Auch auf diese Frage, Herr Kollege, eine klare Antwort: Es ist für mich ein wichtiger Aspekt, dass die Nettozuwanderung durch die geplante Kontingentlösung nicht erhöht wird. Es wurde heute schon darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung Deutschlands gegenüber Italien und Griechenland, die auf der Relocation-Vereinbarung basiert, monatlich 500 anerkannte Flüchtlinge zu übernehmen, ausgelaufen ist. Aus diesen beiden Ländern, Italien und Griechenland, kommen nunmehr pro Monat 1 000 Flüchtlinge weniger nach Deutschland, sodass, selbst wenn das monatliche Maximalkontingent, das es ab 1. August dieses Jahres im Hinblick auf den Familiennachzug für eingeschränkt schutzbedürftige Personen gibt, ausgeschöpft würde, die Nettozuwanderung nach Deutschland insgesamt nicht zunehmen würde.
Dieser Punkt steht dem entgegen, was heute immer wieder stereotyp behauptet wurde: dass die Festlegung eines Kontingents von 1 000 Personen willkürlich und nicht erklärbar sei. Das Kontingent von 1 000 Personen ist erklärbar, und zwar dergestalt, dass die Verpflichtung Deutschlands gegenüber Italien und Griechenland, monatlich 500 Personen zu übernehmen, ausgelaufen ist.
Um als Antwort auf Ihre Frage noch eines zu ergänzen: Selbstverständlich bewegt sich auch der Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Personen im Gesamtrahmen zwischen 180 000 und 220 000 Personen im Jahr; darauf haben wir uns mit der SPD verständigt. Deswegen kann man mit Fug und Recht und mit voller Überzeugung behaupten, dass durch die Neuregelung, die wir heute zur Abstimmung stellen, die Nettozuwanderung nach Deutschland nicht erhöht wird.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zum zweiten Punkt. Wir treffen eine Härtefallregelung, die insbesondere in humanitär schwerwiegenden Fällen den Familiennachzug – im Einzelfall wohlgemerkt – auf Basis einer reinen Ermessensentscheidung ermöglicht. Wir werden nach diesem Gesetz natürlich ein weiteres Gesetz erarbeiten, in dem wir die konkreten Kriterien bzw. Parameter festlegen, nach denen dann bemessen wird, wie sich das Maximalkontingent von 1 000 Personen im Monat zusammensetzt.
Bei der Erarbeitung dieses weiteren Bundesgesetzes wird uns natürlich, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD eine klare Richtschnur sein. Dabei wird es darum gehen, vor allem die Personen zu privilegieren, die keine Gefährder sind und sich auch keine schwerwiegenden Straftaten haben zu Schulden kommen lassen. Es darf sich nur um Ehen handeln, die vor der Flucht geschlossen wurden, und es darf sich nur um Personen handeln, deren Ausreise nicht kurzfristig zu erwarten ist. Auch dieser Punkt ist wichtig, weil heute immer wieder die Bedeutung der Familie angesprochen und strapaziert wurde. Es geht bei dem Kreis der eingeschränkt schutzbedürftigen Personen nicht um Menschen, bei denen angedacht ist, dass sie sich dauerhaft in unsere Gesellschaft integrieren. Es handelt sich um Personen, die einen Fluchtgrund haben. Wir haben die klare Erwartung, dass sie Deutschland dann, wenn dieser Fluchtgrund wegfällt, wieder verlassen.
Es geht also nicht darum, diese Personen dauerhaft in die deutsche Gesellschaft und in unseren Arbeitsmarkt, in unsere Berufswelt zu integrieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein klares Wort dazu, man könne, wie immer wieder auch von der SPD behauptet wird, an der Härtefallregelung noch einmal schrauben und drehen und könne sie öffnen. Auch hier gilt der Grundsatz: Man hat sich an geschlossene Verträge zu halten. An der Härtefallregelung und insbesondere an § 22 Aufenthaltsgesetz wird unsererseits nicht gerüttelt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich hatte schon erwähnt, dass sich die Nettozuwanderung nach Deutschland durch diese Regelung nicht erhöht. In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend die Situation in den Kommunen ansprechen. Wir haben in der Anhörung am vergangenen Montag deutlich ins Stammbuch geschrieben bekommen: Was die Aufnahme von Migranten angeht, sind die Kommunen in Deutschland, sind unsere Städte und Gemeinden teilweise an der Belastungsgrenze. Das gilt auch für unsere Schulen und Bildungseinrichtungen. Ich sage es ausdrücklich: Es würde zu einer Überforderung des Wohnungs- und des Arbeitsmarktes in Deutschland führen, wenn wir eine ungezügelte Familienzusammenführung bei subsidiär schutzberechtigten Personen zulassen würden.
Wir ermöglichen mit der Regelung, die wir heute verabschieden – auch das ist ein wichtiger Punkt –, Planungssicherheit, und zwar insbesondere für die Landkreise, für die Städte und die Gemeinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine gute Lösung präsentieren. Mit diesem Gesetzentwurf werden wir einerseits unserem christlichen Anspruch auf Humanität gerecht, setzen aber auf der anderen Seite unseren klaren Kurs der Steuerung, der Begrenzung und der Reduzierung der Zuwanderung fort.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.