warum sollte die Politik hier also
langsamer als die Realität sein?
Die Probleme, die ich sehe und die viele sehen, beziehen sich viel mehr auf die Bestandsgebäude. Ich finde, darauf sollten wir noch mal genau schauen;
denn eine offene Frage bleibt: Was passiert, wenn in bestehenden älteren Gebäuden eine Gas- oder Ölheizung in Zukunft kaputtgeht? Eigentlich müsste in vielen
Fällen das ältere Haus selbst erst mal saniert werden. Wer einfach eine Wärmepumpe in ein unsaniertes Haus einbaut, läuft Gefahr, das Gerät
überzudimensionieren – mit entsprechend hohen Stromkosten. Das ist es ja nicht, was wir erreichen wollen.
Hier komme ich zu meinem Ausgangspunkt: Wir dürfen kein Gesetz mit einer sozialen Schieflage in diesem Bereich auf den Weg bringen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen ist doch klar: Vorgaben für Bestandsgebäude kann es nur dann geben, wenn diese mit einem starken
Förderprogramm, einem flexibleren Zeitrahmen
und einer gewissen Technologieoffenheit einhergehen. Bei all den Vorschlägen, die derzeit in Rede stehen, gilt also: richtige Motivation, richtige
Zielsetzung, aber nur ohne soziale Schieflage – sonst scheitert jede gutgemeinte Idee, –
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Wenn Unternehmen in Deutschland erfolgreich ihre
Produkte und Dienstleistungen anbieten, dann freuen wir uns an ihrem unternehmerischen Erfolg. Wenn sie damit viel Geld verdienen, dann gönnen wir ihnen das;
denn es ist ja auch ein guter Anreiz, gute Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Aber es gilt natürlich auch: Wenn man in Deutschland gutes Geld verdient,
dann muss man auch einen fairen Anteil beisteuern, um unser Gemeinwesen zu finanzieren. Das gilt für alle ehrlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das gilt
für alle kleinen und mittelständischen Betriebe, und das, meine Damen und Herren, muss natürlich auch für große multinationale Konzerne gelten.
Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir wissen aber, dass es Unternehmen, die in Deutschland gutes, auch sehr gutes Geld verdienen, heute möglich ist, diese ökonomisch hier entstandenen
Gewinne mit Mitteln des internationalen Steuerrechts buchmäßig in andere konzernangehörige Unternehmen zu transferieren, die ihren Sitz in einem anderen Land
mit sehr, sehr niedrigen Steuersätzen haben. Das ist eine gängige Praxis. Einige von Ihnen kennen das ja unter dem Stichwort „double Irish with a Dutch
sandwich“. Das war vor Kurzem noch eine gängige Steuergestaltung, um Geld, das ökonomisch hier in Deutschland verdient wurde, buchmäßig in andere Länder mit
sehr niedrigen Steuersätzen zu verschieben. Diese Steuergestaltung mag legal sein, ist aber natürlich gegenüber den vielen kleinen und mittelständischen
Unternehmen in Deutschland, die solche Möglichkeiten nicht haben, eine große Ungerechtigkeit.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Genau da setzt die EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen an, die wir heute mit diesem Gesetz umzusetzen beginnen wollen. Der
Gesetzentwurf beruht im Wesentlichen auf dem Kernmechanismus der Transparenz. Umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig im Unternehmensregister –
damit für jedermann einsehbar – offenlegen, wie viel Gewinn sie in den EU-Ländern und bestimmten Ländern mit sehr niedrigen Steuersätzen erwirtschaften und wie
viel Ertragsteuern sie dort jeweils zahlen. Das ist ein Mechanismus, den man „Country-by-Country Reporting on Taxes“ nennt und den es schon in bestimmten
Branchen gibt. Wir übertragen dieses Instrument jetzt auf sehr, sehr große Unternehmen.
Weil die Sorge vor zu viel Bürokratie ja häufig berechtigt ist, ist es mir wichtig, zu sagen: Einen solchen Ertragsteuerbericht müssen nur sehr
umsatzstarke, sehr große Unternehmen abgeben, das bedeutet Unternehmen mit Umsätzen von weltweit mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr. Davon gibt es in
Deutschland etwa 500. Es geht hier also nicht um die große Breite der Unternehmen, sondern wirklich um die Top-Elite der Großunternehmen. Deshalb ist dieser
Entwurf auch bürokratieschonend, meine Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Durch die neue handelsrechtliche Pflicht zur Veröffentlichung von Ertragsteuerinformationen wird eine informierte – das heißt auch rationale,
faktenbasierte – Debatte über die Frage möglich, ob multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne auch dort die Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Das
ist ja genau das, was wir uns wünschen: eine faktengesättigte rationale Debatte.
Ich will hier auch der Sorge entgegenwirken, das würde – das könnte man meinen – zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen führen. Das
ist genau nicht der Fall; denn in die neu geschaffene Pflicht werden auch multinationale Unternehmen einbezogen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Wenn sie
in Deutschland ein mittelgroßes oder großes Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung haben, dann müssen diese auch dafür sorgen, dass die Informationen
offengelegt werden. Wir schaffen dadurch also auch ein Level Playing Field zwischen europäischen Unternehmen und den Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig
sind.
Wichtig ist auch, dass wir bei der Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet haben, dass wir so bürokratiearm wie möglich vorgehen. Der Gesetzentwurf
setzt die Vorgaben der EU in der Weise um, dass wir alle Wahlrechte, die wir nutzen können, auch voll ausschöpfen. Die Unternehmen dürfen beispielsweise
bestimmte Informationen zeitweise in ihrem Bericht aussparen, wenn ihnen durch die Veröffentlichung ein starker Nachteil zugefügt würde. Und – das ist, glaube
ich, auch eine gute Sache – die Unternehmen dürfen den Bericht so abgeben, wie sie ihn beispielsweise auch ans Finanzamt geben würden. Es muss nicht ein und
dieselbe Information in unterschiedlicher Form aufbereitet werden. Das ist eine deutliche Erleichterung; das ist der Koalition sehr wichtig.
Es gibt einen Hinweis, dass der Gesetzentwurf nicht ganz schlecht sein kann: Der Bundesrat, im dem ja auch die große demokratische Oppositionspartei
stark vertreten ist, hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. Wenn es aus dem Bundesrat keine Einwände gibt, dann ist das ein Hinweis, dass wir hier
handwerklich ganz gut gearbeitet haben.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es geht heute um die Umsetzung einer EU-Richtlinie vom 24. November 2021 zur
stärkeren Transparenz in Sachen Ertragsteuern. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 22. Juni dieses Jahres in deutsches Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf, der
seitens der Bundesregierung erarbeitet wurde, sieht eine Eins-zu-eins-Umsetzung vor. Wir werden uns diesen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren
gleichwohl intensiv ansehen.
Zur Vollständigkeit, Herr Minister Buschmann, gehört, dass es im Vorfeld des Erlasses der Richtlinie, im Jahr 2019, seitens der deutschen Wirtschaft,
seitens des BDI erhebliche Kritik an diesem Country-by-Country Reporting gab. Es sind Vorbehalte erhoben worden, was den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
gegenüber Drittländern anbelangt und was die Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Diese Erwägungen sind aus meiner Sicht auch ernst zu
nehmen. Gleichwohl möchte ich für unsere Fraktion deutlich machen, dass wir dem Thema „stärkere Transparenz und Offenlegung, was die Erträge multinationaler
Konzerne anbelangt“ natürlich schon Bedeutung beimessen. Das ist ein wichtiges Thema. Es geht darum, die Tech-Companies dieser Welt – Google, Amazon und Co – so
weit zu stellen, dass deutlich wird, dass in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich hohe Ertragsteuern gezahlt werden. Deswegen ist es richtig, dass
diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Es ist auch richtig, dass die Vorschriften im Bereich der Bußgelder, der Ordnungsgelder im Handelsgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Es werden
auch die Beschwerdemöglichkeiten für das Bundesamt für Justiz erweitert, insbesondere wenn das zuständige Landgericht die Zulassung oder Wiedereinsetzung der
Sechswochenfrist nach § 335 Absatz 4 HGB ermöglicht. Die Offenlegungspflicht gilt auch für multinationale Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU, also in
einem Drittland, haben, aber eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhalten. Auch das ist richtig.
In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird schon seit längerer Zeit kritisiert, dass die Definition des Verbundunternehmens, also des verbundenen
Unternehmens nach § 271 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches, etwas unklar war, lückenhaft war. Deswegen ist auch ein wesentlicher Punkt, dass hier jetzt präzisiert
wird.
Das ist aus meiner Sicht alles in Ordnung und richtig. Ich möchte nur Zweifel geltend machen – ich sage das ganz ernsthaft, bei aller Notwendigkeit,
die Richtlinie umzusetzen –, ob dem berechtigten Anspruch, mehr Transparenz zu schaffen, allein mit diesem Gesetz Rechnung getragen werden kann. Es ist
natürlich gut, dass die Unternehmen verpflichtet werden, jährlich einen Ertragsteuerinformationsbericht abzugeben, diesen im Internet, im Handelsregister zu
veröffentlichen. Es ist auch gut, dass sich die Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft bzw. die Aufsichts- und Verwaltungsorgane einer SE auch darüber beugen
müssen. Das ist alles richtig. Nur, ob der verständige Dritte, ob der mündige Bürger, mit diesen Ertragsteuerinformationsberichten am Ende des Tages tatsächlich
so viel anfangen kann, dahinter setze ich persönlich ein großes Fragezeichen.
Es ist mit Sicherheit richtig, diese gesetzlichen Änderungen jetzt in einem neuen Unterabschnitt zum vierten Abschnitt des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches zu schaffen. Wie gesagt, auch für die Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft bzw. die Aufsichts- und Verwaltungsorgane einer SE kommt eine
verstärkte Verpflichtung, sich mit diesem Ertragsteuerinformationsbericht jährlich zu beschäftigten. Aber mehr Transparenz, eine Verstärkung der
Offenlegungspflichten ist nur der erste Schritt. Der große Wurf ist, glaube ich, erst dann erreicht, wenn wir es wirklich schaffen, dass die Amazons und Googles
dieser Welt dort mehr Steuern zahlen, wo sie die Gewinne erwirtschaften.
Ich habe einem guten Bekannten, einem Handwerker, am vergangenen Wochenende erzählt, dass ich in dieser Woche die Gelegenheit habe, zu diesem
Gesetzentwurf zu sprechen. Er meinte: Ja, schön und gut, wenn dieser Ertragsteuerinformationsbericht jetzt veröffentlicht werden muss. Aber es bleibt dennoch
dabei, dass Google, Amazon und Co nur im geringen Prozentbereich in Deutschland Steuern zahlen, während wir Handwerker, Einzelhändler, Freiberufler teilweise an
die 50, vielleicht sogar über 50 Prozent Einkommensteuer in Deutschland zahlen. Das muss angegangen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mayer, Sie haben gerade im Prinzip die globale Mindestbesteuerung
verteidigt. Das finde ich gut. Sie war ein Projekt von Olaf Scholz. Ich hätte mir gewünscht, dass die Union das in der letzten Legislaturperiode mit dem
gleichen Elan und mit der gleichen Motivation getan hätte.
Aber heute reden wir über etwas anderes. Der Entwurf, über den wir heute beraten, trägt zwar einen etwas sperrigen Namen, ist inhaltlich aber
keineswegs so sperrig, wie sein Name klingt. Dieser Gesetzentwurf hat zwei Ziele: Zum einen dient er der Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen großer multinationaler Unternehmen. Zum anderen bietet er die Gelegenheit zur Vornahme einiger materiell-rechtlicher
und prozessualer Änderungen im Handelsgesetzbuch. Beides wird direkte Auswirkungen auf das Tagesgeschäft vieler Unternehmen in Deutschland haben. Und beides
wird direkte Auswirkungen auf die Transparenz in unserem Land haben, darüber, welche Unternehmen wirklich zur Gemeinwohlfinanzierung beitragen und wer sich
davor drückt. Wir schaffen Transparenz und Klarheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das ist gut so.
Der inhaltlich überwiegende Teil des Gesetzentwurfes widmet sich der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese beschäftigt sich mit der Offenlegung von
sogenannten Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Was genau ist damit gemeint? Um es auf einen Nenner zu bringen:
Diese Richtlinie soll Transparenz schaffen. Konkret soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie viel Ertragsteuer bestimmte Unternehmen an welchem Ort in
der Europäischen Union genau abführen. Zu diesem Zweck sind diese Unternehmen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, einen
Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und diesen im Unternehmensregister offenzulegen.
Dieses sogenannte Public Country-by-Country Reporting on Taxes wirft auf den ersten Blick zwei Fragen auf. Zum einen: Wen betrifft diese
Transparenzpflicht? Zum anderen: Weshalb genau benötigt die Allgemeinheit diese Informationen?
Bei der ersten Frage – wen betrifft diese Transparenzpflicht? – kann ich an das anknüpfen, was Minister Buschmann gesagt hat und was ich als
Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion unterstreichen will, nämlich dass kleine und mittelständische Unternehmen, die in Deutschland weiterhin das
Rückgrat unseres wirtschaftlichen Erfolges bilden, von dieser Richtlinienumsetzung nicht direkt betroffen sind. Vielmehr betrifft die Richtlinienumsetzung
multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union ansässig sind.
Noch spannender ist die zweite Frage: Weshalb genau benötigt die Allgemeinheit diese Informationen? – Ziel dieser Transparenz ist es, eine informierte
öffentliche Debatte zu ermöglichen, konkret eine Debatte darüber, ob die in der EU tätigen Unternehmen und Konzerne wirklich hier, wo sie ihre Gewinne
erwirtschaften, ihren angemessenen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Wenn also ein großes Unternehmen hier in Deutschland einen Standort eröffnet, Produkte
entwickelt und fertigt und damit Gewinne erzielt, dann besteht fortan für alle Interessierten die Möglichkeit, zu prüfen, ob und in welchem Umfang dieses
Unternehmen seinen Ertragsteuerverpflichtungen nachgekommen ist. Hierdurch soll die Verantwortung der Unternehmen für das Wohl der Allgemeinheit gefördert und –
genauso wichtig – Steuergerechtigkeit in unserem Land herbeigeführt werden.
Warum sind denn Amazon und Co, die Sie, Herr Mayer, ja erwähnt hatten, billiger und lukrativer als der kleine Laden um die Ecke, in unserer
Nachbarschaft? Weil sie null Euro Steuern in unserem Land zahlen. Genau das wird in Zukunft für jeden sichtbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das schaffen wir
mit der Umsetzung dieser Richtlinie. Wer hier Gewinne macht, muss hier Steuern zahlen. Das ist etwas, wohinter wir alle uns versammeln können.
Gemeinwohlfinanzierung ist keine Einbahnstraße. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen diese Angaben jetzt veröffentlichen.
Die Transparenz, die durch die Richtlinienumsetzung geschaffen wird, hat noch einen weiteren Vorteil. Sie verpflichtet Unternehmen in allen
europäischen Ländern zur Offenlegung ihrer Ertragsteuerinformationen. Das ermöglicht, dass sich Bürgerinnen und Bürger europaweit darüber informieren können, ob
und in welchem Umfang erfolgreiche Großunternehmen ihren Beitrag zum Gemeinwohl wirklich geleistet haben. Und dadurch besteht Grund zur Hoffnung, dass so
manches Steuerdumping zukünftig am lokalen Widerstand derer scheitert, in deren Gemeinden Gewinne realisiert, aber keine Steuern abgeführt werden. Das hat
positive Auswirkungen auf die gesamte Europäische Union.
Um es am Ende kurzzumachen: Es handelt sich um einen sinnvollen und guten Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, den wir natürlich
unterstützen.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über einen Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzt. Herr Mayer,
ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Einen Einkommensteuersatz von 50 Prozent haben wir Gott sei Dank noch nicht;
Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Wenn man alles zusammenzählt!
aber Sie meinten sicherlich Steuern und Abgaben. Da kommt man damit hin.
Herr Limbacher, vielleicht wäre es auch mal an der Zeit, den Unternehmen, die hier in Deutschland Arbeitsplätze schaffen, Danke für das zu sagen, was
sie im Ausland nicht tun müssten, nämlich dafür, dass sie knapp die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die Hälfte des Beitrags zur Renten- und zur
Arbeitslosenversicherung und weiter den Solidaritätszuschlag zahlen. Das ist etwas, was Unternehmen in anderen Ländern nicht tun und nicht kennen. Nebenbei
zahlen sie noch Gewerbesteuer; wir kommen gleich zum Thema Überregulierung. Ich glaube, Sie haben das weltweite Umfeld – trotz der 15‑prozentigen globalen
Mindestbesteuerung – noch nicht ganz erkannt.
Typisch allerdings ist für die Bundesrepublik – in meiner Kritik nehme ich die CDU/CSU der letzten Jahre nicht aus –, dass diese EU-Richtlinie nicht
nur umgesetzt wird, sondern gleich noch ein paar Besonderheiten eingebaut werden. Exemplarisch sei hier die Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs
genannt, um eine Ausweichgestaltung zu verhindern. Wundern Sie sich, meine Damen und Herren, ernsthaft noch über Überbürokratisierung, Überregulierung und
darüber, dass viele Unternehmen den Standort Deutschland verlassen? VW ist gerade angesprochen worden; BASF wird Ludwigshafen in vielen Teilen verlassen. Ich
glaube, Sie alle hier haben die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt.
Manchmal ist weniger eben einfach mehr. Ich kann noch Beispiele ergänzen: IDW, IHK und viele andere haben sich in die gleiche Richtung geäußert.
Erst mal ist die frohe Botschaft des Gesetzes, die ja verbreitet worden ist, dass dadurch mehr Transparenz hergestellt werden soll. Aber die SPD
scheint nach den Ausführungen, die ich von Ihnen, Herr Limbacher, gehört habe, Transparenz mit einem modernen elektronischen Pranger zu verwechseln. Ich zitiere
mit Erlaubnis der Präsidentin zunächst aus dem Gesetzentwurf:
… soll eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum
Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.
So weit, so gut. Mit Blick auf Fragen der Steuergerechtigkeit und Steuervermeidungs- oder ‑umgehungsstrategien, die sich große Unternehmen von
Kohorten von Anwälten, die sie sich leisten können, ausdenken lassen, klingt das zunächst einmal nach einer guten Initiative – wenn das Wörtchen „wenn“ nicht
wäre.
Neben diesem möglicherweise durchaus guten Effekt treten noch eine ganze Menge weiterer Effekte ein. Ich sehe schon jetzt mit den
Ertragsteuerinformationsberichten die Träume einiger sozialistischer Umverteilungsfanatiker hier im Hohen Hause in Erfüllung gehen. Mit diesen Informationen
werden dann viele Unternehmen zeigen, dass sie noch nicht zu den völlig ausgequetschten Zitronen gehören und man aus ihnen noch etwas Saft – oder vielmehr
Steuern – pressen kann.
Herr Habeck hat in seinen öffentlich gewordenen Briefen an den Bundesfinanzminister schon das eine oder andere durchklingen lassen, was nicht gerade
mit dem Wort „Sparsamkeit“ beschrieben werden kann.
Aber zurück zum Thema. Auch handwerklich ist der Gesetzentwurf noch nicht wirklich ausgegoren, getreu dem für diese Regierungspolitik
versinnbildlichten Lindner-Slogan „Das muss noch mal in die Montagehalle“. Aus meiner Sicht ist der Erfüllungsaufwand – hierauf kommt es an – für die Wirtschaft
mit jährlich etwa 16,7 Millionen Euro sehr optimistisch nach unten gerechnet worden, wie wir es schon so häufig erlebt haben. Hier dürfte in der Realität
deutlich mehr personeller und finanzieller Aufwand für die entsprechenden Unternehmen entstehen.
Das hat mehrere Gründe. Neben den bereits erwähnten Besonderheiten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus werden die vom Gesetz umfassten
multinationalen Unternehmen in der Zukunft gleich „vier verschiedene Regelungen für die Erstellung von CbCRs“ – Country-by-Country Reportings – „zu beachten“
haben, stellt Markus Hierl vom Deutschen AnwaltSpiegel fest. Das erinnert etwas an die verschiedenen Grundsteuermodelle, und wir kennen die Auswirkungen. Auch
die Abweichung von der EU-Richtlinie wird nicht die versprochene Vereinheitlichung der Offenlegungspflichten mit sich bringen und somit gerade weder den
Anspruch von Transparenz noch den von Vergleichbarkeit erfüllen, meine Damen und Herren. – Ich sehe, die Präsidentin meldet sich.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich komme aus einer Handwerksbäckereifamilie. In diesem
Familienbetrieb werden noch jeden Tag köstliche Backwaren – am liebsten ist mir das ehrliche, knusprige Brot – von Hand hergestellt und verkauft. Damit werden
Umsätze und letztlich Gewinne erwirtschaftet, auf die natürlich Steuern gezahlt werden, die wiederum für den Aufbau und Erhalt der Infrastruktur, gute Bildung
und viele andere wichtige Dinge des Gemeinwesens genutzt werden.
So funktioniert das Ertragsteuersystem für die große Mehrheit der circa 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland. Doch es gibt einige große
multinationale Konzerne, die hier trotz hoher Geschäftsaktivitäten und Umsätze kaum oder gar keine Steuern zahlen. Wir alle fragen uns zu Recht: Wie kann das
sein, und warum lassen wir das als Gesellschaft zu? Mit dem heutigen Gesetzentwurf machen wir gemeinsam einen wichtigen Schritt gegen diese
Steuergestaltung.
Was sich hinter dem Begriff „Steuergestaltung“ genau versteckt, zeigt beispielsweise ein Blick in das Country-by-Country Reporting des
Mineralölkonzerns Shell, der als Rohstoffunternehmen diese Informationen schon heute verpflichtend veröffentlichen muss. Shell machte 2021 nur einen ganz
kleinen Teil seines sogenannten Außenumsatzes in der Schweiz, nämlich ein Fünfzigstel im Vergleich zur EU. Hingegen ist die Gewinnmarge in der Schweiz viel
höher als in der EU. Sie liegt dort bei circa 125 Prozent, während sie in der EU insgesamt nur durchschnittlich 4 Prozent beträgt; sie ist in der Schweiz also
über 30‑mal so hoch. Übersetzt heißt das: Die Umsätze, also die Geschäftsaktivitäten, sind zwar hauptsächlich in der EU angefallen, aber die Gewinne wurden
zwecks geringerer Versteuerung massiv in die Schweiz verlagert. Möglich ist dies durch konzerninterne Verkäufe, insbesondere von Marken- und Patentrechten, oder
interne Kreditvergaben.
Was die Konzerne hier machen, ist zwar meist legal – wie Sie auch schon ausgeführt haben –, aber gesellschaftlich legitim ist es dadurch noch lange
nicht.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Sollten Steuern nicht auch dort gezahlt werden, wo wirtschaftliche Aktivität stattfindet, wo der Wert generiert wird? Wenn Shell in Deutschland
Umsätze macht, die in seinen weltweiten Gewinn einfließen, dann sollten doch auch die deutschen Steuerzahler/-innen etwas für die Infrastruktur zurückerhalten,
die es Shell überhaupt erst möglich macht, hier wirtschaftlich tätig zu sein.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Bisher sind ausschließlich Rohstoffkonzerne zur Veröffentlichung dieser detaillierten länderbezogenen Informationen verpflichtet. Nur deswegen kann
ich überhaupt das Beispiel nennen. Wenn wir landesbezogene Daten beispielsweise über andere Branchen wie Chemie, Digital oder Pharma suchen würden, würden wir
sie so nicht finden können, und das wird sich jetzt endlich ändern.
Bisher findet der Großteil der Steuergestaltung unsichtbar statt. Auch als Gesetzgeber/-in hier im Bundestag blieb uns der Zugang zu diesen
Informationen bislang oft verwehrt und lag ausschließlich bei den Finanzämtern. Wie wichtig der zeitgerechte Zugang zu solchen Daten aber ist, wurde mir selbst
bewusst, als ich mit dem Thema „Übergewinne bei Mineralölkonzernen“ beschäftigt war. Nur wenige dieser Unternehmen sind in Deutschland börsennotiert. Nur hier
hatten wir zeitnah Informationen, die uns in dem Fall glücklicherweise ausreichend Hinweise geben konnten. Ich möchte evidenzbasierte Politik machen, und dafür
brauchen wir Daten.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Mehr Transparenz ist einfach angebracht; denn die finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte sind enorm. Es gibt eine Schätzung, dass
aufgrund von Steuergestaltung innerhalb der EU circa 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gehen, davon circa ein Drittel allein in Deutschland. Also
geht es bei uns wahrscheinlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Und wir alle wissen, dass wir dieses Geld sehr gut für die Zukunftsgestaltung brauchen
können – Beispiele „Kindergrundsicherung“ und „nachhaltige Transformation der Wirtschaft“.
Mit der jetzigen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen – das ist ein Zungenbrecher, wie ich gerade merke – werden
wir die Problematik der massiven internationalen Steuergestaltung natürlich nicht vollumfänglich lösen. Aber wir schaffen einen wichtigen Schritt in die
richtige Richtung, indem wir durch die Offenlegungspflicht eine informiertere öffentliche Debatte für Politik, aber auch für Wissenschaft und Zivilgesellschaft
ermöglichen.
Faktenbasierte Politik braucht als Grundlage nun mal Fakten. Umso wichtiger ist daher, dass wir hierbei im Bereich der Ertragsteuern jetzt EU-weit und
auch bei uns vorankommen. Dafür kämpfen wir Grüne seit vielen Jahren mit Nachdruck, und das ist heute wirklich ein Erfolg.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Auch hinsichtlich des Konzernverhaltens kann die Offenlegung einiges ändern. Zwar ist aggressive Steuergestaltung nach wie vor legal, aber die
Offenlegung dieser Praktiken wird für sie sicher Effekte in puncto Reputation haben. Das gilt insbesondere für Unternehmen, die sich mit der Ausübung ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung in ihren Communitys schmücken und bei denen die offenbarten Steuertricks einen klaren Widerspruch zu selbstgesetzten Zielen und
Verpflichtungen entstehen lassen.
Unternehmen werden sich daher vermehrt fragen müssen, was schwerer wiegt: das Begleichen der Steuerschuld in den Ländern, wo sie wirklich tätig sind,
oder das Riskieren von erheblichen Glaubwürdigkeits- und Akzeptanzverlusten mit drohenden langfristigen Umsatzeinbußen? In jedem Fall wird das Thema sowohl in
der Öffentlichkeit als auch in den Vorstandsetagen an Bedeutung gewinnen, und das ist gut so.
Nun müssen wir die EU-Richtlinie erst mal in nationales Recht umsetzen. Und, lieber Herr Buschmann, jetzt kommt noch das Parlament; danke für Ihren
tollen Vorschlag. Wir hätten noch drei Punkte, die uns wichtig sind:
Erstens. Bei der Schutzklausel müssten wir den Missbrauch so weit wie möglich reduzieren und uns noch mal über die Fünfjahresfrist unterhalten.
Zweitens sollten wir sehr gut reflektieren, ob die Wirtschaftsprüfung nur binär sagt: „Das ist reported, oder das ist nicht reported“, oder ob sie nicht auch
sagen sollte, ob das inhaltlich passt, und ob sie auf Korrektheit prüfen sollte. Und drittens ist uns wichtig, dass das geografische Spektrum der
Offenlegungspflicht auf weitere Länder des Globalen Südens ausgeweitet wird. Damit würden wir diesen Ländern bei der Verbesserung ihres Steuervollzugs wirklich
helfen und mehr globale Steuergerechtigkeit erreichen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Monate, Wochen und Tage haben gezeigt, dass es oft nicht so richtig vorangeht, Frau
Kollegin Beck. Die Ampel ist keinesfalls eine Fortschrittskoalition, sondern eher eine des Stillstandes. Gerade bei den Themen, die Ihnen am Herzen liegen –
gerechte Steuerreform, Abschaffung der Privilegien bei der Erbschaftsteuer und Kindergrundsicherung –, herrscht Stillstand und kein Fortschritt.
Damit sind wir auch schon beim Thema der heutigen Debatte: die Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von
Ertragsteuerinformationen von multinationalen Unternehmen in Deutschland. Wenn es noch eines weiteren Beispiels für den Stillstand bedarf, dann ist es die
Umsetzung dieser Richtlinie in bundesdeutsches Gesetz. Denn Sie, Herr Dr. Buschmann, schlagen vor, dass nur europäisches Mindestmaß auf deutsches Recht
übertragen wird – nicht mehr und nicht weniger.
Dabei geht es bei diesem Thema – die Kollegin Beck und andere Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt – um eine ganze Menge Geld. Aktuellen
Erhebungen zufolge gehen dem deutschen Fiskus durch unscharfe und ungenügende Transparenzregelungen bei der Anzeigepflicht der besagten Unternehmen jährlich bis
zu 40 Milliarden Euro durch die Lappen.
Meine Damen und Herren, dass hier massivster Handlungsbedarf besteht, ist offensichtlich. Denn die Transparenzpflicht, die jetzt in Bundesrecht
überführt wird, gilt nur für Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 750 Millionen Euro Umsatz gemacht haben. Was passiert eigentlich mit
den Unternehmen, die weniger als 750 Millionen Euro Umsatz verbuchen, aber trotzdem jeden Tag aggressive Steuergestaltung aufwenden? Nichts!
Damit sind wir auch schon beim Thema, dass nichts passiert; das ist ja das Motto Ihrer Koalition. Genauso ist es beim Thema „Abschöpfung der
Übergewinne“; auch eine EU-Richtlinie. Sie als FDP-Vertreter in der Regierung haben zusammen mit Ihrem Finanzminister alles dafür getan, dass wir auch hier nur
EU-Mindestvorgaben umgesetzt haben, und haben die Höhe der Übergewinnsteuer auf nur 33 Prozent beschränkt. Das hat nach wie vor bizarre Übergewinne der
Energiekonzerne zur Folge, die in dieser Bundesrepublik nahezu ungesteuert durchlaufen.
Um noch mal ein paar Beispiele zu nennen – es geht auch anders in Europa –: Österreich hat höhere Sätze und eine Übergewinnsteuer von 40 Prozent. In
Italien liegt sie bei 50 Prozent, in Tschechien bei 60 Prozent. Aber wir können es uns wohl leisten, auf Steuermehreinnahmen zu verzichten. Ich verstehe das
nicht, und ich sage Ihnen: Auch die Menschen da draußen, unter anderem in meinem Wahlkreis in der Lausitz, verstehen angesichts dieser Krise dieses Thema
überhaupt nicht mehr.
Vielen Dank.
👏
Beifall bei der LINKEN
Michael Schrodi hat das Wort für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein wichtiges Vorhaben im Koalitionsvertrag: Wir wollen
Steuergerechtigkeit im bestehenden Steuerrecht schaffen. – Übrigens haben wir das schon gemacht. Wir haben beispielsweise, Herr Görke, im Jahressteuergesetz
mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Airbnb, von Uber, von digitalen Plattformen geschaffen, und wir werden jetzt beim Thema Umsatzsteuerrecht – Stichwort
„E‑Rechnung“ – einiges auf den Weg bringen. Wir haben uns also schon auf den Weg gemacht. Es geht uns dabei um den Schutz der vielen Steuerehrlichen, der
Privaten wie auch der Unternehmen, vor schädlichen Steuervermeidungspraktiken großer Konzerne mit grenzüberschreitender unternehmerischer Tätigkeit. Mit der
Umsetzung dieser Richtlinie setzen wir diesen Weg fort.
Länderbezogene Berichte – das hat der Minister vorhin richtig gesagt – multinationaler Unternehmensgruppen sind nichts Neues. Schon seit 2016 gibt es
solche Berichte, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden: das Country-by-Country Reporting. Das ist übrigens Teil des sogenannten BEPS-Projektes
der OECD. Bei diesem internationalen Projekt geht es um die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen. Das Thema wird also international angegangen, und wir wollen das
jetzt auf nationaler Ebene umsetzen.
Die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, auch weil laut Richtlinie die Berichte an die Finanzbehörden, die es schon gibt,
um eine öffentliche länderbezogene Ertragsteuerberichterstattung ergänzt werden sollen. Das ist wichtig, nicht nur, weil das schon im Wahlprogramm 2017 eine
Forderung der SPD war, sondern auch, weil viele Organisationen das gefordert haben.
Transparenz ist ein großer Feind der Unternehmen, die etwas zu verbergen haben, und eine wichtige Maßnahme gegen Steuervermeidungen. Indem
länderbezogene Ertragsteuerberichterstattungen öffentlich gemacht werden, wird es möglich, darüber transparent zu diskutieren. Das erhöht den Druck auf
diejenigen, die nicht sauber ihre Steuern zahlen. Und das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit in unserem Land, meine sehr geehrten
Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Weil angesprochen wurde, dass es dabei auch um Bürokratie geht, und weil gefragt wurde, wen wir damit treffen, sage ich: Die Grenzen, die wir
eingezogen haben, sorgen dafür, dass die getroffen werden, die wirklich getroffen werden sollen, nämlich multinationale Konzerne mit einem Umsatzerlös von mehr
als 750 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; das ist die Voraussetzung. Übrigens besteht keine Pflicht zur Offenlegung von
Informationen, wenn dadurch erhebliche Nachteile drohen, etwa bei Geschäftsgeheimnissen – dafür gibt es eine Fünfjahresfrist –, sodass für die Unternehmen kein
Risiko besteht.
Weil die Gerechtigkeitsfrage gestellt wurde, ob wir also wirklich die treffen, die wir treffen müssen, sage ich: Das eine ist die Offenlegung, das
andere die Frage der globalen Mindestbesteuerung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 463 Tagen hat sich der Parteivorsitzende des Bundesjustizministers, der heute nicht
anwesende Christian Lindner, bedauerlicherweise versprochen; das war der Tag der Unterzeichnung des Ampelkoalitionsvertrages. Er hat damals gesagt: Jetzt
beginnt die Zeit der Taten. – Das hat er nicht gemeint. Er meinte eigentlich: Jetzt beginnt die Zeit des Wartens.
Meine Damen und Herren, wir warten immer noch auf rechtspolitische Vorstöße von Ihnen. Sie haben wahrscheinlich sogar ein bisschen vergessen, dass das
heute eine rechtspolitische Debatte ist. Ich gucke mal in die Reihen der Grünen: Ich sehe da nicht ein einziges ordentliches Mitglied des Rechtsausschusses –
alles geschätzte Mitglieder, aber eben keine Mitglieder des Rechtsausschusses.
Worum es heute geht, hat mein Kollege Stephan Mayer umfangreich dargelegt.
Andreas Audretsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie mal was zum Thema!
Ich bin ein bisschen verwundert. Ein Jahr und ein Vierteljahr nach Beginn der Koalition wäre doch eigentlich die Zeit gekommen: Es gibt eine
vermeintliche Aufbruchsstimmung. Sie selber bezeichnen sich ja immer noch als „Fortschrittskoalition“; der Kollege der Linken hat es eben anders formuliert; ich
würde eher „Rückblickskoalition“ sagen.
– Frau Helling-Plahr, Sie sind gar nicht Mitglied der Grünen. Ich habe von den Grünen geredet. Sie sind ja Mitglied der FDP. Man würde es gerne
vergessen in diesen Tagen, aber Sie brauchen nicht zu winken. – Meine Damen und Herren, Sie sind eine Rückblickskoalition. Aus der Zeitenwende, die Sie
verkündet haben und die eigentlich angezeigt wäre, ist – das wurde in der Presse, wie ich finde, außergewöhnlich treffend beschrieben – eine „Zeitlupenwende“
geworden.
Andreas Audretsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Jetzt!
dass nach einem Jahr und einem Vierteljahr so ein bisschen Schwung in diese Ampelkoalition reinkommt, weil man sozusagen im Saft, auf der Höhe des
Zenits, auf der Höhe der Schaffenskraft steht.
Andreas Audretsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich möchte mal was zur Sache hören!
Meine Damen und Herren, wofür feiern Sie sich heute? Sie feiern sich dafür, dass Sie eine EU-Richtlinie eins zu eins umsetzen. Ich habe das so noch
nicht erlebt.
Esra Limbacher [SPD]: Sagen Sie doch mal was zum Thema, Herr Müller!
📢
Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Diese Richtlinie wird im Juni – wie gesagt, Sie sind so erschreckend langsam – direkt anwendbar sein. Also, es kann sein, dass Sie zu früh gefeiert
haben.
Michael Schrodi [SPD]: Herr Müller, Sie haben es blockiert! Vier Jahre lang blockiert! Wir feiern, dass wir das jetzt umsetzen können, weil Sie nicht mehr in der Regierung sind!
Meine Damen und Herren, wir wollen Sie dabei allerdings nicht aufhalten.
Ich will Ihnen noch ganz kurz sagen, was wir heute an dieser Stelle eigentlich erwartet hätten, was Sie im rechtpolitischen Bereich eigentlich hätten
vorlegen müssen. Wir warten weiterhin darauf, dass der Rechtsstaat gestärkt wird. Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag rechtspolitisch relativ dünne Suppe
gekocht.
Esra Limbacher [SPD]: Kennen Sie die heutige Tagesordnung, Herr Müller?
Das Einzige, was belastbar war, war der Pakt für den Rechtsstaat; den haben Sie gestrichen, daran wollen Sie sich nicht mehr halten.
Worauf warten wir noch? Wir warten darauf, dass das Problem Vorratsdatenspeicherung gelöst wird, und zwar rechtssicher. Sie verschieben eine Anhörung
dazu zum zehnten Mal. Wir werden Ihnen das in dieser Woche noch mal erklären. Worum geht es? Sie schützen Täter, und Sie schützen die missbrauchten Kinder
nicht. Das ist ein Frevel, und Sie vertun hier tatsächlich wichtige Zeit.
Meine Damen und Herren, das Sanktionsrecht steht heute noch auf der Tagesordnung. Aber Sie sind viel zu langsam, überhaupt nicht entschlossen, da
fehlt Ihnen jeder Saft, jede Kraft.
Michael Schrodi [SPD]: Bei so viel Quatsch, den Sie hier reden, muss man was sagen!
Anstatt diese Themen aufzunehmen, feiern Sie sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung. Meine Damen und Herren, das ist, ehrlich gesagt, an Peinlichkeit
nicht zu überbieten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tag für Tag bekomme ich E‑Mails, Nachrichten, Briefe zum Umgang mit den Folgen einer
Covid-19-Infektion: die Mutter von zwei Kindern, die sich jetzt nicht mehr um ihre Kinder kümmern kann, weil sie nicht mehr belastbar ist und an Atemnot und
Herzrasen leidet; der Arbeitskollege, der nicht mehr arbeiten kann und hilfesuchend von Arzt zu Arzt rennt, weil jede einzelne kleine Anstrengung zu
unglaublichen Kopfschmerzen führt; die Kommilitonin, die ihr Studium hat abbrechen müssen, weil ihr die Kraft für den Studienalltag fehlt.
Über 1 Million Menschen in Deutschland leiden an den Folgen einer Covid-19-Infektion, weltweit 65 Millionen Menschen – eine unfassbare Zahl. Hinter
jeder einzelnen Person steht ein Schicksal. Hinter jeder einzelnen Person steht ein Mensch, der sich Tag für Tag irgendwie durch den Alltag kämpfen muss. Hinter
jeder einzelnen Person stehen Hilflosigkeit und eine verzweifelte Suche nach wirksamen Behandlungen.
Heute ist der erste Internationale Long Covid Awareness Day. Viele Menschen sind heute vereint auf die Straßen gegangen, um sich für die Belange der
Betroffenen einzusetzen,
auch vor dem Forschungsministerium. Gleichzeitig forschen jeden Tag viele Wissenschaftler mit unglaublich großem Engagement, aber sie brauchen auch
den klaren Rückenwind von der Mehrheit des Deutschen Bundestages und vor allem auch von der Bundesregierung. Mit „Rückenwind“ meine ich nicht nur warme Worte,
sondern ich meine damit vor allem auch finanziellen Rückenwind.
Es kann und darf nicht sein, dass Betroffene aus ihrer blanken Not heraus die Forschung nach wirksamen Behandlungen mit ihren eigenen privaten,
teilweise sehr geringen Mitteln mitfinanzieren,
weil es zu wenig staatliche Forschungs- und Fördermittel gibt.
In die Richtung der zuständigen Bundesforschungsministerin, die es heute leider nicht für nötig gehalten hat, hier zu sein, sage ich: Ja, natürlich,
die zwei im Moment laufenden Förderlinien – das sind im Übrigen zwei, die von der Vorgängerbundesregierung, also von uns, auf den Weg gebracht worden sind –
sind zwei richtige Bausteine; völlig ohne Frage. Aber – damit kommen wir zum Kern unseres Antrags – angesichts der Größe der Herausforderung, von der wir hier
sprechen, angesichts der Anzahl der Betroffenen reichen die Mittel, die vom Ministerium zur Verfügung gestellt worden sind, vorne und hinten nicht aus.
Ein kleines bisschen mehr als 12 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Verfügung, und das bei einem Haushalt des BMBF von insgesamt 21,5 Milliarden
Euro. Das sind insgesamt nicht mal mehr als klitzekleine 0,1 Prozent des Gesamthaushalts des Bundesforschungsministeriums. Und um es klar zu sagen: Der
Finanzrahmen an sich, also die Höhe der zur Verfügung gestellten Summe ist das Problem. Das wird weder dem Leiden der 1 Million Menschen in Deutschland gerecht
noch der Größe der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung und, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, schon gar nicht dem volkswirtschaftlichen Schaden, der
dadurch entsteht. Für diese falsche Prioritätensetzung – ich will es ausdrücklich sagen: ich halte das für eine falsche Prioritätensetzung – tragen Sie die
politische Verantwortung.
Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, deutlich mehr Fördermittel für die Forschung zu Long Covid, zu ME/CFS und dem Post-Vac-Syndrom zur
Verfügung zu stellen. Daneben – das sage ich auch ganz klar – brauchen wir dringend eine Bündelung und eine Vernetzung der relevanten Akteure, um Ziele, um
Strategien und erforderliche Maßnahmen festzulegen. Da fordern wir, ehrlich gesagt, auch nichts komplett Neues, sondern wir können uns einfach mal ein bisschen
von dem abschauen, was heute schon ganz gut funktioniert, nämlich von der Nationalen Dekade gegen Krebs.
Wenn wir schon beim Thema Abschauen sind: Werfen Sie doch gerne noch mal einen Blick in unseren Antrag der letzten Sitzungswoche zum Thema „Nutzung
von Gesundheitsdaten“. Gerade bei einem neuen Krankheitsbild braucht es bei der Erforschung der Grundlagen eine solide Datenbasis. Auch da haben wir dringenden
Handlungsbedarf.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir nicht länger die Augen vor dem unglaublich großen Leid der Betroffenen verschließen, dem Leid,
das die Betroffenen tagtäglich erleben und teilweise einfach nicht mehr ertragen können. Deswegen setzen Sie sich bitte gemeinsam mit uns dafür ein, dass wir
durch Wissenschaft und Forschung Long Covid, ME/CFS und dem Post-Vac-Syndrom schnellstmöglich den Schrecken nehmen. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Auch ich habe im Vorfeld dieser Debatte und dieses Tages viele Briefe bekommen und glaube –
das kann ich für alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses sagen –, wirklich niemand verschließt die Augen vor dem Leid der Betroffenen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Ich habe Briefe von Menschen bekommen, die nach einer Coronainfektion oder auch nach einer Impfung – das muss man dazusagen – daran leiden, dass der
Körper nicht mehr in der Lage ist, ausreichend Energie selbst für die einfachen Tätigkeiten des Alltags bereitzustellen, die nicht mehr am Berufsleben
teilnehmen können, die nicht mehr für ihre Familie da sein können. Es gibt auch viele junge Menschen, die davon betroffen sind, die Hilfe in allen Fragen ihres
Alltags brauchen. Das sind Symptome, die Menschen nach einer Coronainfektion betreffen, die aber auch vor allen Dingen Menschen betreffen, die am chronischen
Müdigkeitssyndrom ME/CFS leiden.
Deswegen will ich den Long Covid Awareness Day heute zum Anlass nehmen, noch mal über das Thema ME/CFS zu sprechen. Ehrlicherweise: Dort haben wir
schon lange nicht genug getan. Und dort hätten wir auch ohne Corona mehr tun müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen: bei der Diagnose, bei der Therapie, bei der
Versorgung, aber auch beim Thema Anerkennung der Krankheit und beim Thema Sichtbarkeit. Das ist ein Thema, was nicht nur die letzten zwei Jahre betrifft,
sondern wo wir viel früher hätten anfangen müssen, Strukturen aufzubauen. Wir sind gerade dabei.
Es geht darum, Strukturen zu verbessern: Strukturen in der Versorgung, Strukturen in der Beratung, aber natürlich auch Strukturen in der Forschung und
in der Entwicklung. Ich möchte an dieser Stelle der Debatte einmal sagen, weil wir auch über das Thema Corona reden und weil ich auch weiß, wer nach mir noch
spricht: Ich finde es genau richtig, das Thema Corona im Bereich Wissenschaft und Forschung noch mal deutlich hervorzuheben. Was sonst hat uns gezeigt, wie
wichtig Wissenschaft und Forschung ist, wenn nicht diese Pandemie?
bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Erich Irlstorfer [CDU/CSU]
Wir müssen die Strukturen verbessern. Wir müssen aber auch ehrlich bleiben. Wir wissen nicht, wie schnell ein Wirkstoff gefunden wird. Wir wissen
nicht, wie schnell wir zu einer Diagnose für das chronische Erschöpfungssyndrom kommen. Im Moment machen wir das immer noch per Ausschlussdiagnose. Das heißt,
dort brauchen wir einen wahnsinnigen Forschungsaufwand. Sie haben recht: Da müssen wir kontinuierlich mehr und mehr Mittel investieren. Da ist das, was wir
gemacht haben, erst der Anfang: 22,5 Millionen Euro. Was ich besonders gut finde, ist, dass wir noch mal einen Schwerpunkt darauf gelegt haben, Wirkstoffe in
Phase-II-Studien zu testen, wo wir sehen können: Welche Wirkstoffe gibt es, und wie wirken diese Wirkstoffe auch bei Long-Covid-Erkrankten oder bei Menschen,
die an ME/CFS leiden?
Wir müssen darüber sprechen – das gehört auch zum Ehrlichmachen –, wie die Medikamenten- und Therapieentwicklung der Zukunft aussieht, wie das bei
Krankheiten aussieht, bei denen die Diagnose noch nicht so klar ist und bei denen nicht so klar ist, welcher Wirkstoff wann wie und wo angreifen wird, wo wir in
der Forschung ins Risiko gehen müssen, vielleicht etwas mehr als das, was das eine oder andere Unternehmen im Moment tut.
Wir müssen auch darüber reden, wie wir das bei Krankheiten machen, die im Moment wenig sichtbar sind; denn ehrlicherweise ist es ein Skandal, dass
Menschen Briefe schreiben müssen, damit geforscht wird. Das ist doch der wirkliche Skandal, vor dem wir stehen.
Auch hier müssen wir die Strukturen anpassen. Corona hat langfristige Folgen für die Gesellschaft, für manchen Einzelnen ganz besonders. Das ist am
heutigen Tag deutlich geworden. Und vielleicht hat sie auch langfristige Folgen, wie wir in der Medizin weiter an Therapien und Medikamenten forschen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie, geehrte Kollegen von der CDU/CSU, fokussieren sich in Ihrem Antrag fast
ausschließlich auf die Forschung am sogenannten Long-Covid-Syndrom. Die Forschung zu Impfnebenwirkungen, genannt Post-Vac, scheinen Sie dabei eher als eine Art
Beifang anzusehen. Damit maßen Sie sich aber an, die Ergebnisse der von Ihnen angeregten Forschung bereits vorwegzunehmen. Denn Wissenschaft geht zunächst
einmal von beobachtbaren Phänomenen aus und sucht von dort aus nach Ursachen und Zusammenhängen, nimmt diese aber nicht bereits vorweg.
Feststellbar ist heute lediglich, dass es in der Folge der Coronaepidemie zu einer enorm gestiegenen Zahl dauerhaft manifester, zum Teil sehr
unterschiedlicher Krankheitsbilder kam. Ob diese vielfältigen Krankheitsbilder aber auf eine Infektion oder auf die Impfung zurückzuführen sind, muss seriöse
Forschung erst noch ermitteln.
Im Gegensatz zur Gewichtung in Ihrem Antrag sind die Impfnebenwirkungen kein Randphänomen. Stand 18. Februar listete die Datenbank der EMA europaweit
fast 2,2 Millionen Fälle von Nebenwirkungen der Covid-Spritze, rund 630 000 davon schwer. Hinzu kommen 27 669 Todesfälle. Und das sind nur die gemeldeten
Fälle!
Erinnern wir uns: Insbesondere Herr Lauterbach – er ist heute nicht da; die Regierungsbank ist insgesamt erstaunlich leer – und mit ihm die gesamte
vorherige und jetzige Regierungsbank sprachen seinerzeit von einer hochwirksamen und nebenwirkungsfreien Impfung. Heute wissen wir, dass beides nicht stimmte,
um nicht zu sagen: gelogen war. Wäre diese Regierung nicht derart beratungsresistent gewesen, dann hätte sie auf die zahlreichen Warnungen weltweit anerkannter
Wissenschaftler wie des Miterfinders der mRNA-Technologie, Dr. Robert Malone, gehört. Stattdessen wurden die Bürger mit einer Gemengelage aus falschen
Versprechungen und massivem Druck zu dieser experimentellen Gentherapie getrieben.
Selbst noch im November letzten Jahres ließ mir Herr Lauterbach auf meine schriftliche Einzelfrage hin mitteilen – ich zitiere –: „Danach ergibt sich
derzeit kein Risikosignal für die unter dem Begriff Post-Vac-Syndrom bezeichneten Beschwerden.“ Dabei pfiffen es zu diesem Zeitpunkt bereits die Spatzen von den
Dächern, dass die Covid-Spritzen alles andere als nebenwirkungsfrei sind.
Am Sonntagabend musste der geneigte Zuschauer dann das peinliche Sich-Winden des Herrn Lauterbach mit ansehen, als er im „heute journal“ des ZDF
endlich einmal mit Nachdruck auf seine gravierenden Falschdarstellungen zur Covid-Impfung angesprochen wurde. Ein vorgeblicher Gesundheitsexperte und dann
Gesundheitsminister, der derart katastrophale Fehleinschätzungen zu verantworten hat, muss unverzüglich zurücktreten.
Ihr Antrag, liebe Kollegen von der Union, setzt falsche Prioritäten. Den Zigtausenden von Menschen in unserem Land, die unter den Nebenwirkungen der
Spritzen leiden, muss endlich geholfen werden. Für die von Ihnen präferierte Forschung an Long Covid werden bereits heute erhebliche Mittel zur Verfügung
gestellt. Es gibt dafür nicht weniger als zehn Forschungsverbünde. Dagegen war der Gesundheitsminister bisher nicht bereit, für die Erforschung der
Impfnebenwirkungen auch nur einen Euro einzusetzen. Das ist eine Verhöhnung der Menschen, die ihm einmal vertraut haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Faraz, Paulina, Mia, Andreas, Margarete, Sabine, Mila, Sarah, Yvonne, Timo, Martin,
Andreas, Carmen, Rembert, Uta, Anna: Wir könnten sehr viele weitere aufzählen, Menschen, die von ME/CFS, von Post-Vac, von Long Covid betroffen sind. Es kommt
darauf an, dass wir denen zuhören, die es am besten wissen: den Betroffenen, den Anverwandten, den Forscherinnen und Forschern, den Medizinerinnen und
Medizinern.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Die gute Nachricht ist: Seit 1955 in etwa kennen wir ME/CFS, das Chronische Fatigue-Syndrom. – Oft wurde es übrigens ignoriert, vielleicht auch, weil
es überdurchschnittlich Frauen betraf. Die wurden in die Hysterieecke gesteckt. Meine Kollegin Linda Heitmann hat es vor acht Wochen an genau dieser Stelle
gesagt: „Wir hören Sie, und wir hören Ihre Anliegen“. – Dem schließe ich mich ausdrücklich an; denn wir brauchen Forschung, wir brauchen Versorgung, wir
brauchen Wissen. Genau darum geht es. Deswegen bin ich Ihnen sehr dankbar, dass wir heute diese Debatte hier führen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
Union.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Worum geht es also?
Erstens. Die Krankenkassen und die Ärztinnen und Ärzte müssen Bescheid wissen. Viele Betroffene finden heute noch nicht einmal einen Hausarzt oder
eine Hausärztin. Das ist für sie eine Katastrophe, übrigens auch für die Familien, die pflegen, trösten, telefonieren, beraten, heben, abdunkeln, Freunde
informieren, Medikamente besorgen, selber noch arbeiten gehen, Geschwister trösten und, und, und. Es ist eine wahnsinnige Belastung, die diese Familien haben,
und ihnen muss geholfen werden – ja, auch durch uns, meine Damen und Herren.
Zweitens. Im Bildungssystem muss Wissen her; denn Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Energielevel können oft nicht am herkömmlichen Unterricht
teilnehmen. Welche Formen gibt es also bereits? Wer bezahlt das? Wie geht das? Wie geht das technisch? Und was ist mit den Prüfungen? – Deswegen ist ganz klar:
Wir müssen im Bildungssystem mehr Unterstützung leisten für die Kinder, die unter diesen Krankheiten und ihren Folgen leiden.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]
Drittens. Wir alle müssen mehr wissen über Long Covid, über ME/CFS, über Post-Vac. ME/CFS ist keine seltene Krankheit; das ist hier gesagt worden.
Schon vor der Pandemie waren es übrigens so viele Betroffene, wie unter MS leiden. Wenn man sich dagegen die Versorgungsstrukturen anschaut, muss man sagen: Das
ist ein wahnsinniges Ungleichgewicht, das wir uns nicht mehr leisten können.
Das ist ein „Massenbehinderungsereignis“, warnte in der vergangenen Woche eine kanadische Regierungsberaterin; denn die Konsequenzen für die
Gesundheitsversorgung, für die soziale Absicherung und am Ende – Sie haben es gesagt – auch für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt sind bedrohlich. Diese
Warnungen müssen wir ernst nehmen, und wir können nicht wegschauen. Was braucht es? Es braucht Wissen, es braucht Versorgung, und ja, es braucht unbedingt mehr
Forschung – mehr quantitativ, aber „mehr“ heißt eben auch „für die Zukunft“. Das heißt, wir müssen das dauerhaft machen, weit über dieses Jahr hinaus.
Also, mehr Forschung, stabil, langfristig, umfassend: Das ist unsere Aufgabe. – Let’s go!
Vielen Dank, und Grüße gehen raus an alle Betroffenen und alle, die sich für sie engagieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen dem Unionsantrag aufgeschlossen gegenüber. Bereits zu Zeiten der schwarz-roten Koalition haben
wir uns in genau diesem Sinne engagiert.
Das Anliegen ist wichtig; denn erstens ist die Betroffenengruppe groß. Unzählige – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon gesagt – teils schwer
zu ertragende Einzelschicksale müssen uns schlicht motivieren, endlich mehr zu tun. Täglich erreichen uns unzählige E‑Mails einer sehr gut vernetzten Gruppe von
Betroffenen. Mittlerweile spricht man von etwa 1 Million Menschen, die davon betroffen sind. Diese und ihre Familien warten jetzt auf politische Unterstützung,
und sie warten auf verlässliche Unterstützung.
👏
Beifall bei der LINKEN
Zweitens. Es ist immer noch deutlich zu wenig, was die Koalition auf Bundesebene leistet. Die Ampelkoalition hat sich zwar im zweiten Anlauf zum
Haushalt 2023 dazu durchgerungen, dass die Summe auf 11,5 Millionen Euro gesteigert wurde. Aber um nur einige Beispiele zu nennen: Baden-Württemberg stellt
2022/2023 insgesamt 15 Millionen Euro bereit, Bayern stellt 12 Millionen Euro bereit, Sachsen 3 Millionen Euro.
Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Unionsgeführte Bundesländer!
Grundlagen-, Therapie- und Versorgungsforschung sowie die Zahl unabhängiger Medikamentenstudien müssen ausgeweitet werden.
👏
Beifall bei der LINKEN
Wenn man die Koalition fragt, verweist sie immer auf das Netzwerk Universitätsmedizin. Das ist das Bermudadreieck der Ausgaben in diesem Bereich.
Dieses ist in der Tat sehr engagiert, aber es kann in seinen Labors auch keine Euros für weitere Studien züchten. Dieses „Lass mich hinter den Baum der
Bundesregierung“ ist keine hinnehmbare Taktik.
Wie viel vorher die schwarz-rote Koalition ausgegeben hat, weiß hier niemand genau. Mit Sicherheit war es zu wenig; denn die Krankheitsbilder – Katrin
Göring-Eckardt hat es eben gesagt – gibt es schon viel, viel länger, und auch und gerade die Bundesgesundheitsminister von der Union haben die Forschung an
ME/CFS und den Covid-Folgen vernachlässigt. Schön, dass die Union jetzt endlich das Thema entdeckt; denn es ist jetzt Zeit, endlich mehr zu tun.
Wiederholen wir also nicht die Fehler aus der Pandemiezeit, und ignorieren wir nicht das Problem! Herrn Lauterbachs Ankündigungen, mehr für Erkrankte
tun zu wollen, glaube ich genau dann, wenn ich es schwarz auf weiß im Haushalt lese. Ich finde es gut, dass er es ankündigt. Jetzt machen!
Abschließend muss jedoch gesagt werden, dass auch bei seltenen Krankheiten viel zu wenig getan wird. Davon betroffen sind landesweit 4 Millionen
Menschen. Die Pharmakonzerne werden hier nicht helfen, weil die Renditen viel zu gering sind, und auch deshalb stehen wir hier in der Pflicht, endlich mehr zu
tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Phänomen Long Covid/Post-Vac betrifft unsere Gesellschaft
in ihrer Breite. Wir haben 1 Million Menschen, die betroffen sind. Aber hinter jeder dieser Personen steht eine Familie, stehen Verwandte, stehen Freunde, die
sich letztendlich tagtäglich um die Betroffenen kümmern. Deswegen bin ich persönlich der Unionsfraktion dankbar, dass wir dieses Thema hier an diesem Tag
diskutieren; wir sollten es aber auch länger diskutieren.
Es ist uns allen klar, dass es in diesem Bereich sehr viele Forschungsfragen gibt: Wie gestalten sich die Krankheitsbilder? Wie verlaufen die
Krankheiten? Wer ist betroffen? Gibt es schon Medikamente, die unter Umständen helfen, die Symptome zu bekämpfen? Gibt es, wie zum Beispiel die
vielversprechenden Aussagen zum Diabetesmedikament Metformin hoffen lassen, Medikamente, die vielleicht auch gegen das Entstehen von Long Covid helfen?
Also: Forschung ist notwendig. Aber manchmal entsteht in der Diskussion der Eindruck, dass noch gar nichts passiert sei in der Forschung. Dem möchte
ich an dieser Stelle etwas widersprechen; denn es passiert etwas in der Forschung. Es passiert einerseits etwas in der Forschung durch Projektorientierung; wir
haben die Zahlen schon gehört. Da ist sicher an der ein oder anderen Stelle noch mehr Luft nach oben;
das brauchen wir nicht zu bestreiten. Andererseits findet Forschung auch in den medizinischen Fakultäten statt, und auch die müssen wir
berücksichtigen. Bei der Verwendung von Kennzahlen, zum Beispiel von diesen 0,1 Prozent, sollte man auch hinschauen, worauf sich diese 0,1 Prozent beziehen.
Darin ist nämlich auch die Grundförderung für unsere großen Forschungseinrichtungen eingerechnet. Wenn wir schon relativieren und Zahlen nennen, dann sollten
wir sie ins Verhältnis zu den Projektmitteln setzen.
Dann vielleicht noch eine Anmerkung. Es gab in den letzten Tagen und Wochen eine Diskussion darüber, dass im Verhältnis zu den Anträgen so wenig
gefördert werde. Wir haben ein Antragswesen in Deutschland, das so aufgestellt ist, dass nach Qualität entschieden wird. Die aufsummierten Mittel für Anträge,
die gestellt worden sind, sind erst einmal ein Zeichen dafür, dass es viel Interesse an der Förderung gibt. Das heißt aber noch lange nicht, dass alle die
Anträge, die gestellt werden, auch zwingend zu einem Erfolg führen, dass sie zwingend geeignet sind, tatsächlich erfolgversprechende Projekte hervorzubringen.
Aber genau deswegen sollten die Informationen, die wir aus diesen Anträgen erhalten, geprüft werden: Was ist an Forschung möglich? Welche Bereiche können
untersucht werden? Welche Ideen gibt es? Darauf kann man aufbauen.
An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass in der Zukunftsstrategie der Bundesregierung auch das Thema „Gesundheit für alle verbessern“
eine Rolle spielt.
Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: 190 Ziele! Nicht einmal Long Covid!
Dort steht vielleicht nicht einmal dieses Wort, aber dort steht geschrieben, dass wir diese Strategie in Missionen und Submissionen herunterbrechen.
Da ist natürlich auch die Frage: Können wir die Long-Covid-/Post-Vac-Forschung letztendlich stärker etablieren?
Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Ihr administriert euch zu Tode, statt was zu tun!
Sprich: Wir werden in den Ausschüssen, auch im Haushaltsausschuss, und in unseren Arbeitsgruppen darüber diskutieren müssen, wie wir Mittel dorthin
bringen, wo Mitteleinsatz sinnvoll ist; denn den Betroffenen muss geholfen werden. Wir wollen ihnen helfen, wir werden ihnen helfen.
An der Stelle, meine Damen und Herren, wünsche ich allen denjenigen, die betroffen sind, alles Gute und gute Genesung. Seien Sie versichert: Niemand,
der es hier ernst meint, wird Ihre Anliegen beiseitekehren. Wenn es die einen oder anderen gibt, die daraus parteipolitischen Gewinn ziehen wollen, dann sollten
wir dem auch entgegentreten.
Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Das geht gar nicht! Wir wollen hier ein Problem lösen und keinen Parteienstreit machen! Das auf diese Parteiebene zu ziehen, das geht gar nicht!
📢
Simone Borchardt [CDU/CSU]: Das hat er nicht erkannt!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Seiter. – Das Wort hat nunmehr der Kollege Erich Irlstorfer, CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Betroffene und Angehörige! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal geht es um Long Covid,
ME/CFS und das Post-Vac-Syndrom hier im Plenum des Deutschen Bundestags. Es ist schon erwähnt worden: Heute ist der internationale Long Covid Awareness Day.
Nach einer ersten Aktion der Patienteninitiative „Nicht genesen“ vor dem Reichstagsgebäude fand heute eine weitere Aktion vor dem Bundesforschungsministerium
statt.
Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung für die Antragsinitiative, um auf die Schieflage in der Forschungspolitik
in Bezug auf diese Krankheitsbilder aufmerksam zu machen. Die Zahlen sind bekannt: mehr als 1 Million Betroffene bei Long Covid und 300 000 bei ME/CFS. Bei
Post-Vac ist die Zahl aktuell noch schwer kalkulierbar; aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass hier niemand etwas vergisst oder unter den Tisch fallen
lässt.
Allein in die Impfstoffbeschaffung hat Deutschland mehr als 7 Milliarden Euro investiert – was richtig war –, und der Bund zahlte mehr als
53 Milliarden Euro zur Deckung der Coronakosten im Gesundheitswesen; auch das war notwendig. Das sind enorme Summen. Aber es ist nun notwendig, dass wir die
Bedeutung von Forschungsmitteln für den Bereich Long Covid, Post-Vac und ME/CFS noch mehr in den Mittelpunkt stellen.
Förderanträge scheitern an bürokratischen Hindernissen, so wird mir berichtetet. Es handelt sich aber um einen Forschungs- und Versorgungsnotfall. Was
ist das Entscheidende? Es geht um eine Situation – ich möchte mir diese Anmerkung als Gesundheitspolitiker erlauben –, die Leben verändert, Biografien zerstört
und Leben zur Last macht.
So wie die Pandemie Sondergenehmigungen für Forschung ermöglicht hat, brauchen wir jetzt auch Verbesserungen und Flexibilität in diesem Bereich. Wir
sind als Abgeordnete – so glaube ich zumindest – bereit, hier den Menschen zu helfen. Millionen von Menschen warten auf unsere Entscheidungen.
Nicht oft haben wir als Abgeordnete die Möglichkeit, direkt für Verbesserung zu sorgen. Glauben Sie mir: Es geht hier weder um Parteipolitik, noch
geht es um ein Muskelspiel der Fraktionen oder gar um Selbstdarstellung.
Ich kann Ihnen nur eins sagen und bitte hier auch jeden Einzelnen von Ihnen: Lassen Sie uns das Pflänzchen der Gemeinsamkeit pflegen, die Allianz des
Anstands, die wir vor einigen Wochen hier in diesem Haus begonnen haben, fortführen und das Signal aussenden, dass wir gemeinsam agieren! Lassen Sie uns Geld in
die Hand nehmen! Wir brauchen keine Schlammschlacht unter den Ministerien in sozialen Netzwerken, sondern wir brauchen Lösungen für die Menschen; denn sie haben
weder die Kraft noch die Zeit, darauf zu warten, dass wir hier irgendetwas verfolgen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Diese Menschen leiden, und wir haben eine gute Chance, durch Forschung und Wissenschaft Leiden zu lindern und vielleicht zur Heilung zu kommen. Und
ja, das ist eine Bitte und zugleich auch eine Forderung nach einer Sonderforschungssumme im Zeichen der Menschlichkeit. Wir fordern den Aufbau von
Kompetenzzentren und Spezialambulanzen. Wir fordern, dass man das Forschungsvorhaben dauerhaft in ein Budget gießt. Und wir brauchen auch die Anerkennung der
Erkrankung und Rehabilitationsangebote.
Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind hilfreich und fördern die Erreichung unseres Ziels. Ich lade Sie ein, am
29. März um 18.30 Uhr an einem Fachgespräch teilzunehmen, genauso die Ärztinnen und Ärzte und alle anderen, die Interesse haben, hier mitzuwirken.
Ich danke Ihnen auch, Frau Ministerin, dass Sie hier sind; denn – glauben Sie es mir – Sie haben den Schlüssel zur Lösung in der Hand. Ich kann nur
eins sagen: Wir müssen hier zusammenarbeiten, und wir werden es in diesem Hohen Haus nur gemeinsam schaffen. Das ist auch ein Beitrag zur Stärkung der
Demokratie. Und deshalb bitte ich Sie, diesen eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Glauben Sie mir: Eine Erkrankung kennt keine Parteigrenzen –
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Betroffene! Liebe Angehörige! Etwa 250 000 Menschen sind in Deutschland an
ME/CFS erkrankt. Häufig sind junge, fitte Menschen betroffen, darunter rund 40 000 Minderjährige, die durch ihre Erkrankung vollkommen aus ihrem Leben gerissen
werden. ME/CFS ist eine neuroimmunologische Erkrankung. Die Betroffenen leiden häufig an einer schweren Fatigue, aber auch an kognitiven Symptomen. Alltägliche
Dinge wie Duschen, Zähneputzen können zu unüberwindbaren Hindernissen werden, weil die Kraft fehlt. Arbeiten gehen, am Familienleben teilhaben, Freunde treffen,
das ist für viele kaum mehr möglich. Zwei Drittel der Betroffenen bleiben arbeitsunfähig. Die massive Beeinträchtigung der Lebensqualität und auch die
empfundene Perspektivlosigkeit führen darüber hinaus zu einer hohen Suizidrate.
ME/CFS ist keine neue Erkrankung. Sie wurde bereits 1969 von der WHO als Erkrankung des Nervensystems anerkannt. Weil sie so viele Gesichter hat, weil
die Erkrankung im medizinischen Umfeld nach wie vor wenig bekannt ist und weil es auch in Deutschland an Versorgungsinfrastruktur fehlt, müssen viele Betroffene
eine Odyssee von Arztpraxis zu Arztpraxis hinter sich bringen, bis ihnen geholfen werden kann. Da die Krankheit auch wenig erforscht ist, gibt es bisher kaum
Heilmittel.
Mit der Coronapandemie – ich glaube, diese Unterscheidung muss man machen – hat die Erkrankung ME/CFS noch mal deutlich mehr Aufmerksamkeit erfahren,
weil sie eine Folge von Long Covid sein kann. Die Zahl der Betroffenen ist in den letzten Jahren aufgrund dessen noch mal gestiegen. Aber natürlich kann Long
Covid auch ganz andere Symptome haben. Wer sich die anschauliche Demonstration von „Nicht Genesen“ von vor ein paar Wochen am Reichstag angeschaut hat, hat dort
viele Namen gelesen – auch von Menschen im jungen Alter und von vielen, die in den sogenannten systemrelevanten Berufen gearbeitet haben und an Long Covid
erkrankt sind.
Ich möchte mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bei den vielen Betroffenen bedanken – ob selbst erkrankt oder als Angehörige betroffen. Sie
tragen die Krankheit immer wieder in die Öffentlichkeit. Sie kämpfen für eine ausreichende Versorgungsinfrastruktur, für Aufklärung über die Erkrankung und
nicht zuletzt für mehr Forschungsmittel. Sie geben die Hoffnung nicht auf. Und ich denke schon, dass man sagen kann, dass es aufgrund ihrer zahlreichen
Initiativen auch ihr Erfolg ist, dass sich in der Politik einiges bewegt: zum Beispiel diese Debatte hier, aber auch die Tatsache, dass die ME/CFS-Versorgung im
Koalitionsvertrag explizit aufgeführt wurde und dass in den letzten Jahren deutlich mehr Geld für die Erforschung der Erkrankung in die Hand genommen wurde.
bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Erich Irlstorfer [CDU/CSU]
Die Erforschung von ME/CFS, Long Covid und Post-Vac ist so massiv wichtig, weil wir über die Ursachen, Ausprägungen, Symptome und auch über mögliche
Therapieentwicklungen immer noch zu wenig wissen. Deshalb sind auch entsprechende Investitionen im Bundeshaushalt vorgesehen.
Ich bin dankbar, dass wir diese Debatte hier im Bundestag führen. Ich möchte aber vor einer Sache warnen: Ich möchte davor warnen, dass wir diese
Debatte auf dem Rücken der Betroffenen für eigene politische Selbstdarstellung instrumentalisieren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Und ich möchte auch davor warnen, den Betroffenen Hoffnung zu geben, dass mit Forschung ganz schnell Lösungen gefunden werden; denn es braucht viel
Zeit. Mehr Geld für Forschung bedeutet nicht sofortige Hilfe für die Betroffenen; das wissen die auch. Dennoch sollten wir weiter daran arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Haben Sie in Ihrer Corona-Warn-App auch ein Genesenenzertifikat,
einen G‑Status? Für 1 Million Menschen hierzulande ist ihre Covid-19-Infektion jedoch nicht vorbei; denn sie sind nicht genesen. Sie haben Long Covid. Auch ich
habe noch länger als neun Monate gebraucht, bis mein Geruchssinn annähernd vollständig wiederhergestellt war. Der totale Verlust des Geschmacks- und
Geruchssinns während der akuten Erkrankung hat mich erschreckt. Nach einer Weile kam er wieder, aber es war nichts mehr wie vorher. Kaffee roch nach Benzin.
Wenn etwas überhaupt einen Geruch hatte, dann war der ziemlich scheußlich, und das noch viele Monate lang. Ob es jemals wieder wie vorher wird, kann einem bei
Long Covid kein Arzt sagen oder garantieren. Ich hatte Glück. Aber viele Betroffene leiden täglich massiv unter den Langzeitfolgen, können ihren Alltag kaum
bewältigen. Sie leiden unter Erschöpfung, unter Schmerzen, unter eingeschränkter geistiger und körperlicher Leistungsfähigkeit. Das sind nur wenige Beispiele
von über 200 Symptomen, die Teil des Krankheitsbildes sein können.
In manchen Fällen führt es dann auch noch zum Chronischen Fatigue-Syndrom, an dem Zehntausende Menschen in Deutschland schon vor der Coronapandemie
litten. Wir haben weitere Mittel in den Haushalt für entsprechende Forschungsprojekte eingestellt; denn Forschung an dieser Stelle ist wichtig. 22 Millionen
Euro fließen in die Erforschung der Krankheit, inklusive Forschung zu Diagnosemöglichkeiten und klinische Studien für Medikamente. 56 Millionen Euro gehen an
das Nationale Pandemie Kohorten Netz, bei dem wichtige Daten zu Ursachen und auch zum Verlauf von Long Covid gewonnen werden. Das sind nur Beispiele, die
zeigen, wie die Bundesregierung die Erforschung von Krankheiten vorantreibt. Wir wollen ein Kompetenznetzwerk für interdisziplinäre Ambulanzen schaffen. Das ist
auch dringend notwendig; denn Long Covid droht zu einer neuen Volkskrankheit zu werden.
Noch herrscht einfach viel zu viel Unklarheit, wie man das Chronische Fatigue-Syndrom und Long Covid behandeln kann. Wir können uns aber nicht
erlauben, die Forschung und die Entwicklung von Therapien auf Sparflamme zu halten. Wir müssen hier im Laufe der Zeit unbedingt weiter nachlegen. Die
Bundesregierung hat schon viel im Haushalt eingestellt. Wir müssen aber mehr machen. Wir brauchen weitreichende Forschungen. Ich bin deswegen auch dankbar für
Ihren Antrag. Wir müssen das Feld und die Ursachen besser verstehen, besser erforschen. Wir müssen Therapien ermöglichen; denn nur so haben Betroffene die
Chance, ihr Leben endlich wieder zurückzubekommen.
Sehr geehrter, geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher, schön, dass Sie da sind! Wir haben
heute von allen Rednerinnen und Rednern gehört, wie dramatisch Long Covid, das Post-Vac-Syndrom und ME/CFS für die Betroffenen sind und wie wichtig es ist,
möglichst schnell Fortschritte bei Erforschung und Behandlung zu erzielen. Ich bedanke mich für die zahlreichen Zuschriften auch aus meinem Wahlkreis von
Betroffenen, die detailliert ihren Krankheitszustand und den Verlauf ihrer Behandlung beschrieben haben. Danke!
Viele Betroffene haben heute wieder bildlich auf ihre Lage aufmerksam gemacht. Vor zwei Monaten hatten Betroffene und Aktivistinnen und Aktivisten,
die im Namen der Betroffenen sprechen, über 400 Feldbetten hier vor dem Reichstag aufgebaut als Symbol für die Betten, die viele der Betroffenen einen großen
Teil des Tages gar nicht mehr verlassen können.
Krankheitserreger machen keinen Halt vor Landesgrenzen. Im Europaparlament kämpft der Sozialdemokrat Karsten Lucke für das Thema Long Covid, Post-Vac
und ME/CFS, und er war es auch, der es schon sehr früh auf die Tagesordnung des Sonderausschusses im EU-Parlament gebracht hat. Seitdem macht er auf
Verknüpfungen aufmerksam wie die sozialen und finanziellen Folgen für Langzeiterkrankte, den Fachkräftemangel durch Long Covid oder darauf, dass die Freiheit
für besonders gefährdete Menschen durch den Wegfall der Anticoronamaßnahmen weiter eingeschränkt wurde. Karsten Lucke hat für uns Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten den Themenkomplex im EU-Parlament gesetzt.
Als Opposition ist es Ihr gutes Recht, Forderungen an die Regierung zu stellen; das ist gut und richtig. Ich hätte jetzt aber auch mal einen Auftrag
an Sie. Wie Sie sehen, arbeiten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr intensiv mit unseren Europaabgeordneten zusammen. Es wäre hilfreich, wenn Sie
das auch täten. Im EU-Parlament hat Ihre Abgeordnete Montserrat letzten Monat den Entwurf für den Bericht des Covid-Sonderausschusses vorgelegt. Montserrat ist
Mitglied Ihrer EVP-Fraktion.
Der Text aber enthält keine substanziellen Forderungen, die den Patientinnen und Patienten irgendwie weiterhelfen würden. Es gibt keine konkreten
Forderungen nach klinischen Studien, nach Geldern für die Forschung, für die Weiterbildung von Ärzten oder für die finanzielle Absicherung von Erkrankten. Aber
genau auf diese Ebene gehört es. Daher meine Bitte an Sie, liebe Union: Sprechen Sie mit Ihren Europaleuten. Zeigen Sie auch dort Engagement, und füllen Sie die
Leerstellen des Entwurfs für den Ausschussbericht.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Im EU-Parlament sind Sie ja nicht in der Opposition, sondern Sie können zeigen, was Sie tun, wenn Sie Verantwortung tragen, so wie zum Beispiel unser
Gesundheitsminister Karl Lauterbach das macht; das war heute schon Thema. Hier also mein Servicetipp für Sie: Studien haben ergeben, dass es ein gutes Gefühl
gibt, wenn man eine gewisse Selbstwirksamkeit spürt. Ich, liebe Union, habe Ihnen heute den Weg zu diesem positiven Gefühl der Selbstwirksamkeit aufgezeigt. In
diesem Sinne: Einfach mal machen! Das hilft den Betroffenen dann wirklich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer! Wir starten heute eine historische Reform; denn dieser
Gesetzentwurf enthält eine Überarbeitung der Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist längst überfällig. Zehnmal ist es probiert worden, zehnmal ist es gescheitert. Wir
machen es jetzt, und es wird höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Was hat es mit der Ersatzfreiheitsstrafe auf sich? Wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die er aber nicht bezahlen kann oder bezahlen
will, dann tilgt er diese Geldstrafe durch Hafttage. Es gibt immer wieder die Frage, ob man dieses Instrument überhaupt braucht. Ich will sagen: Ja, wir können
darauf nicht verzichten. Wir wissen das; das ist faktenbasiert nachgewiesen. In Schweden etwa sind im Jahr 2015 über 40 Prozent der Geldstrafen über die Jahre
verjährt. Warum? Weil Schweden versucht hat, faktisch ohne das Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe auszukommen. Aber der Rechtsstaat kann es doch nicht
akzeptieren, wenn in einer bestimmten Kategorie von Strafurteilen fast die Hälfte dieser Urteile konsequenzlos im Raum verhallt. Das kann sich der Rechtsstaat
nicht leisten.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein notwendiges Instrument.
Wir müssen diese Strafe aber ändern, weil der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Hafttage einfach nicht passt; denn 24 Stunden Haft, 24 Stunden
Verlust der persönlichen Freiheit, auch der Bewegungsfreiheit, wiegen natürlich schwerer als der ökonomische Gegenwert von sechs bis acht Stunden Arbeit.
Deshalb werden wir diesen Umrechnungsmaßstab verändern, und zwar orientiert an dem, was Expertinnen und Experten bereits seit vielen Jahren vorschlagen: Wir
halbieren diesen Umrechnungsmaßstab, und damit werden wir aus der grundrechtlichen Perspektive dem Anspruch der Betroffenen auf Freiheit wesentlich gerechter
und können trotzdem einen Anreiz setzen, die Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe zu vermeiden.
Zuruf von der CDU/CSU: Das gibt es doch alles schon!
Wir sorgen dafür, dass durch die Ableistung sozialer Arbeit Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden können. Wir sorgen dafür, dass Menschen, die
Sprachprobleme haben, in einer Sprache, die sie verstehen, über diese Möglichkeit aufgeklärt werden. Wir stärken auch die Träger sozialer Arbeit und die
Gerichtshilfe in dem Bemühen, möglichst eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Denn wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, dann müsste es
unser aller Ziel sein, dafür zu sorgen, dass diese Geldstrafe möglichst auch bezahlt wird und die Menschen dafür nicht ins Gefängnis wandern.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Diese Reform entlastet auch die Länder finanziell massiv. Wir gehen davon aus, dass die Ersatzfreiheitsstrafe im Jahr Gesamtkosten von etwa
200 Millionen Euro verursacht. Diesen Betrag kann man natürlich nicht einfach halbieren, weil es auch fixe Kosten gibt, die sich nicht ändern. Aber wir können
davon ausgehen, dass ein substanzieller zweistelliger Millionenbetrag an Entlastung für die Länder ansteht. Meine Erwartungshaltung ist, dass diese Einsparungen
nicht in den allgemeinen Länderhaushalten versickern, sondern dass dieses Geld in der Justiz bleibt und genutzt wird, weil es eine strukturelle Entlastung ist,
auch um die Justiz personell und sachlich zu stärken. Diesen Appell richte ich an die Länder von dieser Stelle.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir tun mit unserem Reformvorschlag aber noch mehr: Wir verbessern den Maßregelvollzug. Sie wissen alle: Ein wichtiges Element sind
Entzugseinrichtungen, weil es auch immer wieder Menschen gibt, die straffällig geworden sind, auch im Zusammenhang oder aufgrund ihrer Drogen- oder
Alkoholkrankheit. Deshalb ist es im Interesse der Resozialisierung, dass diese Einrichtungen gut funktionieren.
Sie sind aber in den letzten Jahren bis an den Rand ihrer Arbeitsfähigkeit gebracht worden, weil es gewissermaßen einen Run auf diese Einrichtungen
gab; es gibt nämlich einen Fehlanreiz: Viele haben sich dort gemeldet, die gar nicht therapiefähig und ‑willig sind. Sie sind dort gelandet, weil es da einfach
schnellere Möglichkeiten zur Entlassung gab. Deshalb haben wir die Voraussetzungen nachgeschärft. Wir sorgen dafür, dass diese wichtigen Einrichtungen besser
arbeiten können, dass sie sich konzentrieren auf diejenigen, die therapiefähig und ‑willig sind. Auch das stärkt die Resozialisierung und diese wichtigen
Einrichtungen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schließlich nehmen wir eine wichtige Änderung im Strafzumessungsrecht vor, nämlich bei den sogenannten menschenverachtenden Motiven für Straftaten.
Wenn in diesem Land jemand meint, dass er eine Frau schlagen oder umbringen kann, weil sie ein Mensch zweiter Klasse wäre, weil er glaubt, dass sie sein
Eigentum wäre, oder weil es sonst irgendeinen Grund geben soll, warum man Frauen nicht genauso respektieren sollte wie Männer, dann können wir dies in Zukunft
als strafschärfendes Motiv in der Strafzumessung besser berücksichtigen. Und das ist, glaube ich, richtig so.
Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN
Das gilt genauso für schwule, lesbische oder auch queere Menschen. Warum tun wir das? Weil sich jeder Mensch in unserer Gesellschaft sicher und auch
durch das Strafrecht geschützt fühlen muss. Deshalb ist es gut, dass wir dieses Reformpaket heute auf den Weg bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält vier Themenblöcke aus dem strafrechtlichen Sanktionsrecht. Dazu in aller gebotenen Kürze: In der Mediationsausbildung
habe ich mal gelernt, dass man weniger konfliktbeladene Themen an den Anfang stellen soll, um schnelle Einigungen zu erzielen. Das sorge dann für
Erfolgserlebnisse und motiviere auch. Entsprechend werde ich in meiner Rede jetzt so vorgehen, damit Sie, sehr geehrter Herr Minister Buschmann, auch mal wieder
das Gefühl eines Erfolges genießen können, zumal der „Spiegel“ ja in dieser Woche getitelt und geschrieben hat, dass Sie seit den Auseinandersetzungen mit
Minister Lauterbach um die Coronamaßnahmen keine Erfolge mehr hätten verbuchen können.
📢
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister: Wer schreibt denn so was?
Mit dem ersten Punkt, mit der Erweiterung von Auflagen und Weisungen im Zusammenhang mit den Bewährungsanordnungen oder Einstellungsauflagen – das
haben Sie nicht erwähnt –, schafft Ihr Gesetzentwurf die Möglichkeit, auch Therapieauflagen gegen den Willen anzuordnen, was bisher nur nach einer vollständigen
Verbüßung einer Freiheitsstrafe im Rahmen der Führungsaufsicht möglich war. Damit hat man gute Erfolge erzielt, beispielsweise bei Sexualstraftätern eine
Rückfallreduktion um 50 Prozent. Deshalb halten wir diese Änderungsvorschläge für zielführend und stimmen ihnen, auch im Einklang mit der Richterschaft, zu. Bei
aller Freude über diesen Konsens darf man allerdings nicht übersehen, dass es dazu auch Therapeuten und Therapieplätze braucht; ansonsten stehen solche Auflagen
nur auf dem Papier und müssen gegebenenfalls sogar kassiert werden, wenn es dem Betroffenen unmöglich wird, sie zu erfüllen.
Der zweite Punkt – Sie haben es erwähnt –: die Änderungsvorschläge zum Maßregelvollzug. Nach heutigem Stand werden wir dem zustimmen. Eine andere
Haltung an den Tag zu legen, nachdem wir einen gleichlautenden Gesetzesvorschlag gemacht hatten, käme sonst einem, juristisch ausgedrückt, Venire contra factum
proprium gleich, wäre also widersprüchlich.
Ihr Entwurf deckt sich wie unserer nahezu vollständig mit dem Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom November 2021. Anders allerdings als den
Rednern der Ampelkoalition im Mai 2022 liegt es mir fern, Ihnen, Herr Minister, oder Ihrem Haus deshalb den Vorwurf eines Plagiats machen zu wollen.
Aber den Vorwurf der gefährlichen Untätigkeit kann ich der Ampelkoalition nicht ersparen. Im Januar 2022 hat das Ministerium diesen Vorschlag der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlicht. Dann geschah allerdings nichts mehr, wobei, ganz offen gestanden, wir von der Union nach den überschaubaren
Tagesordnungen des Rechtsausschusses nicht feststellen können, dass das Haus mit zahlreichen anderen vorrangigen Gesetzesvorhaben beschäftigt gewesen wäre.
Dennoch weigern Sie sich, unserem Vorschlag näherzutreten. In sieben Ausschusssitzungen haben Sie ihn jeweils nicht mal behandelt, im Dezember 2022
endgültig abgelehnt. Wegen der nicht geänderten Rechtslage, die dazu führt, dass, wie Sie es ausgedrückt haben, der Maßregelvollzug aus allen Nähten platzt,
kamen Dutzende gemeingefährliche Straftäter auf freien Fuß. Das nahmen Sie ganz bewusst in Kauf. Die Wochenzeitung „Zeit“ titelte am 16. Februar 2023:
Sie werden zu mehreren Jahren Haft verurteilt – und kommen gleich wieder frei.
Den Kollegen Fechner aus der SPD, der auch gerne zitiert, zitiere ich jetzt auch mal. Er wird in diesem Artikel mit den Worten zitiert, er sehe
„dringenden Handlungsbedarf“ und es gebe ein „erhebliches Sicherheitsrisiko“. Warum braucht die Ampel dann dazu mehr als ein Jahr? Warum lehnen Sie einen im Mai
2022 Ihnen auf dem silbernen Tablett präsentierten Gesetzesvorschlag der Union ab? Mutmaßlich weil sich die Koalitionspartner wieder einmal verheddert hatten.
Angeblich bei über 30 Gesetzgebungsvorhaben soll das der Fall sein. „Stillstand statt Fortschritt“ nenne ich das.
Der dritte Punkt: die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. In der Tat, 86 Prozent aller Verurteilungen bei Strafgerichten erfolgen zu einer
Geldstrafe. Wird sie nicht bezahlt – Sie haben es gesagt –, tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe. Das ist – das sieht auch der
Gesetzentwurf so vor – ein Druckmittel, ohne das ansonsten die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs infrage gestellt wäre. Ob es allerdings der
Halbierung bedarf, wie Sie es vorsehen, muss die weitere Beratung klären. Das Argument der Inanspruchnahme vieler teurer Haftplätze verliert an Bedeutung, wenn
man berücksichtigt, dass 75 Prozent aller Geldstrafen bezahlt werden. Das geschieht vielfach schon jetzt unter der Bewilligung von Ratenzahlung. Knapp
10 Prozent gehen in Gesamtfreiheitsstrafen auf. Der Rest wird durch gemeinnützige Arbeit oder durch Niederschlagung erledigt. Es darf nicht der Eindruck
entstehen, dass der Rechtsstaat kapituliert, dass er seine Handlungs- und Durchsetzungskraft abschwächt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen; Teile haben Sie erwähnt. Allerdings betrifft die Halbierung aus
unserer Sicht einen Prüfauftrag. Es wird die weitere Beratung ergeben, inwieweit man dem nahetreten kann.
Unbeantwortet im Vorschlag ist übrigens auch die Frage, wie mit einer Ungleichbehandlung zu verfahren ist, die entsteht, wenn derjenige, der die
Strafe bezahlt, die vollen Tagessätze bezahlt hat, während derjenige, der sie nicht bezahlt, nur noch die Hälfte der Strafe absitzt. Das muss man klären.
Zu guter Letzt: die Änderung der Strafzumessungsvorschrift des § 46 Absatz 2 StGB und die genannten strafschärfenden Merkmale. Dazu möchte ich
anmerken, dass es selbstverständlich eine deutliche Antwort der Justiz auf die steigenden Fallzahlen von weiblichen Opfern und Angehörigen sexueller
Minderheiten braucht. Allerdings geht das schon jetzt mit der vorhandenen Gesetzeslage. § 46 StGB lässt es zu, dass sonstige menschenverachtende Beweggründe
angemessen gesühnt werden. Das steht auch in der Entwurfsbegründung drin. Der Entwurf macht letztendlich den Tatgerichten unnötige Vorgaben. Er verkompliziert
die Beweisaufnahmen.
Schlussfrage: Worin liegt der juristische Mehrwert für die Opfer? Oder ist das wieder nur ein Versuch, sich medienwirksam in Szene zu setzen? Das
hätten die Opfer nicht verdient.
Kolleginnen und Kollegen, ich schließe mit der Ankündigung, dass wir von der Union an den weiteren Beratungen offen und konstruktiv mitwirken
werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sanktionsrecht im Strafgesetzbuch muss
überarbeitet werden. Wir haben in den letzten Monaten leider eine starke Überlastung psychiatrischer Kliniken feststellen müssen, was im Extremfall in der Tat
dazu geführt hat, dass gefährliche Straftäter freigekommen sind. Das kann nicht so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen müssen wir, orientiert an
den Vorschlägen der Bund-Länder-Gruppe – vielen Dank, dass dieser Vorschlag übernommen wurde –, die Vorschriften des Maßregelvollzuges verschärfen. Weil wir
auch bei der Ersatzfreiheitsstrafe erhebliche Missstände haben, müssen wir uns auch dieses Thema vornehmen. Das machen wir. Das macht die Ampel mit diesem
Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
In Deutschland werden jährlich über eine halbe Million Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt, und das in 90 Prozent aller Fälle im Wege des
Strafbefehlsverfahrens. Kann eine Geldstrafe nicht vollstreckt werden, dann greift die Ersatzfreiheitsstrafe, das heißt, an die Stelle eines Tagessatzes tritt
dann ein Tag Haft. Das System hat der Gesetzgeber eingeführt, um ein Druckmittel zu haben. Schauen Sie sich etwa an, dass wir Reichsbürger und andere Menschen
haben, die unseren Staat ablehnen, die die Geldstrafe nicht bezahlen, zu der sie verurteilt wurden. Da brauchen wir ein Sanktionsmittel; denn es wäre das
falsche Signal, wenn man sich einfach vor der Sanktion, vor der Geldstrafe drücken könnte.
Aber wir müssen uns ganz genau anschauen, welcher Personenkreis denn ganz überwiegend von der Ersatzfreiheitsstrafe betroffen ist. Dann wird der
Handlungsbedarf für uns hier offensichtlich; denn 95 Prozent aller wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe Inhaftierten haben ein monatliches Nettoeinkommen von
weniger als 1 000 Euro. In der Regel haben sie persönliche Probleme, sind krank, können ihr Leben aus eigener Kraft nicht mehr ordnen, lesen ihre Post nicht und
sind schon gar nicht in der Lage, mit einem Strafbefehl umzugehen, Widerspruch einzulegen oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Die hohe Anzahl an
Strafbefehlen, die leider in Ersatzfreiheitsstrafen münden, kommt eben genau daher. Deswegen müssen wir hier tätig werden. Wir müssen verhindern, dass quasi
automatisch aufgrund eines Strafbefehls die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Minister hat dankenswerterweise schon die Zahl genannt. Es ist eine erhebliche Belastung für die Länderhaushalte: 200 Millionen Euro pro Jahr. Die
hätte ich gerne in Personal investiert gesehen. Deswegen zeigen diese Zahlen, dass wir hier dringend tätig werden müssen.
Der jetzt vom BMJ gemachte Vorschlag sieht eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil dadurch
immerhin die Haftstrafe halbiert wird; aber wir meinen, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt, dass wir hier noch weitere Maßnahmen treffen sollten. Denn
auch wenn wir die Haftstrafe halbieren, wird die Person ja immer noch aus dem Leben gerissen, verliert ihren Arbeitsplatz, möglicherweise die Wohnung oder den
Therapieplatz. Deswegen müssen wir hier noch weitere Schritte gehen.
Dazu gehört für uns, dass wir die Gerichtshilfe, die Sozialarbeiter noch enger einbinden. Hier wollen wir darüber beraten, ob von der Kannvorschrift,
die hier zu Recht vorgeschlagen ist, nicht doch besser einen Schritt weiter in Richtung einer Sollvorschrift gegangen werden sollte, weil wir hier dann, glaube
ich, eher Erfolge haben werden. Wir wollen auch darüber beraten, ob es vor der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht doch eine Anhörung durch einen
Richter geben sollte, ob das nicht sinnvoll und vor allem auch kostensparend wäre; denn immerhin geht es hier um Haft und damit um einen massiven
Grundrechtseingriff.
Wir sollten uns auch die Geldstrafenberechnung bei diesen Fällen, wie wir sie heute haben, anschauen; denn nicht immer findet im Strafbefehlsverfahren
ausreichend Beachtung, über welches Einkommen ein Angeklagter verfügt, ob er etwa am Rande des Existenzminimums lebt und deshalb auch einen Tagessatz von den
oft angeordneten pauschalen 15 Euro gar nicht aufbringen kann und damit automatisch in die Ersatzhaft kommt. Das wollen wir uns alles anschauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns auch anschauen müssen, welche Delikte denn vor allem zu Ersatzfreiheitsstrafen führen. Da ist es zum
Beispiel so: Jede vierte Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt wegen des Schwarzfahrens. Deswegen müssen wir auch darüber beraten, ob es nicht Zeit
ist, die Vorschrift des § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – grundlegend zu überarbeiten, zu entschärfen, zum Beispiel, indem wir den Vorschlag des
Richterbundes aufnehmen, dass eine strafbare Handlung nur noch dann vorliegen sollte, wenn Zugangshemmnisse überwunden werden. Auch darüber werden wir beraten,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Denn eins ist klar: Dass Bürgerinnen und Bürger quasi automatisch wegen Bagatelldelikten in Haft kommen, ist für unseren Staat nicht nur sehr teuer –
die Millionensummen wurden genannt –, sondern auch unwürdig. Darüber sollten wir beraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Monaten in der Tat leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass gefährliche Straftäter keinen
Maßregelvollzugsplatz bekommen haben und deshalb freikamen. Auch das kann nicht so bleiben. Das wollen wir einschränken. Wir wollen nicht, dass Strafgefangene
eine Sucht vortäuschen können, um den milderen Maßregelvollzug und die damit einhergehenden Vorteile zu bekommen.
Es ist gut, dass wir in die Debatte starten. Wir wollen hier einiges mit dem sehr guten Vorschlag aus dem BMJ verändern. Es ist überfällig, dass
zukünftig tatsächliche Anhaltspunkte für einen Erfolg der Therapie im Maßregelvollzug vorliegen müssen. Heute reicht es aus, dass die Straftat im Rausch
begangen wurde oder auf einen Hang zum Rausch zurückgeht. Das ist zu weit gefasst. Deswegen wollen wir die Tatbestandsmerkmale verschärfen, enger fassen, sodass
tatsächlich nur suchtkranke Menschen statt eine Haftstrafe eine Therapie antreten können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir beenden einen weiteren Anreiz dafür, dass Täter mit hohen Haftstrafen Therapieplätze beantragen, indem wir zukünftig auf den Zweidrittelzeitpunkt
abstellen. Das heißt, nicht nach der Hälfte der Haftstrafe kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern – auch im Maßregelvollzug – erst nach zwei
Dritteln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein guter Gesetzentwurf, eine gute Basis für die weiteren Beratungen. Wir freuen uns darauf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Sanktionenrechts hat angesichts fehlender
neuer Ideen viel zu lange auf sich warten lassen. Endlich – man kann es nur so sagen: endlich! – geht die Regierung das Problem der Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt an. Als Zweites wird bei der Strafzumessung wieder einmal das Gesinnungsstrafrecht ausgeweitet. Drittens arbeitet sich der Gesetzentwurf
wieder einmal an einem Lieblingsthema der Linken aller Couleur ab, und zwar an der Ersatzfreiheitsstrafe. Und als vierten Punkt haben wir das Thema „Auflagen
und Weisungen“.
Zum ersten Punkt. Seit Jahren sind die Probleme im Maßregelvollzug ebenso bekannt wie akut. Die Anzahl der Personen, die im Maßregelvollzug
untergebracht sind, steigt seit Jahren. Egal ob in Berlin oder in Baden-Württemberg: Überall fehlen Plätze mit der Folge gnadenlos überbelegter Einrichtungen.
Zur Entlastung sieht der Gesetzentwurf der Regierung vor, die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt deutlich zu
verschärfen. Gut, aber warum erst jetzt, wo der Reformbedarf doch unbestritten ist? Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen seit November 2021 vor.
Die Union brachte vor zehn Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf ein, und jetzt sieht der Gesetzentwurf der Regierung nahezu wortgleich Änderungen in § 64
und § 67 StGB vor, die erst im Dezember von der Regierungsmehrheit abgelehnt wurden. Das ist eine Verhöhnung all derer, die im Maßregelvollzug leiden, egal ob
Mitarbeiter oder Untergebrachte.
Wenn zukünftig weniger Menschen mit Suchtproblematik in die Unterbringung gehen, bedeutet dies umgekehrt, dass sie vermehrt im regulären Strafvollzug
einsitzen. Von diesen Personen geht eine große Gefahr für Mitgefangene und für Bedienstete aus, weil sie deutlich enthemmter und gewaltbereiter sind. So wichtig
die Entlastung des Maßregelvollzugs ist: Hierdurch verschärfen sich die Probleme im regulären Vollzug. Auch wenn die Länder da gefordert sind: Gehört haben wir
dazu vom Minister nichts.
Handlungsbedarf sieht die Regierung auch bei der Strafzumessung. § 46 Absatz 2 StGB soll um „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle
Orientierung gerichtete“ Tatmotive erweitert werden – also überflüssige Gesinnungsjustiz; denn derartige Motive könnten schon immer strafschärfend
berücksichtigt werden. Und: Im Ergebnis gibt es weniger Opferschutz, weil der Fokus in eine falsche Richtung gelenkt wird, egal wie verwerflich ein Motiv ist.
Ein Täter ist gefährlich, weil er dem Opfer körperlich überlegen ist oder ein Messer oder eine andere Waffe einsetzt. Die echte Gefahr geht nicht von den
Motiven aus, sondern von der Gewaltbereitschaft und ‑fähigkeit des Täters.
Gefährlich ist, wer ein Messer mitführt und keine Hemmungen hat, es einzusetzen. Ob dann zugestochen wird, weil jemand Frauen hasst, oder der Täter
sich abreagiert, weil es mittags keinen Schokopudding gab, ist zweitrangig. Oftmals wird man gar feststellen, dass der Messermann ohne Pudding sogar viel
gefährlicher ist als der frauenhassende Messermann.
Über die geplanten Änderungen bei den Auflagen und Weisungen kann man reden. Eine ambulante Therapie kann sogar Vorteile bringen, wird aber ohne
eigene Therapiemotivation des Verurteilten oft erfolglos bleiben. Der Entwurf blendet völlig aus, dass das Hauptproblem bei Auflagen und Weisungen in der
notwendigen Überwachung besteht. Jede Ausweitung bedeutet, es braucht mehr Richter und Staatsanwälte. Bewährungsauflagen bleiben immer ein stumpfes Schwert,
wenn auf Nichterfüllung oder Verletzung kein Bewährungswiderruf erfolgt.
Lars Lindemann [FDP]: Intellektueller Wackelpudding!
Dann wieder einmal die Ersatzfreiheitsstrafe. Nachdem wir hier bereits über ihre systemwidrige Abschaffung diskutieren mussten, geht es nun um eine
Änderung des Umrechnungsmaßstabes von Geldstrafe in Ersatzfreiheitstrafe. Inwiefern dies zur Vermeidung der Ersatzfreiheitstrafe oder zur Verbesserung der
Resozialisierung beitragen soll, ist unklar. Die betroffenen Straftäter werden einfach nur kürzer in Haft sein. Zur Vermeidung der Ersatzfreiheitstrafe bietet
unsere Rechtsordnung aber jedem Straftäter genügend Möglichkeiten. Die vorgeschlagene Änderung ist – da bin ich eins mit dem Bund Deutscher Kriminalbeamter –
völlig überflüssig und wird die Bereitschaft zur Bezahlung der Geldstrafe sicherlich nicht erhöhen. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile nunmehr das Wort dem Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt, Sven Lehmann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, gerade nach dieser Rede ist es wichtig, noch einmal sachlich Ihre Aufmerksamkeit auf
einen wichtigen Punkt im Gesetzentwurf zu lenken, nämlich auf die Klarstellung des Strafrechts bei Hasskriminalität gegen Frauen und gegen Lesben, Schwule,
bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche, kurz: queere Menschen. Denn Deutschland hat leider ein Problem mit Hasskriminalität in diesem Bereich.
Bei Gleichberechtigung und Akzeptanz und Sichtbarkeit sind queere Menschen zwar weit gekommen; aber jeden Tag werden in Deutschland statistisch drei
bis vier Menschen angegriffen, weil sie lieben, wie sie lieben, oder weil sie sind, wie sie sind. Jeden Tag gibt es Beleidigungen, Bedrohungen, Beschimpfungen
oder sogar Gewalttaten. Das sind nur die Taten, die auch angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist leider deutlich höher; denn viele
queere Menschen gehen nicht zur Polizei, weil sie es gewohnt sind, beschimpft zu werden, oder weil sie glauben, das sei nicht schlimm genug für eine Anzeige,
oder auch, weil sie viele schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben.
Aus Angst, dass ihnen etwas passieren könnte, vermeiden es zudem viele, im Alltag offen aufzutreten. Bis heute kenne auch ich persönlich das Gefühl
der Angst, wenn ich meinen Mann in der Öffentlichkeit küsse, wenn wir Hand in Hand durch die Straßen gehen. Denn diese harmlosen Gesten können dazu führen, im
nächsten Moment beleidigt, bedroht, bespuckt oder sogar zusammengeschlagen zu werden.
An dieser Stelle möchte ich mit einem gängigen Vorurteil aufräumen, das leider oft bemüht wird. Die Mehrheit der Täterinnen und Täter ist keiner
extremistischen Ideologie zuzuordnen. Sie sind schlicht homo- oder transfeindlich. Am zweithäufigsten werden diese Taten als politisch motivierte Kriminalität
von rechts eingestuft. Dann folgen Taten aus dem Bereich der religiösen oder der ausländischen Ideologie. Was mir wichtig ist – egal von wem diese Taten
ausgehen –: Diejenigen, die queere Menschen bekämpfen, die sie mobben, beschimpfen oder angreifen, müssen mit der vollen Härte des Strafrechtes rechnen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch so wichtig; denn wir machen damit deutlich, dass Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen menschenverachtende
Straftaten sind. Damit werden diese Motive in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und besser geahndet, weil die Staatsanwaltschaft bei ihren
Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. Wir signalisieren damit auch als Gesetzgeber den Opfern, dass wir die Gewalt
gegen sie ernst nehmen und dass wir sie dabei nicht alleine lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Müller aus der CDU/CSU-Fraktion?
Herr Staatssekretär, ich hätte eine Frage an Sie. Sie stellen das so dar, als ob dem bisher nicht Rechnung getragen werden könnte, als ob diese
Tätergruppe bisher nicht hätte gesühnt werden können. Dem ist nicht so. Ich habe in meiner Rede ja deutlich darauf hingewiesen, dass es menschenverachtende
Beweggründe als Strafzumessungsgrund nach § 46 StGB gibt, worunter diese Tatbestände gefasst werden. Sie wollen diese Gruppe noch einmal besonders hervorheben;
aber dazu bedarf es keiner gesetzlichen Änderung. Oder sehen Sie das anders?
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Ja, das sehe ich anders. Deswegen machen wir diesen Gesetzentwurf. Deswegen hat der Bundesjustizminister
richtigerweise genau das ergänzt. In § 46 StGB sind menschenverachtende Straftaten zwar aufgeführt und die Staatsanwaltschaften berücksichtigen das auch oft,
aber es macht einen großen Unterschied, ob da explizit „geschlechtsspezifische oder gegen sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive“ steht. Ausdrücklich zu
erwähnen, dass das menschenverachtende Straftaten sind, wird nach meiner Einschätzung bei den Staatsanwaltschaften noch einiges ändern. Dann wird aus einem „Sie
können das verfolgen“ ein „Sie werden das von Anfang an verfolgen“, wenn diese Straftaten gemeldet werden. Deswegen macht das einen großen Unterschied.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN
Ich komme zum Schluss. – Vielen Dank, Herr Justizminister Buschmann, für diesen Gesetzentwurf. Ich hoffe, dass wir ihn zügig im Bundestag beraten und
beschließen können; denn – und das ist mir wichtig – Demokratie bedeutet eben auch, dass alle Menschen verschieden sein können, aber gleich an Recht und Würde,
und dass sie vor allem offen und sicher in dieser Gesellschaft leben können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Um einen Staat zu beurteilen, muß man sich
seine Gefängnisse von innen ansehen.“ Dieser Satz von Tolstoi ist auch heute noch zutreffend. Blicken wir in unsere Gefängnisse, sehen wir dort – wie in ganz
Deutschland – sehr viel Armut. Und wenn man sich fragt, warum arme Menschen im Gefängnis sitzen, muss man feststellen, dass sie da sitzen, weil sie arm sind.
Herr Fechner hat es erwähnt: 95 Prozent aller Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe erhalten, verdienen weniger als 1 000 Euro im Monat.
Warum sitzen so viele arme Menschen im Gefängnis? Ich wollte mir davon ein eigenes Bild machen und war letzten Monat in der JVA in Dresden. Dort
sitzen alleine über 80 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe ein, also einer Geldstrafe, die sie nicht bezahlen konnten; elf von ihnen saßen ein, weil sie
sich keinen Fahrschein leisten konnten.
Dass Sie, Herr Buschmann, jetzt die Ersatzfreiheitsstrafe anpacken wollen, ist gut; aber mit Ihrer Reform werden Sie keines der existierenden Probleme
lösen.
👏
Beifall bei der LINKEN
– Genau!
In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie doch selber, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe keine resozialisierende Wirkung hat. Was soll dann eine Halbierung
der Hafttage bringen? Nichts. Haben Sie sich denn mal mit der Realität der betroffenen Menschen auseinandergesetzt? Aus meiner Sicht, nicht. Die spendenbasierte
Initiative Freiheitsfonds hat heute eine gehörlose Person aus Baden-Württemberg aus dem Gefängnis freigekauft, die ohne Ticket Bus gefahren ist. Die Beamten
konnten sich nicht mit ihr verständigen, da das Gefängnissystem nicht auf Gehörlose vorbereitet ist. Das Gefängnis hat sich danach bei der Initiative bedankt.
Der Freiheitsfonds bekommt regelmäßig Briefe von Gefängnisdirektoren, die dafür dankbar sind, dass sie Menschen aus dem Gefängnis freikaufen. Und auch ich freue
mich, dass sie heute diese Person und 74 weitere Menschen freigekauft haben.
Aus meiner Sicht ist es aber ein unerträglicher Zustand, dass es dieser Initiative überhaupt bedarf.
👏
Beifall bei der LINKEN
Aber lassen Sie uns auf die Kosten für die Steuerzahler schauen; vielleicht ist das ja ein Punkt, der Sie überzeugt. Über die Hälfte aller Menschen,
die jährlich in den Knast gehen, sind dort wegen der Ersatzfreiheitsstrafe. Pro Hafttag fallen durchschnittlich 150 Euro an. Bei 56 000 Betroffenen jährlich
reden wir von Hunderten Millionen Euro. Hunderte Millionen Euro, mit denen man so viel Sinnvolleres machen könnte und die man tatsächlich in Angebote und
Hilfestellungen investieren könnte.
👏
Beifall bei der LINKEN
Statt der vorgelegten Reform fordern wir die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und auch die Abschaffung von § 265a StGB. Wir begrüßen es, dass
Herr Fechner da Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, und freuen uns auf einen konstruktiven Austausch. Machen Sie keine halben Sachen, Herr Buschmann, und
entkriminalisieren Sie die Bagatelldelikte!
👏
Beifall bei der LINKEN
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Linda Heitmann, Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Teil der Gesetzesreform, die wir hier heute diskutieren, ist die Reform des § 64 im
Strafgesetzbuch mit dem Ziel, den Maßregelvollzug dadurch zu entlasten, dass weniger Menschen mit Suchterkrankung künftig zu einem Aufenthalt im Maßregelvollzug
verurteilt werden. Wir begrüßen dieses Ziel; denn der Maßregelvollzug in Deutschland platzt aus allen Nähten. Die vorgeschlagene Reform ist das lang erarbeitete
Ergebnis einer konstruktiven länderübergreifenden Arbeitsgruppe.
Aber, ich glaube, wir sollten uns auch bewusst sein: Die Reform des § 64 verpflichtet uns bzw. die Länder, auch andere Reformen jetzt zügig anzugehen;
denn auch weiterhin werden Menschen mit Suchterkrankungen in diesem Land Straftaten begehen. Das ist auch der Grund, warum ich als Gesundheitspolitikerin und
Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik hier heute reden wollte. Künftig werden suchtkranke Straftäter/-innen seltener im Maßregelvollzug, aber häufiger
im regulären Vollzug in Deutschland landen. Und das verpflichtet uns bzw. alle Justizministerien der Länder, ganz besonders daran zu arbeiten, dass auch im
regulären Vollzug Menschen mit Suchterkrankungen, die therapiewillig sind, bessere Chancen auf eine Therapie ermöglicht werden.
Dazu braucht es ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen der Länder. Das fängt schon bei einfachen Dingen an. Wir brauchen endlich eine
einheitliche statistische Erfassung in diesem Land: Welche Suchterkrankungen bringen verurteilte Straftäter/-innen mit, wenn sie die Haft antreten? Wir brauchen
die Ermöglichung von Substitutionen mit allen verfügbaren Substituten, auch in Haft. Bisher ist es sehr unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern, welche
Substitute wo in Haft eingesetzt werden dürfen. Hier muss einfach der Grundsatz gelten: Für jeden Substitutionswilligen muss die Therapie ermöglicht werden, die
ihm oder ihr auch wirklich am besten hilft.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Dr. Kristian Klinck [SPD]
Wir brauchen auch Sprachmittlungsangebote in Haft, um Hilfe und Therapiebedarfe wirklich bestmöglich zu ermitteln. Und schließlich brauchen wir in
Haft Möglichkeiten für einen qualifizierten Entzug und Nachsorge, auch unter regulären Haftbedingungen, flächendeckend in diesem Land. Dazu brauchen wir
Personal. Wir müssen Stellen in den medizinischen Einrichtungen in den JVAs möglichst attraktiv ausgestalten, um sie auch besetzen zu können.
Das sind nur einige von vielen Begleitmaßnahmen, die es im regulären Vollzug in Deutschland braucht, um die Reform des § 64, die wir hier heute
angehen, sinnvoll zu begleiten. Ich appelliere hier wirklich an die Justizministerien der Bundesländer: Machen Sie die Versorgung von suchtkranken Menschen in
Haft zum prioritären Thema auf Ihrer nächsten Justizministerkonferenz! Gehen Sie hier Reformen gemeinsam, geschlossen und auch entschlossen an!
Denn nur deshalb, weil wir den § 64 reformieren, werden suchtkranke Menschen, die Straftaten begehen, in Deutschland nicht weniger werden. Sie
brauchen weiterhin unsere Hilfe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zwei Punkte herausgreifen.
Beginnen wir mit dem Thema der Ersatzfreiheitsstrafe. Sie stellen in Ihrem Gesetzentwurf fest, dass die Anzahl der verurteilten Personen, die statt
eine Geldstrafe zu bezahlen, eine Ersatzfreiheitsstrafe wählen, in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen ist. Zur Verringerung der Belastungen
für den Justizvollzug regen Sie daher an, eine Geldstrafe nicht wie bisher im Verhältnis 1 : 1 in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln, sondern im Verhältnis
2 : 1. Das heißt, für zwei Tagessätze gibt es einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Es ist der richtige Ansatz, die Ersatzfreiheitsstrafe nicht komplett zu
streichen; denn es ist auf jeden Fall notwendig, dass wir uns ein Druckmittel erhalten, sodass die Geldstrafe vielleicht doch noch gezahlt wird.
Allerdings bin ich skeptisch, ob eine Reduktion der Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe alleine die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen reduzieren wird oder
nicht genau das Gegenteil bewirkt. Ich denke, das sollte auf jeden Fall evaluiert werden.
Wichtig ist für mich, den Fokus verstärkt darauf zu legen, dass es erst gar nicht zur Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen kommen muss. Dazu kann der
verpflichtende Hinweis auf mögliche Zahlungserleichterungen, so wie Sie es im Gesetzentwurf vorsehen, dienen. Eine andere Möglichkeit ist, die
Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Aber auch da geht die Zahl der Fälle, in denen das genutzt wird, zurück. Hier könnten vielleicht
flexiblere Modelle auf Landesebene, die das tageweise Abarbeiten ermöglichen, Abhilfe schaffen. Sofern sich die Ersatzstrafe nicht vermeiden lässt, erscheint
das Verhältnis 2 : 1 akzeptabel.
Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Ergänzung der Vorschrift zur Strafzumessung. Sie möchten die Liste der Strafschärfungsgründe
bei der Strafzumessung für menschenverachtende Beweggründe und Ziele des Täters um geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete
Beweggründe erweitern. Sie begründen die Erweiterung damit, dass Taten, die durch das Geschlecht des Opfers oder dessen sexuelle Orientierung motiviert sind, in
Deutschland zunehmen.
Ich verstehe Ihr Anliegen, mit der Aufnahme weiterer Beweggründe auf eine steigende Zahl von Straftaten gegen Frauen und queere Personen aufmerksam
machen zu wollen. Jede einzelne Tat ist verabscheuungswürdig, und die Beweggründe müssen entsprechend in der Strafzumessung strafschärfend gewürdigt werden.
Dennoch stellt sich für mich die Frage, ob diese Begründung, ein Anstieg in der Kriminalitätsstatistik, eine Aufnahme in § 46 Absatz 2 StGB
rechtfertigt. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sich Häufigkeiten von Delikten in der Statistik ändern können. Eine Erweiterung der Liste ist nicht
erforderlich, weil mit dem Merkmal „menschenverachtend“ bereits alle denkbaren Beweggründe erfasst sind, die für die Strafzumessung gebraucht werden. Die
Gesetzesbegründung weist darauf auch explizit hin.
Der Hass auf andere Personengruppen, zum Beispiel Menschen mit Behinderung oder Obdachlose, wird nicht explizit in Ihrem Gesetzentwurf genannt, ist
aber selbstverständlich unter dem Merkmal „menschenverachtend“ einzuordnen. Aber auch die Straftaten gegen Obdachlose sind in den vergangenen Jahren signifikant
gestiegen.
Sie sehen, wohin das führt. Würde man die Liste immer wieder erweitern, ist zu befürchten, dass die Auflistung ihren beispielhaften Charakter
verliert. Und noch schlimmer: Eine fehlende Nennung könnte andere Bevölkerungsgruppen zurücksetzen. Ihr gutgemeinter Ansatz wäre damit ins Gegenteil verkehrt.
Die Erweiterung ist daher abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Alle 72 Stunden wird in Deutschland eine Frau vorsätzlich getötet, weil sie eine Frau ist. Jeden Tag entgeht eine Frau
einem entsprechenden Tötungsversuch. Frau Hierl, ich finde, das ist schon ausreichend schwer, damit wir mal über den § 46 StGB sprechen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Die Schlagzeilen, die es dann immer gibt, lauten in aller Regel „Familiendrama“, „schreckliche Beziehungstat“ oder „Vorfall in den eigenen vier
Wänden“.
Aber diese Schlagzeilen sind verharmlosend und verschleiern, welches Motiv hinter den Taten wirklich steckt, nämlich die Tötung einer Frau, weil sie
eine Frau ist.
Die fast ausschließlich männlichen Täter stellen durch die Taten ihren Wunsch, die Beziehung zu einer Frau fortzusetzen oder die Frau an einer neuen
Beziehung zu hindern, über das Lebensrecht des Opfers. Die Frauen müssen sterben, damit die Täter die Kontrolle über sie zurückgewinnen. Dieses Phänomen muss
ganz klar benannt werden: Es handelt sich um Femizide.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Es sind keine Dramen, es sind keine Beziehungstaten, sondern Tötungen aus besonders verachtenswerten Gründen.
Im Jahr 2021 wurden laut der BKA-Statistik mehr als 300 Frauen Opfer von partnerschaftlichen Tötungsdelikten. 113 Frauen wurden im Jahr 2021 von ihren
aktuellen oder ehemaligen Partnern vorsätzlich getötet. Zum Vergleich: Die Anzahl der männlichen Todesopfer von partnerschaftlicher Gewalt lag bei 14.
Tötungsdelikte in Partnerschaften betreffen also zu knapp 90 Prozent Frauen.
Für mich als Frau und bayerische Abgeordnete sind die folgenden Zahlen besonders erschreckend und traurig: Allein in Bayern wurden im Jahr 2021 laut
Polizeilicher Kriminalstatistik 49 Frauen Opfer eines versuchten oder vollendeten Femizids, 23 Frauen überlebten nicht. Fast ein Viertel aller Femizide im Jahr
2021 fand damit in Bayern statt.
Doch damit noch nicht genug: Während die Kriminalität, was uns erst mal sehr freut, in Deutschland insgesamt seit Jahren rückläufig ist, nimmt die
Zahl der partnerschaftlichen Gewaltdelikte und insbesondere der Femizide stetig zu. Es ist höchste Zeit, dass wir als Gesellschaft die Taten als das begreifen,
was sie sind, und endlich handeln. Wir müssen sicherstellen, dass Femizide nicht nur als potenzieller Mord, sondern auch als Hassverbrechen betrachtet werden.
Schon jahrelang kämpfen wir als Frauen in der SPD Seite an Seite mit vielen Verbänden genau dafür.
Dieser Kampf ist nicht nur unsere Pflicht; denn die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018,
geschlechtsbezogene Diskriminierung und Gewalt zu bekämpfen. Die Konvention verpflichtet nicht nur zur rechtlichen Gleichstellung, sondern auch zu deren
tatsächlicher Verwirklichung. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden wir mit dem hier vorgelegten Gesetz nun endlich einen ersten wichtigen Schritt
machen. Wir schaffen eine klare rechtliche Grundlage, wir ergänzen § 46 StGB und werden den Hass an Frauen als strafschärfendes Motiv endlich im Gesetz
festschreiben.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Ich möchte auch nicht verhehlen, dass wir uns durch diese Ergänzung auch eine Änderung bzw. Sensibilisierung der Rechtsprechungspraxis erhoffen. Denn
bis heute werden Femizide häufig nicht als Mord, sondern als Totschlag abgeurteilt, weil die Trennung durch die Frau als emotionale Notlage des Täters begriffen
wird und zur Annahme mildernder Umstände führt. Aus unserer Sicht ist das eine unzulässige Täter-Opfer-Umkehr.
📢
Zuruf von der LINKEN: Genau!
Da sich die Rechtsprechung auch an § 46 StGB orientiert, wenn es um niedrige Beweggründe geht, hat das mit dieser Rechtsänderung dann hoffentlich ein
Ende.
Axel Müller [CDU/CSU]: Das ist doch ein Mordmerkmal!
Aber auch eine weitere Gruppe ist zunehmend Opfer von Hasskriminalität und Gewalt- und Tötungsdelikten: queere Menschen; wir haben es gerade vom
Kollegen Lehmann gehört. Im Jahr 2020 wurden 578 Fälle von Hasskriminalität wegen der sexuellen Identität polizeilich erfasst; 114 davon waren Gewaltdelikte. Im
Jahr 2021 waren es 870 Fälle. Erst vor wenigen Monaten haben wir hier im Plenum über den gewaltsamen Tod von Transmann Malte gesprochen, und es ist traurige
Realität, dass die Zahlen seit Jahren immer weiter steigen.
Ich habe jetzt viele Zahlen genannt. Aber eins ist damit hoffentlich klar geworden: Die aktuellen Zustände in der Gesellschaft sind nicht zu
tolerieren und müssen vom Gesetzgeber beantwortet werden. Der Aufschlag zu § 46 StGB ist ein sehr guter Aufschlag, der Gesetzentwurf ebenfalls. Wir freuen uns
auf die parlamentarischen Beratungen.
Herr Präsident! Geehrte Parlamentarier, Gäste und auswärtiges Publikum! Keine 48 Stunden nach dem Doppel-Wumms in der Ostsee konnte ich den damals
zugeschalteten Kanzler Scholz im EU-Ausschuss befragen, welche Maßnahmen man nun nach den Pipelinesprengungen zu ergreifen gedenke. Meine Idee wäre, dass man
doch unabhängig von der Täterfrage die ganze Deutsche Marine in die Ostsee befehligen müsste, als deutliches Zeichen an Freund und Feind, dass man bitte ernst
zu nehmen ist. Im Hinterkopf sollte man dabei auch Präsident und General de Gaulle haben, der 1959 zunächst die französische Flotte im Mittelmeer dem
amerikanischen Oberkommando entzog.
Ich fragte in den sozialen Medien dann im Oktober 2022: „Was, wenn es nicht die Russen waren?“, und im Februar 2023: „Was, wenn es die Amerikaner
waren?“ Von Letzteren gibt es immerhin eine Art Vorabgeständnis vom 7. Februar 2022, also gut zwei Wochen vor dem russischen Großangriff: „There will no longer
be a Nord Stream 2.“ Etwas bedröppelt daneben stand der deutsche Kanzler Scholz.
Im EU-Ausschuss war es ein einziges verbales Abwiegeln und Achselzucken. Mein unausgesprochener Verdacht gegen deutsche NATO- oder EU-Freunde sei ja
abwegig. Als der griechische EU-Kommissar Schinas dann am 30. November 2022 im EU-Ausschuss zugeschaltet war, wollte auch er nur darauf verweisen, dass die EU –
betroffen sind ja neben Deutschland auch die Niederlande und Frankreich als Mitbetreiber der Pipelines – ihre Untersuchungen auch nur mit der Hilfe von NATO,
Inter- und Europol oder rein nationalen Diensten ihrer Mitglieder anstellen kann. Der Hauptgeschädigte ist jedoch Deutschland, das inzwischen ein Mehrfaches des
alten Preises an irgendwelche alten oder neuen Zwischenhändler und Lieferanten zahlt und das für Abermilliarden eigentlich unnötige neue Fehlinvestitionen
tätigen muss.
Die Täterfrage muss geklärt werden, auch die Konsequenzen.
bei der AfD sowie des Abg. Robert Farle [Fraktionslos]
Gegebenenfalls lässt General und Präsident de Gaulle schön grüßen.
Es ist auch klar, dass eine nicht dysfunktionale deutsche Regierung, die sich immer wieder eher als Sachwalter fremder Interessen erweist, einem
Untersuchungsausschuss erklären muss, was sie eigentlich gegen einen Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act hat. Mit diesem wurde im Sommer
2017, schon unter Trump, sozusagen der europäischen Energieversorgung der Wirtschaftskrieg erklärt. Durchaus völkerrechtswidrig wurde alles und jeder mit
Sanktionen belegt, um den Bau und Betrieb der neuen Pipeline zu verhindern. Jetzt sind sogar beide Ostseepipelines plattgemacht. Cui bono?
Das insbesondere deutsche und sozusagen vertikale Twin-Towers-Nine-Eleven-Ereignis, ohne direkte Tote immerhin, harrt einer politischen, juristischen
und ökonomischen Antwort. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wurde in diesem Februar immerhin erstmals direkt damit befasst. Einzig Deutschland verharrt
in einer Art Duldungsstarre. Hier liegt letzten Endes vielleicht doch sogar eine gewisse und nur durch einen Untersuchungsausschuss auszuräumende
Komplizenschaft im Raume. Und in der Luft liegt mithin eine Kanzler- und Regierungsdämmerung.
Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Von wem? Nur von Ihnen!
aber nur, damit man nicht wirklich souverän handeln und sich mal ganz klar zu etwas bekennen muss. Der tote Fisch deutscher Interessenpolitik –
vielleicht ist es, besser gesagt, sogar ein toter Frosch – war aber eigentlich schon vor und nach der Wiedervereinigung reichlich amputiert, seziert und
ausgeweidet worden. Die paar Zuckungen an dem einen oder anderen verstümmelten Glied haben wohl nur etwas mit den gelegentlich international angelegten
Stromkabeln zu tun, nicht aber mit vitalen Signalen, die zeigen, dass man nicht mehr gewillt ist, sich von irgendwem für irgendwas hernehmen zu lassen, immer
und immer wieder,
bei der AfD sowie des Abg. Robert Farle [Fraktionslos]
eben nichts mehr mitzumachen, was nicht den rationalen und aufgeklärten Eigeninteressen entspricht.
Um nicht nur auf ausländische Whistleblower angewiesen zu sein, muss ein nicht dysfunktionales Parlament den Regierungshund zum Jagen tragen oder eben
in die Wüste schicken. Unser Antrag kann diesen ganzen Spuk nicht nur aufdecken, sondern auch beenden.
Ich schließe mit einer Grundsatzbemerkung. Nord Stream war und ist fast das einzige vorzeigbare Stück realer deutscher Interessenpolitik, auf den Weg
gebracht von einem inzwischen geächteten SPD-Kanzler, –
Moin, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Einige möchte ich gleich erst mal enttäuschen: Ich werde hier
nicht spekulieren. Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir uns seriös mit so einem ernsten Thema befassen.
Dazu gehört auch, dass die Prinzipien unseres Rechtsstaats verstanden und anerkannt werden. Denn es ist schon ziemlich bemerkenswert: Die Partei, die
sich als sogenannte Rechtsstaatspartei inszeniert, hat offenbar keine Ahnung von unserer staatlichen Ordnung. In Deutschland ermittelt bei Straftaten nämlich
nicht der Deutsche Bundestag; in Deutschland ermittelt bei Straftaten die Staatsanwaltschaft, im Fall der Sabotage von Nord Stream der Generalbundesanwalt.
Das organisierte Ausmaß dieser Aktion wirft viele Fragen auf – das ist klar –; diese gilt es unbedingt zu klären. Darum befasst sich das
Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages, ein nichtöffentliches Gremium, am kommenden Freitag mit den neuesten Nord-Stream-Ermittlungen.
Aktuell ermittelt dazu die Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsbehörden. Sie merken: Es gibt umfangreiche
Ermittlungen von Experten und Expertinnen mit echtem Know-how; denn solche Untersuchungen brauchen Zeit, Genauigkeit und Expertise.
Ein Untersuchungsausschuss ist dafür nicht geeignet. Im Zweifel würde er sogar laufende Ermittlungen behindern. Das Schlimme ist: Sie von der AfD
wissen das ganz genau. Die Bundesregierung hat Ihnen ja auf eine Anfrage geantwortet – ich zitiere –:
Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln …
Ich übersetze Ihnen das mal: Der AfD geht es nicht um das Staatswohl; es geht Ihnen um die Profilierung auf Kosten des Staates, meine Damen und
Herren.
bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
📢
Stephan Brandner [AfD]: Ach, Herr Bergt! Ich glaube, Sie haben Angst vor der Wahrheit!
Es geht Ihnen nicht um Aufklärung, auch nicht um eine funktionierende Energieversorgung. Denn eine Partei, die von Unsicherheit lebt, wird immer
versuchen, Unsicherheit zu schüren. Sie werden auch nicht davor zurückschrecken, verbale Rauchbomben zu werfen. Sie von der AfD sind dafür das beste Beispiel.
Mit Ihrem Antrag haben Sie das einmal mehr bewiesen.
Dieser ganze Antrag basiert auf der kruden Story von Seymour Hersh,
dass die USA zusammen mit Norwegen die Pipeline gesprengt hätten. Sie genügte trotz des berühmten Namens des Pulitzer-Preisträgers nicht mal den
Qualitätsmindestansprüchen aller Zeitungen, denen sie angeboten wurde.
Stephan Brandner [AfD]: Erzählen Sie doch mal die Segelbootgeschichte, die danach in Umlauf gebracht wurde! Ein Segelboot und Tonnen Dynamit, zwei Taucher! Erzählen Sie mal davon!
Selbst Bob Woodward, der einen Pulitzer-Preis für die Enthüllung der Watergate-Affäre bekommen hat, hat Hersh abgeraten, die Story zu veröffentlichen;
denn sie ist reine Spekulation. Das Ding wurde auf einem privaten Blog veröffentlicht.
Sie schreiben weiter in Ihrem Antrag, die USA würden mit Deutschland versuchen, Nord Stream 2 zu verhindern. Wenn man schon eine englischsprachige
Quelle verwendet, dann sollte man sie vielleicht auch verstehen. Denn entgegen Ihrem billigen Framing steht dadrin, dass die USA gemeinsam mit Deutschland – ich
zitiere – bereit sind für harte Sanktionen im Falle eines Einmarsches Russlands – Zitat Ende – und Deutschland natürlich das Projekt nicht in Betrieb nimmt,
wenn eines der beteiligten Länder einfach in ein anderes Land, dazu noch ein befreundetes, einmarschiert. Und so ist es ja auch gekommen.
bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Ihnen ist es völlig wurscht, ob irgendwas wahr ist, solange es in Ihre Verschwörungserzählung passt, uns aber nicht! Darum lassen wir den
Generalbundesanwalt ermitteln.
Stephan Brandner [AfD]: Erzählen Sie mal die Segelbootgeschichte!
📢
Weitere Zurufe von der AfD
Wie schon zuvor gesagt, ist eine Auskunft bei laufenden Ermittlungen gefährlich. Nebenbei gesagt, werden Teile Ihrer ganzen komischen Partei vom
Verfassungsschutz beobachtet.
Zuruf von der AfD: Das musste jetzt auch noch kommen!
📢
Stephan Brandner [AfD]: Von den Spezialdemokraten kommt das!
„Vertrauenswürdig“ ist definitiv anders. Sie beweisen es, indem Sie schamlos jede Gelegenheit nutzen, um von Putins Krieg in der Ukraine abzulenken.
Aber das ist kein Wunder. Wer offensichtlich so tief im Sumpf der russischen Korruption steckt wie Teile Ihrer Partei,
Stephan Brandner [AfD]: Was ist denn mit Frau Schwesig? Sagen Sie mal was dazu! Und zu der Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern!
Aber schauen wir doch mal auf die Fakten, vor allem energiepolitisch. Sie reden von der Zerstörung lebenswichtiger kritischer Infrastruktur unseres
Landes.
Karsten Hilse [AfD]: „Lebenswichtig“ und nicht „lebensbedrohlich“!
dann müsste es ja jetzt richtig schlimm aussehen. Die Lichter müssten ausgehen, wir müssten einen Blackout haben, Menschen müssten frieren, es müsste
Proteste auf den Straßen geben.
Und was ist? Nichts! Schon vor dem Anschlag haben wir Verträge mit alternativen Lieferanten geschlossen und innerhalb kürzester Zeit unsere leeren
Gasspeicher bis zum Anschlag gefüllt. Die Preise haben wir gedeckelt, und im Rekordtempo haben wir LNG-Ports gebaut.
bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Das hätte uns vor einem Jahr niemand zugetraut, meine Damen und Herren.
Vielleicht kann sich der eine oder andere noch daran erinnern, wie viel Gas wir aus Russland bekommen haben, als der Anschlag passiert ist. Weiß es
noch jemand? Ich kann es Ihnen sagen: nichts. Wir waren schon auf 0 Prozent der Lieferungen runter, weil Ihr Freund Putin nicht geliefert hat.
Wenn Ihnen deutsche Interessen wirklich so sehr am Herzen liegen würden, dann würden Sie aufhören, die schützende Hand über einen Kriegsverbrecher zu
halten.
Am 1. März bezeichnete einer von Putins Propagandamännern, Wladimir Solowjow, deutsche Journalisten als Nazischweine. Er hat mehrfach den Abwurf von
Atombomben auf NATO-Staaten gefordert. Raten Sie mal, wer einen Tag später bei dem Propagandamann war? Sie wissen es ganz genau: Steffen Kotré, seines Zeichens
PfD-Abgeordneter im Bundestag.
Stephan Brandner [AfD]: Dafür gehen wir nicht zu Böhmermann!
Es kann nicht sein, dass eine Partei politische Realitäten verzerrt und den Eindruck erweckt, Russland würde keinen Angriffskrieg führen, sondern wäre
ein armes Opfer der bösen Amerikaner. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist lupenreine Kreml-Propaganda live hier im Bundestag. Da können Sie sich gleich mit
Frau Wagenknecht ins politische Bett legen, wenn Sie so weitermachen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Teile der Union haben es übrigens auch noch nicht verstanden. Ihr stellvertretender Bundesvorsitzender Michael Kretschmer hat vor einigen Tagen noch
mal nachgelegt und getwittert, wie wichtig doch die Nord-Stream-Pipeline bleibt.
Wir kümmern uns um die Zukunft Deutschlands. Um die Nord-Stream-Ermittlungen, meine Damen und Herren, kümmert sich die Stelle, die das am besten kann,
und das ist der Generalbundesanwalt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! In der Tat, es geht wieder einmal bei diesem Antrag der AfD um die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses.
Stephan Brandner [AfD]: Es gibt sehr viel aufzuklären in Deutschland! Corona! Nord Stream!
Wieder einmal mangelt es diesem Antrag wie auch den vielen Anträgen davor an grundsätzlichen juristischen Voraussetzungen. Hier ist auch in der
mündlichen Begründung nicht ein Wort zum Untersuchungsgegenstand gesagt worden.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Widerspruch bei Abgeordneten der AfD
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Untersuchungsausschuss bzw. das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist das schärfste
Schwert des Parlaments, insbesondere der Opposition. Das ist unstrittig. Genauso unstrittig ist aber auch, dass ein Schwert, das man dauernd aus der Scheide
zieht, mit dem man dauernd herumfuchtelt, das man dauernd einsetzt, irgendwann auch stumpf wird.
Das ist nichts, was man leichtfertig einfach so auf den Tisch des Hauses legt.
Sie haben gezeigt, dass Ihnen überhaupt nichts am Interesse liegt; denn Sie bekunden das nicht einmal, auch nicht juristisch. Es liegt hier nämlich
überhaupt kein öffentliches Interesse vor.
Sie machen es sich natürlich sehr einfach. Aber nicht alles, was öffentliche Aufmerksamkeit erregt, stellt auch ein öffentliches Interesse im
rechtlichen Sinne dar.
Das ist der grundlegende Mangel, an dem Ihr Antrag leidet.
Dass Sie überhaupt nicht ernsthaft an einer Diskussion über die Fakten Interesse haben, zeigt doch schon die Kurzfristigkeit, mit der Sie auch diesen
Antrag wieder einmal vorgelegt haben, übrigens alle anderen Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorher auch. Wenn das nicht so dünne Suppe
wäre – auch wie jedes Mal –, wenn das nicht so substanzlos wäre – auch wie jedes Mal –, dann hätte man gar nicht genug Zeit gehabt, sich ernsthaft damit zu
befassen. So, in dieser Substanzlosigkeit, hat man es natürlich relativ schnell erfasst.
Deshalb muss ich sagen: Indem Sie immer wieder Anträge auf den Tisch des Hauses legen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, verramschen Sie das
Recht, dieses Instrument zu nutzen, durch die Art und Weise, wie Sie damit umgehen.
Herr Kollege, erst einmal vielen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage. – Aber ich muss an dieser Stelle wirklich einmal fragen, ob das Ihr
Ernst ist, dass Sie sagen, es gebe kein öffentliches Interesse an der Aufklärung dieses ungeheuerlichen Vorfalls.
Lieber Herr Kollege, Ihnen sollte doch klar sein, dass in Millionen von Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen eine Situation
entsteht, in der die Energie- und Gaspreise kaum noch bezahlt werden können. Das steht doch nun eindeutig und nachweisbar in direktem Zusammenhang mit der
Sprengung von Nord Stream bzw. mit der Zerstörung unserer Infrastruktur. Die Vervielfachung der Gaspreise muss von dieser Bundesregierung doch in Zusammenhang
mit der Zerstörung dieser Infrastruktur gebracht werden. Ich kann Sie nur fragen: Meinen Sie das wirklich ernst, was Sie da gerade gesagt haben?
Noch etwas: Wenn der deutsche Bundeskanzler wortlos danebensteht, als der amerikanische Präsident in einer Pressekonferenz angekündigt: „Wir werden
Nord Stream beenden“, muss ich doch fragen: „Hallo, wie kann das sein?“ Drängt sich da nicht auch für Sie auf, dass der deutsche Bundeskanzler in diesem Moment
hätte reagieren müssen, hätte sagen müssen: „Entschuldigung, Herr Präsident, was haben Sie da gerade gesagt?
Herr Kollege, die Antwort darauf, ob ich die Aussage, die ich getätigt habe – die war übrigens ein bisschen anders, als Sie es dargestellt haben –,
ernst gemeint habe, heißt kurz und knapp: Ja.
Ich darf Sie vielleicht einmal daran erinnern – daran reden Sie ja die ganze Zeit vorbei –, dass es hier um die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses geht. Darum geht es in Ihrem Antrag; ich weiß gar nicht, warum ich Ihnen das erklären muss. Aber offensichtlich haben Sie etwas anderes
damit verbunden.
René Bochmann [AfD]: Würden Sie die Frage beantworten!
Bei einem Untersuchungsausschuss müssen Sie ein öffentliches Interesse – das ist ein juristischer Terminus – nachweisen. Noch einmal: Verwechseln Sie
das nicht mit öffentlicher Aufmerksamkeit! Damit auch Sie das verstehen, mal ein ganz simples Beispiel. Beim Wembley-Finale 1966 gab es ein öffentliches
Interesse daran, ob das ein Tor war oder nicht.
Dr. Bernd Baumann [AfD]: Dümmer geht es nicht mehr!
Es kam aber keiner auf die Idee, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, weil es eben kein öffentliches Interesse juristischer Art an der
Aufklärung gab.
Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das ist jetzt wirklich Blödsinn!
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Weiterer Zuruf von der AfD: Das sind Vergleiche!
Das ist im vorliegenden Fall genauso. Sie haben das öffentliche Interesse ja in keiner Weise dargelegt. Solche Ausführungen müsste Ihr Antrag aber
enthalten. Das zeigt wieder einmal: Sie haben kein Untersuchungsinteresse, es geht Ihnen nicht um Aufklärung, es geht Ihnen um etwas ganz anderes.
Wenn wir auf den Sachverhalt hier jetzt zurückkommen, dann muss man doch einmal konstatieren: Der Sachverhalt gibt überhaupt keinen Anlass dazu, einen
Untersuchungsausschuss einzurichten. Warum?
Zunächst einmal: Was wissen wir? Wir wissen, dass es Sabotage gegeben hat. Wir wissen aber auch, dass der Generalbundesanwalt ermittelt. Wir wissen
auch, dass er ordentlich ermittelt. Ich habe jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, wir alle haben keine Anhaltspunkte dafür, zu unterstellen, dass er nicht
vernünftig ermittelt. Es gibt somit überhaupt keinen Grund, hier einen Ersatzermittler einzuführen, schon gar nicht den Deutschen Bundestag.
Mir ist auch viel mehr daran gelegen, dass wir zu vernünftigen Ermittlungsergebnissen kommen,
als dass ich hier täglich Wasserstandsmeldungen über den Stand der Ermittlungen erfahre, wie Sie in Ihrem Antrag dann auch ausführen. Wir alle wissen
ja – Sie wissen es nicht; sonst hätten Sie es nicht in den Antrag geschrieben –, dass das kontraproduktiv ist, dass wir die Ermittlungen dann sogar behindern
würden. Die Justiz hat doch das Recht, die Akten zu sperren; denn sie hat ein Interesse daran, die Ermittlungen ungestört fortzuführen, indem sie die
Zwischenergebnisse eben nicht offenlegt. Auch das zeigt: Ihnen geht es nicht um Aufklärung, Ihnen geht es hier nicht um ein unterstelltes Aufklärungsinteresse,
deshalb geht es Ihnen im Kern auch gar nicht um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Worum geht es Ihnen denn? Das ist wie immer: Sie kochen hier Ihr gewohntes Süppchen, Sie greifen zu den bekannten Zutaten: eine Verschwörungstheorie
hier, eine Unterstellung dort, Spekulationen auf der anderen Seite – passen Sie auf: wenn Sie zu viel zusammenmischen, wird es irgendwann braun –,
und dann garnieren Sie das auch noch mit einem Schuss Antiamerikanismus. Die normalen Zutaten, die Sie in Ihren Suppen auch sonst zusammenmischen: Das
ist der wirkliche Hintergrund Ihres Antrags, nichts anderes.
– Ja, das ist ganz dünne Suppe, die Sie da kochen, und das ist ein schäbiges Spiel. Denn wenn Sie sich die Frage stellen würden: „In wessen Interesse
ist denn ein solcher Anschlag?
In wessen Interesse sind all diese Verschwörungstheorien? In wessen Interesse ist es, einen Keil in den Westen zu treiben, zwischen die USA und ihre
Verbündeten? In wessen Interesse ist es, der Ukraine so etwas möglicherweise unterzuschieben?“, dann liegt die Antwort auf dem Tisch: Sie machen hier Putins
Geschäft, und das ist ein schäbiges Spiel, und dieses schäbige Spiel werden wir nicht mitmachen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Der vorliegende Antrag zeigt es und die Reden des
Antragsstellers auch: Spekulationen, wilde Verschwörungstheorien und ein doch sehr doller Hang, in der Vergangenheit zu denken. Dabei haben wir dieses Thema ja
schon ausführlich in der letzten Plenarwoche behandelt. Deswegen möchte ich wiederholen, was dort erschöpfend ausgeführt worden ist: Die Kompetenz der
Untersuchung des Vorfalls liegt klar beim Generalbundesanwalt. Da gehört sie hin; da ist sie richtig verortet. Und dieser Generalbundesanwalt ermittelt gerade
auch. Wir hatten ihn ja auch heute in den Ausschüssen. Man ist dabei, zu ermitteln, und, wie korrekt gesagt wurde, man kann jetzt noch nicht alles
veröffentlichen, weil das aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sinnvoll wäre.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
In Ihrem Antrag wird genau das Gegenteil gefordert. Sie möchten die Zwischenstände an die Öffentlichkeit bringen und das wilde Spekulieren sozusagen
weiterführen. Damit stört man die wichtigen Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt führen muss.
Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jawohl!
Es geht Ihnen ja nicht um die Pipeline, es geht auch gar nicht um Sachpolitik oder um ein Interesse an einer legitimen Untersuchung, sondern es geht
Ihnen nur um das Mischen von verschiedenen Verschwörungstheorien, um Ihr verworrenes Gesellschaftsbild vorzubringen. Deswegen werden immer wieder
Tagesordnungspunkte zu diesem Thema aufgesetzt. Und der Vorredner hat es gesagt: Der Antrag kommt kurzfristig und ist auch sehr dünn. Ich glaube, daran sieht
man schon, dass es darum geht, dieses Thema sozusagen am Kochen zu halten. Jede Zeitungsmeldung wird hier im Bundestag noch einmal nachbesprochen. Das ist nicht
der Sinn eines Untersuchungsausschusses.
René Bochmann [AfD]: Sie schämen sich nicht, das unseren Steuerzahlern zu sagen?
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Gabriele Katzmarek [SPD]: Schämen Sie sich!
Vielmehr sind wir das Kontrollorgan. Wenn der Generalbundesanwalt mit seinen Ermittlungen fertig ist, werden wir diese Arbeit bewerten und daraus
Schlüsse ziehen.
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Wir lehnen diesen Antrag ab, und ich bin froh, dass die große Mehrheit des Hauses das genauso sieht.
Was ich an dieser Stelle aber schon betonen will: Dieser Raum für Verschwörungstheorien, der hier genutzt wird, ist auch da, weil der Spagat zwischen
Geheimhaltung und Kommunikation noch nicht ganz gefunden ist. Offensive Kommunikation durch die Ermittlungsbehörden verhindert ein bisschen auch das, was hier
immer wieder versucht wird, und zwar, ordentlich Theorien und Spekulationen in den Raum zu werfen.
Das heißt: Wenn wir ernsthaft an einer Aufarbeitung interessiert sind, vertrauen wir jetzt den Ermittlungsbehörden, warten auf deren Bericht, werten
diesen Bericht aus und gucken dann, welche Konsequenzen daraus folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee waren eines der größten Infrastrukturprojekte in Europa. Und egal,
wie man aus politischen Erwägungen heute zu diesen Leitungen stehen mag: Der Anschlag darauf war ein Verbrechen und ist daher mit aller Entschiedenheit zu
verurteilen. Deshalb sage ich auch für Die Linke ganz klar: Die mit diesem Verbrechen verbundenen Vorgänge und seine Hintergründe müssen möglichst lückenlos
aufgeklärt, die Urheber dieser terroristischen Aktionen müssen ermittelt und, sofern man dieser noch habhaft werden kann, strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden.
bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Robert Farle [Fraktionslos]
Es wäre völlig unverantwortlich, wenn seitens der Ermittlungsbehörden oder der Bundesregierung gesicherte Informationen zurückgehalten oder gar
manipuliert würden, um womöglich – das sind ja die Verschwörungstheorien – befreundete Regierungen oder gar NATO-Partner zu schützen. Die schleppenden
Ermittlungen – fast sechs Monate nach den Explosionen – befördern schon jetzt diverse Spekulationen, Schuldzuweisungen und auch Verschwörungsmythen, worüber in
den letzten Tagen wieder in diversen Medien berichtet wurde. Ich wiederhole noch einmal ganz klar: Es darf keine Vertuschung geben.
👏
Beifall bei der LINKEN
Ich habe die jüngsten Artikel und Fernsehbeiträge natürlich genau verfolgt und maße mir bei dieser Sachlage derzeit persönlich nicht an, zu
beurteilen, welches der geschilderten Szenarien nun wahrscheinlicher ist. Aber es gibt in der Sache sehr viele offene Fragen: Wie kann es sein, dass in den
ersten Wochen nach den Anschlägen von Regierung und Geheimdiensten immer wieder betont wurde, dass ein derartiger Anschlag nur von einem staatlichen Akteur
durchgeführt worden sein kann und dass dazu nur ganz wenige Länder der Erde imstande seien? Jetzt plötzlich sollen sechs Hanseln mit einer kleinen Segeljacht
dafür verantwortlich sein,
Thomas Ehrhorn [AfD]: Das ist nämlich eine Verschwörungstheorie: die mit den sechs Hanseln!
wie die „New York Times“ schrieb. Wie wird mit den erheblichen Zweifeln umgegangen, die diverse Experten zu dieser Version äußern, von erfahrenen
Kampftauchern über den Bund Deutscher Kriminalbeamter bis hin zu Sprengstoffsachverständigen? Wer hat die finanziellen Mittel für diese Aktion bereitgestellt?
Allein beim Sprengstoff geht es womöglich um Mittel in siebenstelliger Höhe. Warum ist die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungskommission mit Schweden und
Dänemark gescheitert? Und schließlich: Warum kommen die Ermittlungen der deutschen Generalbundesanwaltschaft nicht voran, und erhält diese wirklich auch alle
Informationen, die die Geheimdienste haben?
All das muss geklärt werden. Die AfD will dazu einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen. Wir als Linke halten das zumindest zum
jetzigen Zeitpunkt für kein geeignetes Mittel. Stand jetzt waren zum Glück keine deutschen Institutionen an den Anschlägen beteiligt. Wen sollen wir da als
Zeugen vor den Untersuchungsausschuss laden?
Tino Chrupalla [AfD]: Den Kanzler oder die sechs Hanseln!
Ich war elf Jahre meines politischen Lebens in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, zuletzt im NSA-Untersuchungsausschuss, und ich weiß, wovon
ich spreche: Potenzielle ausländische Zeugen können wir nicht zur Aussage zwingen. Akten des Generalbundesanwalts werden kaum herausgegeben, solange die
Ermittlungen noch laufen. Akten des BND mit möglichen Hinweisen ausländischer Dienste werden erfahrungsgemäß großflächig geschwärzt, solange die Urheber der
Infos keine Freigabe erteilen, so unbefriedigend diese Praxis auch ist.
Fazit: Ja, wir brauchen umfassende Aufklärung, gegebenenfalls auch durch eine unabhängige internationale Untersuchungskommission, die in mehreren
Ländern agieren kann. Ein nationaler Alleingang hilft uns hier nicht weiter.
👏
Beifall bei der LINKEN
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hahn. – Nächster Redner ist der Kollege Philipp Hartewig, FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sabotage der Nord-Stream-Leitungen ist ein ungeheuerlicher Akt gegen die kritische
Infrastruktur mitten in Europa. Sie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie sensibel eine Beeinträchtigung der Versorgungssysteme ist und wie wichtig eine
Gewährleistung deren Schutzes insgesamt. In unserer dynamischen, vernetzten, von Digitalisierung geprägten Gegenwart ist es von außerordentlicher Bedeutung, die
Risiken für die kritische Infrastruktur vorausschauend zu identifizieren und zielgerichtet auf mögliche Beeinträchtigungen reagieren zu können.
Und ja: Im Fall der Sabotage der Nord-Stream-Leitungen sind noch viele Fragen offen. Nach den Medienberichten der vergangenen Tage gibt es weitere
Anhaltspunkte für Deutungen. Es ist von großem Interesse, die Umstände der Sabotage möglichst vollständig aufzuklären und somit auch die Täter zu überführen.
Das bedeutet – das wurde auch mehrfach angesprochen –: Generalbundesanwalt, Polizeibehörden und Nachrichtendienste ermitteln gründlich bzw. sammeln die
Informationen. Natürlich ist die Öffentlichkeit an möglichst zügigen Ergebnissen anhand gesicherter Erkenntnisse interessiert. Aber dabei ist eben auch zu
berücksichtigen, dass all das seine Zeit braucht.
Während wir alle die Ermittlungsergebnisse abwarten, kann der Bundestag insbesondere über das Parlamentarische Kontrollgremium Erkenntnisse über die
Arbeit der Nachrichtendienste in dieser Sache erlangen. Hier besteht die Pflicht zur Unterrichtung über Vorkommnisse besonderer Bedeutung. Darunter fällt
zweifellos auch die Sabotage der Nord-Stream-Leitungen. Und es ist gut, dass sich das Parlamentarische Kontrollgremium zuletzt am Freitag von
Bundesanwaltschaft, Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz hat unterrichten lassen. Auch angesichts der Kontrolle durch dieses Gremium und
der berechtigten Erwartung baldiger Ermittlungsergebnisse ist für meine Fraktion kein Anlass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erkennen.
Konkret – auch das wurde ansatzweise schon angesprochen –: Untersuchungsausschüsse dienen in erster Linie der zusätzlichen Kontrolle und Aufarbeitung
von Regierungshandeln.
Es steht aber völlig außer Frage, dass keine öffentlichen Stellen in Deutschland an dieser Sabotage beteiligt waren. Es gibt kein bekanntes Handeln
deutscher Stellen, für das man in diesem Zusammenhang jetzt eine parlamentarische Untersuchung bräuchte.
Jörn König [AfD]: Aber ein skandalöses Nichthandeln!
Die Beantragung eines Untersuchungsausschuss mit Fragen ins Blaue hinein – wie hier – : Das zeugt eher von einer fragwürdigen Einstellung der
Antragsteller gegenüber deutschen Behörden wie dem Generalbundesanwalt. Zur Substanzlosigkeit des Antrags und zu den Motiven wurde ja schon ausreichend
ausgeführt. Im Übrigen gab es auch mehrfach Unterrichtungen zu diesem Thema im Innenausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben diesem gravierenden Vorfall, um den es hier geht, gibt es viele Ereignisse in jüngerer Vergangenheit, welche uns
im Hinblick auf die Bedeutung kritischer Infrastruktur sensibilisieren müssen. Das gilt für physische Einrichtungen wie auch für den Bereich Cyber, wobei
letztlich das eine auch Auswirkungen auf das andere hat. Die möglichen Angriffspunkte unter anderem in den Bereichen Versorgung, Verkehr oder Kommunikation sind
zahlreich, und ebenso vielschichtig müssen auch unsere Antworten sein.
Dabei wird oft auch der Begriff der Resilienz verwendet. Neben der Abwehr von Gefahren geht es hierbei um Ausfallsicherungen, um die Härtung der
Infrastruktur einerseits und den Aufbau von Redundanzen andererseits – gerade dort, wo man nicht härten kann. Um das ganz bildlich zu machen: Wir können nicht
jede Straße oder jedes Stück Schiene mit letzter Sicherheit schützen. Es geht also um einen ganzheitlichen Ansatz. Deshalb ist es wichtig, dass unter anderem
möglichst bald ein Gesetzgebungsverfahren für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Kritis-Dachgesetz beginnt, welches dann die Sicherung kritischer
Infrastruktur sektoren- und gefahrenübergreifend auf die Höhe der Zeit hebt. Ein enorm wichtiges Vorhaben!
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Denn bei diesen Fragen geht es nicht nur um das reibungslose Funktionieren grundlegender Alltagsprozesse. Es geht vielmehr um den Zusammenhalt in
unserem Land und damit um das Fundament, auf dem unsere Freiheit aufbaut. Viele Akteure – innen wie außen – haben ein erhebliches Interesse daran, dieses
Fundament zu erschüttern. Deshalb sind staatliche Vorsorge und Sicherung der kritischen Infrastruktur von enormem Wert für unsere Freiheit.
Die Ermittlungen zur Sabotage der Nord-Stream-Leitungen werden hoffentlich bald zu einer vollumfänglichen Tataufklärung führen. Aus den
Gesamtumständen werden sicherlich auch weitere Schritte für die Sicherung deutscher Infrastruktur abzuleiten sein.
Abschließend kann ich aber für unsere Fraktion noch einmal sagen: Einen Untersuchungsausschuss zu dieser Sache halten wir nicht für das richtige
Instrument.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 44 des Grundgesetzes gibt dem Deutschen Bundestag das Recht, einen
Untersuchungsausschuss einzusetzen, und auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Deutschen Bundestages haben wir die Pflicht, einen solchen einzusetzen. Die
Prüfung könnte hier bereits beendet sein, weil erkennbar kein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages einen Antrag auf Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses gestellt hat.
Gleichwohl hat der Deutsche Bundestag neben der förmlichen Pflicht auch die Aufgabe, die Verfassungskonformität der jeweiligen Beschlüsse zu prüfen.
Das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist keines, welches die Minderheit selbst hat. Vielmehr gibt es nur einen Anspruch an den Deutschen
Bundestag, einen entsprechenden Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn das Quorum erfüllt ist und wenn er inhaltlich, also materiell-rechtlich zulässig ist.
Beides ist hier nicht der Fall. Deswegen – es wird Sie nicht überraschen – wird dieser Antrag auch abgelehnt werden.
bei der CDU/CSU sowie des Abg. Leon Eckert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass Sie auch formal keinen richtigen Antrag stellen. Ein Untersuchungsausschuss hat weder rechtsprechende
Funktionen, noch dient er der Debatte aktueller Ereignisse. Vielmehr dient er der nachträglichen Kontrolle abgeschlossener Sachverhalte mit einer gewissen
Relevanz, indem er Fehlverhalten von Behörden oder Institutionen aufzudecken gedenkt. Ein solches Anliegen tragen Sie weder vor, noch ist ein solches überhaupt
erkennbar.
Im Übrigen machen Sie auch den formalen Fehler, dass Sie wertend vorwegnehmen, was das angebliche Ergebnis der beantragten Untersuchung sein sollte.
Warum? Es geht Ihnen um die Frage des Anschlags auf die Nord-Stream-Pipeline bzw. deren Sabotage. Sie insinuieren selbst in Ihrem Beschluss, dass Sie den Täter
schon kennen. Ich zitiere aus Ihrem Einsetzungsbeschluss:
Zum jetzigen Zeitpunkt weisen Indizien darauf hin, dass der NATO-Partner USA oder ein anderer Verbündeter den Angriff verübt hat.
Zitat aus ihrem Einsetzungsantrag! Wenn Sie aber das Ergebnis angeblich schon kennen, dürfen Sie keinen Untersuchungsausschuss beantragen. Das ist
rechtsfehlerhaft!
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Karsten Hilse [AfD]: Sie wissen doch selber, dass Indizien Indizien sind!
Im Übrigen – jetzt komme ich zum eigentlichen Thema – durchzieht Ihr Antrag eine bittere Spur Antiamerikanismus. Das will ich hier im Deutschen
Bundestag mit der ganzen Kraft unserer Fraktion – vielleicht auch des übrigen Hauses – zurückweisen. Warum?
Zum einen haben Sie, Herr Weyel, in Ihrer Darstellung der Einsetzung eine Entscheidung von de Gaulle aus dem Jahr 1959 referiert, welche schon abstrus
genug ist. Aber es unterstreicht letztlich Ihre antiamerikanischen Ansichten; denn es geht hier um den Entzug des Oberkommandos über die französische
Flotte.
Viel entlarvender ist, dass Sie den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline wie folgt verglichen haben – ich zitiere Sie –: „Es ist ein vertikales
Nine-Eleven-Ereignis.“ Das haben Sie eben im Deutschen Bundestag gesagt.
Karsten Hilse [AfD]: Er hat ja extra gesagt: „Keine Toten“!
📢
Dr. Harald Weyel [AfD]: „Keine Toten“ habe ich gesagt!
📢
Jörn König [AfD]: Das hat er aber auch extra gesagt! Das ist völlig unrealistisch!
Bei Nine Eleven sind fast 3 000 Menschen gestorben. Das mit diesem Anschlag in der Ostsee zu vergleichen, ist eine Verhöhnung der Opfer von Nine
Eleven. Das dürfen wir hier nicht stehen lassen.
bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE]
Dass es um Antiamerikanismus geht, hat Ihr Kollege Steffen Kotré ja schon klargemacht – das hatten auch schon andere Kollegen angesprochen –, der im
russischen Fernsehen am 2. Februar – ich zitiere – die Ukraine als „Aufmarschgebiet der USA“ und „Bild“-Zeitung und „Stern“ als „deutsche Goebbels-Presse“
bezeichnet hat. Er war zu Gast beim Kreml-Propagandisten Wladimir Solowjow.
Ich kann Ihnen nur sagen: Mit einem Antrag, mit dem Sie sich im Geiste an die Seite Russlands und Putins stellen, mit dem Sie Ihre antiamerikanische
Haltung hier in die Mitte des Parlaments tragen, entfernen Sie sich vom demokratischen Diskurs. Sie haben aber auch keine Gründe, einen Untersuchungsausschuss
zu beantragen. Ihr Antrag ist materiell und formell falsch, und deswegen wird dieses Haus Ihren Antrag zurückweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Als ich gestern nachgedacht habe, was ich in dieser
Debatte sagen werde, lief gerade im Hintergrund das ZDF-Politmagazin „Frontal 21“ und dort – geradezu wie bestellt – ein Bericht über den Nord-Stream-Anschlag
und die Spurensuche in der Ostsee. Der hochinteressante Beitrag machte noch einmal deutlich, was für ein hohes Gut freie Medien sind und erst recht unser
öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit seinem Bildungs- und Informationsauftrag. Er recherchiert, klärt auf, berichtet aktuell, versucht, Beweise zu erbringen, und
spricht auch unangenehme Wahrheiten aus. Während Sie von der AfD die freien Medien am liebsten verbieten möchten,
bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Nun sind wir hier aber im Deutschen Bundestag und nicht beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man muss feststellen, dass die AfD-Fraktion mit ihrem
Antrag den Deutschen Bundestag missbraucht: vor gut vier Wochen, als es schon einmal eine Aktuelle Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion zum Thema „Anschläge
auf deutsche und europäische Infrastruktur“ gab, und auch heute, wenn die AfD einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf Nord Stream
einsetzen will. Warum? Die AfD stößt sich an der sachlichen Zurückhaltung der Bundesregierung in der Kommentierung des Anschlags und heuchelt, dass dieses
Schweigen ein Nährboden für Gerüchte und Verschwörungstheorien sei. Doppelt falsch!
Erstens. Wo ist denn das ewige Schweigen der Bundesregierung zum Anschlag?
Und was sollte die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt denn erklären? Der Generalbundesanwalt hat ein umfangreiches Verfahren eingeleitet, und er
ermittelt. Es ist nicht die Aufgabe des Deutschen Bundestags, diese Ermittlungen zu kommentieren, Zwischenstände öffentlich zu debattieren oder
Untersuchungsausschüsse einzurichten, um laufende Untersuchungen von Ermittlungsbehörden zu hintertreiben.
bei der SPD sowie der Abg. Leon Eckert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Philipp Hartewig [FDP]
Zweitens. Nicht dieses angebliche Schweigen nährt Gerüchte, sondern Sie und Ihresgleichen, und zwar mit voller Absicht. Das muss man sich doch mal
vorstellen! Sie wollen aus eigennützigen, propagandistischen und populistischen Gründen die Behörden und ihre Mitarbeiter mit falschen Mutmaßungen, die Sie
nicht beweisen können, unter Druck setzen. Sie unterstellen wahrheitswidrig, dass die Ermittlungsbehörden nicht willens sind, die Explosionen an der
Nord-Stream-Pipeline aufzuklären.
Sind Sie tatsächlich derart verwirrt? Es scheint so. Denn statt seriöser Quellen setzen Sie manipulativ auf einen ehemaligen US-Journalisten,
der in seinem Blog im Internet ohne jeden Beleg und unter Berufung auf eine einzige, dazu noch anonyme Quelle behauptet, dass die USA zusammen mit
Norwegen für den Anschlag verantwortlich seien. Oder war es vielleicht doch die Ukraine, wie letzte Woche berichtet? Oder ist es gar eine Aktion, um falsche
Spuren zu legen und die Bots in Sankt Petersburg zu füttern? Sie verklären Vermutungen zu vermeintlichen Fakten, polemisieren und diskreditieren.
Jörn König [AfD]: Können Sie ja aufklären im Untersuchungsausschuss! Können Sie alles aufklären, wenn Sie wollen!
Allein dies ist Ihnen Motivation genug. Das kennen wir alles von Ihnen seit zu vielen Jahren.
Aber die AfD will jetzt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichten zu der Frage, ob die Bundesregierung die Dementi der USA und
Russlands hinsichtlich der Täter des Angriffs für glaubwürdig hält. Sie beeinflussen die Ermittlungen, indem Sie die Aussage des Generalbundesanwalts Peter
Frank isoliert darstellen und suggerieren, dass die Ermittler bisher keine Belege für eine Urheberschaft Russlands hätten. Warten Sie doch ab, und überprüfen
Sie Ihre Vasallentreue zu Putins Russland. Wir lassen nicht zu, dass Sie den Bundestag und einen Untersuchungsausschuss instrumentalisieren.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
Der Anschlag auf Nord Stream muss selbstverständlich gründlich und sorgfältig aufgeklärt werden – mit allen rechtlichen und politischen Konsequenzen.
Das aber macht bereits der Generalbundesanwalt. Das ist keine Aufgabe für den Bundestag und einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Im Beitrag des ZDF-Politmagazins „Frontal 21“ wurden die bisherigen Erkenntnisse von verschiedenen Fachleuten kommentiert und bewertet. Er endete mit:
Der Krimi bleibt vorerst ungelöst. – Ja, die Ermittlungen sind in diesem besonderen Krimi nicht in einer Folge abgeschlossen, ein Cliffhanger. Die Ermittler
arbeiten weiter, und das sollten auch wir Abgeordnete tun, aber nicht, indem wir unbelegten bis abstrusen Behauptungen aufwendig in Untersuchungsausschüssen
nachgehen oder Ermittlungsergebnissen von Behörden vorgreifen.
Die Tätigkeit der AfD und ihrer Abgeordneten liefert mehr Stoff für Untersuchungen, als unserem Rechtsstaat lieb sein kann.
bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Ich verlasse mich deshalb auf unsere Ermittlungsbehörden. Ich verlasse mich darauf, dass Ihre Aktivitäten immer im Blickfeld der demokratischen
Öffentlichkeit und der Sicherheitsbehörden sind. Ich verlasse mich darauf, dass unser Staat nie blind auf dem rechten Auge wird.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
📢
Zuruf von der SPD: Sehr richtig!
Was die Fraktion der AfD hier betreibt, ist an Desinformation und Tatsachenverbiegung kaum zu überbieten und nur verabscheuenswert. Sie werden damit
auch dieses Mal nicht durchkommen.
bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP]
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle. Und, Herr Kollege Farle, ich bitte Sie aus gegebenem
Anlass darum, diesmal die Zeit zu beachten.
Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Wenn Sie selbst davon wissen, kann es nicht so konspirativ gewesen sein!
Im Anschluss an das Treffen wurde in einer konzertierten Aktion zwischen Geheimdiensten und Auftragsjournalisten in Deutschland und den USA eine
abenteuerliche Erzählung verbreitet,
Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Sie waren auf dem Boot dabei!
Meine Schlussfolgerung: Amerikanische Bürger sind auch künftig als Touristen herzlich willkommen. Zu den Streitkräften, die unser Land angegriffen
haben, sage ich: „It’s time to go“, oder wie man früher in der Friedensbewegung sagte: Ami, go nach Haus!
Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen schon alles! Alles geklärt!
Wir erfahren hier auch nichts im Parlament. Sie halten das Parlament für völlig unmündig und geben keine Informationen in dieses Parlament, die Sie
von irgendjemandem bekommen könnten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel kruder Vergangenheit gestatten Sie mir einen Blick nach vorn;
darum muss es gehen.
Ein Energiesystem mit wenigen großen und zentralistischen Infrastrukturen birgt immer Sicherheitsrisiken. Der Gaslieferstopp durch Russland und der
Angriff auf Nord Stream hat uns diese alte Binsenweisheit leider wieder einmal deutlich vor Augen geführt. Zum Glück sind wir in den letzten Jahrzehnten – ja,
auch in den letzten 16 Jahren – beim Ausbau dezentraler Energien etwas vorangekommen. Genau deshalb und weil wir jetzt die Erneuerbaren richtig entfesseln,
konnte Deutschland gut mit dem plötzlichen Lieferstopp umgehen, der von Putin kam.
Trotzdem müssen wir Lehren aus dem Nord-Stream-Debakel ziehen. Wir müssen unser Energiesystem deutlich resilienter gegen Unfälle und Angriffe von
außen machen. Und das machen wir, indem wir stärker dezentralisieren. Auch deshalb bauen wir die erneuerbaren Energien aus. Dabei sehen wir schon heute, wie
viele Menschen selbst aktiv werden, zum Beispiel, indem sie in Genossenschaften Windkraftanlagen errichten oder mit PV-Anlagen auf Dächern immer mehr Strom
erzeugen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Diesen Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern stärken wir den Rücken. Das machen wir zunächst für den Klimaschutz und weil Erzeugervielfalt – es gibt
viele Menschen, die ihren Teil zur Versorgungssicherheit beitragen – die Resilienz des Energiesystems stärkt. Aber das machen wir auch, weil uns eine starke
Bürgerenergie an sich ein wichtiges politisches Anliegen ist. Wir unterstützen, dass Menschen selbst wirksam werden können – zur Begrenzung der Kosten, beim
Klimaschutz und eben bei der Sicherheit.
Aber was lehrt uns der Angriff auf Nord Stream noch? Wir müssen uns weniger abhängig machen von Putins Russland und von fossilen Importen ganz
allgemein.
Karsten Hilse [AfD]: Machen wir uns lieber abhängig von China! 95 Prozent der Photovoltaik kommt aus China!
Die Ampelkoalition hat die richtigen Schlüsse gezogen und baut mit voller Kraft Wind- und Sonnenenergie aus. Wir haben die größte EEG-Novelle
beschlossen. Weitere Hürden beseitigen wir sehr bald mit einem Wind- und zwei Solarpaketen.
Herr Kollege, es geht um den Untersuchungsausschuss.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam darum ringen, die Energieversorgung Deutschlands in einem geeinten Europa sicher zu
machen, anstatt in künstlich geführte Scheindebatten abzudriften.
Thomas Ehrhorn [AfD]: Die Zeit wird was anderes zeigen! Glauben Sie mir!
Der Generalbundesanwalt ermittelt. Politisch motivierte Parallelermittlung im Untersuchungsausschuss hilft uns da nicht, nein, im schlimmsten Fall
behindert sie sogar die Ermittlungen des Generalbundesanwalts.
Als Parlament werden wir uns vielmehr darauf fokussieren, wie wir unsere Energieversorgung klimafreundlich, bezahlbar und noch sicherer machen. Klare
Antworten darauf sind: Stärkung der Energieeffizienz, Diversifizierung der Energielieferungen und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien.