Frau Bundeskanzlerin, ich möchte zurückkommen auf den Vorschlag des Innenministers und eines Parlamentarischen Staatssekretärs Ihrer Regierung, in der Auseinandersetzung mit Extremisten Grundrechte nach Artikel 18 des Grundgesetzes zu entziehen. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist die Bundesregierung unter anderem zuständig dafür, ein solches Verfahren einzuleiten. Sie müssten also auch persönlich daran mitwirken. Vor dem Hintergrund, dass diese Verfahren immer erfolglos waren, möchte ich Sie fragen: Halten Sie diese Vorschläge für klug eingedenk der Tatsache, dass sich rechte Hetzer als Märtyrer stilisieren können und durch dieses Ausnahmeverfahren eine Bühne bekommen und im Falle, dass es erfolglos ist, möglicherweise sogar von sich behaupten, durch das Bundesverfassungsgericht reingewaschen zu sein?