Herzlichen Dank. – Frau Kanzlerin, Staatssekretär Tauber hat aus Anlass des Mordfalls Lübcke empfohlen, den Grundrechteentzug nach Artikel 18 Grundgesetz anzuwenden; bisher noch stets vom Bundesverfassungsgericht verworfen, in Deutschland noch nie angewandt. Er sagt: Artikel 18 ist heute
ein Instrument nicht nur gegen Rechtsextreme, sondern auch gegen alle anderen, die sich ebenfalls dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben.
Wen meint er? Konkretisierend führt er aus, die politische Rechte könne man nicht integrieren und einbinden, und wünscht sich eine Wiederholung des historischen Statements „Der Feind steht rechts!“.
Der Innenminister fährt nun fort:
Dieser Mord motiviert mich, alle Register zu ziehen …
Er lässt jetzt einen solchen Grundrechteentzug prüfen. Man lässt nur prüfen, was man dann möglichenfalls auch umsetzen will.
Sehen Sie die Maßnahme eines Grundrechteentzugs gar bei Gleichsetzung von Rechtsextremisten und einer politischen Rechten, welcher der Feind sei, als geeignetes Mittel, Schwachstellen der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Extremismus zu schließen? Oder würden Sie sich von einem solchen Vorgehen distanzieren?