Frau Bundeskanzlerin, ich möchte zurückkommen auf den Vorschlag des Innenministers und eines Parlamentarischen Staatssekretärs Ihrer Regierung, in der Auseinandersetzung mit Extremisten Grundrechte nach Artikel 18 des Grundgesetzes zu entziehen. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist die Bundesregierung unter anderem zuständig dafür, ein solches Verfahren einzuleiten. Sie müssten also auch persönlich daran mitwirken. Vor dem Hintergrund, dass diese Verfahren immer erfolglos waren, möchte ich Sie fragen: Halten Sie diese Vorschläge für klug eingedenk der Tatsache, dass sich rechte Hetzer als Märtyrer stilisieren können und durch dieses Ausnahmeverfahren eine Bühne bekommen und im Falle, dass es erfolglos ist, möglicherweise sogar von sich behaupten, durch das Bundesverfassungsgericht reingewaschen zu sein?
Mittwoch, 26. Juni 201919. Wahlperiode, 106. SitzungBefragung der Bundesregierung
Ähnliche Reden
- Sebastian Hartmann06. Juni 2024 · SPDSehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die offene Gesellschaft und ihre Feinde: Die offene freie und demokratische Gesellschaft ist nicht nur gefordert durch Extremisten
- Stephan Brandner04. Nov. 2020 · AfDJa, gerne. – Konkret haben Sie den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt. Ich habe leider konkrete Ausführungen darüber vermisst, was beispielsweise Ges
- Petra Nicolaisen11. Mai 2023 · CDU/CSUFrau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in dieser Debatte vorab gleich drei Dinge klarstellen: Erstens. An der Integrität unserer Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gibt es k
- Gottfried Curio26. Juni 2019 · AfDHerzlichen Dank. – Frau Kanzlerin, Staatssekretär Tauber hat aus Anlass des Mordfalls Lübcke empfohlen, den Grundrechteentzug nach Artikel 18 Grundgesetz anzuwenden; bisher noch stets vom Bundesverfas
- Petra Nicolaisen13. Mai 2022 · CDU/CSUSehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In genau zehn Tagen steht der 73. Jahrestag des Grundgesetzes bevor. Das Grundgesetz verkörpert die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.