Herr Kollege, ich höre jetzt zum zweiten Mal aus den Reihen der Union, dass die Vorratsdatenspeicherung so elementar sei für die polizeiliche Arbeit. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass polizeiliche Arbeit gar nicht ohne Vorratsdatenspeicherung möglich ist. Das heißt also, wir leben in Deutschland seit Jahren völlig unsicher, haben quasi keine Ermittlungsansätze. Ich frage mich, wie die Polizei in Deutschland dann überhaupt zu Ermittlungsansätzen und zu Ergebnissen kommen kann. Offensichtlich geht es auch anders.
Meine Frage ist nun: Wenn Sie sagen, es geht nicht ohne Vorratsdatenspeicherung, warum sind Sie dann seit Jahren nicht in der Lage, ein verfassungsgemäßes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen?