Ich habe am Anfang nicht ausgeführt, dass für alle Probleme alles einfach ist. Das mag für Sie gerne so sein. Ich habe ausgeführt, dass genau diese Abwägung, wie Sie sie eben beschrieben haben, vorgenommen wird, dass wir keine schrankenlosen Grundrechte haben, auch wenn sie nach Wortlaut zunächst vorbehaltlos gewährt sein mögen. Wir haben immer die Abwägung, und in der Tat: Manchmal ist sie einfacher. Aber ich glaube, bei Grundrechten ist es die Mühe eben wert.
Deswegen ist es so und bleibt auch so.
Ich will zu der Änderung zu Artikel 100, die Sie vorschlagen, abschließend noch ausführen: Wenn das ernst gemeint ist, dann müsste es ja im Einzelfall möglich sein, die Verwirkung zu beantragen, weil jemand einmal ein Grundrecht nach Meinung eines Gerichts unzulässig ausgeübt hat. Sie haben eben sogar gesagt, der Verdacht würde genügen. Also da, meine Damen und Herren, sind wir von einer verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit und einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer solchen Regelung weit entfernt.
Jetzt habe ich gedacht, darüber könnte ich mal was nachlesen in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, die die AfD in Auftrag gegeben hat. Aber ich habe festgestellt: Da steht nur was zu Artikel 18 Grundgesetz drin. Artikel 100 haben Sie offenbar vergessen – vielleicht weil Sie die Antwort nicht haben wollten.
Abschließend kann ich sagen: Bei so wenigen Anwendungsfällen und so geringen Auswirkungen, die der Artikel 18 hat, hätten wir darüber reden können, ob wir ihn überhaupt brauchen.
Von mir aus hätten wir die Abschaffung beantragen können. Meine Damen und Herren, eine Ausweitung brauchen wir an der Stelle wirklich nicht. Und Sie sollten sich über Ihren Antrag auch noch mal Gedanken machen.
Herzlichen Dank.