Es ist erst einmal Tatsache, dass es den Artikel 18 gibt. Ich sehe ihn als absolute Ultima Ratio. Der Kampf gegen Rechtsextremismus erfordert eine klare Abgrenzung von Rechtsextremismus. Diese nehmen wir vor, und die muss im politischen Raum durchgesetzt werden.
Darüber hinaus ist es ganz, ganz wichtig, dass wir dort zusammenhalten, wo es um diese Abgrenzung geht, und dass wir gar keine Lücken eröffnen, um überhaupt Gedanken zuzulassen, die solchen rechtsextremistischen Taten in irgendeiner Weise Legitimität verschaffen. Das ist eine Aufgabe des gesamten politischen Spektrums. Deshalb sage ich noch einmal: Artikel 18 ist die absolute Ultima Ratio. Er existiert in unserem Grundgesetz. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes werden sich dazu etwas gedacht haben. Aber unsere politische Arbeit findet heute in ganz anderen Bereichen statt.