Vielen Dank. – Frau Kollegin Polat, mir erschließt sich Ihre Rechnung, ehrlich gesagt, nicht. Ich kann das nicht nachvollziehen, weil ich die Grunddaten nicht kenne, die Sie Ihrer Rechnung zugrunde gelegt haben.
Ich will Ihnen aber Folgendes sagen: In den Jahren 2015 bis 2017, also in den letzten drei Jahren, sind allein über den Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge, also für Asylberechtigte und für voll Anerkannte nach der Genfer Konvention, 126 000 Menschen in dieses Land gekommen. Das ist mit Sicherheit humanitär. Das ist nicht unmenschlich, und das ist nicht gegen die Familien gerichtet. Es sind in den letzten drei Jahren im Wege des Familiennachzugs für Einwanderer und Zuwanderer nach Deutschland insgesamt über 300 000 Menschen nach Deutschland gekommen.
Wir stellen uns keinem Nachzug in den Weg, aber wir müssen am Ende durch unsere Migrationspolitik in diesem Land steuern, ordnen und begrenzen. Darum geht es uns: um eine vernünftige und abgewogene Politik.
Ich möchte noch zwei Punkte betonen. Der eine Punkt, der mir wichtig ist: Hier wird immer gesagt, diese Unterscheidung zwischen subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Konvention sei nur willkürlich; sie sei durch nichts begründet. Dem möchte ich an dieser Stelle mal ausdrücklich entgegentreten. Die Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sind direkt Betroffene von Konflikten oder sind unmittelbar Verfolgte, die wegen Religion, Volkszugehörigkeit was auch immer unmittelbar verfolgt sind.
Das gilt für die subsidiär Schutzberechtigten nicht. Hier schützen wir Menschen, nehmen sie bei uns auf, weil sie, wenn wir sie zurückschicken würden, Nachteile, ernsthaften Schaden befürchten müssten. Das unterscheidet.
Wir geben den subsidiär Schutzberechtigten hier deshalb auch nur einen auf ein Jahr befristeten Schutz; die anderen erhalten einen längeren befristeten Schutz, nämlich für drei Jahre. Da macht es Sinn und ist auch vernünftig, den Familiennachzug entsprechend anders zu regeln. Für die subsidiär Schutzberechtigten ist es dann auch vertretbar, den Familiennachzug entsprechend einzugrenzen.
Der zweite Punkt, den ich nicht auslassen will, ist der Hinweis auf die Gefährder und den Familiennachzug für sie. Er ist in diesem Gesetzgebungsvorhaben vollständig ausgeschlossen, und das halten wir als CDU/CSU auch für richtig.
Herzlichen Dank.
Das Wort hat die Abgeordnete Dr. Frauke Petry.