Sie provozieren natürlich eine solche Frage in dem Moment, wo Sie Einzelfälle herauspicken und sagen: Da lag es mal nicht an der Vorratsdatenspeicherung, sondern an anderen Dingen. – Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, wo es sehr wohl an der Speicherung von Verbindungsdaten gelegen hat. Sie kennen die Zahlen vom BKA? Ich hoffe, sie sind Ihnen bekannt. Im Jahr 2017 konnten 8 400 Fälle von Kinderpornografie im Netz – ich wiederhole die Zahl: 8 400! – in Deutschland nicht weiterverfolgt werden, weil die Verbindungsdaten gefehlt haben. Da erwarte ich von Ihnen jetzt schon eine Erklärung, wie Sie gedenken Phänomene wie „Kinderpornografie im Netz“, die im Übrigen zunehmen, zu bekämpfen, wenn wir auf der anderen Seite solche ernüchternden Zahlen vorgetragen bekommen. Da genügt es von Ihrer Seite nicht, zu sagen: „Ja, das geht so nicht“ und „Sie kriegen das nicht hin“, sondern da hätte ich gerne einen konkreten Vorschlag von Ihnen.