Namentliche Abstimmung · Inneres
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 19/20596 und 19/23197)
Ergebnis
Angenommen
622 abgegebene Stimmen von 709 Mitgliedern
„Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.
709 Abgeordnete laut amtlicher Liste. 4 Namen konnten keinem Profil eindeutig zugeordnet werden und erscheinen ohne Verknüpfung.
709 von 709 Abgeordneten